Theorien der Emotions-Psychologie

Dies ist die fünfte Fortsetzung des Eintrags über den Emotional Turn und die Rechtswissenschaft.

Die Frage nach der Aktualgenese von Gefühlen

Juristen handeln, indem sie entscheiden. Für die Rechtswissenschaft ist deshalb von Interesse, wie Emotionen und damit Gefühle auf Entscheidungen einwirken. Deshalb richte ich an die Psychologie die Frage nach der Aktualgenese von Emotionen. Der Jurist möchte wissen,

  • was es mit den Gefühlen im Objektbereich seiner Tätigkeit auf sich hat,
  • wie er selbst bei der Kommunikation mit seinen Klienten und vor allem bei seinen Entscheidungen von Gefühlen geleitet wird.

Dafür sollten die folgenden Fragen geklärt werden:

  • Welches Objekt, welcher Reiz, welche Kognition aktiviert unter welchen Umständen welche Emotionen?
  • In Gestalt welcher Gefühle werden die emotional gefärbten Zustände subjektiv wahrgenommen?
  • Was bewirken die aktivierten Emotionen → Gefühle? Von welchen weiteren Umständen sind die Wirkungen abhängig?

Die Sache wird unübersichtlich. Deshalb ist es an der Zeit, einer speziellen Emotions-Psychologie Ausschau halten.

Das Theorieknäuel der Emotionspsychologie

Die Sicht ist schlecht. Ein relativ neuer Übersichtsartikel beginnt:

»The emotion domain is characterized by a profusion of theories and complex debates with no hope of a quick settlement.«[1]

Die Emotionstheorien, die bemüht sind, Alltagsbeobachtungen, psychologische Tests und physiologische Experimente auf einen Nenner zu bringen, erinnern den Juristen in ihrer Vielfalt an die »Theorien« des eigenen Fachs, mit denen er den Gehalt von Rechtsnormen und Präjudizien zu ordnen versucht. Übersichten über die Theorien der Psychologen bieten einschlägige Lehrbücher. [2] Drei Theoriefamilien schälen sich heraus:

»1) Biologische Ansätze vermuten einen biologischen Ursprung von Emotionen in funktional spezialisierten Emotionsmodulen. (2) Kognitive Ansätze behaupten, dass Emotionen von kognitiven Einschätzungen der Umwelt in Bezug auf das eigene Wohlergehen und Wohlbefinden verursacht werden. (3) Konstruktivistische Ansätze nehmen an, dass Emotionen aus sozio-kulturell vereinbarten Kategorisierungen von unspezifischen affektiven Zuständen hervorgehen.«[3]

Einig ist man sich immerhin, dass Emotionen bzw. Gefühle »komplex« sind. Übereinstimmend zählt man fünf »Komponenten« auf, die zusammen die »Emotion« ausmachen, wobei Ursache und Wirkung in der Schwebe bleiben:[4]

  • Kognition (Einschätzung, Bewertung, Ursachenzuschreibung, Kategorisierung, Benennung),
  • Physiologie (periphere Erregung, zentralnervöse Aktivierung),
  • Erleben (subjektive Erfahrung, Gefühle),
  • Ausdruck (soziale Kommunikation, Gestik, Stimme, Mimik),
  • Motivation (motivationale Orientierungen, Handlungsbereitschaften, funktionaler Aspekt).[5]

Der Konsens bröckelt aber bei der Frage, ob Emotionen ungeachtet ihrer Komplexität ein einheitliches Phänomen bilden oder ob hier verschiedene Elemente zusammengewürfelt werden, die nicht direkt etwas miteinander zu tun haben.[6]

Alle gehen davon aus, dass die Zuordnung einer Emotion zu einem Reiz etwas mit den biologischen Überlebensinteressen des Organismus zu tun hat. Man könnte sagen: Emotionen haben eine Utility-Funktion. Das ist im Grunde eine Trivialität, die aber immerhin dazu auffordert, die Emotionen und folglich auch Gefühle nach ihrer Valenz in positive und negative, in aktivierende und bremsende zu sortieren, wie es Russel mit dem Circumplex-Modell oder Panksepp mit der Gruppierung der Basisemotionen getan haben. Aber woran erkennt der Organismus, ob ein Reiz für ihn nützlich ist?

Evolutionär-biologische Emotionstheorien

Handfeste Antworten scheinen von den evolutionär-biologischen oder Instinkttheorien zu kommen, die bis auf Darwin zurückgehen. Sie behaupten, dass die emotionale Einordnung von Reizen sich schon im Zuge der Evolution entwickelt hat. Dann steckten in den Basisemotionen also »Instinkte«, die für die gehörige Antwort auf einen Reiz sorgten. Noch immer referiert die Psychologie-Literatur die alte Theorie von William McDougall (1871-1938). Er stellte einen Katalog von 18 angeborenen »Instinkten« zusammen, die jeweils auf bestimmte Auslöser hin entsprechende Gefühle aktivieren sollten.[7] Damit stößt man auf das Problemknäuel evolutionäre Psychologie und Soziobiologie. Dazu habe ich bereits ausführlich Stellung genommen.[8] Deshalb zitiere ich hier nur noch den Strafrechtler und Kriminologen Hellmuth Mayer[9], der dazu schon vor bald 50 Jahren das Notwendige gesagt hat: Trieblehren dieser Art seien willkürlich. Gehlen habe darauf hingewiesen, andere amerikanische Autoren auf viele Hunderte von ›activities‹ gekommen seien, die dann alle als Instinkte gelten sollten. Solche Setzungen ließen sich nicht verifizieren, wie an den verschiedenen Schulen der Psychoanalyse deutlich zu sehen sei. Freilich reißen die Versuche nicht ab, bestimmte Reaktionsmuster als evolutorisch angelegt zu postulieren. Praktisch kann man damit nicht viel anfangen, denn wenn es solche Reaktionsmuster gibt, dann lassen sie sich doch nur schwer von gelernten unterscheiden. Es ist wohl davon auszugehen, dass neuronal allenfalls rudimentär vorgegeben, welche somatischen Ereignisse oder welche Kognitionen als Trigger bestimmte Emotionen auslösen.

Der Laie möchte annehmen, dass die in der neuronalen Basis angelegten Emotionspotentiale unmittelbar durch Veränderungen des Körperzustandes aktiviert werden können, also etwa durch Wärme oder Kälte, Hunger oder Schmerz, körperlichen Kontakt mit Lebewesen oder unbelebter Materie. Man kann sich gut vorstellen, dass der Körper den äußeren Reiz unmittelbar als mehr oder weniger nützlich empfindet, und damit entsprechende Emotionen aktiviert werden. Doch anscheinend gilt: Gefühle treten zwar unwillkürlich auf. Aber sie werden (mindestens auch) durch Kognitionen ausgelöst.

Auf biologischer Ebene lässt sich das Emotionsgeschehen durch Drogen beeinflussen. Bei Körpergefühlen wie Hunger und Durst, Frieren und Schwitzen, Schmerz und Wohlgefühl, sexueller Erregung und Entspannung scheint klar zu sein, dass sie physiologische Ursachen haben (können). Andererseits können auch solche Körpersensationen wohl gelernt werden, sind sie doch mit typischen Abläufen verbunden, die dann auch – man denke an Pawlows Hunde – ohne direkten körperlichen Anstoß die einschlägigen Befindlichkeiten evozieren.

