Neu in Rechtssoziologie-online: § 15 Rechtssoziologie als Kulturwissenschaft?

Heute habe ich § 15 Rechtssoziologie als Kulturwissenschaft? in Rechtssoziologie-online eingestellt.

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Zum Dogma vom Vollzugsdefizit des Rechts II

In den 1970er Jahren widmete sich ein Forschungsverbund »Implementation politischer Programme« den teilweise enttäuschenden Ergebnissen politischer Reformprogramme.[1] Es entstanden wichtige Untersuchungen über Vollzugsdefizite, insbesondere im Umweltrecht. Wenige Untersuchungen genügten, um den Eindruck der prinzipiellen Unwirksamkeit des Rechts zu verfestigen, obwohl die Forschungen durchaus auch gewisse Erfolge regulativer Politik verzeichnen konnten. Negative Ergebnisse erregen größere Aufmerksamkeit als positive[2], zumal wenn dazu eine anscheinend schlüssige Begründung mitgeliefert wird, wie sie die Systemtheorie anbot. Das Vollzugsdefizit[3] wurde sprichwörtlich.

Aus den Implementationsstudien der 1970er Jahre hat sich keine kontinuierliche Forschungspraxis entwickelt. Neue Ansätze zur Rechtswirkungsforschung haben viele kluge Überlegungen, aber kaum empirische Forschung gebracht. Heute erscheint die empirische Basis für die Einschätzung politischer Handlungsmöglichkeiten revisionsbedürftig. In den letzten dreißig Jahren hat sich ereignet, was man mit Beniger[4] – als control revolution bezeichnen kann. Spätestens seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 bedienen Behörden und Private sich verstärkt neuer Kontroll-und Überwachungstechniken. Die Technologie hat einen großen Sprung gemacht. Neuen Identifikations- und Analysetechniken – RIF-Technologie, biometrische Verfahren, Gentechnik und Nanochemie – entgehen keine Spuren mehr. Die Datensammlung läuft weitgehend im Verborgenen. und durch die Ausschöpfung und Verknüpfung von Daten, die bei mehr oder weniger allen Aktivitäten durch die IT-Technik anfallen. Rechtliche Verhaltensanforderungen werden in technische Systeme eingebettet. Rüttelstreifen auf der Fahrbahn und Rüttelalarm im Auto sind nur Vorboten technischer Compliance-Systeme.

Parallel zur technischen ist eine zivilgesellschaftliche Infrastruktur entstanden, die nach Rechtsbrüchen Ausschau hält, an ihrer Spitze Transparency International. Viele andere heißen mit Nachnamen Watch (Human Rights Watch, Food Watch, Finance Watch, Energy Watch, Tourism Watch usw.). Die Massenmedien sind ständig auf der Suche nach Skandalen und Skandälchen und annoncieren freudig jeden Rechtsbruch, dessen sie habhaft werden können. Das Internet stellt eine Plattform bereit, auf der auch Individuen Rechtsbrüche anprangern können. Es muss nicht immer gleich Wikileaks sein. Auch das Recht hat zur control revolution beigetragen. Erstens hat es neuartige Individual- und Verbandsklagerechte geschaffen. Zweitens gewährt es Whistleblowern zunehmend Schutz.[5] Drittens hat die Wirtschaft ein Compliance-Regime akzeptieren müssen. Viertens: Das Kartellrecht hat durch die Kombination von Kronzeugenregelung und exorbitanten Bußgeldern Zähne bekommen. Besonders als Ausprägung eines internationalen Softlaw haben Berichtspflichten Konjunktur.[6]

Die Rechtssoziologie hat die Kontrollrevolution noch nicht wirklich wahrgenommen. Vielleicht beruhigen sich manche mit der Überlegung, die Kontrolltechnologie könne ihrerseits so umfangreich und kompliziert geworden sein, dass die Vielzahl der Kontrollinstrumente sich wechselseitig negativ beeinflusst (control paradox). Sie sollten dennoch die zum Dogma gewordene These vom unvermeidlichen Vollzugsdefizit des öffentlichen Rechts einer Überprüfung unterziehen.



[1] Der Ertrag ist in mehreren Sammelbänden dokumentiert: Renate Mayntz (Hg.), Implementation politischer Programme, Empirische Forschungsberichte, 1980; dies., Implementation politischer Programme II — Ansätze zur Theoriebildung, 1983; ferner Eberhard Bohne, Der informale Rechtsstaat, Eine empirische und rechtliche Untersuchung zum Gesetzesvollzug unter besonderer Berücksichtigung des Immissionsschutzes, 1981; Adrienne Windhoff-Héritier, Politikimplementation, Ziel und Wirklichkeit politischer Entscheidungen, 1980. 1993 gab es noch einmal einen Sammelband, der das Thema, nun unter dem Label »Policy-Analyse«, aufnahm: Adrienne Héritier (Hg.), Policy Analyse, Sonderband 24 der Politischen Vierteljahresschrift (PVS), 1983.

[2] So für das Steuerungsversagen Hubert Rottleuthner, Grenzen rechtlicher Steuerung – und Grenzen von Theorien darüber, Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie Beiheft 54 , 1992, 123-139, S. 139.

[3] Nach dem Titel von Gerd Winter, Das Vollzugsdefizit im Wasserrecht, E. Beitr. zur Soziologie d. öffentl. Rechts, 1975.

[4] James R. Beniger, The Control Revolution. Technological and Economic Origins of the Information Society, Cambridge, Mass. 1986.

[5] Zuletzt etwa EGMR Urteil vom 21.07.2011 – 28274/08, NJW 2011, 3501; Alexius Leuchten, Der gesetzliche Schutz für Whistleblower rückt näher, ZRP 2012, 142-145.

[6] Nur als Beispiel: Zur Umsetzung der OECD Guidelines for Multinational Enterprises haben alle Vertragsstaaten haben Nationale Kontaktstellen (National Contact Points) eingerichtet, die für die Verbreitung und Einhaltung der Leitsätze werben sollen und an die Verstöße gegen die Leitsätze gemeldet werden können. Vor allem Gewerkschaften und NGOs nutzen dieses Verfahren. Die vorgebrachten Fälle werden dann in einem mediationsähnlichen Verfahren mit dem betreffenden Unternehmen erörtert. Solche Beschwerden werden vor allem von Gewerkschaften und NGOs eingelegt. Sie führen dann zu einem Untersuchungs- und Ermittlungsverfahren, und das Ergebnis wird am Ende auch veröffentlicht.

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Zum Dogma vom Vollzugsdefizit des Rechts

Die Sozialreformen der 1960er und 1970er Jahre war von Planungs- und Steuerungsoptimismus geprägt. In der Wissenschaft nahmen Renate Mayntz und Fritz Scharpf am Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung in Köln die Frage auf, ob und wie der moderne Staat planen und steuern könne. Ihre Arbeit mündete in einem Forschungsverbund »Implementation politischer Programme«. Aber dann brachten ab 1982, zunächst getrennt und dann vereint[1], Hellmut Willke[2] und Gunther Teubner[3] die Systemtheorie und mit ihr einen neuartigen Steuerungspessimismus ins Spiel. Dieser stützte sich auf die von Luhmann geprägte Vorstellung, dass die Grenzen der gesellschaftlichen Teilsysteme Kommunikationsbarrieren bilden, die das politische System nicht überwinden kann, so dass Politik, soweit nicht gewisse strukturelle Kopplungen bestehen, Wirtschaft, Erziehung, Gesundheit usw. allenfalls »irritieren«, aber nicht lenken kann. 1984 folgte von Willke und Teubner der Aufsatz »Kontext und Autonomie«, in dem sie ihre Theorie des reflexiven Rechts ausarbeiteten.[4] Danach ging es Schlag auf Schlag.[5] 1985 nahm die Zeitschrift für Rechtsoziologie mit Beiträgen von Luhmann, Münch und Nahamowitz das Thema auf. Am 12. September 1988 eröffneten Niklas Luhmann und Fritz Scharpf den Kongress der Deutschen Vereinigung für politische Wissenschaft (DPVW) in Darmstadt mit einem Streitgespräch über die Möglichkeit politischer Steuerung der Gesellschaft.[6] Luhmann vertrat seinen systemtheoretisch begründeten Steuerungsskeptizismus, dem Scharpf eine vorsichtig optimistische Steuerungstheorie entgegenhielt, die als akteurzentrierter Institutionalismus bekannt ist. Dieses Konzept hatte Scharpf zusammen mit Renate Mayntz entwickelt, und beide gemeinsam haben ihren Standpunkt auch später verteidigt und ausgebaut.[7]

Wissenschaft und Politik haben sich vom systemtheoretischen Steuerungsnihilismus nicht abhalten lassen. Scharpf und Mayntz haben sich auf der ganzen Linie durchgesetzt. Um die Jahrtausendwende gab es erneut eine größere Anstrengung zur Wiederaufnahme der Implementationsforschung, nunmehr unter dem Titel Wirkungsforschung zum Recht.[8] Für die Politik wurde die prospektive Gesetzesfolgenabschätzung zur Routine und die nachträgliche Gesetzesbeobachtung und Evaluation[9] sogar weitgehend zur Rechtspflicht. Und eine ansehnliche Fraktion der Öffentlich-Rechtler hat eine neue Verwaltungsrechtswissenschaft zur Steuerungswissenschaft erklärt.[10] In der Rechtssoziologie ist jedoch weiterhin die Vorstellung vom unvermeidlichen Vollzugsdefizit des regulativen Rechts verbreitet.

