Normalitätsargumente

Es geht darum, wie angekündigt, in einem natural turn Normalitäts- und Natürlichkeitsargumenten wieder zu ihrem Recht zu verhelfen. Der Umgang mit dem Natürlichkeitsargument ist schwieriger. Daher vorab ein Blick auf Normalitätsargumente.

Normalität ist kein einheitliches Phänomen. Es kommen stets viele Normalitäten in Betracht. Biologische, psychische und soziale Parameter können mehr oder weniger normal ausfallen. Nur zum kleineren Teil haben Menschen es selbst in der Hand, mehr oder weniger normal zu sein.

Das Streben nach Normalität wird gerne als Konformität abgewertet. Aber Normalität ist als solche nicht minderwertig. Für viele Menschen, wenn nicht für die meisten, bedeutet Normalität eine Entlastung. Der allgemeine Hintergrund von Normalität gibt dem Individuum die Chance, sich durch Abweichung zu profilieren. Daraus folgt aber nur eine schwache Wertschätzung von Normalität. Auf eine starke Wertung von Normalität verweist der Vitalismus Canguilhems, von dem in der letzten Fortsetzung die Rede war. Eine solche Wertschätzung bildet die Basis des neoaristotelischen Naturalismus, wie er von Philippa Foot mit Hilfe von Michael Thompson begründet worden ist. Auch wenn ich Foot in ihrer Ablehnung einer nonkognitivistischen Ethik nicht folgen kann, so bleiben ihre Prämissen doch interessant und relevant. Den Maßstab der Gutheit als zentrale Prämisse gewinnt Foot aus den natürlichen Formeigenschaften der jeweiligen Spezies, ihrer Lebensform.

Den Begriff der Lebensform hat Michael Thompson ausgearbeitet.[1] Er meint, die üblichen Definitionen des Lebens mit einer Liste von »Merkmalen des Lebendigen«[2] bildeten eine stabile Einheit, so dass man in einen Zirkel gerate, wenn man eines von ihnen separat zu erläutern versuche. Leben zeige sich nicht im Abstrakten, sondern werde nur in lebendigen Individuen wirklich. Zwischen dem abstrakten Begriff des Lebens und dem konkreten Individuum steht die Spezies (Gattung, Art), die Thompson »Lebensform« nennt. Über die Lebensformen lassen sich daher allgemeine Aussagen machen.[3]

Hinsichtlich der allgemeinen Aussagen über die Spezies oder Lebensform spricht Thompson von naturhistorischen Urteilen (natural-historical judgements). Diese Benennung leitet er von Aussagen ab, wie man sie typisch in Wander- und Naturführern findet, wenn es dort etwa heißt: Hier leben Rotluchse. Die Fellfarbe der Körperoberseite reicht von blassgelb bis rötlich braun. Im Frühling bringt der weibliche Rotluchs zwei bis vier Junge zur Welt. Später lernen die Jungen, Kaninchen, Hasen und andere Kleintiere zu jagen. [4] Dabei handelt es sich jedoch nicht um Allsätze, denn die Aussage muss nicht auf jedes Exemplar der Gattung zutreffen, sondern um Urteile über typische Eigenschaften, die auch dann »wahr« sind, wenn sie nicht bei allen Individuen zutreffen. Man hat auch schon Rotluchse mit schwarzem Fell gefangen.

Thompson verwendet einigen Aufwand darauf zu begründen, dass Aussagen über eine Lebensform allgemeingültige Urteile sind, wiewohl sie nicht auf jedes Exemplar der Gattung zutreffen. Dazu bemüht er insbesondere die Kategorienlehre des Aristoteles. Diese Bemühungen laufen darauf hinaus, dass sich Lebensformen durch typische Eigenschaften und Prozesse auszeichnen, mit einem anderen Ausdruck, durch Normalität.

