Das Urheberrecht ist nicht komisch: Bound by Law

»Bound by Law« ist ein Law-Comic von Keith Aoki, James Boyle und Jennifer Jenkins, der 2006 erschienen ist und es zu einiger Berühmtheit gebracht hat. Trauriger Anlass, gerade jetzt drauf hinzuweisen, ist der Tod von Keith Aoki im Alter von 55 Jahren am 26. April 2011. Seine Mitautoren haben ihm wunderbare Nachrufe geschrieben. [1]RIP, Keith Aoki; Jennifer Jenkins Remembers Keith Aoki.
Aoki war wohl zuerst Künstler – Zeichner, Maler, Musiker – und wurde dann Jurist. Er muss ein begeisternder Lehrer gewesen sein. Das vermittelt das Bild »Now THAT is how you teach a class«:

Aoki gehörte, wie seine Mitautoren, dem Center for the Study of the Public Domain an der Duke Law School in Durham (North Carolina) an. Dort meint man, dass die Aufmerksamkeit allzu sehr dem individuellen Urheberrechtschutz gilt und darüber die Public Domain, also der Bestand an Ideen, Texten, Bildern und Musik der allen zur Verfügung steht, vernachlässigt wird, so dass es an der richtigen Balance zwischen beidem fehlt.
Aoki, Boyle und Jenkins sind der Ansicht, dass das Urheberrecht mehr zur Erstickung von Kreativität als zum Schutz der Autoren beiträgt. Deshalb setzen sich für Open Access ein, dafür, dass möglich viel unter einer Creative-Commons-Lizenz [2]Was ist Creative Commons? veröffentlicht wird, welche die beinahe beliebige Verwendung und Bearbeitung zulässt, solange der Urheber benannt wird und das Ergebnis wiederum als Creative Commons deklariert wird.

In »Bound by Law« haben die drei Autoren die Schranken des Urheberrechts für einen kreativen Remix von Texten, Bildern und Musik aufs Korn genommen. In ihrem Comic zeigen sie am Beispiel eines Dokumentarfilms, dass es sich kaum vermeiden lässt, urheberrechtlich geschütztes Material zu zitieren. Selbstverständlich bieten sie daher ihre eigenen Arbeiten als »Creative Commons« zum Download in verschiedenen Formaten an. Sie fordern dazu auf, einzelne Teile zu verwenden oder das ganze Buch in andere Sprachen zu übersetzen und stellen dazu die Bilder auch ohne Beschriftung ins Netz. Es könnte eine wunderbare Aufgabe für eine Übung oder ein Seminar im Urheberrecht sein, »Bound by Law« ins Deutsche zu übersetzen und dabei dem deutschen Urheberrecht anzupassen.
Doch damit nicht genug. Im Dezember 2010 stellte Keith Aoki bei SSRN seinen Comic »Pictures within Pictures« ein, der auch im Ohio North University Law Review abgedruckt worden ist.

Darin kündigt Aoki im Anschluss an den Comic »Bound by Law«, ein weiteres Gemeinschaftswerk mit Boyle über »Music within Music« an.
Ich kann diese Comics nur bewundern. Um sie wirklich mit Genuss zu lesen, fehlt mir die Kennerschaft, so dass ich die vielen Anspielungen auf fremde Texte, Bilder und Musik nicht entziffern kann. Meine Leser sind darauf sicher besser vorbereitet. [3]Diesen Eintrag werde ich auch im Blog »Recht anschaulich« einstellen.

