Management und Rechtssoziologie

Heute hat mich die UB gemahnt, die beiden funkelnagelneuen Bände von Peter F. Drucker/Joseph A. Maciariello, Management (Econ Verlag, 2009) zurückzugeben. Nun habe ich mich endlich aufgerafft, einmal hineinzusehen. Es ist mir nicht gelungen, mich darin festzulesen. Trotzdem: Die Rechtssoziologie kann an dem Phänomen Management nicht ganz vorbeigehen, und zwar allein schon deshalb, um es mit dem New Public Management zu verbinden oder davon abzugrenzen. Dem New Public Management widmet Rehbinder in seiner »Rechtssoziologie« [1]7. Aufl. 2009, S. 161-171. im Abschnitt über die Soziologie der Verwaltung großen Raum. Ich habe es wiederholt im Zusammenhang mit dem Gerichtsmanagement behandelt. [2]Vom Gerichtsmanagement zur Selbstverwaltung der Justiz, Deutsche Richterzeitung 1998, S. 241-254; Justiz als Wirtschaftsunternehmen. Budgetierung, Controlling und Professionalisierung der … Continue reading
Das Managementthema gehört nach meinem Geschmack in das Kapitel über Organisation, und hier in die Nähe von Governance und Compliance.
Jeder Autobauer und jedes Krankenhaus, jedes Theater und jedes Gericht wird heute »gemanagt«. Management ist die rechtlich nicht festgelegte Dimension der Geschäftsführung. Der Manager (re-)formuliert die Ziele der Organisation und unternimmt alles, was in seiner Macht steht, damit die Ziele erreicht werden. Das geschieht natürlich auf der Grundlage von Weisungs- und Vertretungsrechten. Aber die Rechtsgrundlage reicht nicht annähernd aus, um eine Organisation mit Leben zu erfüllen. Sie bildet ein Zweckprogramm, das ausgefüllt werden will. Dafür ist es notwendig, die Zwecke zu kommunizieren und die Menschen, die in der Organisation arbeiten, zu motivieren. Das Ganze nennt man dann Management.
Die Managementlehre bezieht ihre wissenschaftliche Basis aus der Entdeckung der systemischen und der informalen Komponenten der Organisation durch die Sozialwissenschaften. Die großen Namen sind Peter Drucker (1909-2005), Herbert A. Simon (1916-2001) und James G. March (*1928). Die Managementlehre selbst ist durch sie zu einer sozialwissenschaftlichen Disziplin geworden. Praktisch tummeln sich auf diesem Feld viele »Managementgurus«, die ihre »Managementphilosophien« verkaufen. Das liegt bis zu einem gewissen Grade in der Natur der Sache. Es geht darum, Menschen zu motivieren, und dazu muss man sie interessieren oder gar fesseln. Das verlangt immer neue Ideen, denn die sind schnell verbraucht. Daher hat der Beobachter oft das Gefühl, es gehe weniger um Managementmethoden als vielmehr um Moden. Ein Beispiel dafür habe ich an anderer Stelle beschrieben, nämlich ein Projekt über »Organisationskultur und Musik«, das auf die Klänge der Organisationen horchen will.

»Stellen Sie sich den Klang Ihrer Organisation oder Ihres Unternehmens, Ihrer Arbeitseinheit oder Abteilung vor: vernehmen Sie mehr Dissonanzen oder mehr Harmonien? Ist die Musik langsam und getragen oder lebendig und anregend? Was ist der Grundrhythmus Ihrer Organisation? Hören Sie Klassik, Jazz oder Techno…?«

Heute gibt es einen gewissen Bestand an mehr oder weniger bewährten Managementinstrumenten. Dazu gehören etwa die Unterscheidung zwischen Effizienz und Effektivität. Dazu gehören weiter die Führung durch Zielvereinbarungen (management by objectives), Zielerreichungskontrolle, Kundenorientierung, Total Quality Management, Change Management und immer wieder Kommunikation und Motivation.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 7. Aufl. 2009, S. 161-171.
2 Vom Gerichtsmanagement zur Selbstverwaltung der Justiz, Deutsche Richterzeitung 1998, S. 241-254; Justiz als Wirtschaftsunternehmen. Budgetierung, Controlling und Professionalisierung der Justizverwaltung, Deutsche Richterzeitung 2000, S. 220 – 230.

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Zu den Themen, mit denen ich mich viel beschäftigt habe, gehören die Alternativen zum Recht und zur Justiz und das Gerichtsmanagement. Auf das zweite Thema bin ich eigentlich über das erste gekommen, denn seit der berühmten Pound-Konferenz wurde von den Justizverwaltungen in den USA »ADR« als Mittel zur Entlastung der Justiz propagiert. Eigentlich wollte ich mich jetzt ganz auf die Rechtssoziologie konzentrieren. Aber nun habe ich doch noch wieder zwei Einladungen angenommen, das Gerichtsmanagement noch einmal zum Thema zu machen. Die Suche nach Neuigkeiten führt natürlich über das Internet in die USA. Da zeigt sich, dass zwei altbekannte Quellen, nämlich das Federal Judicial Center und das National Center for State Courts ihre Webseiten inzwischen so aufgeladen haben, dass sie wirklich ergiebig sind. Deshalb nehme ich sie vorübergehend auch in meine Linkliste auf.
http://www.ncsconline.org/
http://www.fjc.gov/

Nachtrag vom 17. Juni 2022: Das Gerichtsmanagement ist heute ganz auf Digitalisierung ausgerichtet. Über den Sachstand in Deutschland berichtet eine Untersuchung vom Juni 2022: Boston Consulting Group/Bucerius Law School/Legal Tech Association, The Future of Digital Justice.

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Am. 7. und 8. November gibt es in der Universität Frankfurt a. M. eine Tagung »Zur richterlichen Unabhängigkeit in Europa – Modelle von Selbstverwaltung und Selbstverantwortung«. Ich nehme das zum Anlass, meinen Aufsatz »Selbstverwaltung für die Dritte Gewalt«, der 2002 in der Juristenzeitung (S. 838-847)  erschienen ist, hier ins Netz zu stellen: roehl_selbstverwaltung2

Bei dieser Gelegenheit: Ich habe eine Sammlung von Materialien und Kopien zum Thema Justizverwaltung (Court Management) aus den letzten 20 Jahren — etwa zwei Umzugskartons — sowie die Deutsche Richterzeitung von 1955 bis 2001 (gebunden) abzugeben. Abholung in Bochum ist erforderlich.

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