Volkswagen Stiftung checkt Juristenausbildung

Die Rechtswissenschaft und ihre Grundlagenfächer haben bei der Volkswagen Stiftung immer ein offenes Ohr und nicht selten auch ein offenes Säckel gefunden. Am 6. und 7. Dezember fand in dem wunderbar restaurierten Plenarsaal des OLG Celle die erste von zwei Tagungen der Volkswagen Stiftung über »Rechtsgestaltung – Rechtskritik – Konkurrenz von Rechtsordnungen. Neue Akzente für die Juristenausbildung« statt. Eine zweite Veranstaltung gleichen Formats soll am 23. Und 24. Februar 2012 in Berlin folgen. [1]Hier das Tagungsprogramm als PDF. Nach der Teilnehmerliste waren es 69 Personen, die nach meinem Eindruck auch fast alle präsent waren. Drei Themenfelder wurden behandelt:

1) Rechtsgestaltung als Ergänzung zu der bisher klar dominierenden Rechtsanwendung
2) Systematische Vermittlung von Ansätzen und Vorgehensweisen der Rechtskritik
3) Konkurrenz von Rechtsordnungen, insbesondere USA-Deutschland, nationales und Europarecht

Drei weitere sind für den nächsten Durchgang in Berlin vorgesehen:

4) Vorfeld-»Kolonisation« durch Recht (Compliance, Governance, Mediation)
5) Neuorientierung der Methodenlehre über die bloße Rechtsanwendung hinaus auch auf Rechtsgestaltung und Rechtskritik
6) Didaktik der Juristenausbildung unter Berücksichtigung angrenzender Fachgebiete.

Das Konzept stammt von Professor Dr. Hagen Hof, der auch als Regisseur tätig war. [2]Hier die Tagungskonzeption als PDF. Die Regie hatte 24 Vorträge vorgesehen, davon ein Drittel mit 20 Minuten, die anderen mit zehn Minuten. Ich war skeptisch, ob das funktionieren könnte. Aber es funktionierte glänzend. Nicht nur hielten sich alle an die Zeiten, sondern es gab auch inhaltlich keinen Ausfall, und ich als Zuhörer hatte kein Problem, von Anfang bis Ende aufmerksam zu sein. Schließlich blieb auch noch Zeit für substantielle Diskussionen. Das Niveau der Fürsorge für Leib und Seele durch Stiftung und OLG entsprach der Intensität der Arbeit.
Bevor ich in einem weiteren Eintrag einen oder mehrere Punkte herausgreife, will ich heute nur einen allgemeinen Eindruck notieren.
Eine Strukturreform der Juristenausbildung stand nicht zur Debatte, nachdem die Justizministerkonferenz vom 18. und 19. Mai 2011 in Halle sich gegen die allgemeine Übernahme des Bachelor-Master-Modells und für die Beibehaltung des Einheitsjuristen ausgesprochen hatte. Es ging daher jetzt um Fragen des Curriculums und der Didaktik. Aus allen Beiträgen sprach mehr oder weniger laut ein Lob der deutschen Juristenausbildung und als deren Kern der klassischen Rechtsdogmatik. So viel Affirmation gab es bisher selten. Aber natürlich gab es dann auch Kritik und Verbesserungswünsche. Durchgehend war vor allem der Ruf nach der Vermittlung von Strukturwissen zu hören, das sich auch bei unbekannten Materien und bei der laufenden Veränderung des Rechtsstoffs bewährt und die deutsche Jurisprudenz international anschlussfähig macht. Ich habe diese Stimmen als Plädoyer für eine Allgemeine Rechtslehre verstanden. Aber so ausdrücklich hat das niemand gesagt.
Von Bogdandy kritisierte, dem juristischen Studium in Deutschland fehle der intellektuelle Glanz, der es in der Konkurrenz mit anderen Fächern und mit dem Ausland für die besten Köpfe attraktiv mache. Das blieb nicht unwidersprochen. Ich würde von Bogdandy eher zustimmen, aber auch gleich eine Ursache benennen wollen, nämlich die Konzentration der Mittel auf außeruniversitäre Eliteforschung und das kräftezehrende Wettrennen um Exzellenzförderung, dem sich die Jurisprudenz lieber entzieht.
