Berichtsforschung als Datenquelle

Vorbemerkung: Am 4. und 5. Februar 2010 findet in Berlin ein Symposium »Empirie und Normativität« statt. Dafür habe ich einen Vortrag über »Berichtsforschung als Datenquelle« angekündigt. Zu meinem Referat gehört eine lange Liste von »Berichten«, die ich als solche nicht vortragen kann. Sie wird deshalb als Umdruck ausgeteilt. Im Übrigen enthält der Umdruck nur die Gliederung des Referats. Da die vielen Hyperlinks aus der Kopie nur mühsam zu nutzen sind, stelle ich den Umdruck hier ins Netz. Um den Lesern des Blogs eine Vorstellung zu geben, was die lange Liste soll, folgt hier die Einleitung meines Referats:

Empirie ist nicht alles. Aber ohne Empirie ist alles nichts. Empirische Forschung ist mühsam und aufwendig. Die Mühe muss man auf sich nehmen. Für den Aufwand dagegen benötigt man Mittel, die selten vorhanden sind. Aber vielleicht muss man nicht alles selber machen, sondern kann auf Daten zurückgreifen, die aus anderen Untersuchungen frei zur Verfügung stehen. Das gilt besonders für eine prekäre Disziplin wie die Rechtssoziologie. Sie könnte vom Produzenten zum Konsumenten empirischer Daten werden. Allerdings geht es dabei nicht um Outsourcing. Dafür fehlen erst recht die Mittel. Die Rechtssoziologie kann sich nur bei den öffentlichen Gütern bedienen, die, vor allem im Internet, frei herumliegen. Es ist ein großes Angebot vorhanden. Ich denke dabei insbesondere die von mir sogenannte Berichtsforschung, die meistens von der Politik in Auftrag gegeben wurde.
In der Aufbruchszeit nach 1968/69 wuchs auch in der Rechtssoziologie das Interesse an der zuvor als affirmativ verschrieenen empirischen Sozialforschung. Vor allem die Juristen, die sich um die Rechtssoziologie kümmerten, wollten sich nicht länger mit klassentheoretischen Analysen zufrieden geben, sondern konkret belegen, dass die Richter und ihre Kunden unterschiedlichen sozialen Schichten entstammten, dass die Menschen auf ihrem Weg zum Recht viele Hürden zu überwinden hatten und oft erfolglos blieben. Soziologen mit einer soliden Methodenausbildung interessierten sich kaum für die Rechts­soziologie. Kaupen und Blankenburg blieben die rühmliche Ausnahme. Und nur wenige verfügten wie Lautmann und Gessner über eine Doppelqualifikation. Mittel für die Einstellung von Sozialwissenschaftlern oder die Beauftragung kommerzieller Sozialforschungsinstitute gab es nicht. So griff man zur Do-it-yourself-Forschung. Dafür ließen sich hier und da sogar Auftraggeber gewinnen oder Drittmittel einwerben, und es ist eine ganze Reihe stattlicher Untersuchungen entstanden. Die Zeiten haben sich geändert. Die methodischen Anforderungen an empirische Untersuchungen sind gestiegen. Mittel werden daher nicht nur für das Massengeschäft der Datenerhebung benötigt, sondern auch für die Vor- und Nacharbeit. Ich will gerne bekennen, dass ich ohne fachliche Unterstützung nicht in der Lage wäre, ein heutigen Methodenansprüchen genügendes Sample zu konstruieren, die richtigen Erhebungsinstrumente zu bauen und die Daten statistisch auszuwerten. Das Geld ist knapper geworden. Auf der Suche nach einem Ausweg bietet sich der Rückgriff auf anderweitig beigebrachte Forschungsergebnisse an. Viele mit Mühe und Scharfsinn erhobene Daten landen nach einer ersten Auswertung durch die Forscher auf dem Datenfriedhof. Da liegt ein Recycling nahe.
