Ein Carl Schmitt der Literaturwissenschaft und die Rechtstheorie: Hans Robert Jauß

Dieser Eintrag und die Fortsetzungen wurden gelöscht, weil sie zusammen in der Zeitschrift RECHTSTHEORIE gedruckt werden.

Jetzt erschienen: Klaus F. Röhl, Literaturwissenschaft und Rechtstheorie, Rechtstheorie 51, 2020, 413-432.

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Diszipliniert Foucault: Mehr Anschlüssse als bei der Deutschen Bahn

Die große Anschlussfähigkeit Foucaults rührt daher, dass er weit- und scharfsichtig Stichworte in die Welt gesetzt hat, an die sich mehr oder weniger überall, wo heute Gesellschaftskritik geübt wird, anknüpfen lässt. Da er nach seiner Distanzierung von der kommunistischen Partei politisch nicht eindeutig festzulegen ist, können Autoren aus allen wissenschaftlichen und politischen Lagern ihr eigenes Werk adeln, indem sie sich auf Foucaults Autorität berufen, ohne konkrete Aussagen übernehmen zu müssen. [1]Wie z. B. Susanne Baer, Juristische Biopolitik: Das Wissensproblem im Recht am Beispiel »des« demografischen Wandels, in: Michelle Cottier u. a. (Hg.), Wie wirkt Recht?, 2010, 181-201.

Die Foucaultphilie [2]Der Eintrag vom 4. 4. 2012 zeigt, wo ich diesen Ausdruck gelernt habe. der Kulturwissenschaften ist manifest. Es liegt auch auf der Hand, dass man sich in epistemologische Debatten auf Foucault berufen kann. [3]Dazu der Eintrag vom 9. 3. 2015: Diszipliniert Foucault: Wahrheiten für Juristen. Die Kritik an der klassischen Philosophie, die seit Descartes das Subjekt als Quelle des Wissens behandelt, und an der traditionellen Soziologie, die das handelnde Subjekt voraussetzt, speist sich auch aus Texten Foucaults, in denen gezeigt wird, wie das Subjekt seine Identität aus diskursiven Praktiken gewinnt. Die Analyse des Sexualitätsdispositivs durch Foucault selbst hat in Feminismus und Queer-Theorie ein großes Echo bei der Dekonstruktion von »Geschlecht« gehabt. Die Disziplinargesellschaft formt nicht nur soziales Verhalten, sondern schon den Körper und ist damit Anknüpfungspunkt für eine »Soziologie des Körpers« [4]Robert Gugutzer, Soziologie des Körpers, 2004; Markus Schroer (Hg.), Soziologie des Körpers, 2005. Der Begriff der Sicherheitsgesellschaft ist (nicht erst) durch Terrorismus und die NSA-Affäre zum Thema geworden. Die Vorlesungen zur Geschichte der Gouvernementalität sind ein beliebtes Sprungbrett in die Kritik des Neoliberalismus. Aus den »Technologien des Selbst« wird »Das unternehmerische Selbst«. [5]Ulrich Bröckling, Das unternehmerische Selbst, 5. Aufl. 2013 (2007). Die »Genealogie« des historisch-politischen Diskurses seit dem Beginn des 17. Jahrhunderts, die bis zum nationalsozialistischen Staatsrassismus geführt wird, ist ein beinahe obligatorischer Anknüpfungspunkt der Rassismuskritik.

Für Juristen bieten Foucaults Analysen der Unterwanderung des Rechts durch Behandlung und Prävention Anregung zur Kritik. [6]Dazu ausführlich Christian Schauer, Aufforderung zum Spiel: Foucault und das Recht, S. 119-163. Aktuell ist gerade wieder das Verhältnis von Psychiatrie und Justiz. Man wundert sich nur, dass der Machtanspruch der Humanwissenschaften, den Foucault so kritisch im Blick hatte, heute eigentlich kein Thema mehr ist. Er benutzte historisches Material und konzentrierte sich auf große Diskurse, die mit Hilfe der Humanwissenschaften geführt wurden. Der naive Foucault-Leser erwartet nun, dass dieser oder jener seinem Vorbild folgt. Das ist aber wohl nur hinsichtlich des nächstliegenden Themenfeldes, nämlich für das Femina-Dispositiv geschehen. Andere naheliegende Themenfelder wären heute Umweltschutz, Tierschutz oder Energiewende. Nirgends scheinen sich der Wille zur Wahrheit und der Wille zur Macht so zu verbinden, wie aktuell im der Diskussion um den Klimawandel. Aber die zeitgenössischen Humanwissenschaftler beteiligen sich lieber direkt an den einschlägigen Diskursen, als dass sie die Diskurse »archäologisch« und »genealogisch« analysieren.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Wie z. B. Susanne Baer, Juristische Biopolitik: Das Wissensproblem im Recht am Beispiel »des« demografischen Wandels, in: Michelle Cottier u. a. (Hg.), Wie wirkt Recht?, 2010, 181-201.
2 Der Eintrag vom 4. 4. 2012 zeigt, wo ich diesen Ausdruck gelernt habe.
3 Dazu der Eintrag vom 9. 3. 2015: Diszipliniert Foucault: Wahrheiten für Juristen.
4 Robert Gugutzer, Soziologie des Körpers, 2004; Markus Schroer (Hg.), Soziologie des Körpers, 2005.
5 Ulrich Bröckling, Das unternehmerische Selbst, 5. Aufl. 2013 (2007).
6 Dazu ausführlich Christian Schauer, Aufforderung zum Spiel: Foucault und das Recht, S. 119-163.

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Der Kampf ums Recht – ein großartiges Tagungsmotto, nicht ganz verschenkt

Mitte Januar erschien der Call for Papers für den Dritten Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen, der unter dem Titel »Die Versprechungen des Rechts« vom 9.-11.September 2015 in Berlin stattfinden soll. Das war für mich Anlass, den Tagungsband der vorangegangenen Veranstaltung [1]Josef Estermann (Hg.), Der Kampf ums Recht. Akteure und Interessen im Blick der interdisziplinären Rechtsforschung, Wien 2013. zur Hand zu nehmen, die 2011 in Wien stattfand (und an der ich nicht teilgenommen habe). Das wunderbare Generalthema der Tagung »Der Kampf ums Recht« war natürlich eine Anspielung auf Rudolf von Iherings berühmten Traktat »Kampf um‘s Recht« von 1872. [2]Über die Webseite von Gerhard Köbler (Innsbruck) findet man den Originaltext Iherings und ebenso den des vorausgegangenen Vortrags mit demselben Titel..

Erwartungsvoll habe ich zunächst den Eröffnungsvortrag von Peter Koller »Der Kampf um Recht und Gerechtigkeit: Soziologische und ethische Perspektiven« gelesen – und war enttäuscht, denn der Vortrag ergeht sich in einer Ihering-Schelte und läuft auf eine Philippika gegen den »neoliberalen Kreuzzug gegen den Wohlfahrtsstaat« hinaus. Damit verfehlt er den heute relevanten rechtssoziologischen Gehalt von Iherings Text.