Anmerkungen

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Juracomics und Juramangas

Wenn man mit Google nach »Juracomics« sucht, gibt es zwölf Treffer, davon drei brauchbare. Mit dem ersten Werbelink wird man auf die Amazon Seite verwiesen. Das ist insofern interessant, als man erfährt, dass im allgemeinen Sprachgebrauch Juracomic für bebilderte Witzbücher über Rechtsthemen steht. Der zweite Treffer führt auf die Startseite von JuraComic-JuraWiki.de. Dabei handelt sich um ein Projekt zur Entwicklung eines Comics im Manga-Stil, der von Julia Wehrendt gezeichnet wird. Der dritte Treffer ist die Webadresse dieses JuraManga: http://www.cecil-manga.de.vu. Die Zeichnerin (die natürlich auch über eine eigene Webseite verfügt. http://www.truthwork.de.vu/) ist anscheinend selbst keine Juristin. Die Verbindung zu JuraWiki ist wohl zustande gekommen, weil Frau Wehrendt sich an einem »Malwettbewerb« beteiligt hatte, in dem es darum ging, eine Justitia im Hawai-Look zu entwerfen. Die Arbeit von Frau Wehrendt ist nun auf der Startseite von Jurawiki.de zu bewundern.

Die Story, aus der sich jetzt der Comic entwickeln soll, ist die Geschichte von Cecil, die das Jurastudium beginnt und deren Erlebnisse bis zum Examen nun verfolgt werden sollen. Dabei sollen »am Rande« auch juristische Themen vorkommen. Frau Wehrendt hat dazu eine Reihe von Vorab-Skizzen und Typen entworfen, darunter natürlich die Protagonistin Cecil. Auf mich wirken die Bilder als ein Versuch, das Jurastudium mit Lifestyle aufzupeppen.

Das Projekt läuft wohl seit Anfang 2007. Studentinnen oder Studenten in Anfangssemestern wurden aufgefordert, Frau Wehrendt »mit Input zu versorgen, was inhaltlich am Anfang des Studiums so vorkommt«. Sehr erfolgreich war der Aufruf anscheinend nicht. Jedenfalls wurde er auf der Webseite LAWgical am 10. 4. 2008 wiederholt, und der JuraManga ist nach wie vor ein (mich) verwirrender Torso. Das alles läuft auf Unterhaltung hinaus. Aber wer darauf baut, mit Hilfe von Comics juristische Inhalte zu vermitteln, kann daraus vielleicht lernen.

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Wo ist Irina Vega geblieben?

2003 hat die EU mit großem Aufwand den Comic »Troubled Waters« herstellen lassen, der Europa vor allem dem jungen Publikum näher bringen sollte. Der Plot: Irina Vega, »a feisty, ethnically and politically unidentifiable European Parliament Member« (Elisabeth Borden in der Internetzeitschrift Cultural Gutter) ist Berichterstatterin des EP zur Wasserdirektive und kommt bei ihren Recherchen einem Chemieunternehmen auf die Spur, das durch seine Machenschaften das Grundwasser bedroht. Mit Hilfe eines geheimen Informanten und eines befreundeten Fotografen gelingt ihr die spektakuläre Aufdeckung eines Chemieskandals. Beim Comicfestival von Angoulême haben die belgische Zeichnerin Dominique David sowie die Texter Cristina Cuadra und Rudi Miel 2003 den Preis für die beste Kommunikationskampagne auf Comicbasis erhalten.

Auf der Seite http://www.europa-digital.de/service/buch/comic.shtml wird der Comic angepriesen: »Beeindruckend sind die Details des Comic, die ein realistisches Bild des Europäischen Parlaments und seiner Räumlichkeiten und Einrichtungen wiedergeben. Zudem gibt die Geschichte einen interessanten Einblick in die Lobbyarbeit der Interessenverbände, in diesem Fall der Chemischen Industrie. Erfunden ist die Geschichte des Comic, real ist hingegen die Kritik des CEFIC, dem europäischen Ausschuss der Verbände der chemischen Industrie. Der beklagte das negative Bild, das das Comic auf die Chemische Industrie werfen würde. Deshalb enthält nun jede Ausgabe den Vermerk: … obwohl es sich bei den in der Geschichte erzählten Abenteuern um reine Fiktion handelt, spiegeln die beschriebenen Verfahren in vollem Umfang die Realität wieder.«