Spannend wird Thompsons Gedankengang durch die anschließende Frage, ob naturhistorische Urteile, also allgemeine Aussagen über eine Spezies oder Lebensform, normativer Art sind.[5] Seine Antwort schillert, ist aber doch letztlich negativ. Naturhistorische Urteile scheinen einen »verborgenen normativen Unterbau«[6] zu haben. Sie liefern die Maßstäbe oder Standards für die Exemplare der Gattung. Der Züchter wird ein Pferd nach seinem Körperbau als wohlgebildet und geeignet für den Rennsport einstufen, der Kenner eine Rose als besonders schönes Exemplar ihrer Gattung. Von einer Katze mit drei Beinen könnte man sagen, sie sei defekt, von einer Pflanze, die wuchert, sie sei krank; denn eine Katze »sollte« vier Beine haben, eine Pflanze nicht wuchern. Mit solchen Aussagen werden normative Kategorien, die eigentlich nur menschlichem Verhalten gelten, auf die subrationale Natur angewendet. Normalität, Anormalität und Anomalien = »natürliche Defekte« sind stets »lebensformrelativ«. Dabei handelt es sich zwar um »künstliche Kategorien«.[7] Aber letztlich sind alle Begriffsbildungen künstlich. »Naturhistorische Urteile«, welche die Lebensform einer Spezies beschreiben, sind deshalb nicht normativ. Anders könnte es liegen, wenn die Begriffsbildung nicht den Lebensformen der Natur im engeren Sinne, sondern sozialen Institutionen wie der Familie oder dem Staat dient. Aber das ist nicht Thompsons Thema.

Normative Urteile im eigentlichen Sinne fordern ein in irgendeiner Weise durch Willen und Verstand gelenktes Verhalten ein, wie es nur dem Menschen möglich ist. Es kommt daher zum Schwur, wenn der Mensch als Lebensform beschrieben wird. Im Vorgriff auf die Erörterung des Natürlichkeitsarguments zitiere ich hier nur, wie Thompson am Ende seiner Abhandlung auf den neoaristotelischen Naturalismus hinweist:

»Eine bestimmte Spielart von zeitgenössischem Aristotelismus in der praktischen Philosophie versucht, die antike Vorstellung zu rechtfertigen, daß, wie wir es jetzt formulieren können, Irrationalität und Laster Formen des natürlichen Defekts sind; Philippa Foots Natural Goodness bietet beispielsweise eine ungewöhnlich eindrucksvolle Darstellung dieser Idee.«[8]

Foot verankert ihren ethischen Naturalismus in der Natur des Menschen, indem sie dessen Empfänglichkeit für Gründe als praktische Rationalität als wesentliches Merkmal seiner »Lebensform« postuliert.[9] Die Unzugänglichkeit für Gründe gilt ihr als natürlicher Defekt. Daran werde ich anknüpfen, voraussichtlich unter der Überschrift »Philippa Foots halbierter Naturalismus«.

Nach diesem Exkurs zurück zur Normalität. Der Exkurs sollte an dieser Stelle nur einer Aufwertung des Normalen dienen. Er sollte zeigen, dass das Normale in Gestalt von Lebensformen das Leben ausmacht. Auch Abweichungen gehören zum Leben. Aber sie bleiben doch stets von einer Lebensform abhängig.

Die von Thompson und Foot so genannten Lebensformen sind nicht als solche normativ, aber sie haben teil an der normativen Kraft des Faktischen. Diese Kraft ist ein sozialpsychologisch verankertes empirisches Phänomen, gegen das sich nicht streiten lässt. Noch vor allem religiösen oder moralischen Überbau äußert die soziale ebenso wie die biologische Normalität faktisch ihre Überzeugungskraft. Die persuasive Kraft der Normalität begründet aber kein ethisches Argument. Sie beruht allein auf einer psychologischen Gesetzmäßigkeit. Ethische Reflexion führt im Gegenteil zu großer Skepsis gegenüber jedem Versuch, natürliche oder soziale Normalität als Argument anzuführen.