Der Gedanke, auf die Datensätze fremder empirischer Erhebungen zuzugreifen, ist nicht neu. In Deutschland ist das Verfahren sogar recht gut organisiert, denn viele Datensätze werden bei der GESIS zur Verfügung gehalten. Die Sekundärauswertung steht jedoch in der Rechtssoziologie nicht sehr hoch im Kurs. Traut man fremden Daten nicht? Sind sie nicht relevant? Passen sie nicht zu den eigenen Theorien? Methodisch ist die Sekundärauswertung fremder Daten eher noch anspruchsvoller als die primäre. Kein Wunder, dass in der Rechtssoziologie Sekundärauswertungen praktisch nicht anzutreffen sind. Eine spezielle Art der Sekundärauswertung ist die Metastudie, die eine Mehrzahl von thematisch verwandten Originalarbeiten vergleicht. In der Medizin ist diese Vorgehensweise sehr verbreitet, in den Sozialwissenschaften dagegen kaum, vielleicht weil man mit solchen Analysen nur Fleiß und Methodenkompetenz, aber keine Kreativität beweisen kann.
Ich will mich hier auf die Berichtsforschung als Datenquelle konzentrieren. Für diese Themenwahl gibt es einen triftigen Grund, denn, was ich Berichtsforschung nenne, wird entweder im Auftrage der Politik hergestellt oder ist doch sehr politiknah. Das liegt in erster Linie an den Auftraggebern. Es handelt sich nämlich um staatliche und internationale Organisationen, die ihre Berichts­aufträge im Hinblick auf gesellschaftliche Probleme formulieren, und die als Instrumente zur Problembehandlung außer Geld eigentlich nur das Recht zur Verfügung haben. Deshalb besteht die Vermutung, dass dort Material zu finden ist, das auch für die Rechtssoziologie relevant ist, denn im Hintergrund steht meistens die Frage nach der Bewährung von vorhandenen oder der Notwendigkeit und Gestaltung neuer Rechtsnormen. Die Berichtsforschung ist daher themennah. Und dann gibt es noch einen ganz trivialen Grund, der die Berichtsforschung reizvoll macht, nämlich ihre gute Verfügbarkeit. In aller Regel ist sie sogar online vorhanden.
Der erste Schritt besteht darin, einen Überblick über das verfügbare Material zu geben. Daran müsste sich eine Kritik dieses Materials unter dem Gesichtspunkt der Brauchbarkeit und Verlässlichkeit anschließen. Ich habe längst nicht alles gefunden, ja nicht einmal gesucht, was einen Blick wert sein dürfte. Aber ich will einen Anfang machen.
Wo und wie also habe ich gesucht? Oder abstrakter, wo lässt sich suchen? Das Wie ist sehr einfach. Nach einem Blick in meine Schubladen, wo noch einige ältere Beispiele zu finden waren, habe ich mich auf das Gugeln verlegt. Das Suchwort »Berichtsforschung« bringt Google in Verlegenheit. Die Suchmaschine antwortet mit der Gegenfrage: »Meinten sie ›Rechtsforschung‹?«, um dann das Suchwort in »Bericht« und »Forschung« zu zerlegen. Die Suche nur nach »Bericht« landet über 50 Millionen Treffer, der erste ein Artikel in Wikipedia. Doch schon an dritter Stelle steht halbwegs Einschlägiges, nämlich der »Schlussbericht der Enquete-Kommission ›Kultur in Deutschland‹ (Bundestagsdrucksache 16/7000) vom 11. 12. 2007). Weiter unten gibt es auf der ersten Seite zwei Volltreffer, nämlich den Behindertenbericht 2009 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) sowie den »Ersten Indikatorenbericht der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung von 2009«.
Diese kleine Auswahl zeigt schon, dass die Zielgruppe doch nicht so klar umrissen ist. Mein Idealtyp waren Berichte, die auf Grund eines gesetzlichen Auftrags von Bundesministerien veranlasst werden und die für das Parlament bestimmt sind. Als Beispiele mögen der bereits genannte Behindertenbericht oder jährliche Gutachten des Sachverständigenrats zur Wirtschaftslage dienen. Ferner gibt es Berichte, die ohne gesetzlichen Auftrag aus konkretem Anlass entstehen. Beispiel ist die vom Bundesministerium für Verbraucherschutz veröffentlichte Untersuchung zum Verbraucherscoring. Dann gibt es aber auch schon keine scharfe Abgrenzung mehr zu der Auftragsforschung, wie sie seit Jahrzehnten auch von Rechtssoziologen für das