Bemerkenswert – und für den Rechtssoziologen natürlich höchst erfreulich – wie durchgehend eine Stärkung der Grundlagenfächer gefordert wurde. Dazu umrissen in ihren Statements Stolleis das kritische Potential der Rechtsgeschichte und Machura das der Rechtssoziologie. Stolleis beklagte, Rechtsgeschichte im juristischen Studium sei zur Vorgeschichte des Grundgesetzes geschrumpft. [3]Alles andere wäre unrealistisch: Röhl, Wozu Rechtsgeschichte?, Jura 1994, 173-178. Bemerkenswert, dass er eine Kanonisierung des historischen Stoffes für das Studium forderte. [4]Dazu für die Rechtssoziologie mein Eintrag vom 12. 9. 2008. Bemerkenswert der Eifer, mit dem sich Austin Sarat als »advocate for disciplinization« für eine Kanonisierung des Faches einsetzt. Zwar … Continue reading Wie Peter Koller (Graz) in 20 Minuten das Potential der Rechtsphilosophie einbrachte, macht ihm so leicht keiner nach. Ein wenig kontrovers war eigentlich nur die Frage, an welcher Stelle des Studiums die Grundlagenfächer optimal angebracht werden. [5]Dazu noch ziemlich unentschlossen Pascale Cancik, Grundlagenfächer und Fachdidaktik – Fragen der Konzeption einer rechtwissenschaftlichen Fachdidaktik, in: Judith Brockmann u. a. (Hg.), Exzellente … Continue reading Vesting und Gräfin von Schlieffen verkündeten einmal wieder den Verlust der juristischen Methode. Ich möchte entgegenhalten: So viel Methode war noch nie.
Das hohe Lied auf die juristische Dogmatik klang besonders deutlich bei Stephan Lorenz, wenn er den Gegensatz zwischen Theorie und Praxisorientierung herausstellte und betonte, dass eine gute Theorie die beste Voraussetzung für die juristische Praxis sei, zumal das juristische Studium eine praxisreife Spezialisierung (und auch eine echte Ausbildung in den Schlüsselqualifikationen) ohnehin nicht leisten könne. (Ein Prüfungsamtsvorsitzender sprach von den Schlüsselqualifikationen als »Lyrik im Gesetz«.) Die Rechtswissenschaft, so Lorenz, sei ihrerseits Bestandteil und Quelle des Rechts. [6]Zur »Wissenschaftlichkeit des juristischen Studiums« mein Beitrag in Judith Brockmann u. a. (Hg.), Exzellente Lehre im juristischen Studium, Auf dem Weg zu einer rechtswissenschaftlichen … Continue reading Recht hat er, mag die Quelle auch nur spärlich fließen.
Von der Bedeutung »des Praktischen« im juristischen Studium war öfter die Rede. Ich wusste aber nicht immer, was gemeint war. Bei Lorenz ging es um Praxisfähigkeit als Ausbildungsziel, die insbesondere durch einsatzfähige Spezial- und Detailkenntnisse erreicht wird. Wenn sonst »Praxis« angesprochen und meist gefordert wurde, ging es aber wohl in erster Linie um »Praxis« als didaktische Technik.
Die meisten Lerner sind erfolgreicher, wenn sie »praktisch« üben können, und nicht bloß mit kognitiv-mentalen Aufgaben, wie sie in Klausuren gestellt werden. Das Problem der Hochschuldidaktik liegt natürlich darin, dass man nicht Tausende von Anfängern zum learning by doing in die Praxis schicken kann. Die »praktische Studienzeit« (§ 5a III DRiG) ist gut, aber nicht ausreichend. Man muss also auf eine simulierte Praxis ausweichen. Es muss ja nicht gleich das virtuelle Lawville sein. [7]In Deutschland ist der Versuch einer Implementation eines juristischen Szenarios in Second Life anscheinend versandet. Das UK Centre for Legal Education in Warwick scheint dagegen mit der Virtual … Continue reading Hier sind der Phantasie kaum Grenzen gesetzt, und ich will nur noch darauf hinweisen, dass anscheinend die Idee der Legal Clinic nach amerikanischem Muster zunehmend Anhänger findet. [8]Björn Rüdiger, Neue Wege in der Juristenausbildung: Legal Clinics, Mootcourts und Praktikerseminare. Ein Tagungsbericht zur Praktischen Jurisprudenz, ZJS 2011 Heft 6, S. 583-586; Thomas Groß, … Continue reading
Die »Konkurrenz der Rechtsordnungen« kam dramatisch in einem Vortrag des Münchener Anwalts Dr. Ulrich Wastl über die von der amerikanischen SEC veranlassten »Privatermittlungen« in der Korruptionsaffäre der Siemens AG zur Sprache. [9]Worum es geht, kann man weitgehend einem Interview Wastls vom 7. 8. 2008 in der »Wirtschaftswoche« entnehmen. Vgl. Ferner Ulrich Wastl, Zwischenruf: Privatisierung staatsanwaltschaftlicher … Continue reading Erstaunlich, dass das Thema in den Diskussionen überhaupt nicht aufgegriffen wurde. Am Redner lag es nicht. Anscheinend waren die Hörer sprachlos angesichts des ungeheuren Betrages von 1,1 Milliarden EUR Ermittlungskosten für Anwälte und Wirtschaftsprüfer. Eher konnten sie mit dem glasklaren Vortrag von Henning Radtke (Hannover) etwas anfangen, der am Beispiel des strafrechtlichen Rückwirkungsverbots (Stichwort: Sicherungsverwahrung) die Kompetenzkonflikte im europäischen Mehrebenensystem und die deutsche Reaktion auf die Urteile des EMGH darstellte.