Der Laie wird weiter annehmen, dass die in der neuronalen Basis angelegten Emotionspotentiale, wenn es sie denn gibt, mittelbar durch besonders »eindrucksvolle« Kognitionen ausgelöst werden. Auf ein lautes Geräusch, ein helles Licht, einen starken Geruch, einen sich bewegenden größeren Gegenstand reagiert man wohl spontan erst einmal emotional. Emotionen werden wohl auch immer wieder durch »Überraschungen« aller Art angesprochen. Schockbilder sollen Raucher verängstigen. Aber all das ist so grob, dass es über das Phänomen der emotionalen Erstreaktion nicht hinausführt. Auf jeden Fall gilt, die emotionale Einfärbung von Kognitionen kann (auch) individuell und sozial gelernt werden. Der Laie kann sich die Sache nur metaphorisch vorstellen: Der psychische Funktionsapparat schwingt sich über dem Resonanzboden der Basisemotionen auf die verschiedenen Reize ein.

Somatische Emotionstheorien

Die klassische »somatische« Emotionstheorie stammt von dem Amerikaner William James. Oft wird im gleichen Atemzug der Däne Carl Georg Lange genannt, der ein Jahr später (1885) eine beinahe identische Theorie entwickelte. Ich will gar nicht erst den Versuch unternehmen, die James/Lange-Theorie der Gefühle zu referieren, sondern begnüge mich mit einem James-Zitat:

»Our natural way of thinking about these standard emotions is that the mental perception of some fact excites the mental affection called the emotion, and that this latter state of mind gives rise to the bodily expression. My thesis on the contrary is that the bodily changes follow directly the PERCEPTION of the exciting fact, and that our feeling of the same changes as they occur is the emotion. Common sense says, we lose our fortune, are sorry and weep; we meet a bear, are frightened and run; we are insulted by a rival, are angry and strike. The hypothesis here to be defended says that this order of sequence is incorrect, that the one mental state is not immediately induced by the other, that the bodily manifestations must first be interposed between, and that the more rational statement is that we feel sorry because we cry, angry because we strike, afraid because we tremble, and not that we cry, strike, or tremble, because we are sorry, angry, or fearful, as the case may be.« [10]

Diese Theorie behauptet also, dass das Bewusstsein der Emotionen als Gefühl sekundär sei. Aber durch welche extrakorporalen Ereignisse welche Emotionen und damit welche Gefühle ausgelöst werden, erfährt man hier nicht.

Es liegt nahe, weiter an die populäre Theorie von Damasio[11] zu denken. Damasio wendet sich bekanntlich gegen den Leib-Seele-Dualismus, den er bei Descartes vorgefunden hat.[12] Seine These lautet, dass Ratio, Verstand oder Vernunft nicht ohne Gefühle zu haben sind, weil sich das Denken nicht vom Körper lösen lässt. Dass Gedanken stets von körperlichen Zuständen und von Emotionen begleitet werden – wer wollte das bestreiten? Interessant wird es erst, wenn wir erfahren, welche Gefühle mit welchen Gedanken einhergehen. Dafür bietet Damasio nur eine sehr pauschale Lösung, die uns nicht weiterhilft. Wir lernen, dass alle Erfahrungen im Körper des Menschen Spuren hinterlassen, je nachdem, ob sie als angenehm oder nicht angenehm empfunden werden. Die positive oder negative Sortierung ist teils angeboren, teils wird sie individuell oder sozial gelernt. Die körperlichen Spuren, von Damasio Marker genannt, bewirken dann die gefühlsmäßige Tönung neuer Situationen. So bleiben alle interessanten Fragen offen. Ob eine Erfahrung »angenehm« ist, wird kaum durch eine reflektierte Entscheidung ermittelt, sondern ergibt sich gleichsam automatisch. An welcher Stelle steckt dieser Automatismus? Nach welchen Kriterien entscheidet er? Wie werden die einzelnen Entscheidungen akkumuliert? Wie werden Situationen wiedererkannt, so dass die passenden Marker aktiviert werden?

Bevor ich mit diesen Fragen fortfahre, folgt (demnächst) ein Exkurs zu »Descartes‘ Irrtum«.


[1] Agnes Moors, Integration of Two Skeptical Emotion Theories, Psychological Inquiry 28, 2017, 1-19.

[2] Herangezogen habe ich Andreas B. Eder/Tobias Brosch, Emotion, in. Jochen Müsseler/Martina Rieger, Allgemeine Psychologie, 3. Aufl. 2017, 185–222; David G. Myers, Psychologie, 3 Aufl. 2014; Rainer Reisenzein/Wulf-Uwe Meyer/Achim Schützwohl, Einführung in die Emotionspsychologie. Band III: Kognitive Emotionstheorien, 2002; Rainer Reisenzein/Gernot Horstmann, Emotion, in: Andrea Kiesel/Hans Spada, Lehrbuch Allgemeine Psychologie, 4. Aufl. 2018, 424–490; Klaus Rothermund/Andreas Eder, Allgemeine Psychologie: Motivation und Emotion, 2011; Franziska Schmithüsen u. a.,  Lernskript Psychologie, 2014, S. 82ff.

[3] Klaus Rothermund/Andreas Eder, Allgemeine Psychologie: Motivation und Emotion, 2011, S. 181. I

[4] »Kognition« habe ich an den Anfang gestellt, weil Kognitionen mindestens auch als Auslöser von Emotionen in Betracht kommen. Die drei mittleren werden auch als Reaktionstrias bezeichnet. Bei der Physiologie ist aber offen, was Ursache und was Wirkung ist. Motivation steht am Ende, weil sie die Wirkung von Emotionen auf das künftige Verhalten bestimmt.

[5] Aufzählung nach Andreas B. Eder/Tobias Brosch, Emotion, in. Jochen Müsseler/Martina Rieger, Allgemeine Psychologie, 3. Aufl. 2017, 185–222; S. 189. In diesem Sinne auch Nico H. Frijda, Emotion Experience and its Varieties, Emotion Review 2009, 264–271; S. 265; ders., Die Gesetze der Emotionen, S. 206.

[6] Juan R. Loaiza, Emotions and the Problem of Variability, Review of Philosophy and Psychology 2021, 329–351.

[7] William McDougall, An Introduction to Social Psychology, 14. Aufl. 1919, hier zitiert nach dem im Internet verfügbaren Nachdruck von 2001.

[8] In drei Einträgen auf Rsozblog vom 21. 9. 2023 (Was taugt die neue Rechtsbiologie?), vom 2. 10 2023 (Kritik der Soziobiologie Teil II) und vom 24. 11. 2023 (Kritik der Soziobiologie Teil III).

[9] Hellmuth Mayer, Die gesellige Natur des Menschen. Sozialanthropologie aus kriminologischer Sicht, 1977, S. 13ff.

[10] William James, What is an Emotion? Mind 9, 1884 Heft34, 188–205, S. 189f. Im übrigen verweise ich auf die Lehrbuchdarstellungen sowie auf Michael Anacker, William James: Die James/Lange-Theorie der Gefühle, in Konstanze Senge ua., Schlüsselwerke der Emotionssoziologie, 2022, 311–317.