Geärgert habe ich mich, weil Koller über »Meriten und Schwächen von Iherings Traktat« redet. Was Ihering am Zustand des damals aktuellen Privatrechts auszusetzen habe, erscheine »vor dem Hintergrund der damals virulenten Sozialen Frage doch ziemlich lächerlich«. Seine Beispiele reflektierten »eher die Klassenvorurteile seines großbürgerlichen Milieus als die drängenden sozialen Konflikte seiner Zeit.« Seine »Thesen enthalten richtige Einsichten, die nicht nur im Kontext des 19. Jahrhunderts vorherrschenden Rechtsdenkens innovativ und originell waren, sondern auch heute noch eine gewisse Aktualität besitzen; aber sie haben in der Form, wie sie von Ihering ausgeführt wurden, auch einige nicht unerhebliche Mängel.« (S. 17). So darf man mit Texten von Zeitgenossen umgehen, nicht jedoch mit einem klassischen Text, der bald 150 Jahre alt ist. Sicher war Ihering alles andere als ein Sozialist. Aber seine Ausführungen öffnen das Recht in vollem Umfang dem sozialistischen Programm der Politiker August Bebel und Wilhelm Liebknecht und des Juristen Anton Menger, die Koller als leuchtende Gegenbeispiele anführt.

»In allen solchen Fällen nun, wo das bestehende Recht diesen Rückhalt am Interesse findet, gilt es einen Kampf, den das Neue zu bestehen hat, um sich den Eingang zu erzwingen, ein Kampf, der sich oft über ganze Jahrhunderte hinzieht. Den höchsten Grad der Intensität erreicht derselbe dann, wenn die Interessen die Gestalt erworbener Rechte angenommen haben. Hier stehen sich zwei Parteien gegenüber, von denen jede die Heiligkeit des Rechts als Wahlspruch in ihrem Panier führt, die eine die des historischen Rechts, des Rechts der Vergangenheit, die andere die des ewig werdenden und sich verjüngenden Rechts, des Urrechts der Menschheit auf stets neues Werden … . Alle großen Errungenschaften, welche die Geschichte des Rechts zu verzeichnen hat: die Aufhebung der Sklaverei, der Leibeigenschaft, die Freiheit des Grundeigentums, der Gewerbe, des Glaubens u. a. m., sie alle haben erst auf diesem Wege des heftigsten, oft Jahrhunderte lang fortgesetzten Kampfes erstritten werden müssen, und nicht selten bezeichnen Ströme von Blut, überall aber zertretene Rechte den Weg, den das Recht dabei gewandelt ist. Denn ›das Recht ist der Saturn, der seine eigenen Kinder verspeist‹; das Recht kann sich nur dadurch verjüngen, daß es mit seiner eigenen Vergangenheit aufräumt.« (Ihering, wie Fn. 2, S. 68)

Das war ein rechtssoziologischer Freibrief für eine soziale Revolution.

Koller entnimmt Iherings Text zwei rechtssoziologische und die

»rechtsethische These, dass es moralische Pflicht aller Einzelnen ist, zur Aufrcchterhaltung einer den sozialen Frieden sichernden Rechtsordnung nach Kräften beizutragen, indem sie die Durchsetzung ihrer Rechte im Wege der zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten erstreiten.« (S. 17)

Diese These bezieht sich u. a. auf folgende Aussagen Iherings:

»Der Kampf ums Recht sei eine Pflicht des Berechtigten gegen sich selbst, denn das Recht sei ›die moralische Existenzialbedingung der Person, die Behauptung desselben ihre moralische Selbsterhaltung‹. Es komme daher einem moralischen Selbstmord gleich, die Missachtung des eigenen Rechts durch Andere zu dulden. Jhering illustriert diese These am Beispiel des Bauern, der sein Eigentum um jeden Preis verteidige, weil es Grundlage oder Produkt seiner Arbeit sei. Er konstatiert jedoch mit Bedauern den Unwillen vieler Menschen, ihr Eigentum nach Kräften zu verteidigen, weil die sittliche Grundlage dieses Rechts immer mehr unterhöhlt werde: ›wo jeder Rest von der sittlichen Idee des Eigenthums abhanden gekommen ist, kann freilich von einem Gelühl der sittlichen Pflicht der Vcrtheidigung desselben nicht mehr die Rede sein; für den Eigenthumssinn, wie er in Jedem lebt, der sein Brod im Schweisse seines Angesichts verdienen muss. fehlt es hier an jeglichem Verständniss. …– der Communismus gedeiht nur in jenem Sumpfe, in dem die Eigenthumsidee sich völlig verlaufen hat. an ihrer Quelle kennt man ihn nicht.‹ [3]Ihering-Zitate in der oben angeführten Ausgabe S. 91 ff.« (Koller S. 16)

Gegenüber der normativen Verpackung, mit der Ihering den Kampf ums Recht versieht, wäre ich eher noch distanzierter als Koller. Ich sehe nicht, dass es überhaupt eine moralische Pflicht zur rechtsförmigen Durchsetzung von Rechten geben könnte. Doch es wirkt wie ein kleiner Seitenhieb, wenn man Ihering nicht etwas vollständiger zitiert, denn dann lässt sich sein Text durchaus als Kritik kapitalistischen Eigentums verstehen.

»Nur durch die dauernde Verbindung mit der Arbeit kann sich das Eigentum frisch und gesund erhalten, nur an dieser seiner Quelle, aus der es unausgesetzt sich von neuem erzeugt und erfrischt, zeigt es sich klar und durchsichtig bis auf den Grund als das, was es dem Menschen ist. Aber je weiter der Strom sich von dieser Quelle entfernt und abwärts in die Regionen des leichten oder gar mühelosen Erwerbs gelangt, desto trüber wird er, bis er endlich im Schlamm des Rörsenspiels und des betrügerischen Aktienschwindels jede Spur von dem, was er ursprünglich war, verliert. An dieser Stelle, wo jeder Rest der sittlichen Idee des Eigentums abhanden gekommen ist, kann freilich von einem Gefühl der sittlichen Verpflichtung der Verteidigung desselben nicht mehr die Rede sein; für den Eigentumssinn, wie er in jedem lebt, der sein Brot im Schweiße seines Angesichts verdienen muß, fehlt es hier an jeglichem Verständnis.« [4]Ihering a. s. O. S. 93f.

Wichtiger sind die rechtssoziologischen Thesen. Die erste, die Koller herauspräpariert,

»besagt, dass das Recht, um den sozialen Frieden zu garantieren, einen dynamischen Prozess der Konfliktaustragung zwischen sozialen Gruppierungen und einzelnen Personen organisiert, der sich nach Maßgabe der bestehenden Machtverhaltnisse in den generellen Regeln der Rechtsordnung niederschlägt, deren effektive Verwirklichung aber die ständige Bereitschaft der Einzelnen erfordert, auf die Beachtung und Wahrung ihrer Rechte gegenüber Anderen zu pochen.« (S. 17)

So formuliert ist die These blass, krumm, schief und hohl. Sie ist blass, wenn man die starken Worte Iherings daneben hält. Sie ist krumm, weil sie nur den Teil von Iherings Text aufnimmt, der sich mit der Durchsetzung subjektiver Rechte befasst. Sie ist schief, weil sie viel positivistischer als Ihering selbst davon ausgeht, dass es Rechte gibt, die in einem geordneten Verfahren durchgesetzt werden können. Und sie ist hohl, weil sie die zeitgemäß pathetischen Fomulierungen zur Pflicht der Menschen, ihre Rechte zu wahren, nicht von den handfesten Ausführungen zur Bedeutung eines überschießenden Rechtsgefühls oder Gerechtigkeitssinns zu trennen vermag.