Schon 1984 hatte Richard Lempert gemahnt, die Sozialforschung solle sich ein Beispiel daran nehmen, wie sorgfältig neue Arzneimittel getestet würden, bevor sie auf den Markt kämen, obwohl einige Menschen leiden müssten, wenn ein erfolgversprechendes neues Medikament nicht sogleich verfügbar sei. Nur so könne verhindert werden, dass Nebenwirkungen, die schwerer wiegen als der unmittelbare Erfolg, weitgehend ausgeschlossen werden, und nur dadurch sei langfristig der Glaubwürdigkeit der Medizin gedient.[11] In der aktuellen Diskussion um die Qualität wissenschaftlicher Forschung wird darauf aufmerksam gemacht, dass nur selten der Versuch unternommen wird, empirische Untersuchungen zu wiederholen und dass es noch seltener gelingt, die Ergebnisse zu reproduzieren.[12]

Wiederholungsstudien in der rechtssoziologischen Wirkungsforschung sind mir nicht bekannt. In den Sozialwissenschaften liegen die Dinge komplizierter als in der Medizin, weil allein schon wegen des Zeitablaufs echte Wiederholungsstudien kaum möglich sind. Stattdessen müssten von vornherein Mehrfachuntersuchungen angestellt werden. Eine solche Forderung hätte allerdings praktisch keine Erfolgsaussicht. Und es ist wohl auch nicht notwendig, singuläre Untersuchungen stets als unzureichend zu verwerfen, wenn man sie hinreichend kritisch zur Kenntnis nimmt. Man sollte es insbesondere für möglich halten, dass die gesellschaftlichen Verhältnisse sich in einer Weise ändern, dass empirische Untersuchungen nach 30 Jahren veraltet sind. Das könnte auch für die Implementationsstudien aus den 1970er und 80er Jahren gelten. Die Begründung folgt im nächsten Eintrag.

 


[1] Gunther Teubner/Helmut Willke, Kontext und Autonomie, Zeitschrift für Rechtssoziologie 6, 1984, 4-35.

[2] Helmut Willke, Entzauberung des Staates, 1983.

[3] Gunther Teubner, Reflexives Recht, ARSP 1982, 14-22; ders., Substantive and Reflexive Elements in Modern Law, LSR 17, 1983, 249-284; ders., Das regulatorische Trilemma: Zur Diskussion um post-instrumentale Rechtsmodelle, Quaderni Fiorentini per la Storia del Pensiero Giuridico Moderno 13, 1984, 109-149.

[4] Gunther Teubner/Helmut Willke, Kontext und Autonomie, Zeitschrift für Rechtssoziologie 6, 1984, 4-35. Bereit 1982 hatte Teubner den Begriff de reflexiven Rechts verwendet, freilich noch nicht im Hinblick auf ein Steuerungskonzept, sondern im Rahmen evolutionstheoretischer Überlegungen (.Gunther Teubner, Reflexives Recht: Entwicklungsmodelle des Rechts in vergleichender Perspektive, Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie 68, 1982, 13-59).

[5] Niklas Luhmann, Einige Probleme mit reflexivem Recht, ZfRSoz 7, 1985, 1-18; Richard Münch, Die sprachlose Systemtheorie. Systemdifferenzierung, reflexives Recht, reflexive Selbststeuerun und Integration durch Indifferenz, Zeitschrift für Rechtssoziologie 7, 1985, 19-28. Peter Nahamowitz, »Reflexives Recht«: Das unmögliche Ideal eines postinterventionistischen Steuerungskonzepts, ZfRSoz 7, 1985, 29-44.

[6] Niklas Luhmann, Politische Steuerung: Ein Diskussionsbeitrag, Politische Vierteljahresschrift 30, 1989, 4-9; Fritz W. Scharpf, Politische Steuerung und Politische Institutionen, Politische Vierteljahresschrift 30, 1989, 10–21; Renate Mayntz/Fritz Scharpf, Der Ansatz des akteurzentrierten Institutionalismus, in: dies. (Hg.), Gesellschaftliche Selbstregelung und politische Steuerung, 1995, 39-72).

[7] Zusammenfassend Renate Mayntz/Fritz W. Scharpf, Politische Steuerung – Heute?, Zeitschrift für Soziologie 34, 2005, 236-243.

[8] Hagen Hof/Gertrude Lübbe-Wolff (Hg.), Wirkungsforschung zum Recht I: Wirkungen und Erfolgsbedingungen von Gesetzen, 1999; Hermann Hill/Hagen Hof (Hg.), Wirkungsforschung zum Recht II: Verwaltung als Adressat und Akteur, 2000; Hermann Hill/Hagen Hof (Hg.), Wirkungsforschung zum Recht III: Folgen von Gerichtsentscheidungen, 2001; Ulrich Karpen/Hagen Hof (Hg.), Möglichkeiten einer Institutionalisierung der Wirkungskontrolle von Gesetzen, 2003. 2008 wurde das Thema noch einmal vom Ersten Gemeinsamen Kongress der Deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen in Luzern aufgenommen; vgl. den Tagungsband Michelle Cottier/Josef Estermann/Michael Wrase (Hg.), Wie wirkt Recht?, 2010.

[9] Besonders aktiv wird die Gesetzesevaluation der der Schweiz betrieben; vgl. Thomas Widmer/Wolfgang Beywl/Carlo Fabian (Hg.), Evaluation, Ein systematisches Handbuch, 1. Aufl., Wiesbaden 2009; Thomas Widmer/Thomas DeRocchi, Evaluation, Grundlagen, Ansätze und Anwendungen, Zürich/Chur 2012. In der Schweiz gibt es mit LeGes (Gesetzgebung & Evaluation) dafür auch eine spezialisierte Zeitschrift.

[10] Repräsentativ die Beiträge in Wolfgang Hoffmann-Riem/Eberhard Schmidt-Aßmann/Andreas Voßkuhle (Hg.), Grundlagen des Verwaltungsrechts, 2006 ff, 3 Bände.

[11] Richard Lempert, From the Editor, Law and Society Review 18, 1984, 505-513, 509 f. Zum Anlass vgl. Röhl, Rechtssoziologie, 1987, S.

[12] Ed Yong, Jede Menge Murks, Spektrum der Wissenschaft, 2013, 58-63.

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Implizites Wissen II: Kultur

Der Eintrag vom 3. Januar hatte implizit nur das implizite Wissen der Individuen zum Thema. Der Begriff wird jedoch auch für kollektive Wissensbestände verwendet. Ein Beispiel gibt Thomas Vesting in einem Beitrag [1]Thomas Vesting, Ende der Verfassung? Thomas Vesting, Ende der Verfassung? Zur Notwendigkeit der Neubewertung der symbolischen Dimension des Verfassungsrechts, in: Thomas Vesting/Stefan Korioth (Hg.), … Continue reading »Zur Notwendigkeit der Neubewertung der symbolischen Dimension des Verfassungsrechts«. Seine These ist, dass die vielbeschworene Einheit der Verfassung als von Experten gemanagte Rechtsinstitution verlorengegangen sei und nur als eine weitgehend implizite symbolische noch erhalten werden könne. Die symbolische Einheit der Verfassung wird als kollektives Phänomen ganz analog zu der immer prekären postmodernen Identität des Individuums vorgestellt. »Die symbolische Dimension der Verfassung wäre dann als Notwendigkeit eines kollektiv geteilten Glaubens an die ›Einheit‹ der Verfassung zu bestimmen, an die Vorstellung der Verfassung als eines gemeinsamen Bandes das sich artikulieren und in Szene setzen muss.« (S. 81) Für die symbolische Einheit der Verfassung sei zwar die laufende Expertenarbeit unentbehrlich. Aber sie müsse getragen werden von einem überindividuell verankerten Glauben, der durch die »Verfassungspoesie« der Medien verstärkt zu einer impliziten kulturellen Praxis werde. Dabei erweist Vesting sich als Heraklitäer: Es gibt nichts, was man festhalten könnte. Die Identitätsbildung ist das stets vorläufige, schwammige Ergebnis einer ständigen Sinnsuche mit Blick in Vergangenheit und Zukunft. Die Einheit der Verfassung ist nicht bloß eine explizit narrative, sondern steckt unausgesprochen im kollektiven Gedächtnis. »In die Verfassung ist ein auch über die unmittelbare Körperlichkeit der Schrifturkunde hinausgehendes ›symbolisches Kapital‹ eingetragen, das ›mitlaufen‹ muss und das letztlich – als eine Art precommitment, als implizites Wissen – in den Lebensformen einer Gesellschaft einen Widerhall finden muss.« (S. 87). In einer Formulierung Tenbrucks: »Obschon also alle Kultur durch symbolische Bedeutungen konstituiert wird, stecken diese vielfach implizit im Tun und dessen Gegenständen.« [2]Friedrich H. Tenbruck, Die Aufgaben der Kultursoziologie [1979 in KZfSS], Annali di Sociologia 1, 1985, 45-70, S. 49.

