Nachtrag zu: Homo juridicus – nice guy oder bad man?

Jetzt habe ich auch den Text von Giorgio Del Vecchio »Der ›Homo Iuridicus‹ und die Unzulänglichkeit des Rechts als Lebensregel« erhalten. Er wurde 1937 in Band II der in Belgrad (Beograd) erschienenen Zeitschrift »Philosophia« (S. 55-86) und gleichzeitig als Sonderdruck veröffentlicht. Die Einleitung umreißt recht genau die Fragestellung, die ich in dem vorhergehenden Eintrag vom 10. Juni 2013 behandeln wollte, so dass ich sie hier ausführlich zitiere:

»Bekanntlich haben die Wirtschaftswissenschaftler die hypothetische Gestalt eines ›homo oeconomicus‹ entworfen, um die grundlegenden Gedanken ihrer Wissenschaft bildhaft darzustellen. Das heißt, sie haben einen Menschen angenommen, der in all seinen Handlungen ausschließlich durch das Motiv des wirtschaftlichen Interesses bestimmt wird. Obwohl es nicht zu verkennen ist und von den Wirtschaftswissenschaftlern selbst zugegeben wird, dass in der Wirklichkeit die Wirtschaft als Motiv zusammentrifft und sich verflicht mit vielen anderen Motiven, so gestattet (wenigstens nach der Annahme der Wirtschaftswissenschaftler) eine begriffliche Abstraktion doch die Ermittelung des Verhaltens, das ein Mensch bei ausschließlicher Bestimmung durch jenes Motiv unter gewissen äußeren Umständen einschlagen würde. Auf Grund eines ähnlichen hypothetischen Verfahrens könnte man viele andere abstrakte Gestalten von Menschen entwerfen, welche durch eine einzige Art von Motiven bestimmt werden und man könnte dabei beispielsweise von einem ›homo religiosus‹, einem ›homo moralis‹ und ähnlichem sprechen. Vorausgesetzt, daß man vermeidet, solche hypothetischen Gestalten mit der Wirklichkeit irrtümlich zu verwechseln und ihnen allen den nämlichen normativen Wertcharakter zuzuteilen, ist nicht zu leugnen, daß sie einem gewissen wissenschaftlichen Bedürfnis genügen und eine gewisse wissenschaftliche Funktion erfüllen können. Deshalb ist es nicht zwecklos, zu fragen, ob wir nicht etwa die Gestalt eines homo iuridicus entwerfen können und welches deren genauerer Umriss und Gehalt ist.

Eine kurze Überlegung zeigt, daß mit diesem Ausdruck verschiedene Gebilde gemeint sein können. Er kann einen Menschen kennzeichnen, der angenommenermaßen sich stets innerhalb der Schranken des Rechts hält und derart nie mit einem Rechtssatz in Konflikt gerät. Er kann weiter einen Menschen kennzeichnen, der im höchsten Maße all die Rechte ausübt, welche ihm zustehen, und der auf keines der juristischen Machtmittel verzichtet, welche von den Rechtssätzen zu seiner Verfügung bereitgestellt worden sind. Schließlich kann jener Ausdruck einen Menschen kennzeichnen, der sich ausschließlich der Verteidigung des Rechtes widmet, d. h. der Aufgabe, jede Verletzung der Rechtssätze zu verhüten oder niederzuschlagen, von welcher Seite diese auch kommen mag. In allen diesen Fällen bildet das Recht stets das grundlegende Motiv für ein menschliches Handeln. Aber gerade die verschiedenen Möglichkeiten der Anwendung, welche der Begriff des homo iuridicus offen läßt, weisen uns auf das hin, was wir in den folgenden Betrachtungen klarlegen wollen, daß nämlich das Recht für sich allein unzulänglich ist, um das menschliche Leben zu ordnen. Damit wird sich auch Gelegenheit bieten, von einem bestimmten Gesichtspunkte aus, die Wesenselemente des Rechts durch einen Vergleich mit den anderen Regeln des sozialen Lebens und mit den Naturgesetzen näher zu bestimmen.«