[11] Antonio R. Damasio, Descartes’ Irrtum, 2004 [1994]; ders., Im Anfang war das Gefühl, 2017.

[12] Als Zuammenfassung und Stellungnahme zu dieser Theorie kann man lesen Wolfgang Lenzen, Damasios Theorie der Emotionen, Facta Philosophica, 6, 2004, 269-309; .Annette Schnabel, Antonio Damasio: Descartes‘ Irrtum, in: Konstanze Senge/Rainer Schützeichel (Hg.), Hauptwerke der Emotionssoziologie, 2013, 80–84; Ulf Hlobil, Eine theoretische Kritik der Somatischen Marker Hypothese Antono Damasios, 2008.

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Recht und Emotion: Basis- und Sekundäremotionen

Dies ist die vierte Fortsetzung des Eintrags über den Emotional Turn und die Rechtswissenschaft.

1)     Das Konzept der Basisemotionen

Emotionen sind weniger differenziert als Gefühle. Das jedenfalls besagt das Konzept der Basisemotionen. Als deren »Erfinder« gilt wohl Paul Ekman. Seine Forschungen kreisten um die These, Emotionen, wie sie sich in Mimik und Gestik ausdrücken, seien angeboren und daher universal. Er meinte, sieben Basisemotionen identifizieren zu können: Freude, Wut, Ekel, Furcht, Verachtung, Traurigkeit und Überraschung.[1] Sekundäremotionen sind dann die Gefühle, in denen sich mehrere Basisemotionen mischen können.

Eine höchst abstrakte Vorstellung von Basisemotionen hat James A. Russell entwickelt.[2] Er vermeidet allerdings den Begriff der Basisemotion und spricht stattdessen von core affect. Die Lehrbücher übersetzen mit »Rohgefühlen«.

In den Lehrbüchern wird diese Theorie als Circumplex-Modell referiert. Es ordnet die Wirkung der Gefühle auf zwei Achsen ein. Waagerecht spannt sich die Achse der Valenz von positiv zu negativ = angenehm zu unangenehm. Senkrecht verläuft die Achse der Erregung zwischen Aktivierung und Deaktivierung. In den Sektoren dazwischen lassen sich dann alle Gefühle als eine Mischung aus diesen vier Kräften eintragen. Das Modell bildet die Grundlage einer konstruktivistischen Zweifaktoren-Theorie. Es verzichtet allerdings auf die Anknüpfung an einer biologischen Basis. Deshalb erscheint die Theorie der Basisemotionen von Jaak Panksepp plausibler. Sie ist gut mit einer Mehr–Faktoren-Theorie vereinbar, die Raum für individuell-kognitive und sozial-konstruktivistische Ansätze bietet, ohne das biologische Element von vornherein auszuschließen.

Der Vollständigkeit halber sei noch auf die Theorie der Ur-Emotionen (ur-emotions) von Frijda und Parrott hingewiesen:[3]

»Ur-emotions, we propose, reflect a limited number of modes of relating to other people, objects, or circumstances.« (S. 406)… »The term ur-emotion can therefore suggest both an underlying structure and an evolutionary, biologically based source.« (S. 407)«

Bisher kann ich die Ur-Emotionen nicht einordnen. Sie sollen (noch?) abstrakter sein als die geläufigen Basisemotionen. Ich werde wohl darauf noch einmal zurückkommen, wenn es um Frijdas »Laws of Emotion« geht.

2)     Panksepps Theorie der Basisemotionen

Auf Jaak Panksepps Theorie der Basisemotionen bin ich zuerst in der Werbewirkungsforschung gestoßen. Für Werbung werden viele Millionen ausgegeben. Allem Anschein nach sind die Kosten für eine psychologisch gestützte Werbung gut angelegt. Für die Werbung wird ein Emotional Branding Monitor (EBM) als ein »Verfahren zur Offenlegung unbewusster Wahrnehmung« angepriesen. Dafür beruft man sich auf die Neurowissenschaften, die sieben voneinander unabhängige basale Emotionssysteme zutage gefördert haben sollen, welche im Verein mit zugeordneten Kognitionen die Grundlage unseres Denkens und Handelns bilden.[4]

Die Bestimmung dieser Emotionssysteme geht zurück auf Jaak Panksepp.[5] Er fand im Laufe der Zeit sieben biologisch im Hirn verankerte Emotionen, die er, um sie vom üblichen Sprachgebrauch abzusetzen, in Großbuchstaben schrieb: SEEKING/Expectancy, RAGE/Anger, FEAR/Anxiety, LUST, CARE/Nurturing, PANIC/Sadness Und PLAY/Social Joy. Die sieben primären Emotionen werden wie folgt beschrieben:

»Primal emotions and their accompanying affects appear to have acquired the capacity to move animals to action in ways that promoted their survival. Emotions prodded animals to explore for resources (SEEKING), compete for and defend those resources (RAGE/Anger), escape from and avoid bodily danger (FEAR), and identify potential mates and reproduce (LUST). Then, mammals with their more social orientation acquired the motivational system for nurturing their offspring (CARE); the powerful separation distress system for maintaining social contact and social bonding (PANIC/Sadness); and the complex system stimulating especially young animals to regularly engage in physical activities like wrestling, running, and chasing each other (PLAY/Social Joy), which helps them bond socially and learn social limits and which seems to carry over into the ›ribbing‹ and joking that continues to add fun in adulthood. Evolution has endowed mammalian brains with at least these seven primary-process emotional action systems, which serve as survival guides. These primary emotions arise from subcortical brain regions that are largely homologous, especially across mammals, with each emotion having a distinct brain anatomy, neuropharmacology, and physiology.«

Die Emotionen werden in zwei Gruppen eingeteilt, nämlich in solche, die eine positive Vorwertung hervorrufen, und andere, die eine negative Reaktion programmieren.

»Each of the primal emotional affects is evaluative, that is, has a valence that is either pleasant or aversive and signals objects or situations to approach in the case of the pleasant ones (SEEKING, LUST, CARE, and PLAY) or to avoid in the case of the aversive ones (RAGE, FEAR, and PANIC).«

Die Werbewirkungsforschung liefert dazu die werbewirksame Illustration[6]:

Die Basis-Emotionen werden nicht erst erlernt, sondern sind angeboren:

»The primary-process emotions require no learning. It is not necessary to teach a child to become angry, fearful, or to panic after having lost sight of parents in a crowd. Nor do we need to teach children how to play. These evolved foundational tools for living are somehow automatically built into our heritage. However, these evolutionarily/genetically endowed primary-process emotional brain systems are not fixed functions but are able to learn and adapt to novel environmental experiences throughout the life of an individual. Indeed, as introduced above, the valenced affects associated with each of the primary emotions serve as endogenous rewards and punishments for behaviors that activate emotions.«

Folgt man Panksepp, so ist die neuronale Grundsteuer der Emotionen subkortikal verankert und hat sich im Zuge der Evolution sehr langfristig entwickelt, ist relativ universell und wandelt sich allenfalls sehr langsam. Auch wer gegenüber der Soziobiologie kritisch ist, kann die Basis-Emotionen, wie sie von Panksepp dargestellt werden, akzeptieren, denn sie haben als solche noch keinen Inhalt. Zwar können die Emotionen grundsätzlich ohne Beteiligung des Neocortex auf Reize antworten. Letzterer ist jedoch in der Lage, Emotionen zu unterdrücken oder zu regulieren.