Das ist, wie gesagt, nur ein Beispiel. Der Begriff der Kultur ist bekanntlich höchst vielfältig. Oft steht er für das Unausgesprochene oder gar für das Unaussprechliche einer gesellschaftlichen Konstellation. Die Berufung auf eine besondere Kultur oder auch Rechtskultur wird dann zur »salvatorischen Klausel« [3]Tenbruck S. 58., mit der implizites Wissen, das man vermutet, aber nicht greifen kann, gerettet werden soll.



Anmerkungen

Anmerkungen
1 Thomas Vesting, Ende der Verfassung? Thomas Vesting, Ende der Verfassung? Zur Notwendigkeit der Neubewertung der symbolischen Dimension des Verfassungsrechts, in: Thomas Vesting/Stefan Korioth (Hg.), Der Eigenwert des Verfassungsrechts, Tübingen 2011, S. 71-93., in: Thomas Vesting/Stefan Korioth (Hg.), Der Eigenwert des Verfassungsrechts, Tübingen 2011, S. 71-93.
2 Friedrich H. Tenbruck, Die Aufgaben der Kultursoziologie [1979 in KZfSS], Annali di Sociologia 1, 1985, 45-70, S. 49.
3 Tenbruck S. 58.

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Implizites Wissen

Vor kurzem ist ein von Jens Loenhoff herausgegebener Sammelband »Implizites Wissen« erschienen. [1]Jens Loenhoff (Hg.), Implizites Wissen. Epistemologische und handlungstheoretische Perspektiven, Weilerswist: Velbrück 2012, ISBN 978-3-942393-48-5. Auf ein solches Werk habe ich gewartet, denn ich schlage mich schon länger mit dem auf Michael Polanyi [2]Michael Polanyi, Implizites Wissen, 1985. zurückgehenden Begriff herum. Nun erfahre ich von Schützeichel, dass es sich bei dieser Kategorie um einen »Blockbuster gegenwärtiger Diskussion« handelt. [3]»Implizites Wissen« in der Soziologie: Zur Kritik des epistemischen Individualismus«, im angegebenen Band S. 108–128, S. 108).

Der Band beginnt mit einer ausführlichen »Einleitung« des Herausgebers. [4]Volltext der Einleitung im Internet: [http://www.velbrueck-wissenschaft.de/pdf_ausfuehrlich/978-3-942393-48-5.pdf]. Loenhoff ist Anhänger eines »starken« Begriffs des impliziten Wissens. Dieser beruht auf der »fundamentalpraktischen These vom Vorrang impliziten Wissens … dass explizite Überzeugungen nur vor dem Hintergrund praktischer Fertigkeiten verständlich gemacht werden können (S. 12). Dagegen steht ein »schwacher« Begriff impliziten Wissens, der zwar einräumt, »dass Handeln und Erkennen auf einen unbefragten, jenseits aktueller Aufmerksamkeit liegenden und nicht bzw. noch nicht thematisierten Hintergrund verwiesen ist«, der aber grundsätzlich die Explizierbarkeit auch des impliziten Wissens für möglich hält (S. 17). Loenhoff wehrt sich gegen die Annahme, implizites Wissen sei »lediglich noch nicht explizites, gleichsam auf seine Explikation wartendes Wissen« (S. 13). Durch die Lektüre des Beitrags von Hilde Haider und Alexandra Eichler »Implizites Wissen aus der Sicht der Kognitionspsychologie« (S. 244-259) ist mir klar geworden, dass ich wohl schon immer Anhänger des schwachen Begriffs war, aber jetzt erst Loenhoff bei mir durch eine Erwartungsverletzung einen Suchprozess ausgelöst hat (vgl. S. 259), der mich in den Stand setzt, meine impliziten Annahmen über das implizite Wissen explizit zu machen. Sie besagen, dass wohl prinzipiell das Implizite explizierbar ist, aber stets nur punktuell; nie alles zugleich. Damit bleibt mir allerdings auf Grund meiner »epistemologischen Vorentscheidungen« (Loenhoff S. 13 u.) der wahre Status impliziten Wissens verschlossen.

»Die in umgekehrter Richtung entwickelten Überlegungen, wie nämlich explizite Wissensbestände zu impliziten Praktiken werden«, nennt Loenhoff »recht vage« (S. 13). Unklar scheint ihm vor allem das Konzept oder gar »Paradigma« von Verkörperung oder Embodiment. Ja, so ist das nun einmal mit kulturwissenschaftlich imprägnierten Begriffen. Dieser Punkt verdient gelegentlich einen eigenen Eintrag, weil »embodied legal learning« zum Thema der juristischen Ausbildungsdiskussion geworden ist. [5]John Webb, The Body in (E)motion: Thinking through Embodiment in Legal Education, in: Paul Maharg/Caroline Maughan (Hg.), Affect and Legal Education, Ashgate 2011, S. 211–233. Vorläufig mag der Hinweis genügen, dass Hirschauer – auf den Loenhoff in Fn. 21 hinweist, – die möglichen Verwendungsweisen dieses Begriffs ganz schön klargelegt hat. [6]Stefan Hirschauer, Stefan, Körper macht Wissen. Für eine Somatisierung des Wissensbegriffs, in: KarlSiegbert Rehberg (Hg.), Die Natur der Gesellschaft. Verhandlungen des 33. Kongresses der … Continue reading Das Problem ist nur, dass kaum jemand sich daran orientiert. Man konzentriert sich auf den »wissenden Körper als Träger von Praktiken« (Hirschauer S. 977) und übersieht dabei – das moniert Loenhoff zu recht –, dass das Repertoire des Körperwissens sich nicht in individuell praktizierbaren skills wie Radfahren oder Klavierspielen erschöpft, sondern auch handlungskoordinierende Symbolik (Grußgesten, Abstandsverhalten – meine Beispiele) einschließt.

Die körperbezogenen Kompetenzen machen nur einen kleinen Teil des impliziten Wissens aus. Der größere Teil besteht aus »präreflexiven Gewissheiten … in Form unhinterfragter lebensweltlicher Selbstverständlichkeiten« (S. 17f.). Sie machen in ihrer Gesamtheit das »kulturelle Vorverständnis« aus, »das die Anschlussfähigkeit sozialer Praktiken sichert«. Wissen ist also, ganz analog zum Vorverständnis einer Texthermeneutik a là Gadamer die Basis einer Hermeneutik der Lebenswelt. Wer das implizite Wissen, und sei es auch nur von Fall zu Fall, für explizierbar hält, hat als Intentionalist nichts verstanden.

Für das Verständnis von Rechtstexten ist die Gebrauchstheorie der Bedeutung wichtig. Sie lässt sich weiter dadurch verfeinern, dass man auf die Unterscheidung von implizitem und explizitem Sprachwissen zurückgeht. »Nicht das Erfassen der Sprecherabsicht, im Hörer bestimmte Wirkungen hervorzurufen, sondern umgekehrt die Erfassung der Bedeutung des sprachlichen Ausdrucks gemäß sozial geteilter Interpretationsroutinen ist es, die dem Hörer ermöglicht, dem Sprecher eine Absicht zuzuschreiben bzw. auf diese zu schließen.« (S. 22) Dem kann man wohl noch zustimmen. Ein falscher Gegensatz wird jedoch mit der »These vom Vorrang der sozialen Praxis de Sprachgemeinschaft vor den ›privaten‹ Intentionen einzelner Sprecher« (S. 16) aufgebaut. Von dieser These heißt es, sie leugne »nicht, dass Handlungen mit Motiven und Zwecksetzungen kontaminiert sind, sondern nur, dass die fokussierte Intentionalität Handlungen und insbesondere das Gelingen von Kommunikation und sozialer Kooperation hinreichend bestimmt«. Keine Frage, dass Kommunikation auf implizitem Wissen aufruht. Aber auch der Sprecher hat an dem impliziten Sprachwissen teil. Daher wird es ihm in aller Regel gelingen, bei den Hörern Interpretationen zu provozieren, die seinen Intentionen entsprechen. Loenhoff [7]Einleitung S. 29 unter Berufung auf Clemens Knobloch, Implizites Sprecher und Hörerwissen in der Konstruktionsgrammatik, S. 198-213. betont, dass »der Vollzug kommunikativer Akte nicht auf geteiltem Wissen basiert, sondern dieses Wissen auf der Grundlage geteilter Aufmerksamkeit, Kooperativität und der Zurechnung von Intentionalität erst erzeugt« werde. Doch der Prozesscharakter von Kommunikation ändert daran grundsätzlich nichts. Wissen verflüchtigt sich nicht in dem Augenblick, in dem es hergestellt wurde, sondern es verfestigt sich durch Wiederholung und Bestätigung. Das ist aus psychologischer Sicht gerade der Witz impliziten Wissens.