Noch nicht erwähnt habe ich, wie sich die vom Veranstalter im Ausbildungsprogramm vermisste Rechtsgestaltung in der Tagung niederschlug. Dazu werde ich einen separaten Eintrag schreiben.
Nachtrag: Unter der Überschrift »Brot und Butter der meisten Juristen sind Blut und Blech« berichtet Miloš Vec in der FAZ vom 14. 12. 2011 (S. N5) [10]Anscheinend nicht in FAZ-Net. über die Celler Tagung. Von den »streitbaren Reformern«, die er im Untertitel anführt, habe ich nicht viel bemerkt. Im Übrigen fällt an dem Artikel auf, dass die Layout-Abteilung der Zeitung ihn mit einem unmotivierten Justitia-Bild versehen hat. [11]Dazu der Eintrag »Die Bilder der heimlichen Juristenzeitung« vom 19. 1. 2009. So kann man die Seriosität seiner Autoren untergraben.
Nachträglich habe ich in Fußnoten auf einschlägige Beiträge in dem Band von Judith Brockmann u. a. (Hg.), Exzellente Lehre im juristischen Studium, Auf dem Weg zu einer rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik, Bd. 1, Baden-Baden 2011, hingewiesen.
Nachtrag Juni 2012:
Inzwischen ist der Tagungsband erschienen: Hagen Hof/Götz von Olenhusen (Hg.), Rechtsgestaltung – Rechtskritik – Konkurrenz von Rechtsordnungen. Neue Akzente für die Juristenausbildung, Baden-Baden, Nomos, 2012 (ISBN 978-3-8329-7362-9)
Hier die Zusammenfassung der Ergebnisse der Tagung aus der Feder von Wilhelm Krull und Hagen Hof.
Was auf der Tagung nicht zur Sprache kam, war die Frage nach der deutschen Juristenausbildung im europäischen Vergleich. Dazu gibt Matthias Kilian in den BRAK-Mittl 2/2012 S. 59-61 die Antwort (Die deutsche Juristenausbildung – wo steht sie im europäischen Vergleich«). Grundlage ist eine 2010 veröffentlichte Studie, in der der Verfasser die Juristenausbildung in 25 europäischen Staaten analysiert [12]Matthias Kilian, Modelle der Juristenausbildung in Europa: Eine Standortbestimmung, Bonn 2010. Der Bologna-Prozess sei in den anderen Ländern nur »formal implementiert worden, indem traditionelle Ausbildungsgänge in ein Bachelor- und ein Masterstudium gegliedert wurden«. Der wichtigste Unterschied zwischen Deutschland und Resteuropa scheint darin zu bestehen, dass hierzulande der Zugang zum Studium und später auch zum Anwaltsberuf sehr offen ist. Überall sonst wird vor, im und nach dem Studium stärker selektiert. Die post-universitäre Einheitsausbildung (Referendarausbildung) in Deutschland ist europaweit einzigartig. Sie öffnet vor allem den Zugang zum Anwaltsberuf. Diese Offenheit, die anscheinend bisher nicht zu einem Juristenproletariat geführt hat, gilt es zu verteidigen.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Hier das Tagungsprogramm als PDF.