Del Vecchio unterscheidet also drei homines juridici. Der erste ist der Rechtskonformist, der zweite der Rechthaber und der dritte der Rechtsaktivist. Anschließend legt del Vecchio in einem auch in der deutschen Übersetzung noch glänzend formulierten Essay nach Art einer Allgemeinen Rechtslehre dar, dass viele Rechtsnormen nicht kategorisch gemeint sind, sondern hypothetisch oder instrumentell, so dass man von ihnen nur Gebrauch macht, wenn man einen außerrechtlichen Zweck verfolgt. Vor allem aber referiert er verschiedene Möglichkeiten der Unterscheidung von Recht und Moral, mit dem Ergebnis, dass das Recht ein ethisches Minimum darstelle, um am Ende festzustellen, dass das menschliche Leben nicht allein in der Form des Rechts geregelt werden könne, weil weder Moral noch Recht für sich allein bestehen können.

»Der Mensch, welcher niemals eine Rechtspflicht verletzt (der homo juridicus in der ersten Bedeutung dieses Begriffs), kann trotzdem arm an Weisheit und Menschlichkeit sein. Eine solche Erscheinung kann deshalb niemals ein wertvolles ideal darstellen. … (Es wäre) ein schwerer Paralogismus zu glauben, es sei immer moralisch erlaubt, von seinem Rechte uneingeschränkt Gebrauch zu machen. … (Das Recht ist nur ein ethisches Minimum. Deshalb) müssen wir auch die These zurückweisen, was es in jedem Falle die volle Billigung verdiene, wenn man das eigene Recht bis zum äußersten ausnützt. Die Figur des homo juridicus in diesem zweiten Sinne stellt gleichfalls kein wirkliches Ideal der Vernunft dar …« (S. 80)

Aber auch »der der Kampf gegen juristisches Unrecht kann kein ausreichendes Lebensideal« sein (S. 81). Denn ebenso wenig wie das Recht selbst einen Maßstab dafür enthält, wie weit man sich auf sein Recht berufen soll, liefert es einen Maßstab dafür, wann es angemessen ist, zur Verteidigung des Rechts anzutreten. Stets muss man die Moral zur Hilfe rufen. All dem wird man gerne beipflichten. Aber mit dieser Wendung ins Normative entfällt die Vergleichbarkeit mit dem homo oeconomicus (und homo sociologus), den ich mir nach der einleitenden Fragestellung erhofft hatte.

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Hominiden gibt es reichlich. Wikipedia bietet eine Liste der mit homo verbundenen Epitheta, und zwar auch solcher philosophisch-anthropologischer Art. Darunter befindet sich natürlich der homo oeconomicus. Aber auch Dahrendorfs homo sociologicus ist präsent, ebenso Cassirers symbolischer Mensch als homo symbolicus. Dagegen fehlt der homo juridicus.

Thomas Raiser hat ihn 2011 für die Rottleuthner-Festschrift dingfest gemacht. [1]Thomas Raiser, Homo oeconomic, homo sociologicus, homo juridicus: Leitbilder wissenschaftlicher Forschung?, in: Matthias Mahlmann (Hg.), Gesellschaft und Gerechtigkeit, Festschrift für Hubert … Continue reading Man wird ihm gerne beipflichten, wenn er sagt, in der aktuellen Jurisprudenz sei der Begriff des homo juridicus nicht eingeführt und üblich. Dagegen möchte ich widersprechen, wenn er fortfährt, »schon die allgemeine Aufgabe des Rechts, generell geltende Gebote und Verbote aufzustellen, (spreche) für die Notwendigkeit einer derartigen Figur« (S. 353). Für Raiser ist der homo juridicus das mit Menschenwürde begabte Rechtsubjekt. Was mit der Benennung als homo juridicus gewonnen werden soll, vermag ich nicht zu erkennen.