Ich habe nicht alle Beiträge des Bandes gründlich gelesen. Deshalb will ich nur zwei hervorheben. Einen habe ich schon erwähnt, nämlich den Beitrag von Heider und Aichler. Er steht fast am Ende des Bandes, und da ist die scheinbar naiv zupackende Weise der Psychologie erfrischend. Ich habe daraus entnommen, dass es jedenfalls im Prinzip möglich ist, implizites Wissen zu explizieren und explizites Wissen durch Übung zu implizieren.

Erwähnenswert ist ferner der Beitrag von Rainer Schützeichel. Er meint, es gehe beim impliziten Wissen eher um ein Syndrom, dem unterschiedliche Phänomene zugeordnet würden (S. 108). Um die Phänomene zu sortieren, verteilt er sie auf vier Traditionslinien, nämlich auf die von Gilbert Ryle, Michael Polanyi, Karl Mannheim sowie auf die phänomenologische Linie von Husserl und Merleau-Ponty. Die ersten drei werden dann näher referiert. Damit liefert Schützeichel eine nützliche Orientierung.

Auch wenn ich nicht mit allem einverstanden bin oder nicht alles verstanden habe, so hat mir der Band doch geholfen.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Jens Loenhoff (Hg.), Implizites Wissen. Epistemologische und handlungstheoretische Perspektiven, Weilerswist: Velbrück 2012, ISBN 978-3-942393-48-5.
2 Michael Polanyi, Implizites Wissen, 1985.
3 »Implizites Wissen« in der Soziologie: Zur Kritik des epistemischen Individualismus«, im angegebenen Band S. 108–128, S. 108).
4 Volltext der Einleitung im Internet: [http://www.velbrueck-wissenschaft.de/pdf_ausfuehrlich/978-3-942393-48-5.pdf].
5 John Webb, The Body in (E)motion: Thinking through Embodiment in Legal Education, in: Paul Maharg/Caroline Maughan (Hg.), Affect and Legal Education, Ashgate 2011, S. 211–233.
6 Stefan Hirschauer, Stefan, Körper macht Wissen. Für eine Somatisierung des Wissensbegriffs, in: KarlSiegbert Rehberg (Hg.), Die Natur der Gesellschaft. Verhandlungen des 33. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Kassel, Bd. II, S. 974–984.
7 Einleitung S. 29 unter Berufung auf Clemens Knobloch, Implizites Sprecher und Hörerwissen in der Konstruktionsgrammatik, S. 198-213.

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Huntington über Korruption

Seit Tagen sitze ich über dem Entwurf zu § 78 von Rechtssoziologie-online, der die Korruption behandeln soll. Die Literatur ist unermesslich. Das meiste ist überflüssig. Doch nach und nach kristallisieren sich einige Text heraus, die gehaltvoller sind als die Masse. Einer davon ist Modernization and Corruption von Samuel P. Huntington. Es handelt sich ursprünglich um die S. 59-71 aus Huntingtons Buch »Political Order in Changing Societies, 11. Aufl., New Haven [u.a.] 1976 [1967], der auch separat als Beitrag in dem von Arnold J. Heidenheimer u. a. herausgegebenen Handbuch »Political Corruption« [1]5. Aufl., 1999, 377-388. In beiden Versionen ist der Text im Internet zugänglich. erschienen ist. Huntington führt darin die These aus, ein größeres Maß an Korruption bilde eine unvermeidbare Begleiterscheinung im Modernisierungsprozess:

»Corruption may be more prevalent in some cultures than in others but in most cultures it seems to be most prevalent during the most intense phase of modernization … Impressionistic evidence suggests that its extent correlates reasonably well with rapid social and economic modernization.« (1976, 59)

Der Anwendungsbereich dieser These ist nicht auf die Entwicklungsländer beschränkt. Huntington hat sie auch auf die Modernisierung der USA und Englands im 19. Jahrhundert bezogen. Vier [2]Huntington spricht nur von drei Gründen. Was ich hier unter »drittens« referiere, gehört bei ihm noch zu »Zweitens«, ist aber m. E. ein selbständiger »Grund«. Gründe hat er für seine These angeführt:

Erstens: Im Zuge der Modernisierung ändern sich grundlegende Werte und Einstellungen. Mit dem Übergang von der traditionalen zur modernen Gesellschaft steigt die Akzeptanz universalistischer und leistungsbezogener Normen. Die Menschen identifizieren sich zunehmend mit ihrem Staat, demgegenüber jeder gleichermaßen verpflichtet ist. Erst aus dieser modernen Sicht kann ein Verhalten, das nach traditionellen Vorstellungen entspricht, als korrupt wahrgenommen werden. Eine Folge ist, dass Verhaltensweisen, die traditionell als selbstverständlich galten, insbesondere Nepotismus, nunmehr verpönt sind.
Zweitens: Ein wichtiger Aspekt dieses Wandels ist die Ausdifferenzierung einer öffentlichen privaten Sphäre. Solange alles »privat« war, war Korruption undenkbar.
Drittens: Mit der Modernisierung kommen neue Quellen für Reichtum und Macht. Dazu gehört auch der Aufbau staatlicher Strukturen, die den Zugriff auf Ressourcen ermöglichen, an denen man sich bereichern kann. Die Reichen versuchen, ihre Ressourcen in politische Macht umzusetzen. Die politisch Mächtigen versuchen, sich zu bereichern.
Viertens: Die zunehmende Verrechtlichung schafft sozusagen erst die opportunity structure für Korruption.

Die erste These, die ich Unvermeidbarkeitsthese nennen will, stützt Huntington durch eine zweite über die Funktionalität von Korruption im Modernisierungsprozess.

Das klingt so abstrakt referiert vielleicht nicht besonders eindrucksvoll, wird aber durch eine ganze Reihe empirisch gehaltvoller und jedenfalls anekdotisch belegter Hypothesen interessant und relevant. Deshalb sollen die konkreten Hypothesen, mit denen Huntington seine abstrakten Thesen unterlegt, jedenfalls angedeutet werden. Über einige kann man ab initio streiten, jede einzelne bedarf der Prüfung und manche dürften im Ergebnis unhaltbar sein. Aber eine solche Sammlung prägnanter Hypothesen in einem relativ so kurzen, klar geschriebenen Text – das mache ihm erst einmal jemand nach.

1)  In den USA ebenso wie in England war das 19. Jahrhundert viel stärker von Korruption geprägt als das 18. und das 20. (S. 59)

2) Korruption in der Modernisierungsphase darf man nicht als individuell abweichendes Verhalten interpretieren. Es geht vielmehr um den Konflikt zwischen neuen und den etablierten Normen. (S. 60)

3) Werden traditionelle Normen in Frage gestellt, so verlieren Normen überhaupt an Legitimität.  (S. 60)

4) Der Konflikt zwischen traditionellen und modernen Normen eröffnet für den Einzelnen Handlungsmöglichkeiten, die weder aus der einen noch aus der anderen Sicht legitimiert sind. (S. 60)

5) Wird Leistungsorientierung zum neuen Standard, so führt das zunächst zu größerer Identifizierung mit der Familie und folglich dem Wunsch, Familieninteressen gegenüber der neuartigen Bedrohung zu schützen. (S. 60)

6) Korruption der Reichen: Gewinnen im Zuge der Modernisierung neue Gruppen Reichtum, so bietet Korruption ihnen einen Zugang zur Politik. (S. 61)

7) Korruption der Armen: Die Massen, die im Zuge der Modernisierung das Wahlrecht erhalten, tauschen ihre Stimme gegen politische Versprechen. (S. 61)

8) Das Ausmaß, in dem die durch Verrechtlichung aufgebaute Opportunity-Structure für Korruption genutzt wird, hängt davon ab, wieweit das Recht von der Bevölkerung akzeptiert ist, wie leicht Verstöße verborgen bleiben und welchen Gewinn sie versprechen. (S. 62)

9) Zoll- und Steuergesetze, Gesetze zur Regulierung des Handels und besonders verbreiteter und profitabler Aktivitäten wie Glückspiel, Prostitution und Drogen sind besonders korruptionsanfällig. (S. 62)

10)  Werden im Zuge der Modernisierung durch politische Entscheidungen und Gesetze bestimmte Gruppen zurückgesetzt, so wehren sie sich durch Korruption. ( S. 62)

11)  Der mit der Modernisierung verbundene Norm- und Wertewandel wird in der Regel zunächst von Studenten, Militärs und anderen (Akademikern?) rezipiert, die im Ausland waren. (S. 60)

12)  Die Protagonisten der Modernisierung in einem Entwicklungsland treiben ihre Norm-und Wertvorstellungen oft auf die Spitze. Ihre Einstellung kommt damit dem Fanatismus gleich, der im Anfangsstadium vieler Revolutionen und mancher Militärregime zu beobachten ist. (S. 62)

13)  Die puritanische Übertreibung neuer Standards führt zur Abwertung und Zurückweisung von Verhandlung und Kompromiss in der Politik und eventuell sogar dahin, dass Politik schlechthin mit Korruption identifiziert wird. (S. 62)

14)  Eliten auf dem Modernisierungspfad sind nationalistisch und betonen die alles überragende Bedeutung des Gemeinwohls. (S. 62)

15)  Die überzogene Antikorruptions-Mentalität hat ähnliche Folgen wie die Korruption selbst: Beide richten sich gegen die Autonomie der Politik. Die Korruption ersetzt politische Ziele durch private Interessen, der Antikorruptionsgestus ersetzt Politik durch Technokratie, die dem Gemeinwohl wenig nützt. (S. 63)

16)  Bei der Ächtung der Korruption geht es manchmal inkonsequent zu. Was gemeint ist zeigt das Beispiel: Zu einem bestimmten Zeitpunkt akzeptierte man in England zwar den Kauf von Botschafterposten, nicht jedoch den Kauf von Adelstiteln, in den USA wiederum zwar den Kauf von Boschafterposten, nicht jedoch den von Richterstellen. (S. 63)

17)  Mit der Korruption steht es sowohl hinsichtlich der Ursachen als auch hinsichtlich der Wirkungen ähnlich wie mit der Gewalt. Beide zeigen eine Schwäche der politischen Institutionen an. (S. 63)

18)  Eine Gesellschaft die zur Korruption neigt, neigt auch zur Gewalttätigkeit. Korruption und Gewalt können sich wechselseitig ersetzen, noch öfter treten sie zusammen auf. (S. 63f.)