Koller referiert die einschlägigen Aussagen Iherings, um daraus die zweite rechtssoziologische These abzuleiten:

»Die Durchsetzung privater Rechte im Wege privatrechtlicher Prozesse gestalte sich dabei keineswegs nur als ein reines Rechenexempel, ›bei dem Vortheile und Nachtheile auf beiden Seiten gegen einander abgewogen werden und darnach der Entschluss bestimmt wird‹, weil bei vielen dieser Prozesse ›der Wert des Streitobjects ausser allem Verhältnis steht zu dem voraussichtlichen Aufwand an Mühe. Aufregung, Kosten‹. Was Menschen dazu treibe, solche Prozesse zu fiihren, sei entgegen der vorherrschenden Ansicht nicht ihre ›Processsucht‹, sondern ihr ›Rechtsgefühl‹: ›Nicht das Interesse ist es, das den Verletzten antreibt, den Process zu erheben, sondern der moralische Schmerz über das erlittene Unrecht; nicht darum ist es ihm zu thun, bloss das Object wieder zu erlangen […], sondern darum, sein Recht zur Anerkennung zu bringen.‹ « (S. 15)

Er extrahiert daraus eine zweite rechtssoziologische These Iherings, die These nämlich,

»dass die einzelnen ihre – oft ja keineswegs bestimmten und unzweifelhaften – Rechte in der Regel nicht bloß in Verfolgung ihrer eigenen Interessen, sondern um der Gerechtigkeit willen verteidigen«,

bezweifelt, ob diese These empirisch zutrifft,

»Obwohl im Allgemeinen den Gerechtigkeitspflichten prinzipieller Vorrang vor partikularen Interessen zukommt, pflegen die Menschen in ihrem realen Handeln zwischen beiden abzuwägen statt sich ausschließlich von dem einen oder dem anderen Motiv leiten zu lassen. Allerdings behalten die partikularen Eigeninteressen häufig die Oberhand, weil sie meist stärker motivieren als die schwache Stimme von Moral und Gerechtigkeit.« (Koller S. 18)

und belegt seine Zweifel durch einen Verweis auf »Koller 2005« (S.22). Aus Iherings »Rechtsgefühl« wird »um der Gerechtigkeit willen«. Das führt in die Irre. Es kann ja wohl nur um die Durchsetzung einer subjektiven Gerechtigkeitsvorstellung gehen. Man kann sich zwar vorstellen, dass eine Partei den Rechtsweg aus rein strategischen Überlegungen der Interessendurchsetzung wählt. [5]Ein Beispiel mit Wikipedia-Rang SLAPP = Strategic lawsuit against public participation. [http://en.wikipedia.org/wiki/Strategic_lawsuit_against_public_participation] Das mag etwa für die so genannten Repeat Player gelten. Aber für One Shotter, an die Ihering wohl in erster Linie gedacht hat, lässt sich der Gang zur Gericht, vor allem aber dessen Fortsetzung bis zum bitteren Instanzenende, in vielen Fällen nicht als rational choice erklären, sondern nur aus einer überschießenden Motivation, die daher rührt, dass die Partei den Konflikt als Wertkonflikt um Wahrheit und Recht führt. [6]Locus classicus Vilhelm Aubert, Competition and Dissensus: Two Types of Conflict and of Conflict Resolution, Journal of Conflict Resolution 7, 1963, 26-42. Im Rechtsstreit werden subjektive Wahrheits- und Gerechtigkeitsvorstellungen als objektiv gültig in Anspruch genommen, und daraus wächst eine rational choice übersteigende Energie. Das ist ein »Rechtsgefühl«, das mit Gerechtigkeit, wie sie sich der akademische Bobachter vorstellt, wenig zu tun hat. Es motiviert immer wieder dazu, dass nicht unbedingt zweckrationale Anstrengungen als Kampf ums Recht das Recht verändern. [7]Dazu passt etwa Eike Frenzel, Organe der Verfassungsrechtspflege (Freiburg Law Student Journal. Jubiläumsausgabe, Dezember 2011, S. … Continue reading

Gerichtliche Verfahren haben vielfach verfahrensexterne Ziele und Wirkungen. [8]Armin Höland, Wie wirkt Rechtsprechung?, Zeitschrift für Rechtssoziologie 30, 2009, 23-46. So liegt die Pointe von Iherings Text darin, dass aus dem durchaus egoistischen Kampf für partikulare Interessen ein gemeinwohlverträgliches Recht entstehen kann. Wer mag, kann da eine Parallele zur unsichtbaren Hand des Marktes sehen. Wer aber gerade eine Attacke gegen den Neoliberalismus reitet, wird dafür kein Auge haben.

Natürlich war Ihering nicht auf dem Stand der Rechtssoziologie von heute. Deshalb ist es richtig, das Koller einige Umstände anspricht, welche die Chancen im Rechtskampf verzerren. Die verfahrensexternen Umstände werden in der Rechtssoziologie als Mobilisierung von Recht und Zugang zum Recht thematisiert, für die Charakterisierung der Kampfarena selbst und die Spielregeln spricht man von Erfolgsbarrieren oder erinnert an das nicht mehr ganz treffende Schlagwort von der Klassenjustiz. Wichtiger aber ist die Entwicklung neuer Waffengattungen für den Rechtskampf, die Ihering so nicht vorhersehen konnte, die sich aber nahtlos in sein Konzept einfügen. Zur stärksten Waffe sind die Menschenrechte geworden. Was in Deutschland als Konstitutionalisierung des Rechts auf den Begriff gebracht wird, ist bis zu einem gewissen Grade ein globales Phänomen. Wer gegen Rassismus und Diskriminierungen kämpfen will, ist nicht unbedingt mehr auf konkrete Gesetze angewiesen, sondern kann allein mit der Behauptung einer Verletzung sein Recht einfordern. Seit der Entscheidung Brown gegen Board of Education of Topeka von 1954 ist der Rechtsstreit zum bevorzugten Kampfplatz für rassische und ethnische Minoritäten geworden, und in ihrem Windschatten haben sich auch andere Minderheiten, insbesondere solche mit abweichender sexueller Orientierung, Rechtsschutz gegen Diskriminierung erkämpft. Andere wirkungsvolle Waffen im Rechtskampf sind Popular-, Verbands- und Sammelklagen, cause lawyering sowie eine Infrastruktur von mehr oder weniger agressiven Rechtsschutz- und Rechtshilfeeinrichtungen auch der Zivilgesellschaft. Verbraucher- und Mieterschutz leben zu einem guten Teil von Prozessaktivitäten. Umweltschutzgesetze finden vor Gericht eigennützige und uneigennützige Verteidiger. Für Flüchtlinge ist der Kampf ums Recht oft das letzte Mittel gegen eine Abchiebung. So ist der Rechtsstreit – in den USA mehr noch als in Europa [9]Der Unterschied zeigt sich darin, dass einschlägige Untersuchungen in der Zeitschrift für Rechtssoziologie seltener sind als im Law and Society Review oder in Law and Social Inquiry, wo man in … Continue reading – zum Motor sozialen Wandels geworden.