Homo juridicus ist in der Tat kein gängiger Rechtsbegriff. Aber man hat den Ausdruck wiederholt benutzt, um ihn mit mancherlei philosophisch-anthropologischen Konnotationen zu verbinden. Dadurch ist die Worthülse verbraucht. Dazu hier ein Schnelldurchgang durch einige Verwendungen.
Zu Anfang war der homo juridicus ridens. [2]Jacob Katzenstein, Der lachende Jurist, Dresden 1908. Aber der ist vergessen. 1937 hatte sich Giorgio del Vecchio Gedanken über den »Homo Iuridicus und die Unzulänglichkeit des Rechts als Lebensregel« gemacht [3]Giorgio Del Vecchio, Der »Homo Iuridicus« und die Unzulänglichkeit des Rechts als Lebensregel, Verlag: Beograd, 1937. Ich habe das Buch bisher nicht einsehen können, und so muss ich es auslassen.

Homo juridicus könnte rechtstechnisch für das Rechtssubjekt stehen, als »homo juridicus, der die formale Voraussetzung für den homo oeconomicus bzw. homo criminalis ist« [4]Moritz Rinn, Aktivieren und Strafen, 2009, S. 184 [oops.uni-oldenburg.de/936/1/rinakt09.pdf]. Dann wäre die besondere Benennung aber überflüssig. Die Autoren, die Rechtsubjekte als homines juridici auszeichnen, wollen damit eine spezifische Subjektqualität andeuten.

Wenn man den homo juridicus gugelt, stößt man zuerst auf ein Buch von Alain Supiot, das ihn im Titel trägt [5]Alain Supiot, Essai sur la fonction anthropologique du Droit, Paris, Seuil, 2005, englisch als: Homo Juridicus: On the Anthropological Function of the Law, Alain Supiot, London:Verso, 2007. Supiot beschreibt im Grunde einen homo symbolicus, dem erst das Recht, das irgendwo in der Mitte zwischen instrumentell-technischem und Naturrecht angesiedelt wird, zu seiner Subjektivität verhilft. Der homo juridicus ist das Rechtssubjekt, wie es in langer Tradition durch Normen und Werte des Rechts geformt wurde. Er verknüpft die biologische und die symbolische Dimension des Menschen. Damit wendet sich Supiot in erster Linie gegen ein neoliberal geprägtes technisch-instrumentelles Rechtsverständnis. [6]Dazu die ebenso informative wie kritische Besprechung von Robert Knox in: Historial Materialism 17, Nr. 2, 2009, 286-299. Kritisch ist Knox vor allem deshalb, weil Supiot seiner Ansicht nach … Continue reading

Man wundert sich, dass der Franzose nicht auf Michel Foucault zurückgeht, denn dieser hatte in der Auseinandersetzung mit dem Liberalismus bzw. Neoliberalismus in seiner Vorlesung am Collège de France im Studienjahr 1978-79 den homo juridicus oder homo legalis als Rechtssubjekt dem interessengeleiteten homo oeconomicus entgegengesetzt. [7]Inhaltsreferat bei Ernst-Joachim Mestmäcker, Soziale Marktwirtschaft – eine Theorie für den Finanzmarkt nach der Krise?, in: Eberhard Kempf u. a. (Hg.), Ökonomie versus Recht im Finanzmarkt?, … Continue reading Der moderne Mensch, so Foucault, habe eine Doppelnatur als homo oeconomicus und homo juridicus oder legalis. Als oeconomicus sei er Träger von Interessen, als juridicus Rechtssubjekt. Das Rechtssubjekt leite seine Existenz von der Souveränität des Staates ab, während der oeconomicus ein Naturgeschöpf sei, das keinen Souverän dulde. Angesichts des auf ökonomische Effizienz angelegten (Selbst-)Managements des oecomicus gerate der juridicus ständig ins Hintertreffen.