»The Pankseppian affective neuroscience view is that ›the neocortex is fundamentally tabula rasa at birth‹ … and it is through experience that the neocortex is ›programmed‹ (likely through interactions with subcortical regions) to acquire its capacities that as we reach maturity come to seem like hard-wired‹ brain functions.«

Wenn man über die neuronalen Grundlagen von Emotionen redet, werden gewöhnlich die Amygdala und das limbische System genannt. Heute gelingt es, mit bildgebenden Verfahren recht genau Aktivitäten von Nervenzellen in verschiedenen Gehirnregionen zu lokalisieren, wenn bei Versuchspersonen Gefühle aktiviert werden. Aber mehr als eben die Tatsache, dass Gefühle mit beobachtbaren Gehirnaktivitäten einhergehen, folgt daraus nicht. Mir ist insbesondere nicht bekannt, dass aus beobachtbaren Gehirnaktivitäten auf bestimmte Gefühle geschlossen werden könnte.

[Fortsetzung hier]


[1] Paul Ekman, Gefühle lesen, 2 Aufl. 2010; Jo Reichertz, Paul Ekman: Gefühle lesen, in: Konstanze Senge u. a. (Hg.), Schlüsselwerke der Emotionssoziologie, 2022, 145–151.

[2] James A. Russell, Core Affect and the Psychological Construction of Emotion, Psychological Review 110, 2003, 145–172. Die folgende Abbildung dort von S. 148.

[3] Nico H. Frijda/W. Gerrod Parrott, Basic Emotions or Ur-Emotions?, Emotion Review 2011, 406–415.

[4] Interrogare GmbH, Mit dem Emotional Branding Monitor (EBM) zu einer erfolgreichen emotionalenMarkenpositionierung. Eine zentrale Quelle ist Jaak Panksepp, Affective Neuroscience. The Foundations of Human and Animal Emotions, 1998. Dagegen kommt Franke ohne Panksepp aus. Sie bezieht sich aber auf Frijda, den ich für wichtiger halte (Marie-Kristin Franke, Der Konsument. Homo Emoticus statt Homo Oeconomicus?, 2014; zu Frijda breits Fn. 42).

[5] Für eine im Internet verfügbare Kurzfassung vgl. Jaak Panksepp, The Affective Brain and Core Consciousness: How Does Neural Activity Generate Emotional Feelings?, in: Handbook of Emotions, hg. von Michael Lewis u. a., 2008, 47-67. Das nachfolgende Referat zitiert Kenneth L. Davis/Christian Montag, Selected Principles of Pankseppian Affective Neuroscience, Frontiers in Neuroscience 12, 2018, 1025.

[6] Abbildung aus Interrogare GmbH, Mit dem Emotional Branding Monitor (EBM) zu einer erfolgreichen emotionalen Markenpositionierung, https://www.interrogare.de/media/pdf/Downloads/Interrogare_Emotional_Branding_Monitor.pdf.

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Recht und Emotion: Ein Katalog der Gefühle

Dies ist die dritte Fortsetzung des Eintrags über den Emotional Turn und die Rechtswissenschaft.

Die nächste Aufgabe könnte darin bestehen, Kataloge möglicher Emotionen und Gefühle aufzustellen.[1] Leichter ist es, mit den Gefühlen zu beginnen, weil insoweit das Bewusstsein beteiligt ist, so dass wir von den Gefühlen ausgehen können, von denen wir reden. Hier die wichtigsten Kandidaten für eine Liste der Gefühle:

Abneigung (Antipathie), Zuneigung (Sympathie), Feindschaft, Aufregung, Interesse, Ärger, Empörung, Angst, Wut, Furcht, Appetit, Hunger, Durst, Sättigung, Lust, Neid, Ekel, Freude, Traurigkeit (Depression), Stolz, Scham, Schreck; Schmerz, Schuldgefühl, Überraschung, Zorn, Liebe, Hass, Eifersucht, Heimweh, Sehnsucht, Kummer; Mitleid, Langeweile.

Das Rechtsgefühl habe ich in der psychologischen Fachliteratur nicht gefunden. Dieses Gefühl kennen anscheinend nur Juristen.

»Nicht das Rechtsgefühl hat das Recht erzeugt, sondern das Recht das Rechtsgefühl.« (Rudolf von Ihering, Der Zweck im Recht, 1877, Vorrede).

Aber die Liste der Gefühle ist nicht abgeschlossen. Es scheint so, als ob »wir beliebig viele verschiedene Gefühle erfahren können, gerade so, wie wir beliebig viele verschiedene Gedanken denken können«[2] Aber vielleicht ist das Rechtsgefühl auch gar kein »echtes« Gefühl. Bak unterscheidet zwischen »affektiven« und anderen Gefühlen. Als Beispiel für die anderen nennt er Pflichtgefühl, Verantwortungsgefühl oder Ballgefühl.[3] Ist das Rechtsgefühl das Ballgefühl der Juristen?

Wird das Rechtsgefühl nur aus kondensierter Erfahrung gespeist oder verfügt es jedenfalls zusätzlich über angeborene Elemente? Was die Erfahrung betrifft, so muss es sich nicht allein um Erfahrungen mit dem offiziellen positiven Recht handeln. Vermutlich gehen alle Erfahrungen mit zwischenmenschlichen Transaktionen in das Rechtsgefühl ein. Dann gibt es wohl ein vor(positiv)rechtliches Rechtsgefühl. Sprenger leitet ein vorrechtliches Rechtsgefühl, also ein solches, dass nicht in erster Linie vom modernen positiven Recht geprägt ist, aus sehr allgemeinen Gerechtigkeitsprinzipien ab (Gleichheit, Fairness, Goldene Regel).[4] In unserem Zusammenhang interessiert aber kein durch Prinzipien vermitteltes, sondern ein unmittelbar emotional geprägtes Rechtsgefühl – wenn es denn so etwas gibt. Das war immerhin die Prämisse der sozialpsychologischen Gerechtigkeitstheorie (Equity-Theorie). Ohne Anknüpfung an die Psychologie versuchen Ökonomen Fairness und Reziprozität mit einem spieltheoretischen Ansatz zu erklären.[5] Binmore findet in der Reziprozität am Ende eine genetisch programmierte Veranlagung. Als »vorrechtliches« Rechtsgefühl kommt ferner« der Gerechte-Welt-Glaube[6] in Betracht.[7] In den Sozialwissenschaften besteht anscheinend die Vorstellung eines angeborenen oder jedenfalls tief in der Psyche verankerten Gerechtigkeitsgefühls. (und dem Juristen drängt sich die Frage auf, ob dieses Gerechtigkeitsgefühl das gesuchte Rechtsgefühl ist.)

Damit ist die Frage, ob das Rechtsgefühl überhaupt als affektiv/emotional einzuordnen ist, allerdings nicht beantwortet. Dass das Rechtsgefühl durch Erfahrung geprägt wird, schließt seine Gefühlsqualität nicht aus, stellen doch die gängigen Emotionstheorien überwiegend auf »Kognitionen« ab. Vielleicht handelt es auch gar nicht um ein einheitliches Gefühl, sondern um ein Kompositum von, ja wovon?