Bundesjustizministerium ausgeführt wurde. Früher gab es in diesem Ministerium eine Abteilung für Rechtstatsachenforschung, die solche Untersuchungen in Auftrag gab. Der Name von Herrn Strempel ist noch nicht vergessen. Seit 2007 ist diese Abteilung ausgelagert worden in ein neu errichtetes Bundesamt für Justiz. Auf der Internetseite dieses Amtes habe ich keine Hinweise auf durchgeführte Forschungen gefunden. Verwiesen wird jedoch für kriminologische Untersuchungen auf die Seite des BMJ. Da wird man fündig u. a. mit dem Periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung, der vom Bundeskriminalamt, Statistischen Bundesamt, der Kriminologischen Zentralstelle und fünf Professoren erarbeitet worden ist. Da stößt man also wieder auf die Bundesämter, und das ist Grund, auch einmal die Internetseiten dieser Ämter durchzusehen. Es gibt insgesamt 14 Bundesministerien und fast 50 Bundesämter, fast 20 Bundesanstalten und Bundesforschungsanstalten, ferner ein rundes Dutzend Bundesoberbehörden, Bundesbeauftragte und Bundeszentralen und dazu noch eine Reihe von Räten im Sinne von Beratungsgremien. Auch auf Landesebene und selbst bei den Kommunen gibt es interessante Berichte.
Der Bund unterhält eine umfangreiche Ressortforschung, die in Bundesanstalten und anderen Einrichtungen stattfindet und an der unter anderem auch Länder beteiligt sind. [1]Konzept für eine moderne Ressortforschung der Bundesregierung: http://www.bmbf.de/de/7416.php. Die Ressortforschung ist allerdings eher technisch oder medizinisch orientiert. Rechtssoziologisch relevante Arbeit leisten immerhin das Institut für Arbeits- und Berufsforschung in Nürnberg (IAB) und das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik in Bonn.
Über das Stichwort Auftragsforschung gelangt man weiter zu den bekannten Sozialforschungsinstituten, die, soweit sie sich nicht auf Marketing spezialisiert haben, vor allem von öffentlichen Auftraggebern leben. Dann ist es nicht mehr weit zur Projektforschung der Parteienstiftungen (Konrad-Adenauer-Stiftung, Hans-Böckler-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung und der Böll-Stiftung). Auch wenn nicht alles nach rechtssoziologisch interessantem Material riecht, so ist die Materialfülle enorm, und sie wächst weiter, weil der Blick nicht an den Landesgrenzen Halt macht. Meine Kapazität langt aber gerade noch für einen flüchtigen Blick auf Europa. Die Europäische Union, die Uno oder die Weltbank entfalten eine umfangreiche Berichtstätigkeit. Man hat geradezu den Eindruck, dass hier Empirie ein bißchen zum Ausgleich fehlender Souveränität herangezogen wird. Doch damit nicht genug, denn bei der weiteren Suche kommen die NGOs ins Visier, allen voran Transparency International mit seinem Corruption Perceptions Index.
Das Thema nimmt damit Dimensionen an, die ich mir anfangs gar nicht vorgestellt habe, und ich habe noch keine Idee, wie ich damit fertig werden soll. Das Material, das ich gefunden habe, hat mich schlicht erschlagen. Unter der Hand ändert sich auch das Thema selbst. Anfangs ging es mir nur darum, neue Datenquellen für die Rechtssoziologie zu erschließen. Die Quellen sind nach Zahl und Art so viel umfangreicher als erwartet, dass die Quellenlandschaft sozusagen ein Eigenleben gewinnt. Man könnte über Defizite der Rechtssoziologie nachdenken, die ganze Landschaften vernach­lässigt hat, oder die Funktionen des Berichtswesens analysieren. Heute kann ich nicht mehr tun, als eine ganz unvollständige Auflistung des in Betracht kommenden Materials zu geben und einige der Fundstücke zu kommentieren.
[Diese Fundstücke werden am Ende des Umdrucks unter der Überschrift »Globales Standort-Ranking« etwas näher vorgestellt.]

