Rechtssoziologie unter fremdem Namen

Es gibt mehr rechtssoziologisch relevante Forschung als unter dem Titel »Rechtssoziologie« bekannt wird. Rechtssoziologie versteckt sich unter fremden Namen und in fremden Kleidern. Eine Spur zeigt der »Newsletter 09, Juni 2008 – Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm«. Die interessanteste Meldung lautet:

Final Reports von 71 Projekten aus dem Bereich Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften verfügbar
Auf dem CORDIS-Server stehen die Abschlussberichte von 71 Projekten aus dem Jahr 2007 aus dem Bereich der Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften zur Verfügung.
Die Reports können unter:
http://cordis.europa.eu/fp7/ssh/home_en.html
heruntergeladen werden.

Dann muss man allerdings mühsam aus den Projekttiteln diejenigen heraussuchen, die rechtssoziologisch relevant sein könnten. Hier einige Beispiele:

CIDEL – Citizenship and Democratic Legitimacy in the European Union, Final Project Report, Brussels, 2007,EUR nr 23114, ISBN 978-92-79-07560-5,162 pages

CIVGOV – Organized Civil Society and European Governance, Final Project Report, Brussels, 2007, EUR nr 23135, ISBN 978-92-79-07589-6, 210 pages

ELISE – European Liberty and Security, Final Project Report, Brussels, 2007, EUR nr 23129, ISBN 978-92-79-07578-0, 164 pages

EU-COMMITTEES – Governance by Committee: The role of committees in European policy-making and in policy implementation – EU-Committees, Final Project Report, Brussels, 2007, EUR nr 21705, ISBN 978-92-79-07705-0, 322 pages

EUROPUB – A European Public Space Observatory: Assembling Information that Allows the Monitoring of European Democracy, Final Project Report, Brussels, 2007, EUR nr 23312, ISBN 978-92-79-08219-1, 152 pages

EWSI – Employment and Women’s Studies, Final Project Report, Brussels, 2007, EUR nr 23140, ISBN 978-92-79-07708-1, 158 pages

EXNOTA – Exit from and non-take-up of public services, Final Project Report, Brussels, 2007, EUR nr 23141, ISBN 978-92-79-07709-8,146 pages

GOVECOR – EU Governance by self co-ordination? Towards a collective “gouvernement économique”, Final Project Report, Brussels, 2007, EUR nr 23144, ISBN 978-92-79-07746-3, 210 pages

NEIGHBOURHOOD GOVERN – Neighbourhood Governance – Capacity for Social Integration, Final Project Report, Brussels, 2007, EUR nr 21710, ISBN 978-92-79-07777-7, 252 pages

IAPASIS – Does Implementation Matter? Informal Administration Practices and shifting Immigrant Strategies in four Member States, project final report, Brussels, 2005, EUR n° 21703, ISBN 92-79-00452-2, 157 pages

Ich habe bisher nur in die Abstracts hineingesehen. Es gibt noch mehr »Verdächtige«.

Interessant erscheint mir auch eine zweite Meldung, bei der es um die sog. Verwendungsforschung zu gehen scheint:

Neue Publikation verfügbar: »Scientific evidence for policy-making«.
Die Publikation »Scientific evidence for policy-making« entstand aus den Ergebnissen einer umfassenden Serie von Interviews mit Politikern, leitenden Beratern und Wissenstransferspezialisten, die zu Lösungen zur Überwindung der kontextuellen, kulturellen und strukturellen Hindernisse im Dialog zwischen WissenschaftlerInnen und PolitikerInnen befragt wurden. Die Publikation ist unter: http://ec.europa.eu/research/social-sciences/pdf/scientific_evidence_policy-making_en.pdf verfügbar.

Noch zwei weiteren Meldungen könnte man nachgehen:

Veranstaltungshinweis: Terminänderung für das „World Social Science Forum“
Das erste »World Social Science Forum« wird nicht wie bisher geplant im April 2009, sondern vom 10.-12. Mai 2009 in Bergen (Norwegen) stattfinden. Zurzeit wird das Programm dieser Konferenz erarbeitet.

