Rechtsvisualisierung in den USA

Dazu hat Lyn Packer auf dem IRIS 2007 einen Vortrag gehalten. Packer ist Trial Consultant in Utah, USA, also ein Berater für Rechtsanwälte, die vor Gericht auftreten und ihren Auftritt durch Visualisierungstechniken unterstützen wollen. Ein PDF mit den 58 durchgehend illustrierten Folien zum Vortrag findet man hier:

http://www.univie.ac.at/RI/IRIS2007/papers/packer.pdf.

Auch ohne den Vortragstext (ich suche noch nach einer Fundstelle) lohnt es sich, die Folien anzusehen. Gefunden habe ich ein etwas älteres, noch lesenswertes Manuskript von Packer über E-Litigation, und zwar unter folgender Adresse:

http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13606/elitigation_en.pdf.

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Wo ist Irina Vega geblieben?

2003 hat die EU mit großem Aufwand den Comic »Troubled Waters« herstellen lassen, der Europa vor allem dem jungen Publikum näher bringen sollte. Der Plot: Irina Vega, »a feisty, ethnically and politically unidentifiable European Parliament Member« (Elisabeth Borden in der Internetzeitschrift Cultural Gutter) ist Berichterstatterin des EP zur Wasserdirektive und kommt bei ihren Recherchen einem Chemieunternehmen auf die Spur, das durch seine Machenschaften das Grundwasser bedroht. Mit Hilfe eines geheimen Informanten und eines befreundeten Fotografen gelingt ihr die spektakuläre Aufdeckung eines Chemieskandals. Beim Comicfestival von Angoulême haben die belgische Zeichnerin Dominique David sowie die Texter Cristina Cuadra und Rudi Miel 2003 den Preis für die beste Kommunikationskampagne auf Comicbasis erhalten.

Auf der Seite http://www.europa-digital.de/service/buch/comic.shtml wird der Comic angepriesen: »Beeindruckend sind die Details des Comic, die ein realistisches Bild des Europäischen Parlaments und seiner Räumlichkeiten und Einrichtungen wiedergeben. Zudem gibt die Geschichte einen interessanten Einblick in die Lobbyarbeit der Interessenverbände, in diesem Fall der Chemischen Industrie. Erfunden ist die Geschichte des Comic, real ist hingegen die Kritik des CEFIC, dem europäischen Ausschuss der Verbände der chemischen Industrie. Der beklagte das negative Bild, das das Comic auf die Chemische Industrie werfen würde. Deshalb enthält nun jede Ausgabe den Vermerk: … obwohl es sich bei den in der Geschichte erzählten Abenteuern um reine Fiktion handelt, spiegeln die beschriebenen Verfahren in vollem Umfang die Realität wieder.«

Der Comic sollte in alle Gemeinschaftssprachen übersetzt, 1,25 Mill. Mal gedruckt und kostenlos verteilt werden. Er ist aber nicht mehr zu finden. Anscheinend ist die EU damit nicht glücklich geworden. Das begann schon damit, dass man bei einem spanischen Pornostar landet, wenn man »Irina Vega« in eine Suchmaschine eingibt. Das ging weiter mit den Protesten aus der Chemieindustrie, die sich grundlos und unqualifiziert angegriffen fühlte, und aus Kreisen konservativer Politiker in England, die Geldverschwendung durch die EU beklagten. Und in der Blogger-Szene gab es zynische Kommentare. Hier eine Kostprobe: » … Irina Vega, a gorgeous, auburn-haired, heavy-breasted member of the European parliament, who is determined to clean up Europe’s rivers, single-handed if necessary. She’s obviously modelled on Lara Croft in Tomb Raider. Irina races up the side of plenary sessions, rescues directives from the jaws of death, and clutching the rope in her teeth, so to speak, swings across shark-infested committee meetings. Naturally she succeeds in exposing a wicked, polluting chemical company. … The illustrations are in the voguish style of continental comic books: lots of close-ups, moody pictures of people talking in dark rooms, vertiginous perspectives on the parliament building with speech bubbles coming out of invisible characters. It could be quite jolly, except that the European parliament is the most boring elected assembly on the face of the planet. There is no way of getting round this. So you get a clunky bubble like this: ›If I could just remind you of the agenda: first we shall consider the EPP group’s questions on aircraft noise – then we’ll move on to the socialist group’s questions on the draft directive on GMOs.‹ An eager-looking young hack, a Tintin figure, is asking Irina questions. She replies with this gripping quote: ›The report is currently on its second reading, so we have to reach agreement with the council, if necessary via a conciliation committee. Thank you.‹ « (Simon Hoggart, http://www.guardian.co.uk/politics/2003/feb/15/politicalcolumnists.redbox.)