Nachtrag: Der Vortrag ist nunmehr erschienen: Klaus F. Röhl, Ressort- und Berichtsforschung als Datenquelle, in: Matthias Mahlmann (Hg.), Gesellschaft und Gerechtigkeit, Festschrift für Hubert Rottleuthner, Baden-Baden 2011, S. 357-393.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Konzept für eine moderne Ressortforschung der Bundesregierung: http://www.bmbf.de/de/7416.php.

Ähnliche Themen

Rechtssoziologie unter fremdem Namen II

Das Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung in Köln hat eine neues Discussion Paper (09/06) ins Netz gestellt: http://www.mpifg.de/pu/mpifg_dp/dp09-6.pdf
Brooke Harrington, Trust and Estate Planning. The Emergence of a Profession and Its Contribution to Socio-Economic Inequality.
Hier die deutsche Zusammenfassung:

Dieses Papier untersucht die Professionalisierung der Treuhand- und Immobilienverwaltung in den USA. Im Gegensatz zu anderen Untersuchungen über soziale Ungleichheit und Berufsstände, die auf das Erreichen eines bestimmten Status von Individuen und deren Familien oder auf Arbeitsmarktsegregation abzielen, werden Berufsgruppen hier hinsichtlich ihres Einflusses auf soziale Stratifizierung untersucht. Treuhand- und Immobilienverwalter fördern soziale Ungleichheit auf der Makroebene, indem sie wohlhabenden Klienten helfen, große Vermögen anzuhäufen und diese ihren Nachkommen zu vererben. Dies wiederum hat Auswirkungen auf den Status und die Zusammensetzung anderer Berufe. Als die Quellen wirtschaftlicher Macht, früher Landbesitz und Industrieeigentum, fungiblere Formen annahmen, stieg der Bedarf an juristischen, organisatorischen und finanziellen Strategien, Vermögen vor der Besteuerung und dem Zugriff durch Gläubiger und verschwenderische Erben zu schützen. Dies beförderte die Professionalisierung der Vermögensverwalter und machte sie gleichermaßen zu Produkten und Produzenten der veränderten sozialen Organisation von Arbeit und Wohlstand. Das Papier vergleicht Literatur aus Soziologie, Ökonomie und Anthropologie und erklärt die Entwicklungen im Hinblick auf die drei kritischen Rollen der Vermögensverwalter in den verschiedenen Systemen sozioökonomischer Stratifizierung: als Investoren, Administratoren und Vermögensverwalter.

Ähnliche Themen

Sowiport.de

Von der altbekannten GESIS (Gesellschaft Sozialwissenschaftlicher Infrastruktureinrichtungen e.V.), die jetzt als Leibniz Institut für Sozialwissenschaften firmiert, wurde im Mai zum Grundgesetzjubiläum eine Zusammenstellung von Forschungsprojekten und Literaturtiteln aus dem Bestand der Sowiport-Datenbanken angeboten. Erst dadurch bin ich auf das Sowiport-Angebot aufmerksam geworden. Auf den ersten Blick ist das Angebot verwirrend, weil es verschiedene Datenbanken zusammenfasst und nicht direkt zu Ergebnissen führt. Man muss anscheinend erst zu den einzelnen Datenbanken gehen, die auch eine Anmeldung verlangen. Damit muss ich zunächst einmal meine Erfahrungen machen. Immerhin ergibt eine einfache Suche mit dem Schlagwort »Rechtssoziologie« 1414 Treffer. Deshalb nehme ich Sowiport.de erst einmal in meine Linkliste auf.
Nachtrag vom 14. April 2010:
Inzwischen finde ich Sowiport, insbesondere die Suchfunktion in der GESIS-Datenbank, ganz nützlich. In der Regel bekommt man zwar nur eine Auflistung von Titeln und den Hinweis, man habe kostenpflichtige Informationen angefordert. Aber wenn man dann nach dem Titel gugelt, wird man in der Regel fündig.
Nützlich finde ich auch die Zeitschriftenliste mit 274 sozialwissenschaftlichen Fachzeitschriften. Dabei ist jeweils angegeben, wie weit die Zeitschriften im Netz frei zugänglich sind.