Ich wusste gar nicht, dass es so etwas gibt. Und schließlich:

ResearchGATE – »Facebook« für die internationale Wissenschaftlergemeinde
Seit Ende Mai 2008 ermöglicht das ResearchGATE registrierten Nutzern den Zugang zu einer kostenlosen Plattform, auf der sie ein persönliches wissenschaftliches Profil einrichten und ihre wissenschaftliche Arbeit vorstellen können. Zudem bietet die Plattform die Möglichkeit, Nachrichten an andere WissenschaftlerInnen zu versenden und an virtuellen Gruppendiskussionen teilzunehmen. Eine Suchmaschine erleichtert das Finden von geeigneten Partnern mit ähnlichen oder komplementären Interessen. Diese internationale Netzwerktechnologie soll ein unmittelbares »peer reviewing« unter Kollegen erlauben sowie den interdisziplinären und sektorübergreifenden Austausch von WissenschaftlerInnen erleichtern. Der von einer Gruppe von Naturwissenschaftlern, Informatikern und Betriebswissenschaftlern aus Hannover, der Harvard Medical School und der University of Leeds entwickelte Service wird momentan von der deutschen Firma ResearchGATE GmbH koordiniert. Unter den bisherigen Unterstützern des Service sind neben dem Max Planck PhDnet, die European Students’ Conference und auch die European Science Foundation (ESF), die ihre WissenschaftlerInnen aktiv zur Teilnahme an ResearchGATE aufrufen und Stellenausschreibungen über dieses Portal veröffentlichen möchten.

Ob da auch Platz für das Recht und seine »Nachbarwissenschaften« ist?

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Mindmapping

Manche schwören auf Mindmapping, nicht zuletzt auch für juristische Zwecke, so z. B. Rechtsanwalt Markus J. Sauerwald (Mind Mapping in Jurastudium und Referendariat, 2006). Über Herrn Sauerwald, der damals als Lektor im Carl Heymanns Verlag meine Bücher betreut hat, haben wir 2002 im Zusammenhang mit unserem Projekt »Visuelle Rechtskommunikation« Aiman Khalil kennengelernt. Herr Khalil, heute [1]Das war 2008. Heute (Juni 2017) meldet sich Herr Khalil als Mitarbeiter eines Bundesministeriums mit der Bitte um den Hinweis, dss er nicht mehr Rechtsanwalt ist. Rechtsanwalt, war damals noch Student. Er hat uns eine Einführung in das Mindmapping gegeben, die pädagogisch und rhetorisch so gut war, dass ich mich noch heute lebhaft daran erinnern kann. Er hat es trotzdem nicht geschafft, uns für diese Methode so richtig zu begeistern (vgl. Recht anschaulich, S. 188 ff.).

Auf dem Internationalen Rechtsinformatik Symposium im Februar 2008 (IRIS, vgl. meinen Beitrag vom 22. April 2008) habe ich Herrn Khalil wieder getroffen. Er hat dort einen brillanten Überblick über die aktuelle Visualisierungs- und Mindmapping-Software gegeben. Bei dieser Gelegenheit habe ich auch erfahren, dass Herr Khalil die Firma Jura-Mindmaps in Nidderau bei Frankfurt betreibt. Ich hatte bisher keine Gelegenheit, seine Produkte kennen zu lernen. Ich hoffe, dass wir früher oder später dazu einen Beitrag veröffentlichen können. Bis dahin sei auf seine Webseite http://jura-mindmaps.com/ verwiesen. Ich finde diese Seite allerdings etwas überladen.

Proben von Mindmaps, die Herr Khalil angefertigt hat, findet man schneller unter
http://www.cfmueller-campus.de/content/campus/campusmindmap.html.

Die Rahmung des Titels im Zentrum (die wohl durch die Software Mindmanager vorgegeben ist) erinnert mich ein bißchen an eine Sardinenbüchse. Jenseits solcher ästhetischen Beckmessereien stellt sich das Grundproblem des Mindmapping aber wohl mit der Frage, ob diese Methode auch für diejenigen hilfreich ist, die die Maps nicht aktiv selbst entwerfen, sondern bloß vorgefertigte Mindmaps »lesen«.

Hier noch einige andere Internetadressen zum Mindmapping im Rechtsbereich:

Eine Seite Über Mindmapping für Juristen findet man bei JuraWiki (http://www.jurawiki.de/MindMapping). Das „Anwaltsportal für Münster“ (http://www.rechtsanwalt-in-muenster.de/) bietet auf einer besonderen Seite 83 Mindmaps von Rechtsanwalt Hans-Peter Sievert zu Zivilprozess und Zwangsvollstreckung, Strafrecht und Strafvollstreckung sowie zum Verwaltungsrecht an. Ein Design, das eher meinen Geschmack trifft, verwendet der Verlag Grüning für die von ihm so genannten Visual Cards:
http://www.verlag-gruening.de/visual_cards.htm. Dort gibt es auch kostenlose Beispiele.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Das war 2008. Heute (Juni 2017) meldet sich Herr Khalil als Mitarbeiter eines Bundesministeriums mit der Bitte um den Hinweis, dss er nicht mehr Rechtsanwalt ist.