Der Comic sollte in alle Gemeinschaftssprachen übersetzt, 1,25 Mill. Mal gedruckt und kostenlos verteilt werden. Er ist aber nicht mehr zu finden. Anscheinend ist die EU damit nicht glücklich geworden. Das begann schon damit, dass man bei einem spanischen Pornostar landet, wenn man »Irina Vega« in eine Suchmaschine eingibt. Das ging weiter mit den Protesten aus der Chemieindustrie, die sich grundlos und unqualifiziert angegriffen fühlte, und aus Kreisen konservativer Politiker in England, die Geldverschwendung durch die EU beklagten. Und in der Blogger-Szene gab es zynische Kommentare. Hier eine Kostprobe: » … Irina Vega, a gorgeous, auburn-haired, heavy-breasted member of the European parliament, who is determined to clean up Europe’s rivers, single-handed if necessary. She’s obviously modelled on Lara Croft in Tomb Raider. Irina races up the side of plenary sessions, rescues directives from the jaws of death, and clutching the rope in her teeth, so to speak, swings across shark-infested committee meetings. Naturally she succeeds in exposing a wicked, polluting chemical company. … The illustrations are in the voguish style of continental comic books: lots of close-ups, moody pictures of people talking in dark rooms, vertiginous perspectives on the parliament building with speech bubbles coming out of invisible characters. It could be quite jolly, except that the European parliament is the most boring elected assembly on the face of the planet. There is no way of getting round this. So you get a clunky bubble like this: ›If I could just remind you of the agenda: first we shall consider the EPP group’s questions on aircraft noise – then we’ll move on to the socialist group’s questions on the draft directive on GMOs.‹ An eager-looking young hack, a Tintin figure, is asking Irina questions. She replies with this gripping quote: ›The report is currently on its second reading, so we have to reach agreement with the council, if necessary via a conciliation committee. Thank you.‹ « (Simon Hoggart, http://www.guardian.co.uk/politics/2003/feb/15/politicalcolumnists.redbox.)

Es ist wohl richtig: Bilder als Kommunikationsmittel verhalten sich manchmal wirklich »anarchisch« und »antiautoritär« (Petra Schuck-Wersig, Expeditionen zum Bild, 1993, 167 ff.).

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Felix Herzog, Strafrecht illustrated

Felix Herzog, Strafrecht illustrated. 30 Fälle aus dem Strafrecht in Wort und Bild, Illustrationen von Matthias Huberty, Merus Verlag, Hamburg 2007, 171 Seiten, 15,90 €

Juristen verfügen mit ihren Fällen über ein spezifisches Mittel zur Veranschaulichung ohne Bilder. Diesen Fällen fehlt allerdings das Fleisch, und so liegt es nahe, die Fälle durch Bilder zu ergänzen oder zu ersetzen. Das geschieht jedoch so gut wie gar nicht. Der Band »Strafrecht illustrated« des Bremer Strafrechtslehrers Felix Herzog leistet insoweit Pionierarbeit, indem er 30 Tötungsfällen jeweils einen Comic an die Seite stellt. Auf einer Doppelseite, gelegentlich auch auf aufeinander folgenden Seiten, wird links die Worterzählung des Falls abgedruckt und rechts die zugehörige Illustration. Es folgen zwei bis vier Textseiten mit Problemskizze und Lösung.