2 Hier die Tagungskonzeption als PDF.
3 Alles andere wäre unrealistisch: Röhl, Wozu Rechtsgeschichte?, Jura 1994, 173-178.
4 Dazu für die Rechtssoziologie mein Eintrag vom 12. 9. 2008. Bemerkenswert der Eifer, mit dem sich Austin Sarat als »advocate for disciplinization« für eine Kanonisierung des Faches einsetzt. Zwar spricht er nicht von legal sociology oder sociology of law, sondern von »law and society scholarship«. Aber der Sprachgebrauch in den USA ist eben anders. Schon als Präsident der Law and Society Association hatte Sarat sich für eine »Kanonisierung« des Faches ausgesprochen. Bemerkenswert auch, dass er dafür Juristen (Jack Balkin und Sanford Levinson) zitiert: »Every discipline, because it is a discipline, has a canon, a set of standard texts, approaches, problems, examples, or stories that its members repeatedly employ or invoke, and which help define the discipline as a discipline.« (President’s Column: Every Good Discipline Deserves a Canon. Or How Can We Fight If We Aren’t Armed?, Law & Society Newsletter, November 1998, 1-5) Seither hat Sarat durch die Herausgabe von zahlreichen Readern und des »The Blackwell Companion to Law and Society« selbst erheblich zur Abgrenzung und Befestigung dieses Kanons beigetragen. (Caroll Seron (Hg.), The Law and Society Canon«, Ashgate 2005; Caroll Seron/Susan Silbey, Profession, Science and Culture: An Emergent Canon of Law and Society Research, in: Austin Sarat (Hg.), The Blackwell Companion to Law and Society, Blackwell Publishing 2004, 30-61.) Was im Einzelnen zum Kanon der Rechtssoziologie gehört, zeigt sich in der Literaturverzeichnissen von Lehrbüchern, in Literaturempfehlungen zu Lehrveranstaltungen und in gewohnheitsmäßig wiederkehrenden Zitationen.
5 Dazu noch ziemlich unentschlossen Pascale Cancik, Grundlagenfächer und Fachdidaktik – Fragen der Konzeption einer rechtwissenschaftlichen Fachdidaktik, in: Judith Brockmann u. a. (Hg.), Exzellente Lehre im juristischen Studium, Auf dem Weg zu einer rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik, Bd. 1, Baden-Baden 2011, S. 115-125.
6 Zur »Wissenschaftlichkeit des juristischen Studiums« mein Beitrag in Judith Brockmann u. a. (Hg.), Exzellente Lehre im juristischen Studium, Auf dem Weg zu einer rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik, Bd. 1, Baden-Baden 2011, S. 67-78.
7 In Deutschland ist der Versuch einer Implementation eines juristischen Szenarios in Second Life anscheinend versandet. Das UK Centre for Legal Education in Warwick scheint dagegen mit der Virtual Town of Ardcalloch erfolgreich eine virtuelle Rechtswelt für die juristische Ausbildung eingerichtet zu haben (etwas näher in meinem Blogeintrag vom 29. 4. 2010 »Von Lawville nach Ardcalloch«).
8 Björn Rüdiger, Neue Wege in der Juristenausbildung: Legal Clinics, Mootcourts und Praktikerseminare. Ein Tagungsbericht zur Praktischen Jurisprudenz, ZJS 2011 Heft 6, S. 583-586; Thomas Groß, Legal Clinics: praxisbezogenes Lernen im juristischen Studium, in: Judith Brockmann u. a. (Hg.), Exzellente Lehre im juristischen Studium, Auf dem Weg zu einer rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik, Bd. 1, Baden-Baden 2011, S. 127-133, sowie meine Hinweise in dem Beitrag zur »Wissenschaftlichkeit des juristischen Studiums« (S. 69).
9 Worum es geht, kann man weitgehend einem Interview Wastls vom 7. 8. 2008 in der »Wirtschaftswoche« entnehmen. Vgl. Ferner Ulrich Wastl, Zwischenruf: Privatisierung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen, ZRP 2011, 57 f.
10 Anscheinend nicht in FAZ-Net.
11 Dazu der Eintrag »Die Bilder der heimlichen Juristenzeitung« vom 19. 1. 2009.
12 Matthias Kilian, Modelle der Juristenausbildung in Europa: Eine Standortbestimmung, Bonn 2010.

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