Wie böse sind SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation)?

Die Heimliche Juristenzeitung berichtete am 21. Februar 2024 über die Erwiderung des Medienunternehmens Correctiv auf einen Antrag des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Mit der Verfügung soll das Landgericht Hamburg Correctiv die Unterlassung verschiedener Behauptungen über Vorgänge auf dem berüchtigten Treffen am 10. Januar 2024 im Landhaus Adlon aufgegeben werden. Es konnte nicht ausbleiben, dass der private Geheimdienst, der hier einen privaten Geheimplan aufgedeckt haben will, sich privatrechtlich vor Gericht verteidigen muss. Wir haben schon lange gelernt: Das Private ist politisch. Da trifft es sich gut, dass in diesen Tagen drei Wissenschaftler aus dem Leipziger Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft eine Studie über »Agenda-Cutting durch SLAPPs? Die Klagen der Hohenzollern und ihre Wirkung auf die Presse und Wissenschaftsfreiheit aus Sicht der betroffenen Journalisten und Forscher«[1] veröffentlicht haben.

Rechtssoziologie und Politikwissenschaft beobachten ein Phänomen, das als strategische Prozessführung bezeichnet wird.[2] Die »Strategie« ist darauf angelegt, entweder Einschränkungen, die mit der Individualklage verbunden sind, durch kollektives Vorgehen zu überwinden oder über den individuellen Prozesserfolg hinaus weitere Ziele zu erreichen. SLAPPs sind Strategic Lawsuits Against Public Participation. Es geht hier also um eine strategische Prozessführung, die auf eine über den Prozess hinausgehende Wirkung angelegt ist.  Die Autoren referieren die Formulierung der rechtssoziologischen Thematik durch Pring und Canan[3] wie folgt:

»Es geht um zivilrechtliche Beanstandungen von Kommunikationshandlungen über einen Gegenstand von öffentlichem Interesse, und es findet eine dreifache Verschiebung des Konflikts statt: eine ›dispute transformation‹ (ein Wandel des Konflikts von einer politischen Streitfrage hin zu einer Rechtsstreitigkeit), eine ›forum transformation‹ (eine Verschiebung des Konflikts aus der Öffentlichkeit auf eine private, wenig zugängliche Bühne) sowie eine ›issue transformation‹ (Gegenstand ist nicht mehr der Schaden für die Öffentlichkeit bzw. Gesellschaft, sondern der Schaden der Kläger).«

Autoren der Leipziger Untersuchung sind Uwe Krüger, Max Beuthner und Connor Endt. Aus der Pressemitteilung des Instituts erfährt man, dass die Publikation aus Masterarbeiten der beiden nachgenannten Autoren hervorgegangen ist, ein schönes Beispiel für die Beteiligung von Studenten an der Forschung. Man fragt sich allenfalls, warum sie die Studie nicht allein veröffentlicht haben.

Zur Sache wurden qualitative Interviews mit betroffenen Wissenschaftlern (Historikern) und Journalisten geführt. Die Autoren hatten Schwierigkeiten, interviewbereite Personen zu finden, konnten dann aber doch jeweils fünf Wissenschaftler und fünf Journalisten befragen, die sie – das ist bemerkenswert – jeweils mit ihren Namen und ihrer institutionellen Anbindung vorstellen können. Der Tenor der Interviews: Die massiven juristischen Interventionen der Hohenzollern hatten einen erheblichen Impact. Sie haben die Angegriffenen Zeit und Energie und in geringem Umfang auch Geld gekostet. Die Angriffe verursachten Emotionen und Stress. Das gilt für die Wissenschaftler mehr als für die an juristische Beobachtung gewöhnten Journalisten. In der Sache hätten die juristischen Attacken aber nicht dazu geführt, dass nichts geschrieben wurde, was man nicht für richtig hielt. Betont wurde jedoch, dass andere Journalisten ohne starken Verleger im Hintergrund unter juristischem Beschuss vermutlich die Schere im Kopf hätten. Es fehlt der Gesichtspunkt, dass die betroffenen Historiker sich für Parteigutachten hergegeben haben. Was hatten sie denn erwartet?  

Dass die SLAPPs zunächst in den USA thematisiert wurden, ist kein Zufall, denn dort wiegt die Verwicklung in einen Zivilprozess, u. a. wegen des zum Teil exorbitanten Strafschadensersatzes, deutlich schwerer. Ob auch in Deutschland das SLAPPing für Presse und Wissenschaft ein Problem darstellt, kann die Arbeit von Krüger u. a. allein schon auf Grund ihrer Methodik nicht feststellen. Die Untersuchung setzt mit einem journalismusfreundlichen Bias ein. Der muss nicht schon daher rühren,  dass es sich um Interessentenwissenschaft handelt, kommt die Studie doch aus einem dem Journalismus gewidmeten Institut. Schon in der Überschrift wird klargestellt, dass es nur um die Sicht der betroffenen Journalisten und Wissenschaftler geht. Aber die Studie lässt sich ihre Tendenz durch die angeführte Literatur vorgeben. Dazu trägt insbesondere ein Artikel des Medienrechtlers Christian Solmecke[4] bei. Solmecke weiß selbstverständlich und sagt auch, dass die Presse- und Meinungsfreiheit durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG  begrenzt ist. Er lässt sich aber durch die Thematik des Bandes, für den er geschrieben hat und durch die spezielle, von ihm bearbeitete Frage hinreißen, SLAPPs von vornherein nicht bloß als strategische Prozessführung, sondern als Rechtsmissbrauch einzuordnen. Zudem geht er sehr großzügig mit dem Attribut »offensichtlich unbegründeter Klagen« um. Dazu kann er sich allerdings auf Entwürfe und Empfehlungen der EU-Kommission berufen.[5] Diese sind schon für sich genommen bemerkenswert. Es war und ist die Politik der EU, die Durchsetzung des Unionsrechts durch die klageweise Geltendmachung subjektiver Rechte gerade auch im Wege strategischer Prozessführung voranzubringen. Nun kommen die Geister, die man rief, aus einer anderen, unerwünschten Ecke.  Als Gegenmittel möchte man eine neue Prozessvoraussetzung der unangemessenen Klage einführen. Eine solche Generalklausel wäre Gift für den Rechtsstaat.