Im Anschluss an Foucault entwickelt Louiza Odysseos die Vorstellung eines homo juridicus, der durch eine spezifische Subjektivität ausgezeichnet ist, die ihn sozusagen reif für das Zeitalter der Menschenrechte macht. [8]Louiza Odysseos, Human Rights, Liberal Ontogenesis and Freedom: Producing a Subject for Neoliberalism?, Millennium – Journal of International Studies OnlineFirst, 7. April 2010 … Continue reading

1994 hatten Michael Hutter und Gunther Teubner den homo juridicus im Blick [9]Michael Hutter/Gunther Teubner, Der Gesellschaft fette Beute: Homo juridicus und homo oeconomicus als kommunikationserhaltende Fiktionen, in: Peter Fuchs/Andreas Göbel (Hg.), Der Mensch, das Medium … Continue reading, aber nicht als Rechtssubjekt, sondern als empirischen Typus und theoretisches Konstrukt. Sie überlegten, wie man sich ihn als Parallele zum homo oeconomicus vorstellen könne. Zu diesem Zweck stellten sie den homo juridicus als reasonable man vor, also als »verständigen Rechtsgenossen« [10]Jutta Limbach, Der verständige Rechtsgenosse, 1977. »Sind die Handlungsmotive des homo oeconomicus und des homo juridicus reale psychische Sachverhalte, die man mit den Mitteln empirischer Sozialforschung abfragen kann? Oder sind sie reine analytische Konstrukte der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, die sich zwar in der Prognose bewähren müssen, denen aber selbst kein Realitätsgehalt zukommt?« (S. 110). Hutter und Teubner wollten schon »diese Alternative selbst zurückweisen und »behaupten stattdessen: Die Realität des rational actor … ist eine kommunikative Fiktion der Rechts- und der Wirtschaftspraxis selbst.« (S. 110). Natürlich zeige die Empirie, dass es den rational Handelnden homo juridicus ebenso wenig gebe wie den oeconomicus. Ich würde allerdings schon bezweifeln, dass die Parallelisierung von homo oeconomicus und homo juridicus überhaupt angemessen ist. Der reasonable man, der den homo juridicus ausfüllen soll, ist von vornherein nicht als rational actor gedacht, sondern als ein normatives Leitbild, das Klugheit einfordert, und zwar Klugheit in erster Linie gar nicht im Hinblick auf den Inhalt oder die Einhaltung von Rechtsnormen, sondern Klugheit im Hinblick auf Maßnahmen zur Schadensverhütung oder zur Einschätzung des Kindeswohls u. a. m. Die Parallelisierung stimmt aber auch deshalb nicht, weil die spezifische Rationalität des homo oeconomicus schlechthin in jeder Entscheidungssituation gefragt ist, während der »verständige Rechtsgenosse« nur in Ausnahmesituationen zum Einsatz kommt, in denen Klugheitsurteile oder Abwägungen gefordert sind. Bei dieser Ausgangslage wird der homo juridicus auch als »Realfiktion«, die »für die strukturelle Kopplung von kommunikativen Operationen in Wirtschaft und Recht mit den dazu simultan ablaufenden psychischen Operationen« sorgt, nicht besser, sondern gerät zu einer kunstvollen begriffssoziologischen Konstruktion.

Es gibt keine der ökonomischen vergleichbare juristische Rationalität, die sich von der sozialen Einbettung des Rechts lösen könnte. Als empirischer Durchschnittstyp wäre homo juridicus nur eine Spezies des homo sociologicus, der – mehr oder weniger – in rechtlich geprägten Rollenerwartungen zappelt. Das wäre dann der homo legalis, von dem bei Lucke [11]Doris Lucke, Normerosion als Akzeptanzproblem. Der Abschied vom »homo legalis«?, in: Monika Frommel u. a. (Hg.), Normenerosion, 1996, S. 57-74. die Rede ist und den Lucke verabschiedet hat, weil er, politikerfahren und demokratieerprobt, die Akzeptanz von Rechtsnormen von Partizipation und/oder informierter Einwilligung abhängig mache. [12]Lucke a. a. O. S. 65.

