Volker Boehme-Neßlers unscharfes Netzwerkkonzept

Volker Boehme-Neßler widmet in seiner 2008 erschienenen Habilitationsschrift »Unscharfes Recht« dem Netzwerkkonzept ein großes Kapitel (Vernetzung und Recht, S. 500-632). Er findet in der Netzwerkforschung ein neues »Paradigma«, das er dem ganzen Rechtssystem überstülpt. Er stellt die Netztheorie neben die Systemtheorie und findet in ihr eine alternative Beschreibungsmöglichkeit. Boehme-Neßler bietet ein Beispiel dafür, dass auch eine eingehende Rezeption der Netzwerkforschung nicht unbedingt rechtstheoretischen Fortschritt bedeutet.
Das ausführliche Referat der Netzwerkforschung ist selektiv. So heißt es gleich zu Anfang: »Netze sind dezentral« (S. 501) Das ist nur zutreffend, wenn man sie allein wegen der Mehrzahl von Knoten als dezentral qualifiziert. Tatsächlich gibt es sowohl strategisch zentralisierte Netze als auch in skalenfreien Netzen spontane Zentralisierungsphänomene. Auf S. 516 erfährt man dann zwar, dass es nicht nur egalitäre, sondern auch hierarchisch strukturierte, aristokratische Netzwerke gibt. Doch wird die Feststellung im nächsten Satz wieder relativiert mit der Feststellung, auch in hierarchischen Netzwerken verfügten die einzelnen Elemente über relative Autonomie. Aus der Theorie der skalenfreien Netze wird ein Modell von »geordneten Beziehungs-Clustern« übernommen (510), und damit der Witz verpasst, der doch gerade im unmäßigen Größenwachstum einzelner Knoten besteht. Zwar werden später (S. 514f.) noch die Hubs als »Superknoten« eingeführt. Aber die sind einfach nur super.
Wenn dann S. 517 ff die »Charakteristika von Netzwerken« besprochen werden, kommen alle die Prädikate zum Vorschein, die den Netzwerkbegriff ideologisch machen. [1]Zur Ideologieanfälligkeit des Netzwerkbegriffs bereits die im Einträge vom 28. April 2012 (Die Rechtstheorie ist schlecht vernetzt.) und vom 9. Mai 2012 (Wo bleibt »Die dunkle Seite der … Continue reading Netzwerke sind »dynamisch«, sie befinden sich im »Fließgleichgewicht«. Sie lassen sich als »grundlegendes Muster des Lebens« verstehen (S. 518). Auch politische und wirtschaftliche Netze dienen eigentlich dem Informationsfluss (S. 518). Netze sind »interaktiv«, und das heißt im Kern, sie sind »responsiv« und »reziprok« (S. 518f.). Die in Netzen realisierte Rückkopplung stellt eine Art von »checks and balances« dar (S. 520). Netzwerke befördern über Grenzen hinweg »Konvergenz und Konnektivität« (S. 520f.). Netzwerke sorgen für »inneres Gleichgewicht«. Zwar können komplexe Systeme instabile Zustände entwickeln. Aber das Chos bleibt aus. Aus der Instabilität folgt vielmehr lawinenartig großer Erfolg, sei es im Bereich der Wirtschaft, sei es bei kulturellen Ideen und Trends. Aus instabilen Gleichgewichten entwickelt sich neue Ordnung (S. 522). Netzwerke sind »innovativ« und »robust«, und sie tragen das Qualitätssiegel des Evolutionären (S. 534). Reziprozität und Kooperation (wie sie in Netzwerken realisiert werden) sind »ein übergreifendes Muster des Lebens« (S. 523). S. 527 lernen einen neuen homunculus kennen, den homo reciprocus. Es ist natürlich richtig, dass soziale Netzwerke durch Austausch und Austauschmöglichkeiten in Gang gehalten werden. Das Problem liegt aber darin, dass »der Ausgleichs- und Entwicklungsmechanismus des Tausches … anders als in offenen Marktstrukturen, nur bis zu den jeweiligen Netzwerkgrenzen« reicht. Wer dem Netz angehört, erfährt eine Vorzugsbehandlung. [2]Volker von Prittwitz, Die dunkle Seite der Netzwerke, Strategien gegen Vermachtung und Korruption, Online-Veröffentlichung 2001: http://www.volkervonprittwitz.de/die_dunkle_seite_der_netzwerke.htm.