Von den auf den Einleitungsvortrag folgenden 20 Beiträgen, die im Tagungsband abgedruckt sind, nehmen nach meinem Eindruck neun den Kampfgedanken Iherings mehr oder weniger (un-)deutlich auf, und zwar bis auf den Beitrag von Struck nicht auf der Ebene der Rechtsverfolgung, sondern für die Regelbildung, vor allem für die Gesetzgebung. Damit scheint das Generalthema der Tagung eher verschenkt zu sein. Aber das geht wohl nicht anders, wenn man eine solche Tagung organisiert. Legt man Wert auf eine große Teilnehmerzahl — es wurden wohl an die 150 Vorträge gehalten [10]Vgl. den Abstractband »Der Kampf ums Recht, Akteure und Interessen im Blick der interdisziplinären Rechtsforschung« 2011, herausgegeben von Christian Boulanger/Michelle Cottier/Josef … Continue reading – lässt sich die Themenwahl nicht steuern. Dafür war das wunderbare Tagungsthema ein gutes Motto.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Josef Estermann (Hg.), Der Kampf ums Recht. Akteure und Interessen im Blick der interdisziplinären Rechtsforschung, Wien 2013.
2 Über die Webseite von Gerhard Köbler (Innsbruck) findet man den Originaltext Iherings und ebenso den des vorausgegangenen Vortrags mit demselben Titel.
3 Ihering-Zitate in der oben angeführten Ausgabe S. 91 ff.
4 Ihering a. s. O. S. 93f.
5 Ein Beispiel mit Wikipedia-Rang SLAPP = Strategic lawsuit against public participation. [http://en.wikipedia.org/wiki/Strategic_lawsuit_against_public_participation]
6 Locus classicus Vilhelm Aubert, Competition and Dissensus: Two Types of Conflict and of Conflict Resolution, Journal of Conflict Resolution 7, 1963, 26-42.
7 Dazu passt etwa Eike Frenzel, Organe der Verfassungsrechtspflege (Freiburg Law Student Journal. Jubiläumsausgabe, Dezember 2011, S. 7-11[http://www.freilaw.de/organe-der-verfassungsrechtspflege/747): »Beschwerdeführer muss man nicht unnötig als Helden bezeichnen, aber indem sie – mit notwendigem Beharrungsvermögen bis hin zu signifikanter Querulanz – Verfahren notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht betreiben, erweisen sie sich als Förderer der Verfassung. … So wäre die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um viele Aspekte ärmer, wenn Wilhelm Elfes, Erich Lüth und Karl-Heinz Röber oder – in jüngerer Zeit – Kazim Görgülü, Irene Katzinger-Göth und Julia Kümmel nicht bis zum Bundesverfassungsgericht gezogen wären, von regelmäßig wiederkehrenden Beschwerdeführern wie Gerhart Baum sowie Caroline und Ernst-August von Hannover ganz zu schweigen«. Ich würde zu dieser Sammlung noch den Kohlepfennig BVerfGE 91, 186 hinzutun.
8 Armin Höland, Wie wirkt Rechtsprechung?, Zeitschrift für Rechtssoziologie 30, 2009, 23-46.
9 Der Unterschied zeigt sich darin, dass einschlägige Untersuchungen in der Zeitschrift für Rechtssoziologie seltener sind als im Law and Society Review oder in Law and Social Inquiry, wo man in jedem Jahrgang mehrfach fündig wird.
10 Vgl. den Abstractband »Der Kampf ums Recht, Akteure und Interessen im Blick der interdisziplinären Rechtsforschung« 2011, herausgegeben von Christian Boulanger/Michelle Cottier/Josef Estermann/Elisabeth Holzleithner/Reinhard Kreissl/Stefan Machura/Wolfgang Stangl/Michael Wrase.

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Bei Bertelsmann wie üblich nur die halbe Wahrheit

Am 8. Januar 2015 veröffentlichte die Bertelsmannstiftung eine neue Ausgabe ihres Religionsmonitors mit der Überschrift »Muslime in Deutschland mit Staat und Gesellschaft eng verbunden«. [1]Dazu gibt es im Internet eine »Sonderwertung 2015 (Zusammenfassung)« sowie zusätzliche Buchpublikationen (die ich nicht zur Hand und also nicht gelesen habe). Die Ergebnisse werden wie folgt zusammengefasst.

»Die hier lebenden Muslime orientieren sich in ihren Einstellungen und Lebensweisen stark an den Werten in der Bundesrepublik. Das allerdings nimmt die Mehrheitsbevölkerung kaum wahr. Sie steht dem Islam zunehmend ablehnend gegenüber. Für die hier lebenden Muslime bedeutet das Ausgrenzung und Belastung.«

Die Bertelsmann-Veröffentlichung fand in der Presse große Aufmerksamkeit und wurde durchgehend affirmativ wiedergegeben. [2]Z. B. … Continue reading

In den WZB Mitteilungen Nr. 132 vom Dezember 2013 berichtete Ruud Koopmans unter dem Titel »Fundamentalismus und Fremdenfeindlichkeit im europäischen Vergleich« über die SCIICS-Studie (Six Country Immigrant Integration Comparative Survey) des WZB zu Einwanderern und Einheimischen in sechs europäischen Ländern – Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Belgien, Österreich und Schweden, für die 2008 9.000 Personen mit türkischem oder marokkanischem Migrationshintergrund und eine einheimische Vergleichsgruppe befragt wurden. In der Zusammenfassung heißt es:

»Fast die Hälfte der in Europa lebenden Muslime findet, dass es nur eine gültige Auslegung des Koran gibt, dass Muslime zu den Wurzeln des Islam zurückkehren sollen und dass religiöse Gesetze wichtiger sind als weltliche. Anhand dieser Indikatoren zeigt eine WZB-Studie in sechs Ländern, dass der religiöse Fundamentalismus unter Muslimen deutlich weiter verbreitet ist als unter Christen. Der Befund ist insofern besorgniserregend, als mit religiösem Fundamentalismus ein erhöhtes Maß an Fremdgruppenfeindlichkeit einhergeht.«

Irgendwie passt das nicht zusammen.