19)  Korruption ersetzt ein Verhandlungsergebnis. Gewalt ersetzt einen politischen Konflikt. (S. 64)

20)  Sowohl Gewalt als auch Korruption stellen illegitime Forderungen an das politische System. Korruption führt oft auch zur Erfüllung solcher Forderungen. Gewalt bleibt eher eine unerwiderte Geste des Protests. (S. 64)

21)  Gewalt ist noch schädlicher als Korruption. (S. 64) Wer die Polizei nur besticht, scheint sich immerhin mit deren Existenz abzufinden, anders als derjenige, der die Polizeiwache stürmt. (S. 64)

22)  Korruption kann Gruppen, die sonst vom politischen Verteilungskampf ausgeschlossen wären, zu Vorteilen verhelfen, die verhindern, dass sie sich der Gesellschaft entfremden. Insofern kann Korruption ähnlich wie eine Reform der Erhaltung des politischen Systems dienen und vielleicht sogar eine Revolution abwenden. (S. 64)

23)  Eine in sich homogene vormoderne Gesellschaft entwickelt im Zuge der Modernisierung weniger Korruption als eine Gesellschaft, in der unterschiedliche Traditionen und Werte konkurrieren.

24)  Ist eine vormoderne Gesellschaft durchgehend in Kasten und Klassen geschichtet, entwickelt sie im Zuge der Modernisierung weniger Korruption als eine egalitäre Gesellschaft, weil das System der Schichtung stark normiert zu sein pflegt. Die Modernisierung feudaler Gesellschaften geht daher mit weniger Korruption einher als diejenige von zentralisiert verwalteten. Daher z. B. in Japan weniger Korruption als in China. (S. 64f., 66) [3]In der Sache bestätigt von Susanne Karstedt, Macht, Ungleichheit und Korruption: Strukturelle und Kulturelle Determinanten im Internationalen Vergleich, Kölner Zeitschrift für Soziologie und … Continue reading

25)  Staaten, in denen die Stimmabgabe vor allem entlang von Klassengrenzen erfolgt England, Australien), haben weniger Korruption gezeigt als andere (USA, Kanada). (S. 65)

26)  Eine Regierung, die sich  aus einer Oberklasse mit einem Ehrenkodex rekrutiert, ist weniger bestechlich als eine Regierung aus Aufsteigern. (S. 65)

27)   In einer Gesellschaft, die gute Aufstiegsmöglichkeiten bietet wie in den USA, führt der Weg zur Politik über das Geld. In einer Gesellschaft ohne die Möglichkeit, Vermögen zu erwerben, führt der Weg zum Geld über die Politik.

28)  Die Anwesenheit ausländischer Investoren in einem Entwicklungsland fördert die Korruption, weil diese weniger Skrupel haben, die lokalen Normen zu verletzen, aber auch, weil sie die Wirtschaft soweit im Griff haben, dass die Einheimischen den Weg zum Reichtum über die Politik suchen müssen. (S. 66)

29)  Nur in Ländern mit sehr schwachen Institutionen und fehlenden Aufstiegsmöglichkeiten (Beispiele aus Afrika sowie Mittel- und Südamerika) sind gerade auch die oberen Ränge besonders bestechlich. (S. 67)

30)  Massive Korruption bis hin zu Regierungsspitze führt nicht gleich zur Instabilität des politischen Systems, solange Aufwärtsmobilität über Politik oder Bürokratie möglich bleiben. (S. 67)

31)  Mit fortschreitender Modernisierung konzentriert sich die Korruption auf die unteren Ränge der Verwaltungshierarchie. (S. 68) Schließlich ist die Regierungsspitze weitgehend korruptionsfrei. (68)

32)  Korruption, die durch die Zunahme staatlicher Regulierung veranlasst ist, kann das wirtschaftliche Wachstum stimulieren. Viele Straßen, Bahnen oder Industrieanlagen würden ohne Korruption überhaupt nicht gebaut. »In terms of economic growth, the only thing worse than a society with a rigid, overcentralised, dishonest bureaucracy is one with a rigid, overcentralised, honest bureaucracy.« (S. 69)

33)  Korruption verstärkt oder verfestigt tendenziell eine schwache Staatsbürokratie. (S. 69)

34)  Korruption gibt es erst im Zuge der Modernisierung mit dem Wachsen politischem Bewusstsein und politischer Partizipation. Diese Partizipation zu kanalisieren ist die Aufgabe der politischen Parteien. (S. 70f.)

35)  In den meisten Ländern, die sich modernisieren, ist die Bürokratie im Vergleich zur Organisation der politischen Interessen, insbesondere in den Parteien, überentwickelt.  In diesen Fällen kann es für die Entwicklung des politischen Systems hilfreich sein, wenn die Bürokratie zugunsten der Parteien korrupt ist. Die Begünstigung politischer Parteien ist eine milde Form der Korruption, wenn sie überhaupt diesen Namen verdient. (S. 68)

36)  Starke politische Parteien sind entweder durch Revolution oder durch Begünstigung von oben entstanden. In Entwicklungsländern muss der Staat eine größere Rolle bei der Formierung der Parteien übernehmen (Beispiele Türkei, Mexiko, Südkorea). (S. 70)

37)  Die Korruption in Westafrika hängt zum Teil mit dem Fehlen politischer Parteien zusammen. (S. 70)

Huntington (1927-2008) war mit seinen vielen prägnanten Aussagen alles andere als ein Langweiler. Aber er gilt, nicht zuletzt wegen seiner These vom Clash of Civilizations, als Konservativer, von dem man sich zu distanzieren hat, nicht selten nach dem Motto, dass nicht wahr sein kann, was nicht wahr sein darf. Und so wird heute auch sein Text zum Verhältnis von Modernisierung und Korruption behandelt. Seine These, dass im Zuge der Modernisierung einer Gesellschaft gewisse Formen von Korruption relativ funktional sein könnten, wird dahin missverstanden, er habe behauptet, Korruption könne schlechthin funktional sein. Und das ist politisch natürlich ebenso inkorrekt, wie die andere Kernaussage, dass Entwicklungsländer unvermeidlich korruptionsanfällig seien. Die Unvermeidbarkeitsthese wird kurzerhand als widerlegt abgefertigt. [4]Durch Patrick von Maravic, Korruptionsanalyse als Analyse von Handlungssituationen – ein konzeptioneller Vorschlag, in: Kai Birkholz u. a. (Hg.), Public Management – eine neue Generation in … Continue reading Die Belege, die dazu herangezogen werden, ergeben, liest man dort nach, eher das Gegenteil. Es handelt sich um Montinola/Jackmann [5]Gabriela R. Montinola/Robert W. Jackman, Sources of Corruption: A Cross Country Study, British Journal of Political Science, 32, 2002, 147-170, dort auf S. 148. und Simcha 1983 [6]B. Werner Simcha, New Directions in the Study of Administrative Corruption, Public Administration Review 43, 1983, 146-154, dort ebenfalls auf S. 148.. Simcha setzt sich nicht wirklich mit dieser These auseinander, sondern stellt darauf ab, dass in allen Ländern Korruption an der Tagesordnung sei. Das hatte Huntington nicht in Abrede gestellt. Zu dem unterschiedlichen Niveau von Korruption in verschiedenen Ländern macht Simcha keine Aussage. Montinola/Jackmann befassen sich an der angegebenen Stelle nur mit der Funktionalitätsthese, die sie keineswegs ganz verwerfen. Ihr empirischer Beitrag besteht unter anderem in dem Nachweis, dass die Korruption mit der Zunahme des Bruttosozialprodukts je Einwohner zurückgeht. Das ist viel eher eine Bestätigung der Unvermeidbarkeitsthese.
Viele der Einzelhypothesen sind längst – mit oder ohne Bezug auf Huntington – Gegenstand empirischer Prüfung gewesen. [7]Für einen Überblick über die Forschung vgl. z. B. Lorenzo Pellegrini/Reyer Gerlagh, Causes of Corruption: A Survey of Cross-country Analyses and Extended Results, Economics of Governance 9, 2007, … Continue reading

 

Anmerkungen

Anmerkungen
1 5. Aufl., 1999, 377-388. In beiden Versionen ist der Text im Internet zugänglich.
2 Huntington spricht nur von drei Gründen. Was ich hier unter »drittens« referiere, gehört bei ihm noch zu »Zweitens«, ist aber m. E. ein selbständiger »Grund«.
3 In der Sache bestätigt von Susanne Karstedt, Macht, Ungleichheit und Korruption: Strukturelle und Kulturelle Determinanten im Internationalen Vergleich, Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie Sonderheft 43, 2003, 384-412.
4 Durch

Patrick von Maravic, Korruptionsanalyse als Analyse von Handlungssituationen – ein konzeptioneller Vorschlag, in: Kai Birkholz u. a. (Hg.), Public Management – eine neue Generation in Wissenschaft und Praxis 2006, 97-126, dort S. 103f.