Nach über dreißig Seiten Lobgesang gibt es dann aber doch einen mahnenden Absatz (S. 534 f.). »Knoten sind eben nicht nur Ansatzpunkte für Interaktion und Kommunikation, sondern gleichzeitig auch Reibungspunkte und potenzielle Konfliktherde.« Der Absatz steht unter der Überschrift »Vernetzungsparadox«, und so kommt, was kommen muss. Das Paradox wird aufgelöst. »Gleichzeitig – das lässt sich als Paradox der Vernetzung bezeichnen – führen dieselben Eigenschaften aber dazu, dass die Komplexität dann doch bewältigt wird.«
Das eigentliche Problem der Netzwerktheorie von Boehme-Neßler liegt jedoch nicht in ihrer Ideologielastigkeit, sondern in der Proliferation des Netzwerkkonzepts. Mehr oder weniger alle Rechtsphänomene werden mit Begriffen aus der Netzwerktheorie überzogen. Natürliche und juristische Personen, Verwaltungen und Gerichte werden zu Knoten. Sie sind durch »Fäden« verbunden, über die Interaktionen stattfinden. Auch Rechtsbegriffe, Normen und dogmatische Konstruktionen werden zu Knoten. Einzelne Knoten, etwa die Europäische Union oder die internationale Handelsschiedsgerichtbarkeit (S. 546ff), werden als Superknoten identifiziert. Art. 25 GG wird zum Superknoten, der Völkerrecht und innerstaatliches Rechts miteinander verbindet, ebenso Art. 24 I GG für die Verbindung zu supranationalen Institutionen (S. 550f.). Normen und die europäische Union gehören kaum demselben Netz an. Überhaupt, Superknoten gibt es reichlich unter den europarechtlichen Normen, unter den so genannten Querschnittsbegriffen, unter den dogmatischen Konstruktionen wie dem Konzept der Drittwirkung von Grundrechten (S. 556) und weiter unter Rechtsinstituten (transnationale Verwaltungsakte, internationale Handelsbräuche (S. 558).
Nach den Knoten kommen die Fäden (S. 560ff). Die Fäden bestehen aus Kommunikation. Auf 30 Seiten ist daher von verschiedenen Aspekten der Rechtskommunikation die Rede. Darüber geht die Beziehung zum Netzwerk des Rechts verloren. Sie wird S. 592 mühsam wiederhergestellt mit der Aussage, die unterschiedlichen Fäden im Netzwerk des Rechts hätten einen strukturellen und einen prozesshaft dynamischen Aspekt. Als Zwischenfazit wird festgehalten. »Die Bestandteile eines Netzes lassen sich im Recht tatsächlich identifizieren. Das Recht hat Knoten, Superknoten und Fäden. Das deutet darauf hin, dass das Recht tatsächlich ein Netz ist.« Damit aus diesen Bauteilen ein Netz werde, müssten nur noch die typischen Netzeigenschaften festgestellt werden, nämlich Interaktivität, Reziprozität und Nonlinearität. Unter Nonlinearität versteht Boehme-Neßler die in Netzen gegebene Erreichbarkeit von Knoten nicht bloß auf direktem Wege von A zu B, sondern auf Umwegen und über Querverbindungen (S. 533f.). Die genannten drei Eigenschaften werden auf den nächsten 30 Seiten (bis S. 624) natürlich auch gefunden. Und so hat die Untersuchung gezeigt: »Das Netz insgesamt lässt sich als ausdifferenziertes Netzwerk begreifen. Damit ist keine bloße Analogie, sondern eine Homologie gemeint. Das Recht ist nicht wie ein Netz. Das Recht ist ein Netz«. (S. 625) Es folgt die normative Konsequenz: Das Recht soll sich benehmen wie ein Netzwerk, also interaktiv, reziprok und nichtlinear, kurz, wie im Buchtitel versprochen, unscharf.