Ähnliche Themen

Spieltheorie als Video-Vorlesung

Im Blog Recht anschaulich habe ich heute über das Angebot an Video-Vorlesungen amerikanischer Eliteuniversitäten berichtet, das kostenfrei im Internet zur Verfügung steht. Zwar ist das Recht darunter nur dürftig vertreten. Aber es gibt interessante Angebote aus einigen Nachbarwissenschaften, vor allem Political Science, aber auch Soziologie. Für rsozblog habe ich eine Vorlesungsreihe von Professor Ben Polak (Yale) über »Game Theory« ausgesucht.

Ähnliche Themen

Neue Online-Zeitschrift: Journal of Legal Analysis

Harvard University Press und das John M. Olin Center for Law, Economics, and Business an der Harvard Law School haben eine neue frei zugängliche Online-Zeitschrift mit dem Titel Journal of Legal Analysis gestartet. Sie ist zu erreichen unter http://jla.hup.harvard.edu. Natürlich wird das Allerbeste versprochen:

The Journal of Legal Analysis aspires to publish the best legal scholarship from all disciplinary perspectives and in all styles, whether verbal, formal, or empirical.

Die Zeitschrift wird von der Fakultät herausgegeben, die Artikel sollen vor der Annahme begutachtet werden. Es gibt keine kalendergesteuerten Publikationstermine. Die einzelnen Arbeiten sollen erscheinen, sobald sie druckreif sind. Allerdings sollen jährlich auch gedruckte und gebundene Ausgaben angeboten werden.
Gleich aus dem ersten Artikel [1]Adrian Vermeule, Many Mind Arguments in Legal Theory. habe ich mindestens einen neuen Begriff gelernt: many mind arguments. Der Begriff soll von Cass Sunstein erfunden worden sein und bezeichnet wohl alle Rechtsansichten, die von einem Kollektiv geäußert werden, also von Parlamenten, Gerichten und wohl auch von ganzen Rechtssystemen. Solche kollektiven Rechtsmeinungen sollen von höherer Qualität sein als individuelle Ansichten. Vermeule liegt wohl richtig, wenn er sich damit kritisch auseinandersetzt.
Ich will die neue Publikation beobachten und nehme sie dazu in die Linkliste für die Allgemeine Rechtslehre auf.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Adrian Vermeule, Many Mind Arguments in Legal Theory.

Ähnliche Themen

Internetquellen zur Rechtsdidaktik in den USA und in England

Eine umfassende Übersicht zur juristischen Fachdidaktik in den USA bietet die Webseite der University of Minnesota Law School: Teaching Tools for Law School Faculty, zusammengestellt von Mary Jo Norton. Leider führen die meisten Links auf die Seite von West Publishing, die nicht offen zugänglich ist. Deshalb will ich noch auf vier neuere Aufsätze hinweisen, die alle als Volltext von einem der SSRN-Server heruntergeladen werden können.
Howard E. Katz / Kevin Francis O’Neill, Strategies and Techniques of Law School Teaching: A Primer for New (And Not So New) Professors, Research Paper 07-144, Juli 2007.
John O. Sonsteng, A Legal Education Renaissance: A Practical Approach for the Twenty-First Century, William Mitchell Law Review, 34, No. 1, 2007; William Mitchell Legal Studies Research Paper No. 89 (2008).
Deborah Jones Merritt, Legal Education in the Age of Cognitive Science and Advanced Classroom Technology (August 2007). Ohio State Public Law Working Paper No. 94; Center for Interdisciplinary Law and Policy Studies Working Paper No. 63.
Merritt, Deborah Jones, Bias, the Brain, and Student Evaluations of Teaching (Januar 2007). Ohio State Public Law Working Paper No. 87.
Und nun nach England:
Transforming Legal Education: Auf dieser Seite wird ein Buch von Paul Maharg, Learning and Teaching Law in the Early Twenty-First Century, 2007, angezeigt. Die Seite enthält außerdem ein recht lebendiges Weblog sowie ein Wiki. Zum Wiki habe ich mich bisher nicht angemeldet.
The UK Centre for Legal Education an der Universität Warwick. Auch in dieser Seite habe ich nur ganz vorläufig geblättert. Für schnell Entschlossene: Am 23. und 24. Januar 2009 gibt es in Warwick eine Learning in Law Annual Conference.