Der Versuch von Herzog zeigt einiges von den Schwierigkeiten der Vermittlung juristischen Wissens mit Bildern. Sie sind im Grunde ganz trivial, und fallen mir vor allem deshalb auf, weil wir bei einem eigenen Versuch mit den gleichen Schwierigkeiten zu kämpfen hatten. Der Comic ist eine etablierte Gattung der Bild-Text-Kombination. Eine Reihe längst klassischer Beispiele wie Asterix oder die Peanuts hat Maßstäbe für Form und Inhalt gesetzt. An einen Zweck-Comic muss man keine künstlerischen Ansprüche stellen. Aber bei einem für Studenten bestimmten Lernbuch erwartet man ein gewisses technisches und ästhetisches Niveau. Das können heute praktisch nur noch professionelle Designer liefern. Dafür gibt es jedoch bei der Kalkulation juristischer Lernbücher keinen Spielraum. So müssen innovative Autoren zu amateurhaften Lösungen greifen. So auch Herzog. Die Comics stammen nach Auskunft des Vorworts von dem »jungen talentierten Comic-Zeichner« Matthias Huberty. Aus einer Rezension in der Süddeutschen Zeitung Nr. 115 vom 21. Mai 2007, S. 16 (die sich in erster Linie mit der Person des Autors befasst) erfährt man, dass es sich um einen Klassenkameraden der Tochter des Autors handeln soll. Tatsächlich wirken die Zeichnungen eher grob. Der Zeichner verlässt sich zu wenig auf Umrisse, sondern arbeitet mit Quasi-Schraffuren. Dadurch werden die Bilder verdunkelt, und man entbehrt die Farbe noch stärker. Der Stil ist nicht ganz einheitlich. Die Bilder fallen sehr klein aus. Man muss schon genau hinsehen, um das Bildgeschehen zu erkennen. Auch die Sprechblasen sind schwer leserlich.

Comics sind eigentlich Bildergeschichten, die auf einem festen Inventar von Rollen aufbauen und sich damit zur Fortsetzung eignen. Nach diesem Maßstab handelt es sich bei den Illustrationen in »Strafrecht illustrated« nicht um Comics, sondern um Cartoons. Comics und Cartoons enthalten zwar regelmäßig Textelemente, sind aber in dem Sinne autark, dass sie nicht auf eine Verdoppelung der Geschichte durch eine reine Textversion angewiesen sind. In »Strafrecht illustrated« laufen jedoch Bild- und Textversion der Fallerzählung parallel. Die Bilder bieten keine Information, die nicht schon im Text enthalten wäre. Eine Ausnahme bildet der »Hatschi-Peng-Fall«, der deshalb hier als Beispiel gewählt wird.

Beispielseite aus Herzog, Strafrecht illustrated

Hier erfährt man erst aus der Illustration, dass der Schuss, der die Ehefrau tötet, sich versehentlich löst, als der Täter beim Reinigen der Waffe niesen muss. Der Autor hat sich sonst aber nicht auf die Bilder verlassen und demonstriert damit, sicher ungewollt, die Leistungsfähigkeit des Textes. Man wagt kaum zu hoffen, dass die Nutzer des Buches tatsächlich neben dem Text oder gar an Stelle des Textes auch die Bilder sorgfältig »lesen«.

»Strafrecht illustrated« ist eher ein Beleg für die Anschaulichkeit verbaler Fallschilderungen als für den Mehrwert von Bildern. Diese Feststellung ist nicht als Kritik gemeint, sondern sie soll auf die in der Sache begründeten Schwierigkeiten eines solchen Unternehmens hinweisen. Juristen haben eine erfolgreiche Tradition, um mit sprachlichen Mitteln, insbesondere auch mit markanten Fallgeschichten, Anschaulichkeit herzustellen. Wenn man diese Mittel durch zusätzliche Bilder übertreffen will, so ist ein Aufwand erforderlich, der sich für ein Lernbuch so schnell nicht wird beibringen lassen.

Wenn »Strafrecht illustrated« dennoch in einigen Buchanzeigen freudig begrüßt worden ist, so vermutlich deshalb, weil es überhaupt Comics enthält, nicht aber, weil die Text-Bild-Kombination hier besonders gelungen wäre oder gar einen Mehrwert vermittelt. Die ausgewählten Fälle sind schon in Textform so einprägsam und die Lösungshinweise sind so kurz und klar formuliert, dass die Bilder im Grunde überflüssig sind. Wenn sie einen Zusatznutzen bieten, dann vielleicht den, dass man das Buch überhaupt erst aus Neugier auf die Bilder zur Hand nimmt.

(Vgl. zu Comics und Cartoons in der Juristenausbildung Röhl/Ulbrich, Recht anschaulich, S. 123 ff u. 173 ff.)


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