Die Leipziger Untersuchung zeigt: SLAPPing ist Realität und hat Wirkung. Bei ihrer Arbeit waren den Befragten die juristischen Auseinandersetzungen stets präsent. Sie fühlten sich zur Vorsicht gemahnt. Ist das schlimm? So scheinen es die Autoren und die Befragten zu empfinden. Dabei bleibt die andere Seite unterbelichtet. Mit dem Haus Hohenzollern muss man kein Mitleid haben. Die können sich wehren. Ebenso die rechtsextremen Zirkel, denen die Recherchen von Correctiv galten. Aber die Medien mit ihrem unendlichen Content-Bedarf stehen im Dauerkonflikt mit der Privatsphäre ihrer Beobachtungsobjekte. Sie haben ihre Beobachtungs- und Darstellungsmethoden in einer Weise entwickelt, dass ein Schutz der Privatsphäre kaum mehr möglich ist. Paparazzi gibt es schon lange. Wer auf Anfragen aus dem Medienbereich nicht antwortet, fällt allein schon deshalb durch. Investigativjournalismus ist zum Prestigeprojekt geworden. Immer wider beruft man sich bei der Berichterstattung auf vertrauliche Unterlagen, die anscheinend von wenig vertrauenswürdigen Vertrauensleuten durchgestochen wurden. Correctiv beschreibt stolz seine Geheimdienstmethoden. Im Hohenzollernkomplex war auch der unappetitliche Böhmermann beteiligt. Häme ist Stilmittel selbst der öffentlich-rechtlichen Sender, wo es besonders in der Heute-Show mit Fake-Bildern gepflegt wird. Deshalb ist es gut und richtig, dass die rechtlichen Grenzen der Pressefreiheit ständig auch in den Köpfen der Journalisten präsent sind, mag sie das auch bei ihrer Arbeit »behindern«. Die Medien haben meistens einen taktischen Vorsprung. Haben sie erst einmal berichtet, hilft es nur begrenzt, wenn sie sich später korrigieren. Aliquid haeret. Die geballte Macht der Medien ist so groß, dass sie sich nicht beklagen dürfen, wenn die als solche unorganisierte Gegenseite sich auf eine spezialisierte Anwaltschaft stützt und diese mit allen verfügbaren Mitteln kämpfen lässt. Nebenbei: Es ist immer nur von dem Prozess- und Kostenrisiko der Medien und Journalisten die Rede. Das Risiko der anderen Seite ist weitaus größer, wenn, wie behauptet, die Mehrzahl der juristischen Angriffe unbegründet ist.

Am Ende profitieren sogar Wissenschaftler und Medien, wenn sie auf die von ihnen inkriminierte Weise angegriffen werden. Die Befragten der Leipziger Untersuchung waren der Ansicht, dass sie das Vorgehen der Hohenzollern letztlich nicht erfolgreich gewesen sei.

»Wenn man vom Ergebnis her denkt, haben diese Klagen vermutlich genau das Gegenteil von dem erreicht, was sie hätten erreichen sollen: Was sie erreicht haben, ist, dass es einen dramatischen Ansehensverlust des Klägers gegeben hat, dass die Verhandlungen mit der öffentlichen Hand durch die Klagen stark erschwert wurden, weil zum Beispiel die brandenburgische Wissenschaftsministerin gesagt hat, sie möchte nicht mit Leuten verhandeln, die brandenburgische Wissenschaftler verklagen.«

Dem Anliegen der Medien hat das SLAPPing in doppelter Weise zum Erfolg verholfen. Die Berichterstattung gewann durch den juristischen Sekundärkonflikt mit dem Hause Hohenzollern neuen Stoff und zusätzliche Aufmerksamkeit. Dadurch war auch der Sache besser gedient. Und nicht zuletzt: Die betroffenen Historiker konnten mindestens ihren Bekanntheitsgrad steigern.


[1] Pulizistik, Februar 2024, ohne Seitenangabe –open access.

[2] Alexander Graser, Was es über Strategic Litigation zu schreiben gälte, in: ders./Christian Helmrich (Hg.), Strategic Litigation, Begriff und Praxis, 2019, 9-19; Alexander Graser/Christian Helmrich, Strategic Litigation, Begriff und Praxis, in: dies., Strategic Litigation, 2019, 9-19; Lisa Hahn, Strategische Prozessführung, Zeitschrift für Rechtssoziologie 39, 2019, 5-32; Britta Rehder/Katharina van Elten, Legal Tech & Dieselgate Digitale Rechtsdienstleister als Akteure der strategischen Prozessführung, ZfRSoz 39, 2019, 64-86.

[3] George W. Pring/Penelope Canan, SLAPPs. Getting Sued for Speaking Out, Philadelphia 1996, dort S. 10.

[4] Christian Solmecke, Dürfen Anwälte die Agenda beschneiden?, in: Hektor Haarkötter/Jörg-Uwe Nieland, Agenda-Cutting, 2023, 303–321.

[5] Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren (»strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung«) vom 27. April 2022, sowie Empfehlung (EU) 2022/758 der Kommission vom 27. April 2022 zum Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren (»Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung).

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