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Juracomics und Juramangas

Wenn man mit Google nach »Juracomics« sucht, gibt es zwölf Treffer, davon drei brauchbare. Mit dem ersten Werbelink wird man auf die Amazon Seite verwiesen. Das ist insofern interessant, als man erfährt, dass im allgemeinen Sprachgebrauch Juracomic für bebilderte Witzbücher über Rechtsthemen steht. Der zweite Treffer führt auf die Startseite von JuraComic-JuraWiki.de. Dabei handelt sich um ein Projekt zur Entwicklung eines Comics im Manga-Stil, der von Julia Wehrendt gezeichnet wird. Der dritte Treffer ist die Webadresse dieses JuraManga: http://www.cecil-manga.de.vu. Die Zeichnerin (die natürlich auch über eine eigene Webseite verfügt. http://www.truthwork.de.vu/) ist anscheinend selbst keine Juristin. Die Verbindung zu JuraWiki ist wohl zustande gekommen, weil Frau Wehrendt sich an einem »Malwettbewerb« beteiligt hatte, in dem es darum ging, eine Justitia im Hawai-Look zu entwerfen. Die Arbeit von Frau Wehrendt ist nun auf der Startseite von Jurawiki.de zu bewundern.

Die Story, aus der sich jetzt der Comic entwickeln soll, ist die Geschichte von Cecil, die das Jurastudium beginnt und deren Erlebnisse bis zum Examen nun verfolgt werden sollen. Dabei sollen »am Rande« auch juristische Themen vorkommen. Frau Wehrendt hat dazu eine Reihe von Vorab-Skizzen und Typen entworfen, darunter natürlich die Protagonistin Cecil. Auf mich wirken die Bilder als ein Versuch, das Jurastudium mit Lifestyle aufzupeppen.

Das Projekt läuft wohl seit Anfang 2007. Studentinnen oder Studenten in Anfangssemestern wurden aufgefordert, Frau Wehrendt »mit Input zu versorgen, was inhaltlich am Anfang des Studiums so vorkommt«. Sehr erfolgreich war der Aufruf anscheinend nicht. Jedenfalls wurde er auf der Webseite LAWgical am 10. 4. 2008 wiederholt, und der JuraManga ist nach wie vor ein (mich) verwirrender Torso. Das alles läuft auf Unterhaltung hinaus. Aber wer darauf baut, mit Hilfe von Comics juristische Inhalte zu vermitteln, kann daraus vielleicht lernen.

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Logische Bilder II: Friedrich Lachmayer

Von der Rechtsinformatik könnte man erwarten, dass sie bei der Verwendung von Bildern voranschreitet, weil sie schon seit über 30 Jahren die elektronische Datenverarbeitung, die heute auch zur Grundlage der Bildtechnik geworden ist, mit dem Recht zusammenbringt. Doch Bilder passen anscheinend nicht zu den Algorithmen der Informatiker. Ausnahme, die die Regel bestätigt, ist Friedrich Lachmayer, von 1989 bis 2003 Leiter des EDV-Projektes RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes im Bundeskanzleramt in Wien. Wie kein anderer hat er die Bedeutung der logischen Bilder für das Recht hervorgehoben.[1] Ihm ist es zu verdanken, dass auf dem Internationalen Rechtsinformatik Symposium, das jährlich in Salzburg stattfindet, der Visualisierung von Recht eine eigene Abteilung eingeräumt wird (vgl. meinen Beitrag vom 22. April 2008).

Lachmayer verfügt geradezu über artistische Fähigkeiten im Umgang mit Grafikelementen in Powerpoint. Auf seiner neuen Webseite kann man sich eine ganze Reihe seiner einschlägigen Präsentationen ansehen: http://www.legalvisualization.com.

Über neue Entwicklungen in der Rechtsinformatik, die zur sog. Prozessmodellierung zunehmend auch visuelle Hilfsmittel einsetzen, kann ich vielleicht in Kürze berichten.