Es ist wohl richtig: Bilder als Kommunikationsmittel verhalten sich manchmal wirklich »anarchisch« und »antiautoritär« (Petra Schuck-Wersig, Expeditionen zum Bild, 1993, 167 ff.).

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Die kurzsichtige Stechfliege

Aus dem Olymp lässt sich leicht über die Irdischen spotten. Das haben die Halbgötter im Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt schon von 1982 bis 2001 mit dem Rechtshistorischen Journal geübt. Nun schenken sie der Welt eine neue Zeitschrift mit dem Namen MYOPS. Dazu stellen sie sich einem Irdischen an die Seite:

„Als ‚myops’, Stechfliege, sah sich Sokrates, wenn er als Frager und Kritiker die Athener piekste. ‚myops’ leistet dies für unsere heutige Zeit des Rechts:

  • stellt schlechte Schriften, unglaubliche Urteile, fiese Praktiken an den Pranger
  • behandelt Stil, Krise, Kritik und Hygiene des Rechts
  • deckt auf, nennt Namen.
  • behandelt Probleme der Richter, Anwälte, Beamten, Justitiare und Studenten.
  • ‚myops’ macht Spaß.“

Arroganz und Zynismus machen Spaß, solange sie andere treffen. Wie dumm: Myopie ist Kurzsichtigkeit. Hoffentlich können sich die Sokrates-Nachfolger eine Brille leisten und lesen zunächst bei dem Meister weiter. Da lernt man etwas über intellektuelle Bescheidenheit.

Ob die Stechfliege sich auch an hohe Tiere herantraut? Hat doch da gerade der scheidende Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts auf dem Anwaltstag schöne Sprechblasen zum Hineinstechen geliefert: „Durch die Garantie der Unabhängigkeit ist der Anwalt normativ instand gesetzt, in einem emphatischen Sinne frei zu handeln …“.

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LAWgical – Recht und neue Medien

Die Universität Saarbrücken ist die deutsche Hochburg der Rechtsinformatik. Dort erscheint auch das Weblog »LAWgical – Recht und Neue Medien«, und zwar schon seit September 2003. In dieser Zeit haben sich viele gehaltvolle Beiträge angesammelt. Die Internetadresse: http://lawgical.jura.uni-sb.de/.

Aus der Visualisierungsperspektive interessieren besonders Beiträge zu Urheberrechtsfragen. Aber es gibt noch Einschlägigeres: Dort hat Ralf Zosel am 4. Mai eine Nachricht über Juristische Lehrfilme von Tele-Jura auf YouTube eingestellt.

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Das System als Mobile

Heute habe ich den Vortrag eines auch als Mediator tätigen Ökonomen gehört, den ich sobald nicht vergessen werde. Thema war »Systemisches Management oder Steuern beim Driften«. Was den Vortrag für mich unvergesslich macht, war die Visualisierung des »Systems«. Der Vortragende hatte dazu aus bunten Plastikstrohhalmen ein Mobile gebastelt, das er in der Hand hielt. Damit wollte er zeigen, wie sich das System zunächst in einer Art selbstorganisierten Gleichgewichts befindet, sich aber durch Eingriffe nur mühsam steuern lässt. Jeder Zugriff auf einen Halm bringt das ganze System unvorhersehbar in Bewegung. Eingriffe von außen (leichtes Schütteln am Aufhängepunkt, Anblasen) produziert »Irritationen« und demonstriert damit die »strukturelle Kopplung«. Natürlich darf man die Metapher (oder Analogie) nicht zu weit treiben. Doch bis dahin ist sie höchst wirkungsvoll. (Vortrag von Gunnar Grams, Wuppertal; gr(at)konfliktmanagement-grams.de)

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Logische Bilder I: Logische Bilder als Graphen

In juristischem Zusammenhang ist die bei weitem am meisten verbreitete Visualisierungsform – man kann auch sagen: die einzige verbreitete Visualisierungsform – das logische Bild. Die Bezeichnung ist nicht immer ganz einheitlich. Man spricht auch von Strukturbildern, Schaubildern oder Diagrammen. Aber diese Ausdrücke werden oft auch in einem weiteren Sinne verwandt. Sie schließen dann insbesondere Mengenbilder (Kurven, Balken- und Tortengrafiken usw.) ein.

