Rechtsästhetik in der Allgemeinen Rechtslehre
Rechtsästhetik hat »Recht und Literatur« als Thema in den Hintergrund gedrängt. Daher haben wir uns entschlossen, für die Neubearbeitung der »Allgemeinen Rechtslehre«[1] einen entsprechendes Kapiel vorzusehen. Einen Entwuf haben wir vorab bei SSRN eingestellt: http://ssrn.com/abstract=3191176.
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[1] Klaus F. Röhl/Hans Christian Röhl, Allgemeine Rechtslehre, 3. Aufl., 2008.
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Tags: Recht und Literatur, Rechtsästhetik