Die WZB-Studie hat damals keine vergleichbare Presseöffentlichkeit gefunden. Immerhin hat der Fernsehsender 3sat sich jetzt daran erinnert und am 9. Januar 2015 über die Veröffentlichung von Koopmans berichtet und dazu die von der Bertelsmann-Stiftung als Ansprechpartner genannte Soziologin Yasemin El-Menouar interviewt. Ihre Stellungnahme läuft darauf hinaus, man dürfe für die aktuellen Probleme nicht die Religion als solche, also nicht den Islam, verantwortlich machen. Da hatte sie noch nicht den Artikel von Samuel Schirmbeck »Die Linke im Muff von tausend Jahren« lesen können, der erst am 19. Januar in der FAZ erschien. [http://www.faz.net/aktuell/politik/die-gegenwart/linke-verweigern-diskussion-ueber-islam-und-gewalt-13377388.html]. Schirmbeck zitiert Soheib Bencheikh, damals Großmufti von Marseille, mit dem Satz:

»Die Angst vor dem Islam ist vollkommen berechtigt. Im Namen dieser Religion werden die schrecklichsten Verbrechen begangen. Im Namen dieser Religion geschieht derzeit eine ungeheure Barbarei. Wenn die Menschen Angst vor dem Islam haben, so ist das völlig normal. Auch wenn ich kein Muslim wäre, würde ich mich fragen, was das für eine Religion ist, auf die sich Verbrecher berufen.«

Schirmbeck spricht von einer »Schutzmauer zwischen Islam und Islamismus, die in jeder deutschen Talkshow zum Thema Islam immer wieder aufs Neue errichtet« werde. Auch die Bertelsmann-Stiftung gehört zu den Mauerbauern.

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Ebola und die Rationalität des Irrationalen

Auf der Suche nach Rechtssoziologie unter fremdem Namen lese ich gerade wieder ethnologische Literatur. Dort werde ich immer wieder fündig. So gibt es in Halle eine LOST-Research Group. LOST steht für Law, Organisation, Science and Technology. Thema ist die weltweite Diffusion [1]Diffusion ist für die Hallenser Ethnologen allerdings eher ein Unwort. Rottenburg hat über mehr als zehn Jahre eine Theorie der »Übersetzung« ausgearbeitet, über die ich vielleicht demnächst … Continue reading von Ideen und Artefakten, wissenschaftlich-technischen und juristisch-rganisatorischen Problemlösungen. Auf der Internetseite des Projekts liest man:

»The current research programme investigates the hypothesis that the global spread and increasing importance of the principle of equal rights simultaneously triggers two opposing developments: (1) the spread of techno-scientific and organizational solutions that reproduce tacit claims to universal objectivity, and (2) the spread of the right to self-determination that fosters various forms of relativism. The programme investigates the interactions and tensions between these opposing tendencies in different negotiations involving legal and scientific arguments.«

Konkreteres erfährt man dort allerdings nicht, und auch die Suche nach Publikationen aus dem Projekt war vergeblich. Immerhin ist aus dem Umfeld von Rottenburg gerade ein Sammelband erschienen, der mein Interesse geweckt hat [2]Andrea Behrends/Sung-Joon Park/Richard Rottenburg (Hg.), Travelling Models in African Conflict Management, Translating Technologies of Social Ordering, Leiden 2014.. Bei der dadurch veranlassten Lektüre der theoretischen Arbeiten Rottenburgs bin ich auf einen Satz gestoßen, der mir nicht aus dem Kopf will, nachdem ich in diesen Tagen von der Ebola-Epidemie in Westafrika lese und erfahre, auf welche durch traditionelle Bräuche und Überzeugungen bedingte Schwierigkeiten oder gar Abwehr die Bekämpfung der Seuche stößt.

»Die Ethnologie ist seit Beginn des 20ten Jahrhunderts mit der Herausforderung beschäftigt, fremde Kulturen zu analysieren und zu beschreiben, um sie gegenüber dem Vorwurf der Irrationalität zu verteidigen.« [3]Richard Rottenburg, Code-Wechsel. Ein Versuch zur Umgehung der Frage: Gibt es eine oder viele Wirklichkeiten?, in: Matthias Kaufmann (Hg.), Wahn und Wirklichkeit – multiple Realitäten, 2003, … Continue reading

Auf der Ebene der Wissenschaftstheorie kommt man um die Anerkennung der Relativität von Realitäten nicht herum. Aber in der technischen und auch in der sozialen Welt gibt es harte Realitäten, deren Ausblendung durch indigene und neotraditionale Kulturen man wohl doch irrational nennen darf oder gar muss. Ethnologen, die prinzipiell fremde Kulturen gegenüber dem Vorwurf der Irrationalität verteidigen wollen, haben da ein Problem.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Diffusion ist für die Hallenser Ethnologen allerdings eher ein Unwort. Rottenburg hat über mehr als zehn Jahre eine Theorie der »Übersetzung« ausgearbeitet, über die ich vielleicht demnächst noch berichten werde.
2 Andrea Behrends/Sung-Joon Park/Richard Rottenburg (Hg.), Travelling Models in African Conflict Management, Translating Technologies of Social Ordering, Leiden 2014.
3 Richard Rottenburg, Code-Wechsel. Ein Versuch zur Umgehung der Frage: Gibt es eine oder viele Wirklichkeiten?, in: Matthias Kaufmann (Hg.), Wahn und Wirklichkeit – multiple Realitäten, 2003, 153-174, S. 160.

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Campact – Protest auf Bestellung

Auch in Zeiten elektronischer Vernetzung ist politischer Protest ist selten ganz spontan derart dass ein Eintrag auf Youtube, Facebook oder Twitter sich wie ein Virus verbreitet. Der Protest wird in der Regel von Parteien, Interessenorganisationen oder sozialen Bewegungen irgendwie gestartet und organisiert. Das ist völlig in Ordnung und legitim, denn anders hat politischer Protest praktisch keine Chance. Anders liegt es aber vielleicht doch, wenn ein Vielzweckorganisator auftritt, der bereit ist, mehr oder weniger jeden Protest, der sich gegen die institutionalisierte Politik richtet, zu organisieren. Eine solche Multi-Purpose-Protestagentur ist Campact. Alles, wogegen sich oppositionelle Kräfte mobilisieren lassen, kann Thema für eine Kampagne werden. 1.433.986 Emailadressen hat man nach eigenen Angaben gesammelt, und Hunderttausende davon sind immer wieder bereit, sich per Mail, Facebook oder Twitter anzuhängen, wenn es heißt: Stoppt die Politik! Stoppt TTPI! Fracking stoppen! Am 23. 6. Antikohlen-Kette in der Lausitz – stoppt den Klimakiller! Diskutiert und argumentiert wird nicht lange. Was nicht passt, wird mit einem Stopp-Schild versehen. Der Stopp-Imperativ impliziert, dass es sich um etwas Böses handeln muss. Das ganze Unternehmen heißt dann »Demokratie in Aktion«.