[Fortsetzung]


[1] Mit einer »Typologie« versucht es das Handbuch »Emotionen«: Hermann Kappelhoff/Jan-Hendrik Bakels/Hauke Lehmann/Christina Schmitt, Emotionen. Ein interdisziplinäres Handbuch, 2019. Viel zitiert wird eine Aufzählung von von Andrew Ortony u. a.  , die, eingeteilt in drei Gruppen, jeweils im Hinblick auf bestimmte Objekte 24 Gefühle identifiziert (Andrew Ortony/Gerald L. Clore/Allan Collins, The Cognitive Structure of Emotions, 2 Aufl. 2022 [1988], Tabelle S. 22).

[2] Ronald de Sousa, Moralische Gefühle in Scharz-Weiß und Farbe, e-Jounal Philosophie der Psychologie, Juni 2005.

[3] Peter Michael Bak, Lernen, Motivation und Emotion, 2019, S. 146.

[4] Gerhard Sprenger, Rechtsgefühl ohne Recht, in: FS Ernst-Joachim Lampe, 2003, 317-338.

[5] Ken Binmore, Natural Justice, 2005; Luigino Bruni, Reziprozität, 2020.

[6] Melvin J. Lerner, Belief in a Just World. A Fundamental Delusion, 1980; Melvin J. Lerner/Sallly C. Lerner (Hg.), The Justice Motive in Social Behavior, 1981.

[7] Erstaunlich, dass in den zahlreichen Äußerungen zum Rechtsgefühl diese wohl empirisch am weitesten ausgetestete Theorie, die der Sozialpsychologe Melvin L. Lerner seit 1965 entwickelt hat, gar nicht auftaucht. Sie gehört heute zum Kanon des Faches: Jürgen Maes, Die Geschichte der Gerechte-Welt-Forschung: Eine Entwicklung in acht Stufen?, GiP-Bericht Nr. 17, 1998 .

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Recht und Emotion: Zur Sortierung der Begriffe

Dies ist die erste Fortsetzung des Eintrags über den Emotional Turn und die Rechtswissenschaft.

Über das Rechtsgefühl wird viel geredet, aber wenig gesagt. Um sich dem zu nähern, was Psychologie zu Emotionen zu sagen hat, gilt es, zunächst die Begriffe zu sortieren. In Psychologielehrbüchern begnügt man sich mit »Arbeitsdefinitionen«, weil der Emotionsbegriff theorieabhängig sei. Die psychologischen Emotionstheorien erweisen sich mindestens als vielschichtig. Da es mir darum geht, ein Bild von diesen Theorien zu gewinnen, muss ich mir meine eigene Arbeitsdefinition zusammenbasteln.

Schwierig ist schon die Unterscheidung von Affekt, Emotion und Gefühl, selbst wenn man weitere Kandidaten wie Stimmung oder Befindlichkeit ausklammert und von Mentalität und Persönlichkeit ganz absieht. Aus einem langen Lexikoneintrag über »Emotion/Gefühl«[1] ist zu erfahren, dass die drei Begriffe alltagssprachlich weithin gleichbedeutend verwendet werden. Dagegen heißt es in einem »Wörterbuch der Psychotherapie«[2]:

»Affekte sind (als Oberbegriff von Begriffen wie Emotion, Gefühl, Stimmung, Befindlichkeit etc.) definiert als kurz- oder langdauernde, bewußte oder unbewußte psychophysische Gestimmtheiten, die mit spezifischen neurobiologischen, hormonalen, vegetativen, verhaltensmäβigen und (eventuell) auch mimisch-expressiven und subjektiven Erscheinungen einhergehen.«

Als Oberbegriff[3] wird »Affekt« auch in dem Sammelband »Affekt und Urteil«[4] verwendet[5]. Das entspricht an sich dem englischen Sprachgebrauch, der affect weithin als Synonym für Emotion verwendet. Aber nachdem ich den Band durchgeblättert habe, weiß ich immer noch nicht, was ich denn unter Affekt zu verstehen habe und welches Urteil gemeint ist.[6] Der Übersichtsaufsatz von Susan A. Bandes/Jeremy A. Blumenthal, Emotion and the Law[7], wird zwar zitiert[8], aber gelesen hat man ihn anscheinend nicht. Hauptsächlich setzt man sich mit Kant auseinander oder zusammen und »verortet« die Begriffe. Müller-Mall verschlimmbessert das »Hin- und Herwandern des Blickes zwischen Obersatz und Lebenssachverhalt« zur oszillierenden Interpretation.

Der Affektbegriff ist für die Erörterung des Themenkreises »Recht und Emotion« jedenfalls in deutschen Texten kaum hilfreich. Nützlich ist er vermutlich nur in seiner engeren Bedeutung als Auslöser völlig unbedachter Handlungen. Kant definierte Affekte als »Gefühle der Lust und Unlust, die die Schranken der inneren Freiheit im Menschen überschreiten«[9] oder ausführlicher:

»Affekt ist Überraschung durch Empfindung, wodurch die Fassung des Gemüts […] aufgehoben wird. Er ist also übereilt, d.i. er wächst geschwinde zu einem Grade des Gefühls, der die Überlegung unmöglich macht (ist unbesonnen).«[10]

Das entspricht dem rechtlichen Verständnis. Danach ist eine Affekthandlung eine Kurzschlusshandlung im Zustand einer Erregung, die eine Kontrolle durch kognitive Prozesse verhindert. Als solche kann der Affekt nach § 20f StGB für die Schuldfrage relevant sein. Auch die Psychologie kennt diesen Begriff der Affekthandlung. Bei dieser engen Bestimmung des Affektbegriffs sollte es bleiben, soweit nicht gerade Max Webers Typus des affektiven Handelns in Rede steht. Dort ist ein weiterer Begriff des Affekts angesprochen. Der Affektbegriff hat auch eine Vergangenheit in der Psychoanalyse Freuds. Auch die soll ausgeklammert bleiben. Vor dem Affekt kommt noch der Reflex, wie er zu beobachten ist, wenn die Hand von der heißen Herdplatte zurückzuckt. Ein Gegenstück zum Affekt scheint die Stimmung zu sein, nämlich ein langsamer einsetzender und länger anhaltender Zustand, der nicht auf ein bestimmtes Objekt gerichtet ist, sondern allem Erleben eine emotionale Tönung verleiht. Emotionen werden dagegen in der Regel als objektgerichtete, episodische, d. h. vorübergehende, relativ schnell auslaufende Zustände definiert.