In unserem Buch haben wir uns auf S. 139 ff. näher mit logischen Bildern befasst. Diese Ausführungen sollen an dieser Stelle nach und nach erweitert werden.

Logische Bilder in engeren Sinne lassen sich mathematisch als Graphen beschreiben. Zur Einführung für Juristen ist der Artikel »Graphentheorie« in Wikipedia gut brauchbar. Ein Graph besteht aus einer geordneten Menge von unterschiedlichen Elementen, nämlich aus Knoten oder Ecken und aus Kanten. Die Knoten repräsentieren Objekte, Personen, Ereignisse oder gedankliche Konstrukte. Den Wert, der einem Knoten zugeordnet wird (eine Zahl, ein Name oder ein Text) nennt man Schlüssel, Marke oder Informationsfeld. Eine Kante verläuft zwischen zwei Knoten und beschreibt eine Beziehung zwischen diesen. Verläuft diese Beziehung nur von A nach B, nicht aber umgekehrt von B nach A, so spricht man von einem gerichteten Graphen. Anders formuliert: in einem gerichteten Graphen hat jede Kante nur einen Ausgangs- und einen Zielknoten.

Das in der Jurisprudenz beliebteste logische Bild ist der Baum. Baumstrukturen bilden eine Sonderform von Graphen. Ein Baum sieht nicht unbedingt aus wie ein Baum. Entscheidend für die Baumeigenschaft ist, dass es zwischen zwei Knoten nur einen Weg gibt. Als Blatt (leaf) bezeichnet man diejenigen Knoten, die keine Nachfolger besitzen. Alle anderen Knoten heißen innere Knoten. Ein Knoten y der (direkt) unter einem Knoten x liegt, heißt (direkter) Nachfolger (descendant) von x. Umgekehrt ist der Knoten x (direkter) Vorgänger (ancestor) von y.

Was wir gewöhnlich als Baum vor Augen haben, ist ein Sonderfall, nämlich der Wurzelbaum. Ein Wurzelbaum entsteht, wenn man eine Ecke des Baumes, das heißt einen Knoten, der nur einseitig mit anderen verbunden ist, also ein Blatt, auszeichnet. Dieser Wurzelbaum gehört zu den Basics der Informatik. Dort heißt eine Datenstruktur Baum (tree), wenn sie zwei Merkmale erfüllt:

1. Es gibt genau einen Knoten, der keinen Vorgänger besitzt. Dieser wird als Wurzel (root) bezeichnet.

2. Alle Knoten außer der Wurzel besitzen genau einen Vorgängerknoten.

Aus diesen Voraussetzungen folgt, dass es sich um einen gerichteten Graphen handeln muss, denn sonst könnte man nicht zwischen Wurzel und Blättern unterscheiden. Das zweite Merkmal hat zur Folge, dass der Baum insofern eine rekursive Datenstruktur besitzt, als er sich durch eine Reihe von Teilbäumen darstellen lässt, weil jeder innere Knoten als Wurzel dienen kann.

Aus der Zahl der direkten Nachfolger eines inneren Knotens ergibt sich der Verzweigungsgrad des Baumes. Informatiker sprechen von strikten Bäumen, wenn jeder innere Knoten mehrere Nachfolger bildet. Dann hat der Baum keinen Stamm, sondern nur noch Zweige, die sich immer weiter gabeln. Der höchste Grad unter allen Knoten ist der Grad des Baumes. Bäume vom Grad 2 heißen binär. Für die Informatik sind binäre Bäume insofern prominent, als letztlich alle Aufgaben für den Computer in eine binäre Struktur übersetzt werden müssen. Zu diesem Zweck werden Bäume höheren Grades in binäre umgewandelt. Auch im Alltagsdenken und ebenso in der Jurisprudenz haben binäre (dichotome) Strukturen eine gewisse Prominenz, weil sie mit Begriffen und Gegenbegriffen arbeiten (Zur Bedeutung solcher Antonyme in der Jurisprudenz Röhl, Allgemeine Rechtslehre, 2. Aufl. 2002, S. 142 ff.). Aber die visuelle Darstellung von Bäumen gestattet ohne weiteres auch trichotome oder gar polytome Verzweigungen, die dann semantisch den Charakter einer Aufzählung gewinnen. Für juristische Zwecke kommen andererseits auch Bäume ohne Verzweigung vor, also eine bloß lineare Folge von Knoten. Sie werden als Kette, Stufenbau oder Pyramide visualisiert.