Die inhaltlichen Konsequenzen Boehme-Neßlers aus dem Netzwerkkonzept (S. 626-632) entsprechen mehr oder weniger dem, was man heute in Rechtssoziologie und Rechtstheorie über das Recht zu sagen pflegt: Das Recht muss sich von seinem Selbstverständnis als hierarchisch, linear und konditional strukturiert verabschieden. Recht ist ein Produkt der Evolution und deshalb nicht systematisch durchgeplant. Als Instrument zweckrationaler Steuerung ist das Recht ungeeignet. Die Einheit des Rechts ist Illusion, denn Rechtspluralismus ist Realität. Widerspruchsfreiheit ist nicht erreichbar. Mit diesen Thesen steht Boehme-Neßler nicht allein, und sie sollen als solche hier auch gar nicht kritisiert werden. Die Kritik gilt allein ihrer Ableitung aus dem »Netzwerkparadigma«. Wenn mehr dahinter stecken soll als eine überbeanspruchte Metapher, dann möchte man genauer wissen, an welche Netze der Verfasser gedacht hat. Geht es um ein Netz? Geht es um viele Netze? Geht es um Akteursnetzwerke oder um Ereignisnetzwerke oder um semantische Netze? Wenn es um semantische Netze geht, sind dann deskriptive, normative oder logische Beziehungen zwischen den Knoten gemeint? Dass Widerspruchsfreiheit »kein relevanter Topos für Netze« ist (S. 630), mag für Ereignisnetze und semantische Netze gelten, wenn die Beziehungen deskriptiv analysiert werden. Aber es gilt sicher nicht für semantische Netze von normativen oder logischen Beziehungen. Und wenn es schließlich heißt, »Widersprüche« seien nicht zuletzt die Treiber der Kommunikation in Netzen und der Weiterentwicklung von Netzen« (S. 633), sind dann logische Widersprüche gemeint oder Konflikte vom Format »ich widerspreche dir«? Die »Interventions- und Steuerungsgesetzgebung« mag ein »Auslaufmodell« sein« (S. 627). Doch wem gilt die Steuerung, dem »Netzwerk Recht« (so S. 626) oder der Gesellschaft? Unter »netzgeprägtem Denken« (S. 631) kann ich mir gut ein Nachdenken über Netzwerke vorstellen. Aber dass Kausalität und Linearität als Denkkategorien obsolet werden (S. 630), wenn man die »Nonlinearität« von Netzwerken, das heißt also die vielfach indirekte und vermittelte Kommunikation zwischen seinen Knoten, zur Kenntnis nimmt, will nicht einleuchten.
Es lässt sich gar nicht vermeiden, immer wieder von Netzen, Netzwerken, Vernetzung oder Verflechtung zu reden. Doch wenn man mit solcher Rede einen interdisziplinären Anspruch erhebt, dann muss man sehr viel genauer werden.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Zur Ideologieanfälligkeit des Netzwerkbegriffs bereits die im Einträge vom 28. April 2012 (Die Rechtstheorie ist schlecht vernetzt.) und vom 9. Mai 2012 (Wo bleibt »Die dunkle Seite der Netzwerke«?).
2 Volker von Prittwitz, Die dunkle Seite der Netzwerke, Strategien gegen Vermachtung und Korruption, Online-Veröffentlichung 2001: http://www.volkervonprittwitz.de/die_dunkle_seite_der_netzwerke.htm.

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