[1] Friedrich Lachmayer, Graphische Darstellung im Rechtsunterricht, Zeitschrift für Verkehrsrecht (ZVR), Heft 8, Wien 1976, S. 230-234; ders., Normproduktion und Konkurrenzverhalten, Rechtstheorie. Zeitschrift für Logik, Methodenlehre, Kybernetik und Soziologie des Rechts, Heft 2, 1977, S. 133-144; ders., Zur graphischen Darstellung des Obligationsrechts, Schweizerische Zeitschrift für Kaufmännisches Bildungswesen, Heft 3, 1977, S. 89-97; ders., Graphische Darstellung als Hilfsmittel des Gesetzgebers, in: Klug, Ulrich/Ramm, Thilo/Rittner, Fritz/Schmiedel, Burkhard (Hrsg.), Gesetzgebungstheorie, Juristische Logik, Zivil- und Prozeßrecht. Gedächtnisschrift für Jürgen Rödig, Berlin, 1978; Karl Garnitschnig/Friedrich Lachmeyer, Computergraphik und Rechtsdidaktik, Manzsche Ver-lags- und Universitätsbuchhandlung, Wien 1979; Peter Jordan/Friedrich Lachmayer, A Graphic-Verbal Notation of the History of the Austrian Constitution, in: Ernst W.B. Hess-Lüttich, (Hrsg.), Multimedial Communication, Vol. I: Semiotic Problems of its Notation, Gunther Narr Verlag, Tübingen 1982; ders., Visualisierung des Rechts, in: Annemarie Lang-Seidl (Hrsg.), Zeichenkonstitution. Akten des 2. Semiotischen Kolloquiums Regensburg 1978, Band II, Berlin, 1981; ders., Symbolisierung von Metaphern, DOXA 13/1987, Semiotische Berichte, Institute of Philosophy, Hungarian Academy of Sciences, Budapest, Heft 3,4/1987, S. 137-141; ders., Die Absicherung des Rechts durch Zeichen. Vorbemerkungen zu einer Semiotik des Rechts, in: Aulis Aarnio/Stanley Paulson/Ota Weinberger/George Henrick von Wright/Dieter Wyduckel (Hrsg.), Rechtsnorm und Rechtswirklichkeit. Festschrift für Werner Krawietz zum 60. Geburtstag, Berlin, 1993; ders., Visualisierung in der Rechtswissenschaft, ARSP-Beiheft 53, 1994, S. 156-159.

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Rechtsvisualisierung in den USA

Dazu hat Lyn Packer auf dem IRIS 2007 einen Vortrag gehalten. Packer ist Trial Consultant in Utah, USA, also ein Berater für Rechtsanwälte, die vor Gericht auftreten und ihren Auftritt durch Visualisierungstechniken unterstützen wollen. Ein PDF mit den 58 durchgehend illustrierten Folien zum Vortrag findet man hier:

http://www.univie.ac.at/RI/IRIS2007/papers/packer.pdf.

Auch ohne den Vortragstext (ich suche noch nach einer Fundstelle) lohnt es sich, die Folien anzusehen. Gefunden habe ich ein etwas älteres, noch lesenswertes Manuskript von Packer über E-Litigation, und zwar unter folgender Adresse:

http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13606/elitigation_en.pdf.

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»Rechtsvisualisierung« auf dem Internationalen Rechtsinformatik Symposium

Zum interessanten Forum für Fragen der Rechtsvisualisierung hat sich das Internationale Rechtsinformatik-Symposium entwickelt, das jährlich Ende Februar von (und meistens auch in) der Universität Salzburg veranstaltet wird. Parallel zu den anderen Veranstaltungen läuft während er ganzen Tagung eine Session »Rechtsvisualisierung« die von Frau Dr. Colette R. Brunschwig (Zürich) organisiert und geleitet wird.

Unter dieser Adresse kann das Programm der letzten Tagung mit den Abstracts eingesehen werden. (Unvollständige) Zusammenfassungen der Vorträge sind hier zu finden. Es wird bereits zur Tagung 2009 eingeladen. Bei Interesse sollten Sie Kontakt mit Frau Dr. Brunschwig aufnehmen.

Ich kann diese Tagung sehr empfehlen. Die Größenordnung ist überschaubar (ca. 200 Teilnehmer), das Ambiente sehr angenehm, und die Kosten sind niedrig. Und es gibt auch außerhalb der Abteilung Rechtsvisualisierung viele gute Beiträge für alle, die an Rechtsinformatik, Neuen Medien, E-Government, Internet usw. interessiert sind.

Nachtrag vom 8. 5. 2008: Informationsreiche »Tagungsnotizen« über IRIS 2007 von Alexander Konzelmann findet man in JurPC Web-Dok. 39/2007, Abs. 1 – 27 im Netz unter http://www.jurpc.de/aufsatz/20070039.htm#u4

Und hier ist die Präsentation von Ralf Zosel und Iris Zeiser, Jura in virtuellen Welten. Ein Erfahrungsbericht aus Second Life, vom IRIS 2008 (http://www.slideshare.net/RalfZosel/jura-in-virtuellen-welten-ein-erfahrungsbericht-aus-second-life?src=embed)

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