Was soll die Politik von solcher Polittechnologie halten? Die guten alten Unterschriftenlisten zeigten mindestens die ernste Betroffenheit der Unterzeichner, selbst wenn sie nicht durch Sorge für das Gemeinwohl, sondern bloß an Nimby interessiert waren. Anders, wer sich im Monatsrhythmus für unterschiedliche Kampagnen mobilisieren lässt. Protest wird damit zu einem expressiven Verhalten, zum Selbstzweck, weil er billig Frust abbaut oder gar Spaß macht. Da verlieren Flashmobs und Twitterstorms ihren Schrecken. Die Politik darf sie so schnell vergessen wie wir die Sommergewitter, die in diesem Wochen über uns ziehen. Auch Präsenzprotest ist nicht mehr das, was er einmal war. Er bleibt immerhin lästig, wenn auch die vermummten Gewalttäter, auf die Campact sicher gern verzichten würde, den Protestaufrufen folgen. Die Frage ist allerdings, ob hinter der Polittechnologie von Campact eine Meta-Agenda steckt. Ich weiß es nicht.

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Globale Modernisierung: Die World Trade Organization wird zur World Tourism Organization

Gestern war ich in Münster, wo vor Gästen der Kolleg-Forschergruppe »Normenbegründung in Medizinethik und Biopolitik« deren Fellow Professor Dr. Volker Schmidt (National University of Singapore, Department of Sociology) sein neues Buch »Global Modernity, A Conceptual Sketch« [1]Basingstoke 2014, ISBN 9781137435804, 100 S. zur Diskussion stellte. Vielleicht komme ich noch dazu, eine kleine Besprechung des Buches zu schreiben. Es ist eine Besprechung wert. Aber Rezensionen sind mühsam. Daher bringe ich heute nur einen Gedanken zu Papier, der mir gestern Abend (nach Weingenuss) durch den Kopf ging. Zuvor nur zwei Bemerkungen zu diesem Buch. Erstens: Die Forschergruppe hat die Modernisierungstheorie vor allem unter dem Gesichtspunkt einer »normativen Moderne« im Blick, den ihr Leiter, Thomas Gutmann, ausarbeitet. Zweitens: Schmidt entwickelt auf der Grundlage der Systemtheorie ein Konzept, das die dritte Phase der Modernisierung erfassen soll. In der ersten Phase lag der Schwerpunkt der Modernisierung in Europa, und hier am Ende in England. In der zweiten Phase verlagerte er sich in die USA. Noch immer sprechen Kritiker der Modernisierungstheorie von einem westlichen Modell. Sie haben – so Schmidt – noch nicht wahrgenommen, dass sich der Schwerpunkt der Entwicklung nach Asien verlagert hat und dass die Modernisierung zu einem definitiv globalen Prozess geworden ist. [2]Auf frühere Beiträge Schmidts zur Modernisierungstheorie habe ich im Eintrag vom 24. 9. 2012 Hingewiesen: Kritik der Konvergenzthese III: Eisenstadts »Vielfalt der Moderne«[ … Continue reading

Nun zu meinem Hirngespinst. Im Raum (ganz hinten in der Ecke) stand die These, dass Europa an Gewicht verliere, und auf die Frage, warum das so bedeutsam sei, erhielt ich zu Antwort, dass Europa dann etwa in der WTO an Verhandlungsmacht verliere und sich, wie heute die Entwicklungsländer, die Regeln des Welthandels aus anderen Regionen der Welt diktieren lassen müsse. Meine Überlegung dazu: Bis es soweit kommt, interessiert der Welthandel kaum noch. Eine Folge der unaufhaltsam fortschreitenden Modernisierung wird sein, dass in nicht allzu ferner Zukunft die Regionen der Welt was ihre Versorgung mit materiellen Gütern betrifft, autark sein werden. Der Welthandel wird schrumpfen, denn Rohstoffe verlieren an Bedeutung. Öl, Kohle und Gas werden durch erneuerbare Energien ersetzt, die lokal gewonnen werden können. Andere Rohstoffe werden recycelt oder substituiert. Billigarbeitskräfte, die Hemden nähen und Handys zusammenbauen, wird es auf Dauer nirgends mehr geben. Die Produktion wird daher an den Ort des Verbrauchs zurückgeholt und dort weitgehend automatisiert. Landwirtschaftliche Produkte aller Art, soweit sie nicht gentechnisch den jeweiligen klimatischen Verhältnissen angepasst werden können, lassen sich nach holländischem Vorbild im Treibhaus ziehen. Wirtschaftliche Autarkie war immer wieder Traum der Politik. Die Modernisierung könnte aus dem Traum Wirklichkeit werden lassen – und aus der World Trade Organization wird dann vielleicht die World Tourism Organization [3]Die gibt es schon als UNWTO. Aber dadurch lasse ich mir meinen Gag nicht verderben..

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Basingstoke 2014, ISBN 9781137435804, 100 S.
2 Auf frühere Beiträge Schmidts zur Modernisierungstheorie habe ich im Eintrag vom 24. 9. 2012 Hingewiesen: Kritik der Konvergenzthese III: Eisenstadts »Vielfalt der Moderne«[ https://www.rsozblog.de/kritik-der-konvergenzthese-iii-eisenstadts-vielfalt-der-moderne/].
3 Die gibt es schon als UNWTO. Aber dadurch lasse ich mir meinen Gag nicht verderben.

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Die Ukraine historisch: Das lebende Recht der Bukowina – Idylle oder Elend?

Die Ukraine beherrscht zurzeit die Medien. Was dort geschieht, ist nach den Maßstäben der Merkel-Republik kaum verständlich. Immer wieder müssen wir uns bewusst machen, dass viele Ereignisse sich nur durch Gefühle erklären lassen, die historisch – und das heißt auch ethnisch, religiös, sozial und durch Gewalt – geprägt worden sind.

1913 erschien Eugen Ehrlichs »Grundlegung der Soziologie des Rechts« Aus diesem Anlass hatte ich zusammen mit Stefan Machura einen Artikel über Ehrlichs Rechtspluralismus geschrieben, der im Dezember 2013 in der Juristenzeitung erschienen ist [1]Klaus F. Röhl/Stefan Machura, 100 Jahre Rechtssoziologie: Eugen Ehrlichs Rechtspluralismus heute, Juristenzeitung 2013, 1117-1128. Natürlich gab es im Jubiläumsjahr mehr Würdigungen für Ehrlich: … Continue reading Nun habe ich zufällig im Bücherschrank meines Bruders ein Buch gefunden, das mir zu denken gibt. Es handelt sich um Martin Pollack, Der Kaiser von Amerika. Die große Flucht aus Galizien, Paul Zsolnay Verlag Wien 2010, als DTV-Taschenbuch 2013.

Galizien, bis zum Ende des ersten Weltkriegs ein österreichisches Kronland, setzte sich aus Teilen Polens und der westlichen Ukraine zusammen. Bis zum Großpolnischen Aufstand 1848 gehörte auch die Bukowina Ehrlichs zu Galizien. Danach wurde sie selbständiges Kronland. Der südliche Teil der Bukowina gehört heute zu Rumänien. Die Nordbukowina mit Czernowitz, wo Ehrlich zu Hause war, ist Teil der Ukraine.

Martin Pollock schildert in seinem Buch, wie etwa zwischen 1870 und dem ersten Weltkrieg Hunderttausende verarmter Menschen, in die USA und teilweise auch nach Kanada und Brasilien auswanderten, man muss sagen, ausgewandert wurden. Eine gute Inhaltsangabe bietet die (namenlose) Rezension der NZZ vom 15. 12. 2010. [2]Eine Rezension von Jörg Plath für Arte-TV unter http://www.arte.tv/de/pollack-martin-kaiser-von-amerika/3655690.html.