Ähnliche Themen

CALI – The Center for Computer-Assisted Legal Instruction

CALI ist das Akronym für computer aided legal instruction und seit 1982 der Name eines gemeinnützigen Zusammenschlusses amerikanischer Law Schools, der E-Learning- Module entwickelt und anbietet. Die Webseite der Organisation ist insoweit eine unerschöpfliche Quelle. Ich habe noch längst keinen Überblick. Wenn ich demnächst einmal Lust und Zeit habe, mir die Seite näher anzusehen, werde ich über Details berichten. Doch schon der erste Blick gibt Anlass zu drei Feststellungen:
1. Hier ist entstanden, was in Deutschland aus juristischer Sicht fehlt, nämlich ein fachspezifisches Kompetenzzentrum für E-Learning.
2. Hier findet man, was ich in Deutschland beim E-Learning bisher noch vermisse, nämlich den planmäßigen Einbau visueller Elemente.
3. Hier findet, wer in Deutschland Grundzüge des US-amerikanischen Rechts lehren oder lernen will, Material in Fülle.

Ähnliche Themen

Elektronische Medien in der Juristenausbildung

Das Journal of Information, Law & Technology (JILT), eine frei zugängliche englische E-Zeitschrift, hat als Heft 1, 2007 ein Sonderheft zur Verwendung elektronischer Medien in der Juristenausbildung veröffentlicht (Special Issue on Law, Education and Technology). Hier das Inhaltsverzeichnis mit den zugehörigen Links:

Articles
Reports

Ähnliche Themen

Fundstücke und Fundbüro

Weblogs zeichnen sich u. a. dadurch aus, dass sie ihre Leser auf andere Internetseiten und Internetquellen hinweisen, die der Blogger interessant findet. Das geschieht auch hier durch die Links in der rechten Randspalte. Sie sind unterteilt in die Blogroll, die auf fremde Blogs verweist, in Links zu den verschiedenen Themengebieten, mit denen sich dieses Blog befasst und in Fundstücke. Unter Fundstücken notiere ich einschlägige Volltexte, die im Internet zum Download zur Verfügung stehen, auf die ich bei der laufenden Arbeit stoße. Dazu gehört auch die Beobachtung des Legal Theory Blog von Lawrence B. Solum, der auf interessante Veröffentlichungen in den USA hinweist, die ich ohne seine Hilfe nicht ohne weiteres finden würde.

Mein Eindruck von anderen Blogs geht dahin, dass die langen Linklisten in den Randspalten schnell unübersichtlich werden. Daher zeige ich nur eine begrenzte Anzahl von Links und Fundstücken auf der Startseite an. Wenn neue hinzukommen, werde ich ältere, die mir noch erhaltenswert erscheinen, auf einer statischen Seite ablegen, die ich Fundbüro nenne. Dort entsteht vielleicht auf die Dauer ein kleines Verzeichnis von herunterladbaren Volltexten. Ins Fundbüro kommen hier allerdings nur Fundsachen aus der Rechtssoziologie. Fundstücke zur Allgemeinen Rechtslehre werden in die Begleitseite zum Buch aufgenommen, die noch in diesem Monat ins Netz gestellt werden soll. Fundstücke zur Visuellen Rechtskommunikation, die eher praktisch ausgerichtet sind, finden in einem anderen Fundbüro Platz, das im Blog Recht anschaulich eingerichtet wird.

