Nun hat auch die Ruhr-Universität ihr Zentrum für Gender Studies

Nach einer Pressemitteilung vom Monatsanfang gründet die Ruhr-Universität das Marie-Jahoda-Center for International Gender Studies. Es soll von der Professorin Katja Sabisch aus der Fakultät für Sozialwissenschaft geleitet werden.

In der Pressemitteilung heißt es, die Geschlechterforschung an der RUB blicke auf eine mehr als drei Jahrzehnte währende Geschichte. Da darf ich wohl an den Anfang erinnern. Immerhin nehme ich für mich in Anspruch, der erste Frauenforscher an der Ruhr-Universität gewesen zu sein, indem ich 1985/86 den »Frauenbericht für die Stadt Bochum« organisiert habe. Das war in einer Zeit, als Gleichberechtigung durch Gesetz auf dem Programm stand und Bund, Länder und Kommunen Frauenberichte anfertigen ließen und Frauenbeauftragte einsetzten. Unser Bericht sollte die Entscheidung über die Einrichtung einer Frauengleichstellungsstelle nach § 68 Abs. 4 der Gemeindeordnung NW vorbereiten.

Ich selbst habe damals nur Einleitung und Zusammenfassung geschrieben. Den Rest haben 24 Mitarbeiter geleistet, darunter 21 Frauen. Ich will hier jedenfalls den ersten Absatz der Einleitung zitieren, denn er ist heute ein Zeitdokument:

»Kennzeichnend für die Situation der Frauen in Bochum ist der Umstand, daß mit der Anfertigung dieses Berichts ein Mann beauftragt wurde. Das liegt nicht daran, daß es in Bochum keine Frau gab, die diese Aufgabe hatte übernehmen können. Tatsachlich ist die Mehrzahl der Beiträge zu diesem Bericht von Frauen geleistet worden. Es fehlte aber anscheinend eine Frau in einer hinreichend hervorgehobenen Position, die zugleich mit den notwendig technischen und organisatorischen Mitteln ausgerüstet war. Sicher kamen dafür nicht nur Universitätsprofessoren in Betracht. Die Zahlen sprechen jedoch hier eine besonders klare Sprache. Unter 2S0 ordentlichen Professoren der Ruhr – Universität waren nur drei Frauen, darunter eine einzige außerhalb der medizinischen Fakultät.«

Der vorgenannte Bericht war keine Eintagsfliege der Frauen­forschung. 1994/95 folgte unser so genanntes Coplacement-Projekt. Es sollte die rechtlichen und sozialen Barrieren erkunden, die der gemeinsame Beschäftigung von Paaren bei einem Arbeitgeber im Wege standen und Strategien entwickeln, um Karrierepaare mit ihren Arbeitsplätzen räumlich zusammenzuführen. Darüber habe ich bereits auf Rsozblog kurz berichtet.

Warum heute diese Erinnerung an objektiv gesehen eher kümmer­lichen Ausflüge in die Frauen­forschung? Der emanzipatorische Feminismus, den auch die meisten Juristen unterstützten, ist durch einen kulturalistisch konstruktivistischen Feminismus abgelöst worden, der zunehmend auf Unverständnis stößt, auch bei mir. Ich habe damit gekämpft, indem ich mich an einer ausführlichen Kritik an Bourdieus »Männlicher Herrschaft« versucht habe. Dabei habe ich zwar dessen theoretische Erfindungen wie den Habitus und das symbolische Kapital schätzen gelernt. Seine Analyse der männlichen Herrschaft baut jedoch, wie mir scheint, auf einen normativen Rückschaufehler.[1]

Inzwischen habe ich auf Rechtssoziologie-online den § 59 »Recht und Geschlecht« eingestellt. Die Annahmen, die diesem Abschnitt zugrunde liegen, werden nicht überall auf Zustimmung stoßen. Ich will sie hier in zehn Thesen kurz zusammenfassen, wiewohl nackte Thesen härter klingen, als sie gemeint sind.

  1. Feminismus ist nicht nur und nicht einmal in erster Linie eine um Objektivität bemühte wissenschaftliche Disziplin, sondern eine soziale Bewegung.
  2. Feminismus als soziale Bewegung leidet unter der Allianz mit der Antirassismusbewegung in den USA und der LGBT-Bewegung.
  3. Es gibt Grenzen der Interpretierbarkeit. Auch wenn biologische und psychische Qualitäten und Gesetzmäßigkeiten nicht so eindeutig festgelegt sind wie chemische und physikalische, sind sie doch nicht schlechthin sozial und kulturell verfügbar.
  4. Kontingent und damit interpretierbar ist aber die gesell­schaftliche Relevanz der biologischen Unterschiede zwischen Mann und Frau. Insoweit hat sich die Interpretation im Laufe der Geschichte verändert.
  5. Die »Nullhypothese« und Butlers noch radikalere Dekon­struktion des biologischen Geschlechts sind anerken­nens­werte, aber letztlich zum Scheitern verurteilte Versuche, qua Wissenschaft den LGBTs ihren Minderheitsstatus und die damit vielfach verbundenen Diskriminierungen zu nehmen.
  6. Frauen sind keine Minderheit, und deshalb gerät der Feminismus in eine Schieflage, wenn er sich nicht vom Diversitätsdiskurs separiert.
  7. Das Geschlechterarrangement war über die Jahrtausende durch die Gebärfähigkeit der Frau und die größere Körperkraft des Mannes bestimmt. In der Moderne und vollends im 20. Jahrhundert haben die biologischen Unterschiede für die Anforderungen, die im gesellschaftlichen Leben zu erfüllen sind, ihre Bedeutung verloren. Heute ist allein maßgeblich, dass Männer und Frauen über die gleichen intellektuellen und praktischen Fähigkeiten verfügen und dass Frauen die gleichen innovativen oder künstlerischen Leistungen erbringen wie Männer.
  8. De jure ist die Gleichstellung der Geschlechter erreicht. De facto wirken noch immer Reste des historischen Geschlechter­arrangements. Einem modernen Geschlechter­arrangement fehlt es aber an Konturen. Das Dilemma des Differenzfeminismus besteht fort. Er zeichnet sich kein positives Leitbild, an dem Frauen ihre Wahlen orientieren könnten. Die Wunschidentität der Frauen scheint männlich zu sein.
  9. Das Gendermainstreaming, insbesondere das sprachliche Gendering wirkt inzwischen kontraproduktiv.[2]
  10. Der feministische Diskurs ist auf nicht-männliche Identitäten zentriert und hat keine positiven Vorstellungen über Hetero­sexualität und über weibliche und männliche Identitäten entwickelt.

Voraussichtlich werde ich einige dieser Thesen noch ausführlicher darstellen.

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[1] Rsozblog vom 21. 2. 2018: Bourdieus Diagnose männlicher Herrschaft bei den Kabylen als normativer Rückschaufehler.

[2] Rsozblog vom 3. März 2019: Drei Mal generisches Femininum.

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