Das »galizische Elend« war sprichwörtlich. Etwa ab 1870 wuchs die Bevölkerung Galiziens enorm, von etwa 5,5 Millionen auf 8,2 Millionen Einwohner 1914. Da die große Masse von der Landwirtschaft lebte, die durch rückständige Bewirtschaftungsmethoden und die Realteilung im Erbfall zunehmend verelendete, gingen die Menschen in großer Zahl als Saisonarbeiter nach Deutschland, Frankreich oder Dänemark, oder sie wanderten aus nach Übersee. Der Anteil der Juden an der Bevölkerung lag bei 10 %. Zwischen 1880 und 1910 wanderten insgesamt 236.504 von ihnen in die Vereinigten Staaten aus.

Pollacks Buch ist von der Kritik gelobt worden, weil es ein Sachbuch mit literarischem Anspruch sei, dass diesen Anspruch mit der Schilderung von persönlichen Schicksalen realisiert. Ich kann dieses Lob nicht ganz teilen. Die persönlichen Schicksale bleiben blass; sie beschränken sich auf wenige Daten über Herkunft, Hin- und manchmal Rückfahrt nach Amerika und einige allgemeine Bemerkungen über unfallträchtige Arbeit in Bergbau und Stahlindustrie. In keines dieser Schicksale habe ich mich wirklich hineinversetzen können, auch nicht in das des Mendel Beck, der planlos durch das ganze Buch herumgeistert. Aber auch als Sachbuch ist der Band nicht wirklich informativ. Das Kapitel über »Das galizische Elend in Ziffern« ist unergiebig. Aus Wikipedia-Artikeln über Galizien und über Auswanderung erfährt man mehr. Bessere Informationen zur Bukowina bietet eine Internetseite von Prof. Dr. Peter Maser/Münster mit der Überschrift »Galizien: Grenzlandschaft des alten und neuen Europa«. Und dennoch: Pollocks Buch hat mich bewegt und kommt mir jetzt wieder in den Sinn, wo ich jeden Tag über die Ukraine höre und lese. Nicht nur deshalb ist es aktuell. Es schärft auch den Blick für die Armutsfluchtbewegung aus Afrika.

Aus Pollocks Buch erfährt man naturgemäß wenig über das »lebende Recht der Bukowina«. Immerhin: Auf S. 43 ff (»Handel mit delikatem Fleisch«) liest man einiges über Prostitution und den florierenden Mädchenhandel [3]Auf einer Internetseite, die aus der Universität Lemberg kommt, heißt es dazu: »Sozusagen ein ›Nebenprodukt‹ der organisierten Emigration war der Mädchenhandel – nach seriösen Schätzungen … Continue reading, auf S. 59 (»Zum Engelmachen unterbracht«) über die gängige Abtreibungspraxis. Und auf S. 109 ff (»Ein Massenprozess«) erfährt man von einer Justizaktion gegen 65 betrügerische Auswanderungsagenten und korrupte Beamte, von denen 31 verurteilt wurden. Viele seiner Informationen hat der Autor anscheinend aus den Prozessakten. Leider sind die Informationen über den Prozess über das halbe Buch verstreut. [4]In der Judaica-Sammlung der Universitätsbibliothek Frankfurt am Main (Freimann-Sammlung) findet sich eine zeitgenössische Zusammenstellung von antisemitischen Prozessberichten aus verschiedenen … Continue reading Harmlos dagegen S. 73f: Eier, Butter und Käse gehören traditionell der Bäuerin, die Bienen und ihre Produkt hingegen sind Eigentum des Mannes. Beides wird verkauft, um mit dem Erlös die wichtigsten Anschaffungen zu tätigen. Ich überlege mir aber, ob der Hintergrund des »galizischen Elends« in irgendeiner Weise die Bewertung von Ehrlichs Rechtspluralismus tangiert. Kein Wunder, dass in dem geschundenen Galizien das offizielle Recht der österreichischen Monarchie keine gute Chance hatte. Ehrlich kannte natürlich das »galizische Elend«, insbesondere das der Juden [5]In einem Vortrag aus dem Jahre 1909 empfahl er zur Abhilfe die Assimilierung der Juden und die Industrialisierung der Bukowina: Die Aufgaben der Sozialpolitik im österreichischen Osten (Juden- und … Continue reading Sein »lebendes Recht« erscheint vor diesem Hintergrund jedoch eher wie eine Idylle.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Klaus F. Röhl/Stefan Machura, 100 Jahre Rechtssoziologie: Eugen Ehrlichs Rechtspluralismus heute, Juristenzeitung 2013, 1117-1128. Natürlich gab es im Jubiläumsjahr mehr Würdigungen für Ehrlich: Mikhail Antonov, Eugen Ehrlich – State Law and Law Enforcement in Societal Systems, Rechtstheorie 44Heft 3, 275-286; Hubert Rottleuthner, Das Lebende Recht bei Eugen Ehrlich und Ernst Hirsch, Zeitschrift für Rechtssoziologie 33, 2012/191-206. In demselben Heft (S. 322-325) bespricht Stefan Machura den von Heinz Barta/Michael Ganner/Voithofer Caroline herausgegebenen Sammelband »Zu Eugen Ehrlichs 150. Geburtstag und 90. Todestag« Innsbruck 2013.
2 Eine Rezension von Jörg Plath für Arte-TV unter http://www.arte.tv/de/pollack-martin-kaiser-von-amerika/3655690.html.
3 Auf einer Internetseite, die aus der Universität Lemberg kommt, heißt es dazu: »Sozusagen ein ›Nebenprodukt‹ der organisierten Emigration war der Mädchenhandel – nach seriösen Schätzungen wurden pro Jahr mindestens 10.000 Mädchen aus Galizien an Bordelle in Südamerika, Ägypten oder auch Indien verkauft. Die österreichischen Behörden sahen dem Treiben der Auswanderungsagenten weitgehend tatenlos zu, sie wollten bloß verhindern, dass wehrpflichtige Personen das Land verließen. Nur in einzelnen, besonders krassen Fällen wurden Agenten zur Verantwortung gezogen«.
4 In der Judaica-Sammlung der Universitätsbibliothek Frankfurt am Main (Freimann-Sammlung) findet sich eine zeitgenössische Zusammenstellung von antisemitischen Prozessberichten aus verschiedenen Zeitungen.
5 In einem Vortrag aus dem Jahre 1909 empfahl er zur Abhilfe die Assimilierung der Juden und die Industrialisierung der Bukowina: Die Aufgaben der Sozialpolitik im österreichischen Osten (Juden- und Bauernfrage), in: Eugen Ehrlich, Politische Schriften, hrsg. von Manfred Rehbinder, 2007, 131-151.