Ähnliche Themen

Lawrence B. Solum über Modelle der Regulierung des Internets

In der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität bietet die Mittwochsrunde ein Forum vor allem für Gastvorträge und Diskussionen. Diese Einrichtung, früher als Dienstagsrunde bekannt, ist schon über zehn Jahre alt. Die Organisation liegt bei Prof. Dr. Tatjana Hörnle.

Am vergangenen Mittwoch gab es wieder einen anregenden Vortrag und eine gehaltvolle Diskussion. Den Vortrag hielt Prof. Lawrence B. Solum von der University of Illinois, College of Law. Sein Thema waren »Models of Internet Governance«. Es geht dabei um die Frage, wie die Teilnahme am Internet, die Anwendungen und die Inhalte reguliert werden können. In der Rechtssoziologie ist die Regulierung des Internets zum Paradebeispiel für Selbstregulierung geworden. Mit Vorliebe wird das Thema in elaborierte Systemtheorie verpackt. Solum lieferte ein Kontrastprogramm und zeigte, wie man mit sparsamem theoretischem Aufwand gehaltvoll argumentieren kann. Er ließ zwar keinen Zweifel, dass das Internet mit Rücksicht auf seine Architektur und die daraus folgenden Kapazitäten nicht einfach nur ein Regelungsgegenstand unter anderen sei, und deshalb nationaler, internationaler oder transnationaler Regulierung besonderen Widerstand biete. Aber das Modell des Cyberspace als einer Welt außerhalb der Reichweite des Rechts verwarf er als romantisch und naiv. Im Übrigen erörterte er die Reichweite von vier Modellen: 1. eine Regulierung durch transnationale Institutionen und internationale Organisationen, die von der Annahme ausgeht, dass das Internet nicht an nationalen Grenzen Halt macht, 2. ein technokratisches Modell, nach dem die Regulierung des Internets durch Kommunikationsprotokolle und Software erfolgt, die das Internet in Betrieb halten; 3. Regulierung durch nationalstaatliche Gesetzgebung und 4. eine Regulierung des Marktes ausgehend von der Annahme, dass die Kräfte des Marktes die Weichen für die Entwicklung des Internet stellen. Ein ausgearbeitetes Manuskript steht auf den Servern des SSRN (Social Science Research Network) zur Verfügung: http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1136825.

Faszinierend an dem Vortrag war nicht zuletzt die Art und Weise, wie Solum die Regulierungsmöglichkeiten durchgehend auf die technischen und organisatorischen Besonderheiten des Internet zurückführte und diese jeweils mit einer Mischung von Kompetenz und Verständlichkeit erläuterte, die ihresgleichen sucht.

In der anschließenden Diskussion und weiteren Unterhaltungen erfuhr man, dass die Jurisprudenz und darüber hinaus mindestens alle Geistes- und Sozialwissenschaften in den USA viel stärker als wir in Deutschland das WorldWideWeb als Kommunikationsforum nutzen. Viele Autoren, darunter auch Solum selbst, machen die Veröffentlichung von Manuskripten davon abhängig, dass sie im Web frei verfügbar sind. Wissenschaftsblogs werden mehr oder weniger selbstverständlich, und Google als universale Suchmaschine verdrängt Kataloge und Datenbanken. Einen guten Eindruck von dieser Internetaffinität vermittelt Solums eigene Webseite mit einem »Legal Theory Lexicon« und einem Blog (die ich mit gutem Grund schon länger in Linkliste und Blogroll aufgenommen habe).

Nachtrag vom 16. 11. 2008: Wer sich für das Thema interessiert, sei verwiesen auf Vranaki, ‘The Regulation of Cyberspace: Control in the Online Environment’, Book Review, 2008 (1) The Journal of Information, Law and Technology (JILT). http://www2.warwick.ac.uk/fac/soc/law/elj/jilt/2008_1/vranaki.

Ähnliche Themen