Zwischen Emotion und Gefühl wird nicht immer unterschieden. Meistens ist Emotion der Oberbegriff. Unter Gefühlen versteht man dann bewusst gewordene Emotionen. Zweckmäßiger erscheint es, deutlich zwischen Emotionen und Gefühlen schärfer zu trennen. Die Emotionspsychologie kämpft mit dem gleichen Problem wie die Soziobiologie, nämlich mit der Frage, was ist Anlage und was kommt aus der Umwelt. Aus verschiedenen Texten kristallisiert sich für Emotionen ein körperlicher Bezug heraus, sei er nun physiologisch oder sogar genetisch. Nach wie vor scheint unklar zu ein, ob Kognitionen Emotionen auslösen oder ob umgekehrt Emotionen die Kognitionen lenken, ferner, ob man die Emotionen in einem angeborenen Teil des Nervensystems suchen soll oder ob sie in irgendeiner Weise gelernt und danach im psychischen System fixiert sind.[11] Daher liegt es nahe, sich für die Unterscheidung von Emotionen und Gefühlen auf die Bestimmung von Damasio[12] zu stützen, auch wenn man ihm sonst nicht in allem folgt. Danach sind Emotionen (engl. emotions) Körperzustände. Bei Damasio sind diese Zustände mit somatischen Markern verbunden, die durch irgendwelche Ereignisse oder Wahrnehmungen ausgelöst werden. Dahinter steckt schon eine spezielle Emotionstheorie. Lässt man diese Theorie außen vor, so bezeichnen Emotionen zunächst nur das körperliche Geschehen, unabhängig davon, wieweit es auf Anlage oder gespeicherte Erfahrung zurückgeht. Gefühle – Damasio spricht von feelings, die Übersetzer von Empfindungen – sind dagegen die mehr oder weniger bewussten Wahrnehmungen und Interpretationen der Emotion genannten Körperzustände. So jedenfalls will ich im Folgenden die Begriffe verwenden, auch wenn ich das sprachlich nicht immer durchhalte. Insbesondere bei adjektivischem Gebrauch lässt sich »emotional« als Oberbegriff sowohl für Körperzustände als auch für (bewusste) Gefühle schwer vermeiden.

[Fortsetzung hier]


[1] Hans Hermsen, Emotion/Gefühl, Europäische Enzyklopädie zu Philosophie und Wissenschaften, Bd. 1,  1990, 661-682

[2] Gerhard Stumm/Alfred Pritz (Hg.), 2020, S. 7.

[3] Franziska Schmithüsen u. a., Lernskript Psychologie, 2014 (S. 83) weisen darauf hin, dass affect im Englischen als Synonym zu Emotion und manchmal auch als übergeordneter Begriff verwendet werde, der auch Stimmungen mit umfasst.

[4] Gertrud Koch/Christoph Möllers/ Thomas Hilgers/Sabine Müller-Mall (Hg.), Affekt und Urteil, 2015. Der Band lässt vom Titel her nicht erkennen, dass er auf der Rechtsästhetikwelle schwimmt. Er geht auf die Jahrestagung 2012 des SFB 626 »Ästhetische Erfahrung im Zeichen der Entgrenzung der Künste« zurück.

[5] So ausdrücklich von Sabine Müller-Mall, Zwischen Fall und Uteil. Zur Verortung des Rechtsgefühls, in: Gertrud Koch u. a. (Hg.), Affekt und Urteil 2015, S. 117-131, Fn. 8 auf S. 118.

[6] Auch eine Tagungsankündigung »Emotionen und Affekte – Perspektiven in der Politischen Psychologie« der mir bisher nicht bekannten privaten »Internationalen psychoanalytischen Universität Berlin« macht mich nicht klüger.

[7]Annual Review of Law and Social Science 8, 2012, 161-181.

[8] Von Sabine Müller-Mall, Zwischen Fall und Urteil. Zur Verortung des Rechtsgefühls, in: Gertrud Koch u. a. (Hg.), Affekt und Urteil 2015, S. 117-131, Fn. 1F.

[9] Immanuel Kant, Anthropologie in pragmatischer Hinsicht, 1798/1800, zitiert nach der Insel-Ausgabe 1964, § 58 Anmerkung (S. 557).

[10] § 71 Anfang (S. 580).

[11] Konstanze Senge, Die Wiederentdeckung der Gefühle, in: dies. u. a., Schlüsselwerke der Emotionssoziologie, 2022, 1–29, S. 11ff.

[12] Antonio R. Damasio, Descartes’ Irrtum, Fühlen, Denken und das menschliche Gehirn, 2004.

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Der Emotional Turn und die Rechtswissenschaft

Der Leerlauf des Rechtsgefühls

Seit Jahrzehnten wird der emotional turn[1] beschworen und mit dem üblichen cultural lag ist er im Recht[2] und dann auch in Deutschland angekommen.[3]

Von einem emotional turn ist die Rede, weil die Psychologie, wohl schon seit den 1980er Jahren, dem Thema größere Aufmerksamkeit widmet. Der turn kommt aber auch mit einer inhaltlichen Tendenz. Allgemein ist der emotional turn darauf gerichtet, den Gegensatz von Ratio und Emotion, Verstand und Gefühl zu überwinden. Wie bei solchen »Wenden« üblich, wird das Angriffsobjekt zunächst mit Tendenzbehauptungen aufgeplustert. Die Kommunikation wird immer emotionaler. Werbung, soziale Netzwerke und Politik emotionalisieren immer mehr usw. usw. Sodann wird theoretisch mit dem Leib-Seele- Dualismus ein Dummy aufgebaut, indem Verstand und Gefühl dichotomisch gegeneinander gesetzt werden. Dem Recht wird mit dem suffocating narrative of law-as-reason[4] eine grausame Hintergrundtheorie attestiert. Licht in dieses Dunkel bringen Bücher wie »Die Rationalität des Gefühls«[5] von Ronald de Sousa oder von Antonio R. Damasio »Descartes’ Irrtum«[6] und »Im Anfang war das Gefühl«[7]. Jetzt erfahren wir, dass es keine Kognitionen und kein Denken ohne Gefühle gibt, auch wenn diese sich oft der Wahrnehmung entziehen, und wir werden zugleich darüber belehrt, dass Rationalität und Gefühle nicht als Gegensätze verstanden werden dürfen. Diese »Versöhnung« kommt überraschend, bildet doch die ebenso unvermeidbare wie unsichtbare und unberechenbare Emotionalität einen wichtigen Ausgangspunkt für Kritik an der von der Jurisprudenz in Anspruch genommenen Rationalität und Objektivität. Die Frage drängt sich auf, ob ein neues Verständnis von Emotionalität am Ende sogar die Black Box der Werturteilskomponente juristischer Entscheidungen belichten könnte.

Der Versuch zu verstehen, was der emotional turn der Rechtswissenschaft bringt, hat mich in den Abgrund der Interdisziplinarität gestürzt. Bei dem Versuch, in die Emotionspsychologie und Emotionssoziologie einzudringen, hat sich das Gefühl breit gemacht, ins Bodenlose zu fallen.[8] Hilfsbereite Menschen erklären mir, der Jurist sei selbst schuld, wenn er versuche, in fremden Fächern zu dilettieren. Der Witz der Interdisziplinarität bestehe doch gerade darin, dass Angehörige verschiedener Disziplinen zusammenarbeiteten. Doch interpersonelle Zusammenarbeit funktioniert anscheinend nur begrenzt. Man braucht die anderen als Auskunftspersonen. Doch wenn man sie machen lässt, kommt zwar immer wieder Interessantes heraus. Aber die praktisch relevanten Fragen bleiben unbeantwortet. Ein einschlägiges Beispiel gibt das »Research Handbook on Law and Emotion«, herausgegeben von Susan A. Bandes u. a., 2021. Da erfahren wir, dass die wissenschaftliche Befassung mit Recht und Emotion enorm wichtig ist, dass sie bisher vernachlässigt wurde, und dass es dazu viele Ansätze gibt. Alles ist enriching, fasccinating, gelegentlich sogar critical. Aber das war es dann auch.[9]

Ein Grund für meine Enttäuschung ist wohl, dass »die anderen« auf die entscheidenden Fragen gar keine direkten Antworten haben. Der Interdisziplinaritätsimperativ stützt sich auf die Hoffnung, das andere Disziplinen auf die vielen Fragen, auf die die Jurisprudenz keine »wissenschaftliche« Antwort weiß, bessere Auskunft geben könnten. Doch diese Hoffnung wird immer wieder enttäuscht. Das werden »die anderen« selten oder nie zugeben. Stattdessen antworten sie auf Fragen, die ihnen nicht gestellt wurden oder ihre Antworten bleiben so unbestimmt und auslegungsbedürftig wie die Rechtsnormen, die es doch gerade mit Inhalt zu füllen gilt.