Zur Visualisierung eines Graphen als Baum werden den Knoten Symbole (Punkte, Kreise, Vierecke) zugeordnet. Für die Verteilung der Knoten auf einer Fläche oder im Raum werden Koordinaten festgelegt. Dann werden die Kanten durch »Kurven« zwischen den Knotensymbolen abgebildet. Als Kurven in diesem Sinne dienen in der Regel Geradensegmente oder Polygonzüge. Eine gerichtete Beziehung wird gewöhnlich dadurch sichtbar gemacht, dass die Kante als Pfeil gestaltet ist. Die Stärke der Beziehung kann durch die Strichstärke oder die Kantenlänge angedeutet werden.

Die mathematische Beschreibung eines logischen Bildes als Graph ist eindeutig. Für die zeichnerische Darstellung bestehen jedoch große Freiheiten mit der Folge, dass die Visualisierung der Information mehr oder weniger gut gelingt. Man kann auf Papier zeichnen, auf dem Bildschirm oder mit dem großen Zeh im Sand. Man kann unterschiedliche Formate und Farben wählen, die Darstellung mit einem Rand versehen, der wiederum rechteckig, kreisförmig oder als Wolke ausfallen kann. Es lassen sich verschiedene Anforderungen festlegen, mit denen sich die Lesbarkeit der Zeichnung von Graphen verbessern lässt. Dazu gehört insbesondere die Forderung, dass Symmetrien eines Graphen sichtbar werden und die Anzahl der Schnittpunkte von Kanten möglichst klein ist. Die Interpretation eines Baumes kann dazu führen, dass man eine Hierarchie herausliest. Um diese angemessen darzustellen, wird die Knotenmenge in Äquivalenzklassen aufgeteilt, so dass Knoten einer Äquivalenzklasse auf einer Höhe gezeichnet werden können. Im Übrigen haben sich für verschiedene Fachgebiete unterschiedliche Konventionen zur Visualisierung von Graphen herausgebildet. Sind die Kriterien für die Darstellung einer Klasse von Graphen festgelegt, lassen sich Algorithmen entwickeln, mit deren Hilfe die Zeichnung von Graphen automatisiert werden kann (weiterführende Hinweise unter http://de.wikipedia.org/wiki/Graphzeichnen). Welche Ausführung man wählt, bleibt letztlich eine Frage der Zweckmäßigkeit und Ästhetik.

In einem der nächsten Beiträge werde ich mich mit den verschiedenen Visualisierungsmöglichkeiten für Baumstrukturen beschäftigen.

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Panorama Strafrecht

Im Interesse der Aktualität begnüge ich mich vorläufig mit einer Buchanzeige: 2007 ist im Verlag IuraVista – Visualizing Law GmbH erschienen

Panorama Strafrecht

von Klaus Volk, Florian Holzer und Simon Heller. Der Preis beträgt 14,90 EUR. Es handelt sich um einen Satz von Karteikarten mit farbig unterlegten Charts zum Allgemeinen Teil des Strafrechts. Demo unter http://www.panorama-strafrecht.de/ sowie auf der Seite von Florian Holzer http://www.rechtsvisualisierung.net/Home.html.

Angeboten wird ferner ein Lehr- und Präsentationstool Panorama Strafrecht Pro auf DVD, das »28 Videos (ohne Ton) mit 2D und 3D Animationen zum Allgemeinen Teil, inklusive 2 Videos zu Körperverletzung, Mord und Totschlag« enthalten soll. IuraVista ist eine Gesellschaft von Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Volk, Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht, Universität München.