Der räsonierende und entscheidende Jurist als rational actor, vergleichbar dem homo oeconomicus, wäre als solcher wohl nur ein automatum juridicum. Als empirisch gedachtes Gegenmodell zum homo oeconomicus kann am besten der durch O. W. Holmes sprichwörtlich gewordene »bad man« herhalten, der berechnend bis an die Grenzen geht.

»If you want to know the law and nothing else, you must look at it as a bad man, who cares only for the material consequences which such knowledge enables him to predict, not a good one, who finds his reason for conduct whether inside the law or outside of it, in the vaguer sanction of conscience.« [13]The Path of Law, 1897.

Dieser Bösewicht ist ein rational actor. Das wäre mein Kandidat für den homo juridicus. Aber da verzichte ich lieber ganz.

Nachtrag: Jörg Risse, Der Homo iuridicus – ein gefährliches Trugbild. Wie Heuristiken richterliche Entscheidungen beeinflussen, 2018, 2848-2853. Risse verwendet den Begriff des homo juridicus für die idee des Juristen als als rationalen, vom Recht geleiteten Entscheider, um dieses Bild dann mit Hilfe von Kahnemann, Tversky usw. zu demontieren. Überflüssig.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Thomas Raiser, Homo oeconomic, homo sociologicus, homo juridicus: Leitbilder wissenschaftlicher Forschung?, in: Matthias Mahlmann (Hg.), Gesellschaft und Gerechtigkeit, Festschrift für Hubert Rottleuthner, 2011, 347-356.
2 Jacob Katzenstein, Der lachende Jurist, Dresden 1908.
3 Giorgio Del Vecchio, Der »Homo Iuridicus« und die Unzulänglichkeit des Rechts als Lebensregel, Verlag: Beograd, 1937.
4 Moritz Rinn, Aktivieren und Strafen, 2009, S. 184 [oops.uni-oldenburg.de/936/1/rinakt09.pdf].
5 Alain Supiot, Essai sur la fonction anthropologique du Droit, Paris, Seuil, 2005, englisch als: Homo Juridicus: On the Anthropological Function of the Law, Alain Supiot, London:Verso, 2007.
6 Dazu die ebenso informative wie kritische Besprechung von Robert Knox in: Historial Materialism 17, Nr. 2, 2009, 286-299. Kritisch ist Knox vor allem deshalb, weil Supiot seiner Ansicht nach Paschukanis nicht richtig würdigt. Eine weitere Rezension von Jerome Brown lässt nicht erkennen, warum das Buch seinen Titel trägt und zeigt damit, dass dieser nicht viel zur Sache tut (Industrial and Labor Relations Review 61, 2008, 582-583.
7 Inhaltsreferat bei Ernst-Joachim Mestmäcker, Soziale Marktwirtschaft – eine Theorie für den Finanzmarkt nach der Krise?, in: Eberhard Kempf u. a. (Hg.), Ökonomie versus Recht im Finanzmarkt?, 2011, S. 13-18.
8 Louiza Odysseos, Human Rights, Liberal Ontogenesis and Freedom: Producing a Subject for Neoliberalism?, Millennium – Journal of International Studies OnlineFirst, 7. April 2010 (doi:10.1177/0305829810364876).
9 Michael Hutter/Gunther Teubner, Der Gesellschaft fette Beute: Homo juridicus und homo oeconomicus als kommunikationserhaltende Fiktionen, in: Peter Fuchs/Andreas Göbel (Hg.), Der Mensch, das Medium der Gesellschaft?, 1994, 110-145.
10 Jutta Limbach, Der verständige Rechtsgenosse, 1977.
11 Doris Lucke, Normerosion als Akzeptanzproblem. Der Abschied vom »homo legalis«?, in: Monika Frommel u. a. (Hg.), Normenerosion, 1996, S. 57-74.
12 Lucke a. a. O. S. 65.
13 The Path of Law, 1897.

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