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Zeitungsleserwissen über den Lauf der Modernisierung

Der Versuch, die Modernisierungstheorie für die Rechtssoziologie zu rezipieren, stößt immer wieder auf das Problem des Unwissens. Man möchte wissen, was im Zuge der Modernisierung in den Entwicklungsländern wirklich geschieht. Auf der einen Seite steht das Zeitungsleserwissen. In der vergangenen Woche sind mir in der FAZ zwei einschlägige Artikel aufgefallen, nämlich im Wirtschaftsteil vom 20. Oktober »Bankgeschäfte in Lagos werden diskret betrieben« von Christan von Hiller und »Im Reich des Garanten« über das Regime von Idriss Déby im Tschad. Beide Artikel waren mit attraktiven Bildern illustriert. Zu dem Artikel über Bankgeschäfte in Lagos wurde der smarte Banker Bismarck Rewane gezeigt, ferner eine Luxusyacht und der Stadtteil von Lagos, wo die Privatbanken zu Hause sind. Der Artikel über den Tschad war geschmückt mit einem Foto [1]Als Bildurheber wird AFP angegeben. des Diktators in seinem glanzvollen Salon, wie ihm der strahlende französische Außenminister Fabius gegenübersitzt.

Es trifft sich, dass ich gerade den von Andrea Behrends, Stephen P. Reyna und Günther Schlee herausgegebenen Band »Crude Domination. An Anthropology of Oil« auf dem Tisch habe. [2]Berghahn Books, New York, ISBN 9780857452559. Ein Bild gibt es dort nur auf dem Buchdeckel. [3]In besserer Qualität findet man das Bild man in einer Earth Picture Gallery der Zeitung »The Telegraph«.

Es handelt sich dabei um ein preisgekröntes Foto von Ed Kash, das – nach der Legende – Jugendliche im Dorf Kbean (Ogoniland, Nigeria ) zeigt, die darauf warten, dass der Ölkonzern Shell seine Leute schickt, um ein Feuer zu löschen, das an einer seit Wochen leckenden Ölleitung ausgebrochen ist. Auf den ersten Blick scheint es, als könnte die Anmutung der Bilder unterschiedlicher nicht sein. Auf den zweiten Blick schwindet der Unterschied. Beide Bilder sind sozusagen Hochglanzfotografien. Die Szene aus Nigeria ist viel dramatischer. Aber wenn man das Bild in einer Reihe von 25 anderen, die für den Prix Pictet in die engere Auswahl gezogen wurden, ansieht, so kann der Eindruck entstehen, dass es wegen seiner ästhetischen Qualitäten ausgewählt wurde. Erst wenn man weiß, dass der hochdotierte Preis von der gleichnamigen Schweizer Privatbank mit dem Ziel gestiftet wurde, herausragende Bilder zu prämieren, die uns mit den dringendsten sozialen und Umweltproblem konfrontieren oder wenn man es gar unter dem Buchtitel »Crude Domination« sieht, gewinnt es eine eindeutige Aussage. Welchen Bildern soll man trauen? Trauen kann man überhaupt keinen Bildern, sondern allenfalls Texten. Nach dem Text über Bankgeschäfte in Lagos zu urteilen, ist dort alles in Ordnung. Man erfährt gerade noch, Nigeria ringe noch um seine nationale Ordnung. Aber es geht in dem Artikel ja auch nur darum, dem Leser nahezubringen, dass es in Nigeria einen veritablen Finanzmarkt gibt. Anders der Artikel über den Tschad. Das Bild täuscht (oder auch nicht). Hinreichend deutlich wird im Text klargestellt, dass Déby ein Diktator war und ist, der keine Untat gescheut hat. Aber jetzt will Frankreich ihn gegen die Rebellen in Mali mobilisieren. Das ist ein Dilemma, nach dem Bild zu urteilen allerdings nicht für den französischen Außenminister. Soweit das Zeitungsleserwissen. Das nächste Posting soll sich mit dem genannten Buch befassen.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Als Bildurheber wird AFP angegeben.
2 Berghahn Books, New York, ISBN 9780857452559.
3 In besserer Qualität findet man das Bild man in einer Earth Picture Gallery der Zeitung »The Telegraph«.

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Zur Hybridisierung der Kulturen

Als ich den Artikel über Homogenisierung und Hybridisierung der Kulturen schrieb, hatte ich kurz zuvor zwei wunderbare Musikveranstaltungen der Ruhrtriennale besucht, nämlich John Cages Europeras und ein Konzert ausschließlich mit Kompositionen von Charles Ives unter der Leitung von Kent Nagano. Die Musik beider Komponisten kann man als Hybridisierung oder Melange einordnen, Bei Europeras geht es um eine Melange aus 100 klassischen Opern, bei Charles Ives um einer Verbindung neuromantischen Kompositionsstils mit Kirchenliedern, Volksliedern und Schlagermelodien.

Im Autoradio gab es am 3. 9. eine Gratulation zum 70. Geburtstag des brasilianischen Sängers Caetano Veloso. So wurde er zitiert:

Wir wuchsen mit dem Bossa Nova auf. Aber dann kombinierten wir englischen Beat und amerikanischen Rock mit schwarzen Rhythmen. Wir mischten Musik mit Fahrradklingeln und Pop mit sakraler Musik. Wir hatten für nichts Respekt, nicht für die Familie, das Vaterland, nicht einmal für den Karneval. Wir liebten Antonio Carlos Jobim und Cool Jazz, und daraus entstand dieses merkwürdige Phänomen, das man Tropicalismo nennt.

Am 4. 9. folgte, gleichfalls im DLF, ein Bericht über ein neues Album der Sängerin Gabby Youngs. Der Bericht wurde eingeleitet mit den Sätzen:

Mit ihrem Debütalbum »We’re All In This Together« eroberte Gabby Young die englische Musikszene im Sturm. Die wilde Stilmischung, die verrückte Kleidung der Sängerin, ihre fantastische Stimme und der Sound der 7-köpfigen Big Band faszinierten Publikum wie Kritik.

Auf der XIII. documenta hatte der chinesische Künstler Yan Lei in einem Raum die Wände vollgehängt, ein Bild für jeden Tag, und zwar Bilder, die er nicht selbst geschaffen, sondern aus verschiedenen Quellen übernommen hatte. Auch das eine Rekomposition. Während des Soziologentages in Bochum habe ich einen auswärtigen Besucher genötigt, sich von mir durch die »Situation Kunst« führen zu lassen. Da gibt es einen Raum mit den Übermalungen von Arnulf Rainer (nicht mein Lieblingsraum).[1]

Wer auch nur einen Augenblick nachdenkt, wird diese Liste nach hinten und vorne beliebig verlängern können.

Irgendwie drängt sich der Eindruck auf, dass es nur noch durch Hybridisierung oder mit Hilfe eines Zufallsgenerators möglich ist, etwa Neues entstehen zu lassen. Nähern wir uns einem Zustand, in dem alle ästhetischen Ausdrucksformen schon einmal da gewesen sind?

 


[1] Zum Glück gibt es in der »Situation Kunst« auch noch einen Afrika-Raum, darin u. a. einige 2500 Jahre alte Figuren aus Nigeria. Und zum Glück gibt es dort Jan Schoohoven und Richard Serra.

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