5 Gabriela R. Montinola/Robert W. Jackman, Sources of Corruption: A Cross Country Study, British Journal of Political Science, 32, 2002, 147-170, dort auf S. 148.
6 B. Werner Simcha, New Directions in the Study of Administrative Corruption, Public Administration Review 43, 1983, 146-154, dort ebenfalls auf S. 148.
7 Für einen Überblick über die Forschung vgl. z. B. Lorenzo Pellegrini/Reyer Gerlagh, Causes of Corruption: A Survey of Cross-country Analyses and Extended Results, Economics of Governance 9, 2007, 245-263.

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Crude Witchcraft

Noch einmal komme ich auf den Sammelband »Crude Domination« zurück, den ich im Eintrag vom 4. 11. 2012 vorgestellt hatte [1]Andrea Behrends/Stephen P. Reyna/Günther Schlee (Hg.), Crude Domination, An Anthropology of Oil, Berghahn Books, New York 2011., nunmehr nach der Lektüre des Beitrags der schwedischen Sozialanthropologin Kajsa Ekholm Friedman (S. 107-131). Er trägt die Überschrift »Elves and Witches: Oil Kleptocrats and the Destruction of Social Order in Congo-Brazzaville«. In dem Beitrag Reynas [2]Ste­phen P. Reyna, Con­sti­tu­ting Domination/Constructing Mons­ters, 132–162. ging es um Gerüchte über Zauberei, bei Ekholm Friedman jetzt um Hexenglauben. Der deutsche Leser fragt sich unwillkürlich, ob die Übersetzung von witchcraft mit Hexerei angesichts der mit dem Ausdruck verbundenen Konnotationen angemessen ist. Aber solche Skrupel wären auch schon gegenüber dem englischen Begriff angezeigt, und man darf sich wohl damit beruhigen, dass auch Anthropologen im Deutschen von Hexerei reden [3]Vgl. Erdmute Alber, Hexerei, Selbstjustiz und Rechtspluralismus in Benin, in: Rolf Kappel u. a. (Hg.), Rechtsstaatlichkeit im Zeitalter der Globalisierung, Freiburg im Breisgau 2005, S. 375-402., zumal eine handliche Alternative nicht verfügbar ist. Von Aberglauben zu reden wäre politisch unkorrekt.

Schon von Reyna konnte man lernen, wie Anthropologen nach dem Vorbild von Evans-Pritchard zwischen Hexerei und Zauberei unterscheiden. Ein Zauberer verwendet Utensilien oder greift selbst handelnd ein wie die menschenfressenden Löwenmänner. Der Hexer dagegen kann durch seine bloße Existenz Kausalverläufe zum Bösen wenden. Aber wichtiger als der Unterschied ist das Gemeinsame in den Beiträgen von Reyna und Ekholm Friedman. Beide zeigen, wie die Menschen angesichts der Verletzungen, die ihnen die ölgetriebene Modernisierung in ihrer Heimat zufügt, mit magischen Vorstellungen reagieren.

Ekholm Friedman will erklären, warum in Afrika, und speziell in Kongo-Brazzaville, häufig Jugendliche der Hexerei beschuldigt werden. Das Phänomen scheint nicht unbedeutend zu sein. Entgegen der Erwartung, dass nach der Berührung mit der Moderne okkulte Vorstellungen und Praktiken an Bedeutung verlieren, scheinen sie im Gegenteil jedenfalls in Afrika, und zwar besonders dort, wo die Menschen unter Bürgerkriegen und anderen humanitären Katastrophen zu leiden haben, eher zuzunehmen. [4]Michel Adam, Magic, Witchcraft and Sorcery in Contemporary Africa, Les Cahiers d’Afrique de l’Est IFRA Nr. 31, 2006; Aleksandra Cimpric, Children Accused of Witchcraft. An Anthropological … Continue reading Auf der Internetseite Modern Ghana wird unter dem 18. Juni 2012 ausführlich und mit Bildern von einer Hexenjagd im nigerianischen Bundesstaat Akwa Ibom berichtet. [5]Dave Emma, Witch Hunting Continues In Akwa Ibom State, As Government Official Backs Witch-Hunters. Ein (wohl schon etwas älteres) Video mit grausamen Bildern von einer Hexenverbrennung findet man … Continue reading ALJAZEERA meldet im November 2012, sei es in Akwa Ibom gesetzlich verboten habe, Kinder der Hexerei zu beschuldigen. Daher ist jeder Versuch, das Phänomen wissenschaftlich zu erklären, willkommen.

Ekholm Friedman stellt in einem ersten Schritt fest, dass Hexerei seit jeher einen zentralen Aspekt afrikanischer Kultur bilde (S. 108). Sie distanziert sich insoweit von der Ansicht, der Okkultismus sei eine neu oder wieder erfundene Tradition [6]So etwa Cimbric S. 1, 5., und damit auch von der These von Peter Geschiere [7]Peter Geschiere, The Modernity of Witchcraft, Politics and the Occult in Postcolonial Africa, Charlottesville [Va.] 1997. Ich hatte nur die »Leseprobe»« bei Google-Books zur Verfügung., Hexenglaube und Zaubereigerüchte seien selbst (nur) ein modernes Phänomen, weil sie als Hilfe zum Umgang mit der Angst bemüht werden, die aus der Begegnung mit der Moderne resultiert. Die aktuellen Ausprägungen im Kongo erklärt Ekholm Friedman jedoch sehr wohl als Reaktion auf die Wunden, die die missglückten Modernisierungsversuche aus der Zeit vor und vor allem nach der Unabhängigkeit gerissen haben. Der Glaube an magische Kräfte habe seine Wurzeln schon in vorkolonialer Religion, nämlich in der Idee, dass Lebenskraft von Gott über die Vorfahren und die politische Hierarchie der Könige und Häuptlinge bis hinunter zum Familienvater fließe. Die Vorstellung, dass bestimmte Menschen, über magische Kräfte verfügten, verbinde sich mit dem Glauben, dass nächtliche Träume nicht weniger real seien als die Tagwelt. Traditionell wurden übernatürliche Fähigkeiten aus der Traumwelt jedoch nur auf ältere Menschen transponiert, denen dann auch im Alltag die Fähigkeit beigelegt wurde, Böses zu tun, durchaus auch mit der Folge, dass sie als Hexer oder Hexen zu Tode gebracht wurden. Neu in den letzten 20 Jahren sei aber, dass jetzt vor allem Jugendliche der Hexerei beschuldigt und entsprechend verfolgt würden. Ekholm Friedman erklärt diese Verschiebung als Folge der Zerstörung der sozialen Ordnung und der allgemeinen Verarmung im nachkolonialen Kongo. Die Familienväter seien nicht länger in der Lage, den life spirit an die jüngere Generation weiter zu geben.

Ähnlich, aber viel ausführlicher hatte Ekholm Friedmann schon den ausufernden Fetischismus um die Wende zum 19. Jahrhundert zwar als konkrete als Reaktion auf die Zerstörung der politischen und damit der gesellschaftlichen Ordnung im Kongo erklärt, zugleich aber die unter Anthropologen anscheinend verbreitete Ansicht zurückgewiesen, Afrika habe vor der Kolonialisierung eigentlich keine eigene Religion gehabt. [8]in: Kajsa Ekholm Friedman/Jonathan Friedman, Modernities, Class, and the Contradictions of Globalization, The Anthropology of Global Systems, Lanham, MD 2008, S. 29-88.