Unsere Leserinnen und Leser bitten wir um Kommentare. Gerne würden wir auch eine Rezension veröffentlichen.

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Felix Herzog, Strafrecht illustrated

Felix Herzog, Strafrecht illustrated. 30 Fälle aus dem Strafrecht in Wort und Bild, Illustrationen von Matthias Huberty, Merus Verlag, Hamburg 2007, 171 Seiten, 15,90 €

Juristen verfügen mit ihren Fällen über ein spezifisches Mittel zur Veranschaulichung ohne Bilder. Diesen Fällen fehlt allerdings das Fleisch, und so liegt es nahe, die Fälle durch Bilder zu ergänzen oder zu ersetzen. Das geschieht jedoch so gut wie gar nicht. Der Band »Strafrecht illustrated« des Bremer Strafrechtslehrers Felix Herzog leistet insoweit Pionierarbeit, indem er 30 Tötungsfällen jeweils einen Comic an die Seite stellt. Auf einer Doppelseite, gelegentlich auch auf aufeinander folgenden Seiten, wird links die Worterzählung des Falls abgedruckt und rechts die zugehörige Illustration. Es folgen zwei bis vier Textseiten mit Problemskizze und Lösung.

Der Versuch von Herzog zeigt einiges von den Schwierigkeiten der Vermittlung juristischen Wissens mit Bildern. Sie sind im Grunde ganz trivial, und fallen mir vor allem deshalb auf, weil wir bei einem eigenen Versuch mit den gleichen Schwierigkeiten zu kämpfen hatten. Der Comic ist eine etablierte Gattung der Bild-Text-Kombination. Eine Reihe längst klassischer Beispiele wie Asterix oder die Peanuts hat Maßstäbe für Form und Inhalt gesetzt. An einen Zweck-Comic muss man keine künstlerischen Ansprüche stellen. Aber bei einem für Studenten bestimmten Lernbuch erwartet man ein gewisses technisches und ästhetisches Niveau. Das können heute praktisch nur noch professionelle Designer liefern. Dafür gibt es jedoch bei der Kalkulation juristischer Lernbücher keinen Spielraum. So müssen innovative Autoren zu amateurhaften Lösungen greifen. So auch Herzog. Die Comics stammen nach Auskunft des Vorworts von dem »jungen talentierten Comic-Zeichner« Matthias Huberty. Aus einer Rezension in der Süddeutschen Zeitung Nr. 115 vom 21. Mai 2007, S. 16 (die sich in erster Linie mit der Person des Autors befasst) erfährt man, dass es sich um einen Klassenkameraden der Tochter des Autors handeln soll. Tatsächlich wirken die Zeichnungen eher grob. Der Zeichner verlässt sich zu wenig auf Umrisse, sondern arbeitet mit Quasi-Schraffuren. Dadurch werden die Bilder verdunkelt, und man entbehrt die Farbe noch stärker. Der Stil ist nicht ganz einheitlich. Die Bilder fallen sehr klein aus. Man muss schon genau hinsehen, um das Bildgeschehen zu erkennen. Auch die Sprechblasen sind schwer leserlich.

Comics sind eigentlich Bildergeschichten, die auf einem festen Inventar von Rollen aufbauen und sich damit zur Fortsetzung eignen. Nach diesem Maßstab handelt es sich bei den Illustrationen in »Strafrecht illustrated« nicht um Comics, sondern um Cartoons. Comics und Cartoons enthalten zwar regelmäßig Textelemente, sind aber in dem Sinne autark, dass sie nicht auf eine Verdoppelung der Geschichte durch eine reine Textversion angewiesen sind. In »Strafrecht illustrated« laufen jedoch Bild- und Textversion der Fallerzählung parallel. Die Bilder bieten keine Information, die nicht schon im Text enthalten wäre. Eine Ausnahme bildet der »Hatschi-Peng-Fall«, der deshalb hier als Beispiel gewählt wird.

Beispielseite aus Herzog, Strafrecht illustrated

Hier erfährt man erst aus der Illustration, dass der Schuss, der die Ehefrau tötet, sich versehentlich löst, als der Täter beim Reinigen der Waffe niesen muss. Der Autor hat sich sonst aber nicht auf die Bilder verlassen und demonstriert damit, sicher ungewollt, die Leistungsfähigkeit des Textes. Man wagt kaum zu hoffen, dass die Nutzer des Buches tatsächlich neben dem Text oder gar an Stelle des Textes auch die Bilder sorgfältig »lesen«.