Bei den Juristen findet der emotional turn einen Anknüpfungspunkt im Rechtsgefühl. Die Literatur zum Rechtsgefühl erlebt seit bald zehn Jahren eine neue Konjunktur. Aber geredet und geschrieben wird nur über das Rechtsgefühl als solches. Über seine Inhalte erfährt man wenig, noch weniger darüber, wie das Rechtsgefühl zu seinen Inhalten gelangt oder wie es sich auf soziales Verhalten und juristische Entscheidungen auswirkt.

Eine erste Konjunktur hatte die Rede vom Rechtsgefühl um die Wende zum 20. Jahrhundert, ausgelöst durch die Rektoratsrede Gustav Rümelins »Über das Rechtsgefühl«, die 1871 veröffentlicht wurde. Die Konjunktur dauerte bis in die 1920er Jahre an.[10] Eine zweite Konjunktur gab es nach 1970. Sie begann mit der so genannten KOL-Forschung, die sich darum bemühte, Rechtskenntnisse und Einstellungen zum Recht dingfest zu machen.[11] Dabei stand die Frage nach Rechtskenntnissen im kognitiven Sinne nur am Anfang. Weiter und tiefer ging die Suche nach Rechtsbewusstsein und/oder Rechtsgefühl. Für die Rechtstheorie wurde »Rechtsbewusstsein« zu einer Generalklausel für metajuristische Reflexionen, wie sie in dem von Ernst-Joachim Lampe 1997 herausgegebenen Band versammelt sind.[12]

Ausgehend von den USA dominierte bald das Label legal consciousness, das sich als Rechtsbewusstsein übersetzen lässt.

»Legal consciousness has been one of the most studied, discussed, and debated concepts in law and society research over the last thirty years.«[13]

Viele suchten unter dieser Überschrift, wie zuvor die KOL-Forschung, nach support for the legal system.[14] Das damit angedeutete Konzept wurde jedoch von der Schule der Critical Legal Studies verworfen. Die einflussreiche amerikanische Rechtssoziologin Susan S. Silbey machte geltend, legal conciousness als theoretisches Konzept und empirischer Forschungsansatz habe sein kritisches Potential verloren. Einst sei das Konzept entwickelt worden, um zu zeigen, wie das Recht seine institutionelle Macht verteidigen könne, obwohl es konstant hinter seinen Versprechungen zurückbleibe. Aber jetzt diene es im Gegenteil dazu, die Funktionsfähigkeit des Rechts für bestimmte Gruppen und Interessen zu verbessern.[15]

Nun, wie beim Schweinezyklus, eine neue Welle, befördert durch Ästhetik[16] und Neue Phänomenologie.[17] Die von Landweer und Koppelberg herausgegebenen Sammelbände[18] sind in einer Reihe »Neue Phänomenologie« erschienen, der Band von Scarinzi[19] als »Contribution to Phenomenology«. Hier überschneidet sich der emotional turn mit der Körpersoziologie der Neuen Phänomenologie. Embodiment ist das Stichwort. Sensual turn[20] passt auch. Schon beinahe ein Nachzügler ist der Juristenband von Thorsten Keiser, Greta Olson und Franz Reimer »Rechtsgefühle – Die Relevanz des Affektiven für die Rechtsentwicklung in pluralen Rechtskulturen« (2023), der die Thematik auf die kulturwissenschaftliche Schiene schiebt.

Vielversprechend beginnt der Beitrag von Julia Hänni zu einem der Sammelbände, wenn sie erklärt, dass bereits der Vollzug kognitiver Wahrnehmungen gefühlsgeleitet ist:

»Der Apriorismus des Emotionalen prägt als Vorbedingung des Verstehens das Erschließen der Außenwelt – und zwar als ›Vorwertung‹ im Sinne eines primären emotionalen Unterscheidungsvermögens, das sich auf die Differenzierungsleistung der Wahrnehmung selbst stützt: Es ist eine Vorwertung durch eine gefühlsgeleitete Stellungnahme, die im Wahrnehmungsvollzug bereits gegeben ist, und eine Fähigkeit, welche die Dinge der Welt positiv und negativ differenziert und so die Besonderheit erfahrbar macht.« [21]

Nun möchte man gerne wissen, welche Gefühle im Zuge der Urteilsbildung Vorwertungen mit sich bringen, wo diese Gefühle ihren Ursprung haben und welcher Art die von ihnen bewirkten Vorwertungen sind. Stattdessen schwenkt Hänni auf das Rechtsgefühl, von dem wir nur erfahren, dass es so etwas gibt. Es bleibt bei der immer wiederholten Feststellung, dass Gefühle bei Urteilen eine Rolle spielen und vielleicht bei einzelnen Beispielen, in denen der Zusammenhang von Gefühl und Urteil nahezuliegen scheint.

Man redet über das Rechtsgefühl, aber – anders als die KOL-Forschung – weder über seine Inhalte noch darüber, was die Inhalte ausmacht und was sie bewirken. Der Leerlauf des Rechtsgefühls hat einen Grund darin, dass Law and Emotion zu einem Law & Something-Fach aufgeplustert wird, so etwa von Maroney[22]:

Man stürzt sich auf die Randgebiete und umgeht den zentralen Fragenkomplex, den emotion theory approach, für den die Psychologie zuständig ist. So erfährt man wunderbare Dinge etwa über Gefühle in Geschichte[23] und Literatur[24], aber wenig über konkrete Ursachen, Auslöser und Wirkungen von Gefühlen. So wird man auch in die Ästhetik entführt, nur um zu entdecken, dass »das Gefühl« ein Grundbegriff der philosophischen Ästhetik war oder ist, der sich gegen fremddisziplinäre Aufladung sträubt, wie sie von Psychologie und Soziologie und vielleicht auch von der Genetik zu erwarten ist. [25] Das Rechtsgefühl läuft leer.

Diese Feststellung verlangt nach einer Fortsetzung. Die ist in Vorbereitung und folgt demnächst hier.