Der mittlere Teil des Artikels (S. 110-121) bildet eine selbständige Abhandlung, die den Niedergang von Kongo-Brazaville seit der Unabhängigkeit im Jahre 1960 schildert. Es ist eine ähnlich traurige Geschichte, wie sie Reyna für den Tschad erzählt hat. Anfangs, also 1960, war Kongo-Brazzaville ein für afrikanische Verhältnisse relativ wohlhabendes und entwickeltes Land, das sogar über eine Exportindustrie verfügte. Der unabhängige Staat war jedoch von Beginn an mehr oder weniger identisch mit einer Klasse von Machthabern, bestehend aus einem hierarchischen Zentrum und umgeben von einer Peripherie schlecht bezahlter Klienten. Die politische Klasse ist (heute) selbst im Weltmaßstab reich, denn sie kontrolliert alle von außerhalb einfließenden Gelder, Einnahmen aus der Erdölförderung ebenso wie Auslandsdarlehen und Entwicklungshilfe. Die enge Kooperation mit den Ölmultis macht sie unabhängig von einer Basis in der Bevölkerung, die weder als Steuerzahler noch als Arbeitskraft gebraucht werden. Das ist der Fluch des Ölreichtums (the resource curse). Von den Öleinnahmen kassiern der Ölminister 5 %, der Präsident 10 % und der Rest dient zur Finanzierung des Staatsapparats, vor allem aber des Militärs. Die weiteren Zutaten sind schnell aufgezählt: Wiederholte, teilweise gewaltsame Umstürze, über zwei Jahrzehnte ein sozialistisches Zwischenspiel, das die Exportorientierung zugunsten einer auf Autarkie gerichteten Abkopplung vom Weltmarkt favorisierte; ein Einparteiensystems, das die mögliche Opposition vereinnahmt. Nach Einführung der Mehrparteiendemokratie auf Drängen vor allem des IMF 1990 wurde alles nur noch schlimmer. Zwar wurde der unersättlich geldgierige Präsident Denis Sassou-Nguesso 1992 abgewählt. Doch durch die Stimmabgabe entlang den ethnischen Zugehörigkeiten verschoben sich die Machtverhältnisse und das Land zerfiel in drei ethnisch geprägte Regionen. Ein neuer Politikertyp tauchte auf, der junge Männer aus der eigenen ethnischen Gruppe als Bodygards und Miliz rekrutierte. 1997 kehrte der vom Ölkonzern Elf (jetzt Total) favorisierte Sassou aus dem Exil zurück. Es folgte ein schrecklicher Bürgerkrieg, indem sich Sassou mit Söldnertruppen und ausländischer Hilfe durchsetzte. Und immer spielten der Ölkonzern und Frankreich irgendwie mit. Das Ergebnis waren die Zerstörung aller sozialen Ordnung, generelle Verarmung, Unsicherheit und Gewalt überall. Das Öl geht langsam zur Neige und Sassou ist (nach einer Wiederwahl für sieben Jahre 2009) immer noch im Amt.

Die Zerstörung der Familien und der (erst in der Kolonialzeit neu gebildeten) Clanstrukturen ließ viele Jugendliche verwahrlosen, so dass sie in Straßengangs eine neue Heimat fanden oder sich leicht von Milizen anwerben ließen. Während früher gelegentlich Kinder ihre Eltern der Hexerei anklagten, waren es nach der Bürgerkriegszeit 1992/93 umgekehrt Kinder, die derart beschuldigt wurden, meistens allerdings nicht die leiblichen Kinder, sondern verwaiste Kinder aus dem Clan, die aus traditioneller Solidarität in die Familie aufgenommen worden waren. Wenn die Fähigkeit der Familie, Lebenskraft zu spenden, versage, würden umgekehrt den Jugendlichen magische Fähigkeiten zur Zerstörung zugesprochen. Und die Betroffenen wehrten sich oft gar nicht dagegen, erlebten sie doch im Traum ihre außerordentlichen Fähigkeiten selbst. Die magischen Kräfte würden als Gegengewicht zu den aus dem Westen importierten Wundern der Technik verstanden. Und so bilde der in vorkolonialer Religion verankerte Glaube an magische Kräfte verbunden mit dem Glauben an die Realität der Traumwelten eine Art kulturellen Widerstandes gegen die westliche Zivilisation und gegen die eigene politische Klasse.

Eigentlich müsste man parallel Rainer Becks Buch über einen letzten Hexenprozesse in Deutschland lesen [9]Rainer Beck, Mäuselmacher, C. H. Beck, München, 2001., der 1717 mit der Exekution von drei »Bettelbuben« endete. Das scheitert bei mir schon daran, dass das Buch 1008 Seiten hat. Aber beim Durchblättern fällt eine Parallele auf: Während im 16. und 17. Jahrhundert der typische Hexenprozess gegen ältere Frauen gerichtet war, wurden zu Beginn des 18. Jahrhundert in Freising und anderswo vagierende Jugendliche zu Opfern. Noch stärker ist allerdings die Diskrepanz zu afrikanischen Verhältnissen. In Europa war die Hexenverfolgung eine von kirchlichen und lokalen Autoritäten minutiös bürokratisch organisierte Angelegenheit. In Afrika bleibt sie eher kollektiver Gewalt überlassen.  Und dennoch drängt sich die Frage nach Vergleichsmöglichkeiten auf. Von den Anthropologen wird sie nicht aufgenommen. Hätten nicht Kajsa Ekholm-Friedman und Jonathan Friedman in der Einleitung zu ihrem Buch von 2008 die soziologische Modernisierungstheorie so rigoros zurückgewiesen, käme man vielleicht auf die Idee, für Afrika von einer unvollendeten Modernisierung zu sprechen. So bleibt der Eindruck, die Gerüchte von Zauber und Gegenzauber und die Suche nach Hexen seien ohnmächtige Reaktionen auf die erzwungene Berührung mit einer dauerhaft fremden Moderne.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Andrea Behrends/Stephen P. Reyna/Günther Schlee (Hg.), Crude Domination, An Anthropology of Oil, Berghahn Books, New York 2011.
2 Ste­phen P. Reyna, Con­sti­tu­ting Domination/Constructing Mons­ters, 132–162.
3 Vgl. Erdmute Alber, Hexerei, Selbstjustiz und Rechtspluralismus in Benin, in: Rolf Kappel u. a. (Hg.), Rechtsstaatlichkeit im Zeitalter der Globalisierung, Freiburg im Breisgau 2005, S. 375-402.
4 Michel Adam, Magic, Witchcraft and Sorcery in Contemporary Africa, Les Cahiers d’Afrique de l’Est IFRA Nr. 31, 2006; Aleksandra Cimpric, Children Accused of Witchcraft. An Anthropological Study of Contemporary Practices in Africa, Unicef Dakar April 2010.
5 Dave Emma, Witch Hunting Continues In Akwa Ibom State, As Government Official Backs Witch-Hunters. Ein (wohl schon etwas älteres) Video mit grausamen Bildern von einer Hexenverbrennung findet man auf der Seite LiveLeak.
6 So etwa Cimbric S. 1, 5.
7 Peter Geschiere, The Modernity of Witchcraft, Politics and the Occult in Postcolonial Africa, Charlottesville [Va.] 1997. Ich hatte nur die »Leseprobe»« bei Google-Books zur Verfügung.
8 in: Kajsa Ekholm Friedman/Jonathan Friedman, Modernities, Class, and the Contradictions of Globalization, The Anthropology of Global Systems, Lanham, MD 2008, S. 29-88.
9 Rainer Beck, Mäuselmacher, C. H. Beck, München, 2001.