Normalitätsargumente sind von vornherein indiskutabel, soweit sie sich auf Parameterbeziehen, auf welche die Betroffenen keinen Einfluss haben, wie bei einer körperlichen Behinderung. Aber auch die argumentative Berufung auf Normalität zur Bewertung und Einforderung sozialen Verhaltens bleibt problematisch. Das gilt auch dann, wenn die Gefahr eines naturalistischen Fehlschlusses erkannt ist, das Argument daher nicht als zwingend eingebracht wird. Normalitätsargumente sind gefährlich, weil sie stets Minderheiten treffen, und zwar selten positiv, meist dagegen negativ. Deshalb sind solche Argumente aber nicht von vornherein ausgeschlossen. Werden sie mit Minderheitenschutz-Kautelen gestützt, so können sie annehmbar sein.

Im Recht sind Normalitätsargumente durchaus vertraut. So verwendet, wer sich auf Sozialadäquanz oder Verkehrssitte beruft, ein Normalitätsargument. Die Zivilrechtsprechung versucht, ihre Urteile mit der Figur eines mehr oder weniger imaginierten, empirischen oder normativ gedachten Dritten zu objektivieren. Da werden der bonus pater familias, der objektive Beobachter und der verständige Rechtsgenosse, der vernünftige Angehörige eines Verkehrskreises, der ordentliche Kaufmann und der unvoreingenommene Durchschnittsleser bemüht.[10] Eine ähnliche Rolle spielt im amerikanischen Recht die reasonable person. Der Sache nach wird hier der »Normalo« bemüht. Auch die Ortsüblichkeit, mit der sich ein Emittent nach § 904 II BGB gegen Unterlassungsansprüche von Grundstücksnachbarn wehren kann, interpretiere ich als Normalitätsargument. Für § 1 BImSchG muss man mindestens diskutieren, ob es gilt, nur »Normalmenschen« vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.[11] Die Aufzählung lässt sich verlängern. Allerdings hat die Normalität nie das letzte Wort. Stets steht am Ende ein Werturteil, dass der Sitte bescheinigt, keine Unsitte zu sein, oder das besagt, unter den gegebenen Umständen gelte es, diejenigen vor Schaden zu bewahren, die aus der Norm fallen, und dafür den »Normmenschen« gewisse Einschränkungen aufzuerlegen.

[Fortsetzung folgt.]


[1] Michael Thompson, The Representation of Life, in: Rosalind Hursthouse u. a. (Hg.), Virtues and Reasons 1995, 247–296. Überarbeitete Fassung in Michael Thompson, Life and Action, 2008; deutsch als Michael Thompson, Leben und Handeln, Grundstrukturen der Praxis und des praktischen Denkens, 2011.

[2] Thompson 2011, S. 46ff. Thompson hätte sich auch auf die Aufzählung im Wikipedia-Artikel »Leben« beziehen können. Dort werden genannt: Energie- und Stoffwechsel, Organisiertheit und Selbstregulation (Homöostase), Kommunikation (Koordination aller Lebensprozesse mit Signalen), Reaktion auf chemische oder physikalische Reize, Wachstum, Fortpflanzung und Vererbung.

[3] Thompson 2011 S. 65.

[4] Thompson 2011 S. 83.

[5] Thompson 2011 S. 96ff.

[6] Thompson 2011 S. 105.

[7] Thompson 2011 S. 106.

[8] Thompson 2011 S. 106.

[9] Vorläufig sei auf das vorzügliche Referat von Tilo Wesche, Ethischer Naturalismus. Erste und zweite Natur bei Foot und McDowell, in: Thomas Hoffmann/Michael Reuter (Hg.), Natürlich gut. Aufsätze zur Philosophie von Philippa Foot, 2010, 263-291 (S. 265-277) verwiesen.

[10] Dazu kritisch Eva Kocher, Die Position der Dritten. Objektivität im bürgerlichen Recht, JöR NF 67, 2019, 403-426.

[11] Dazu Monika Böhm, Der Normmensch. Materielle und prozedurale Aspekte des Schutzes der menschlichen Gesundheit vor Umweltschadstoffen, 1996.

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