Fortsetzungen:

Zur Sortierung der Begriffe
Emotional-evaluative Erstreaktion und Nachsteuerung
Ein Katalog der Gefühle
Basis- und Sekundäremotionen
Theorien der Emotions-Psychologie
Exkurs zu Descartes’ Irrtum
Zurück zu den Emotionstheorien der Psychologie


[1] Andere sprechen vom emotive turn (Gary S. Schaal, Österreischische Zeitschrift für Politikwissenschaft 39, 2010, 139) oder von der »emotiven Wende« (Oliver W. Lembcke/Florian Weber, Emotion und Revolution,  Österreischische Zeitschrift für Politikwissenschaft 39, 2010, 139).

[2] Für das Recht hat Greta Olson den emotional turn als affective turn rezipiert (The Turn to Passion: Has Law and Literature become Law and Affect?, Law & Literature 28, 2016, 335–353; dies., From Law and Literature to Legality and Affect, 2022).

[3] Der emotional turn erfasst auch andere Disziplinen. So unterhält das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung seit 2013 ein Webportal Geschichte der Gefühle. Cihan Sinanoglu/Serpil Polat, konstatieren einen affective turn der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften: Rassismusforschung in Bewegung, in: Rassismusforschung I, 2023, 7-22, S. 14.

[4] Terry A. Maroney, A Field Evolves: Introduction to the Special Section on Law and Emotion, Emotion Review 2016, 3–7.

[5] Ronald de Sousa, Die Rationalität des Gefühls, 2009 (The Rationality of Emotion, 1987; Rezension von William Lyons, Philosophy and Phenomenological Research 50, 1990, 631-633).

[6] Antonio R. Damasio, Descartes’ Irrtum, 2004. Dazu Martin J. Jandl, Das antinomische Paradigma der Hirnforschung am Beispiel von Damasios Descartes‘ Irrtum, e-Jounal Philosophie der Psychologie, Juli 2010.

[7] Antonio R. Damasio, Im Anfang war das Gefühl. Der biologische Ursprung menschlicher Kultur, 2017.

[8] Die Übersichtsartikel, die ich gefunden habe, haben mir nicht wirklich weitergeholfen: Susan A. Bandes/Jeremy A. Blumenthal, Emotion and the Law, Annual Review of Law and Social Science 8, 2012, 161-181; Renata Grossi, Understanding Law and Emotion, Emotion Review 2015, 55–60.

[9] Eine Rezension von Riccardo Vecellio Segate, Navigating Lawyering in the Age of Neuroscience: Why Lawyers Can No Longer Do Without Emotions (Nor Could They Ever), Nordic Journal of Human Rights 2022, 268–283.

[10] Darüber hat Sandra Schnädelbach in ihrem Buch »Entscheidende Gefühle« (2020) berichtet. Miloš Vec hat dieses Buch in der FAZ vom 8. 1. 2021 gewürdigt (»Der dunkle Grund des Rechts«).

[11] Adam Podgorecki u. a., Knowledge and Opinion about Law, 1973; Die Stichworte waren Rechtskenntnisse, Rechtsbewusstsein und/oder Rechtsgefühl (legal knowledge, opinion about law; legal consciousness; sense of justice, sens juridique). Dazu Rsozblog vom 9. 3. 2020: Noch einmal Bourdieu, jetzt mit Rechtsbewusstsein.

[12] Ernst-Joachim Lampe (Hg.), Zur Entwicklung von Rechtsbewußtsein, 1997.

[13] Kathleen E. Hull, Legal Consciousness in Marginalized Groups, The Case of LGBT People, Law & Social Inquiry 41, 2016, 551-572, S. 551.

[14] Austin Sarat, Support for the Legal System, American Politics Quarterly 3,1975, 3–24. Zehn Jahre später schwenkte Sarat auf die Linie der Critical Legal Studies ein: Legal Effectiveness and Social Studies of Law: On the Unfortunate Persistance of a Research Tradition, Legal Studies Forum 23, 1985, 23–31.

[15] Susan S. Silbey, After Legal Consciousness, Annual Review of Law and Social Science 1, 2005, 323-368. Immer wieder angeführt, aber kaum ausgewertet wird in diesem Zuammenhang Patricia Ewick/Susan S. Silbey, The Common Place of Law: Stories from Everyday Life, 1998. Vgl. jetzt auch Patricia Ewick/Susan Silbey, Looking for Hegemony in All the Wrong Places: Critique, Context and Collectivities in Studies of Legal Consciousness , in: Jiri Priban (Hg.), Research Handbook on the Sociology of Law, 2020, 163-176.

[16] Gertrud Koch/Christoph Möllers/ Thomas Hilgers/Sabine Müller-Mall (Hg.), Affekt und Urteil, 2015. Der Band lässt vom Titel her nicht erkennen, dass er auf der Rechtsästhetikwelle schwimmt. Er geht auf die Jahrestagung 2012 des SFB 626 »Ästhetische Erfahrung im Zeichen der Entgrenzung der Künste« zurück.

[17] Sigrid G. Köhler/Sabine Müller-Mall/Florian Schmidt/Sandra Schnädelbach (Hg.), Recht fühlen, 2017.

[18] Hilge Landweer/Dirk Koppelberg, Recht und Emotion I: Verkannte Zusammenhänge, 2017; Hilge Landweer/Fabian Bernhardt, Recht und Emotion II: Sphären der Verletzlichkeit, 2017.

[19] Alfonsina Scarinzi (Hg.), Aesthetics and the Embodied Mind, 2015.

[20] Im Blog »Recht Anschaulich« hatte ich 2012 ausführlich über den sensual turn geschrieben, nachzulesen im im Blogbuch in Einträgen vom 6. 10. 2012 (S. 12f), 2. 4. 2012 (S. 25ff) und vom 10. 2. 2012 (S. 40ff). Diese Einträge sind dann in der Zeitschrift für Rechtssoziologie 33, 2012, S. 51-75 unter dem Titel Zur Rede vom multisensorischen Recht. Ein kumulativer Tagungsbericht gedruckt worden.

[21] Julia Hänni, Gefühle als Basis juristischer Richtigkeitsentscheidungen, in Gertrud Koch u. a., Affekt und Urteil, 2015, 133–141.

[22] Terry A. Maroney, Law and Emotion: a Proposed Taxonomy of an Emerging Field, Law and Human Behavior, 30, 2006, 119–142.

[23] Joel F. Harrington, Der Henker als Flugschrift-Autor: Bewusste und unbewusste Darstellung von Gefühlen, in: Geschichte der Gefühle – Einblicke in die Forschung, April 2015, Sebastian Ernst, Gefühlsräume und gefühlte Räume – räumlich strukturiertes Fühlen am Beispiel des »Kerkers«, in: Geschichte der Gefühle – Einblicke in die Forschung, Oktober 2015. Das Research Handbbook on Law and Emotion (2021) enthält ein ganzes Kapitel mit fünf Artikeln über die History of Legal Emotions.

[24] Nancy E. Johnson, Impassioned Jurisprudence. Law, Lterature, and Emotion, 1760-1848, 2015.

[25] Brigitte Scheer, Art. Gefühl, in Barck (Hg.), Ästhetische Grundbegriffe Bd. 2 2001, 629-660. Die Ästhetik hat freilich ähnliche Probleme mit der psychologischen Einordnung des Gefühls wie die Jurisprudenz; dazu Bjarne Sode Funch, Emotions in the Psychology of Aesthetics, Arts 11, 2022, 76, 11 //S.

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