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Ethnologen, Sozialanthropologen und die zahlreichen auf Entwicklung und Entwicklungsländer spezialisierten Forschungseinrichtungen [1]Eine ganz unvollständige Aufzählung im Posting vom 14. 7. 2012: Die Rolle des Rechts im Prozess der nachholenden Modernisierung. bieten Informationen beinahe im Überfluss. Man kann nicht alles lesen und als Fachfremder nur schwer verallgemeinern. Vor diesem Problem stehe ich bei der weiteren Lektüre des Sammelbandes »Crude Domination«, den ich in einem Eintrag vom 4. 11. 2012 vorgestellt hatte. Heute habe ich mir die Beiträge der Herausgeber Behrends und Reyna vorgenommen. [2]Reyna und Behrends gehören zu den Gründern des Centre for Research in Anthropology and Human Sciences (CRASH) in N‘Djaména (Tschad).
Der Beitrag der englischen Anthropologen Stephen P. Reyna ist überschrieben »Constituting Domination/Constructing Monsters« (S. 132-162). Er trägt den Untertitel »Imperialism, Cultural Desire and Anti-Beowulfs in the Chadian Petro-state« und ist vollständig bei Google-Books nachzulesen. Reyna will erklären, warum sich in der Ölregion des Tschad Gerüchte verbreitet haben, in der Nacht seien menschenfressende lionmen (Löwenmänner, Menschenlöwen?) unterwegs. Er hat seine Erklärung doppelt verpackt und mit einem bunten Aufkleber versehen.
Als Aufkleber dient die Geschichte von Beowulf, der dem dänischen König Hrothgar im Kampf gegen das Trollmonster Grendel zur Hilfe eilte. Den Grendel spielt in Reynas Geschichte das Konsortium aus Esso, Petronas und Chevron, das in der Doba-Region des Tschad die Ölförderung betreibt. Hrothgar ist wohl die einheimische Bevölkerung, die unter der Kollusion von Ölindustrie und der Staatselite des Tschad zu leiden hat. Die Analogie zum Beowulf besteht darin, dass in der Bevölkerung das Ölkonsortium als Monster wahrgenommen wird, dass über Zauberkräfte verfügt. So entstehen in den Köpfen die lionmen als Beowulfs, die das Ölmonster bekämpfen. Wie so oft, wenn Wissenschaftler Mythologie oder Literatur bemühen, entsteht auch hier nur Schaum.
Die äußere Hülle der Geschichte findet ihren Platz in der der Rubrik »Mogelpackung« der Stiftung Warentest. Als ozeangängiger Container für ein mittelgroßes Postpaket dient der »informale« Imperialismus der USA. Der Container scheint aus »Plunder« von Ugo Mattei und Laura Nader zu stammen. Die innere Hülle, die den Inhalt stoßfest halten soll, ist der Entwurf einer kompletten Gesellschaftstheorie, die als »Struktureller Realismus« daher kommt, als gäbe es keine Soziologie. Die einzige explizite Anleihe ist das Konzept der performativity logic von Judith Butler, ein Konzept, das seinerseits durch seine Soziologievergessenheit auffällt. Im konkreten Fall wäre das Erzählmuster von der Spinne in der Yucca-Palme kaum weniger erklärungskräftig. Man kann die Verpackung getrost entsorgen. Der Inhalt steht für sich.
Die Erklärung für die Lionmen-Gerüchte entfaltet sich in drei Schritten. Im ersten stellt Reyna die Entwicklung des Tschad seit der Unabhängigkeit von Frankreich 1960, das Eindringen der Erdölindustrie und ihre Komplizenschaft mit der Staatselite dar. Diese Entwicklung kam 2003 mit der Aufnahme der Erdölförderung durch »das Konsortium« zu einem gewissen Abschluss. Sie wird von Reyna als Konkurrenzkampf zwischen Frankreich und den USA um die Ausweitung und Festigung ihrer Interessensphären geschildert, in dem Frankreich sich am Ende mit seinem Favoriten Idriss Déby an der Staatspitze durchgesetzt hat, seine Beteiligung an der Ölförderung aber an das Konsortium mit der amerikanischen Esso verlor.
Im zweiten Schritt wird beschrieben, wie sich unter den Bürgerkriegswirren in der Bevölkerung ubiquitäre Angst um Hab und Gut, Leib und Leben aufgebaut hat. Für den sicherheitsbesessenen Westeuropäer, der sich nicht vorstellen kann, wie die Menschen unter den gegebenen Umständen dort leben, ist die Darstellung eindrucksvoll.
Im Anschluss daran will Reyna erklären, wie »das Konsortium« in den Augen der Bevölkerung zum unförmigen Monster wurde, dass für die Übel der Vergangenheit und Gegenwart verantwortlich gemacht wird, obwohl es sich selbst als Wohltäter der Region darstellt. Die Selbstdarstellung [3]Eine Selbstdarstellung des Konsortiums findet man unter http://www.essochad.com/. wird als cloaking abgetan. Irgendwie fehlt dem Leser aber doch eine Würdigung der anfangs hoch gepriesenen Einigung der Weltbank mit Ölindustrie und Regierung von 2001, die Beeinträchtigungen der indigenen Bevölkerung und der Umwelt durch die Ölförderung auszugleichen und einen erheblichen Teil der Öleinnahmen zur Entwicklung des Landes zu verwenden. Es ist bekannt, dass dieser Akkord von der Regierung beiseitegeschoben wurde mit der Folge, dass die Weltbank ausstieg [4]World Bank Statement on Chad-Cameroon Pipeline.. Doch selbst dann, wenn das Konsortium sich weiterhin bemüht haben sollte, Umwelt und Bevölkerung zu schonen und vielleicht sogar zu entwickeln, so hättees die Wunden der Vergangenheit nicht heilen können. Deshalb ist es einleuchtend, dass »das Konsortium« für die Bevölkerung zum Sündenbock wurde. Die Entwicklung des Sündenbocks zum Monster ist die afrikanische Zutat. Dazu deutet Reyna (S. 152) die besondere Weltsicht der Menschen im Tschad an, die neben der sichtbaren eine unsichtbare Welt kennt, in der sich Unerklärliches ereignet. In dieser Welt gibt es Hexen und Zauberer. Zu dem Bestand magischer Vorstellungen gehört auch, dass bestimmte Menschen sich in Löwen verwandeln und ihre Opfer fressen können. Dem Öl-Konsortium, das alle Wunder der Technik zum Einsatz bringt, unter anderem Radarpistolen, mit denen Wachleute die Geschwindigkeit von Autos messen, werden magische Kräfte zugeschrieben. Aus dem Sündenbock wird ein Monster mit Zauberkräften, dessen Mitarbeiter Menschen fressen. Als eine Form der Gegenwehr entsteht die Vorstellung, es seien Löwenmenschen unterwegs, die des Nachts die Zauberer vom Konsortium fräßen. »Those spreading the rumors were … not people who had directly seen the consortium sorcers or the lionmen, but they got the story from somebody who knew. So … Doba Basin people learned: Consortium employee sorcerers ate villagers; villager lionmen ate consortium employees.« (S. 157)
Der fachfremde Leser kann diese Erklärung nachvollziehen. Aber seine Fragen sind damit nicht beantwortet. Er möchte Genaueres über die Verbreitung und Relevanz der Zauber-Gerüchte wissen. In der Einleitung hatte Reyna mitgeteilt, dass er von dem Löwenmann-Gerücht 2003 in einem Gespräch mit seinem Fahrer erfahren habe. 2002/2003 und 2007 hat Reyna in Interviews von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten, ausgenommen einige höhere Beamte, stark negative Urteile über das Konsortium gehört. Ob und wie häufig ihm dabei auch das Löwenmann-Gerücht begegnet ist, sagt er nicht. Der Leser wüsste auch gerne, ob das Löwenmann-Gerücht mehr ist als ein kleines Trostpflaster, insbesondere, ob es eine Basis für realen Widerstand bildet. Der Leser hätte aber auch gerne mehr über die afrikanischen Eliten erfahren. Anscheinend interessieren sich die Anthropologen wenig für diese Eliten oder sie finden keinen Zugang. Wie kann es angehen, dass nach über 50 Jahren Unabhängigkeit der Tschad immer noch und immer wieder als failed state erscheint? Die Erklärung aus der kolonialen Vergangenheit oder – bei Peyna – als Produkt eines ressourcengierigen US-Kapitalismus ist einfach zu simpel, um Gehör zu finden. Da argumentiert die Mitherausgeberin Andrea Behrends sehr viel differenzierter.
Ihr Beitrag ist überschrieben »Fighting for Oil When Tere is No Oil Yet. The Darfour Chad Border« (S. 81-106). Behrends präsentiert die ganze Vielfalt der lokalen nationalen und internationalen Akteure, die an den offenen und latenten Bürgerkriegszuständen beteiligt sind, und ihre mutmaßlichen Interessen und Beweggründe. Sie probiert verschiedene Thesen, die zur Erklärung des Geschehens angeboten werden, so diejenige von Collier und Höffler, dass die Bürgerkriege direkt durch Öleinnahmen geschürt werden [5]Paul Collier/Anke Hoeff­ler, Greed and Grie­vance in Civil War, Oxford Eco­no­mic Papers 56, 2004, 563–595 (hier zitiert nach einer im Inter­net ver­füg­ba­ren Fas­sung von 2002)., oder die Annahme von Michael Ross [6]Im Internet verfügbar »Natural Resources and Civil War: An Overview« (2003)., dass Ressourcen, die wie das Öl ortsfest sind und nur mit großen Investitionen mobilisiert werden können, separatistische Konflikte, oft entlang ethnischer Trennlinien, befördern. Und sie prüft natürlich die These vom Fluch des Öls, wie sie von Terry L. Karl [7]Sein Buch von 1997 (The Perils of Petroleum: Reflections on the Paradox of Plenty) habe ich nicht zur Verfügung. Im Internet zugänglich ist jedoch von Karl das Working Paper »Oil-led Development: … Continue reading formuliert wurde. Behrends findet keine der angebotenen Theorien für sich genommen ausreichend und differenziert zwischen den Verhältnissen im Tschad und in Darfour. Die Details sind so komplex, dass ein kurzes Referat sie verstümmeln müsste. Bei Google-Books kann man Behrends‘ Beitrag jedenfalls zum größeren Teil nachlesen, besser als gar nicht.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Eine ganz unvollständige Aufzählung im Posting vom 14. 7. 2012: Die Rolle des Rechts im Prozess der nachholenden Modernisierung.
2 Reyna und Behrends gehören zu den Gründern des Centre for Research in Anthropology and Human Sciences (CRASH) in N‘Djaména (Tschad).
3 Eine Selbstdarstellung des Konsortiums findet man unter http://www.essochad.com/.
4 World Bank Statement on Chad-Cameroon Pipeline.
5 Paul Collier/Anke Hoeff­ler, Greed and Grie­vance in Civil War, Oxford Eco­no­mic Papers 56, 2004, 563–595 (hier zitiert nach einer im Inter­net ver­füg­ba­ren Fas­sung von 2002).
6 Im Internet verfügbar »Natural Resources and Civil War: An Overview« (2003).
7 Sein Buch von 1997 (The Perils of Petroleum: Reflections on the Paradox of Plenty) habe ich nicht zur Verfügung. Im Internet zugänglich ist jedoch von Karl das Working Paper »Oil-led Development: Social, Political and Economic Consequences« (2009) sowie von Ian Gary und Terry L. Karl »Bottom of the Barrel: Africa’s Oil Boom and the Poor« 2003.

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