Die Rückkehr des typischen Gewohnheitsverbrechers

5 % der Männer und 1% der Frauen haben die Veranlagung zum Gewohnheitsverbrecher. Das entnehme ich der Pressemitteilung der Ruhr-Universität, mit der eine Veröffentlichung des Psychiaters Boris Schiffer angekündigt wird, die im Mai im Forschungsmagazin RUBIN der Ruhr-Universität erscheinen soll. Die Überschrift der Ankündigung lautet »Der Prototyp des Verbrechers«. Dem ehemaligen Kieler Studenten, der noch Georg Dahm in der Vorlesung erlebt hat, stößt dessen Tätertypenlehre auf, nach der das Strafrecht nicht (nur) auf rechtswidrig schuldhafte Tat, sondern auf einen bösen Charakter reagieren sollte. Im Hintergrund stand das Gewohnheitsverbrechergesetz vom 24. 11. 1933, das für gefährliche Gewohnheitsverbrecher eine Strafverschärfung und die obligatorische Anordnung der Sicherungsverwahrung vorsah. Hellmuth Mayer, von dem auf Rsozblog in letzter Zeit wiederholt die Rede war, hat die Sicherungsverwahrung stets als eine grausame Maßnahme bekämpft. Da ist sie nun wieder, » Die ewige Versuchung des Täterstrafrechts«[1]. Auf die Reaktionen bin ich gespannt.


[1] Klaus Lüderssen, Die ewige Versuchung des Täterstrafrechts, Kritische Justiz 39, 2006, 361-367.

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