»Strafrecht illustrated« ist eher ein Beleg für die Anschaulichkeit verbaler Fallschilderungen als für den Mehrwert von Bildern. Diese Feststellung ist nicht als Kritik gemeint, sondern sie soll auf die in der Sache begründeten Schwierigkeiten eines solchen Unternehmens hinweisen. Juristen haben eine erfolgreiche Tradition, um mit sprachlichen Mitteln, insbesondere auch mit markanten Fallgeschichten, Anschaulichkeit herzustellen. Wenn man diese Mittel durch zusätzliche Bilder übertreffen will, so ist ein Aufwand erforderlich, der sich für ein Lernbuch so schnell nicht wird beibringen lassen.

Wenn »Strafrecht illustrated« dennoch in einigen Buchanzeigen freudig begrüßt worden ist, so vermutlich deshalb, weil es überhaupt Comics enthält, nicht aber, weil die Text-Bild-Kombination hier besonders gelungen wäre oder gar einen Mehrwert vermittelt. Die ausgewählten Fälle sind schon in Textform so einprägsam und die Lösungshinweise sind so kurz und klar formuliert, dass die Bilder im Grunde überflüssig sind. Wenn sie einen Zusatznutzen bieten, dann vielleicht den, dass man das Buch überhaupt erst aus Neugier auf die Bilder zur Hand nimmt.

(Vgl. zu Comics und Cartoons in der Juristenausbildung Röhl/Ulbrich, Recht anschaulich, S. 123 ff u. 173 ff.)


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Juristenausbildung mit populärer Rechtskultur

Im JuS-Magazin 1/2008 S. 8-10 und 2/2008 S. 16-21 erörtert Frau Prof. Dr. Angela Busse (Hochschule Fulda) »Neue Ideen für ein ganzheitliches Lernen«. Die Grundidee geht dahin, die juristische Ausbildung durch Elemente populärer Rechtskultur anzureichern. Sie schlägt vor, den Zugang über »Recht und Literatur« und »Recht im Film« zu suchen. Schade eigentlich, dass dieser Artikel in der Wegwerfbeilage zur JuS erschienen ist und nicht im Hauptteil.

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»Rechtsvisualisierung« auf dem Internationalen Rechtsinformatik Symposium

Zum interessanten Forum für Fragen der Rechtsvisualisierung hat sich das Internationale Rechtsinformatik-Symposium entwickelt, das jährlich Ende Februar von (und meistens auch in) der Universität Salzburg veranstaltet wird. Parallel zu den anderen Veranstaltungen läuft während er ganzen Tagung eine Session »Rechtsvisualisierung« die von Frau Dr. Colette R. Brunschwig (Zürich) organisiert und geleitet wird.

Unter dieser Adresse kann das Programm der letzten Tagung mit den Abstracts eingesehen werden. (Unvollständige) Zusammenfassungen der Vorträge sind hier zu finden. Es wird bereits zur Tagung 2009 eingeladen. Bei Interesse sollten Sie Kontakt mit Frau Dr. Brunschwig aufnehmen.

Ich kann diese Tagung sehr empfehlen. Die Größenordnung ist überschaubar (ca. 200 Teilnehmer), das Ambiente sehr angenehm, und die Kosten sind niedrig. Und es gibt auch außerhalb der Abteilung Rechtsvisualisierung viele gute Beiträge für alle, die an Rechtsinformatik, Neuen Medien, E-Government, Internet usw. interessiert sind.

Nachtrag vom 8. 5. 2008: Informationsreiche »Tagungsnotizen« über IRIS 2007 von Alexander Konzelmann findet man in JurPC Web-Dok. 39/2007, Abs. 1 – 27 im Netz unter http://www.jurpc.de/aufsatz/20070039.htm#u4

Und hier ist die Präsentation von Ralf Zosel und Iris Zeiser, Jura in virtuellen Welten. Ein Erfahrungsbericht aus Second Life, vom IRIS 2008 (http://www.slideshare.net/RalfZosel/jura-in-virtuellen-welten-ein-erfahrungsbericht-aus-second-life?src=embed)

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