Wie übersetzt man »Popular Legal Culture«?

Aus den Themen »Rechtskenntnis«, »Rechtsbewusstsein« und »Einstellung der Bevölkerung zum Recht« ist unter dem Einfluss der sog. cultural studies in den letzten Jahrzehnten das Thema »Popular Legal Culture« geworden. Es fehlt an einer passenden deutschen Übersetzung. Zwar wird in der deutschen wissenschaftlichen Literatur der Ausdruck »Populärkultur« verwendet. Man könnte also von populärer Rechtskultur sprechen. Aber »populär« hat im Deutschen unerwünschte Konnotationen; es klingt nach »populistisch« oder nach »Pop« im Sinne von Unterhaltung. Die richtige Übersetzung wäre »Rechtliche Volkskunde«. Die Volkskunde[1] war Vorläufer der Kulturwissenschaft. Volkskunde als Begriff kam um 1800 im Verwaltungsschrifttum des aufgeklärten Absolutismus auf und wurde von Statistikern, Geographen und Reiseschriftstellern verwendet. Man verstand darunter eine empirische Charakter-, Menschen- und Völkerkunde. »Volk« war nicht mehr als Land und Leute. Als Begründer einer wissenschaftlichen Volkskunde gilt 1853 Wilhelm Heinrich Riehl. Von ihm erschienen 1851-54 eine »Naturgeschichte des Volkes als Grundlage einer deutschen Social-Politik« in drei Bänden sowie 1853 das Buch »Land und Leute (Volkskundliche Studien)«. Der Volksbegriff war jedoch von der Romantik mit literarischen, psychologischen und nationalen Konnotationen befrachtet worden. Savigny sprach vom »Volksgeist« als Schöpfer des Rechts und die Brüder Grimm sammelten Volkslieder und Volksmärchen. Den Nationalsozialisten fiel es nicht schwer, die Volkskunde auf eine »rassische Grundlage« zu stellen. Von diesem Missbrauch hat sich das Fach nach dem Kriege erst erholt, nachdem es »Abschied vom Volksleben« (Bausinger) genommen hatte. Der Themenschwerpunkt verschob sich vom »Volk« auf Lebenswelt, Alltag und Kultur. An die Stelle der Volkskunde trat eine empirische Kulturwissenschaft, Kulturanthropologie oder Euro­päische Ethnologie. Es gab auch eine »Rechtliche Volkskunde«. In Österreich und der Schweiz pflegt man sie bis heute. Sie ist jedoch rückwärtsgewandt und in die Nähe der Rechtsarchäologie und (historischen) Rechtsikonographie gerückt.[2] Sie interessiert sich für den rechtlichen Gehalt alter Sagen, für rechtliches Brauchtum, sucht in der Kriminalgeschichte oder nach dem »Recht der kleinen Leute«[3]. Unter diesen Umständen übersetze ich »popular culture« im rechtssoziologischen Zusammenhang mit »Alltagskultur«. Für »popular legal culture« finde ich kein geeignetes Substantiv. Daher rede ich von der Alltagskultur des Rechts oder übernehme – der sprachlichen Variation halber – den englischen Ausdruck.

Nachtrag vom 15. 7. 2008: Stefan Machura hat mich darauf aufmerksam gemacht,  dass der »Alltagskultur« die Ambivalenz des englischen Ausdrucks fehlt. Das englische »popular culture« hat die Konnotation von vor allem medial vermittelter Popkultur. Deshalb muss man wohl doch, wenn es darauf ankommt, also insbesondere wenn davon die Rede ist, wie das Rechtsbewusstsein durch Film und Fernsehen geprägt wird, auf den englischen Ausdruck zurückgreifen.

Nachtrag vom 23. 11. 2008: Der vorstehende Beitrag ist abgedruckt worden in der Zeitschrift SIGNA JURIS Bd. 1, 2008, S. 173f. Es folgen dort Erwiderungen von Herbert Schempf (Volksrecht – Rechtliche Volkskunde – Rechtsethnologie, S. 175 f.) und von Theodor Bühler (Folklore Juridique – Rechtliche Volkskunde, S. 177-179).

Über Alltagskultur und Popular Legal Culture jetzt Rechtssoziologie-online § 39.


[1] Vgl. dazu den entsprechenden Artikel in Wikipedia sowie Helmut Klemm, Gesenkten Hauptes. Die Volkskunde ringt immer noch um ihr Profil, FAZ vom 5. 1. 2005, S. N 3.

[2] Karl-Sigismund: Kramer, Grundriß einer rechtlichen Volkskunde, Göttingen 1974; Herbert Schempf, Artikel »Rechtliche Volkskunde« in Rolf W. Brednich (Hrsg.), Grundriß der Volkskunde, Einführung in die Forschungsfelder der europäischen Ethnologie:, 3. Aufl. 2001, 423-444. Die Online-Ausgabe der Internationalen Volkskundlichen Bibliographie (IVB: http://www.evifa.de/) verzeichnet in der Rubrik Rechtliche Volkskunde: Allgemeines für die Zeit von 1985 bis 1998 immerhin 64 Titel, unter »Einzelnes« sind es sogar 1288. Es gab eine von Louis Carlen herausgegebene Schriftenreihe »Forschungen zur Rechtsarchäologie und Rechtlichen Volkskunde«, in der u. a. regelmäßig die Referate der Tagungen der »Internationalen Gesellschaft für Rechtliche Volkskunde« publiziert wurden. Jetzt ist eine Fortsetzung unter dem Titel »SIGNA IVRIS. Beiträge zur Rechtsikonographie, Rechtsarchäologie und Rechtlichen Volkskunde« angekündigt. Vorläufig gibt es nur eine Webseite: http://www.signa-iuris.de/.

[3] Konrad Koestlin (Hrsg.), Das Recht der kleinen Leute. Beiträge zur rechtlichen Volkskunde; Festschrift für Karl-Sigismund Kramer zum 60. Geburtstag, 1976; Paul Henseler, Vom Recht der kleinen Leute. Die Nachbarbücher der ehemaligen Honschaften des Stadtgebietes von Sankt Augustin, 1990; Klaus Schriewer, Das Recht der kleinen Leute – Theoretische Probleme der Feldforschung, in: Andreas Kuntz (Hrsg.), Lokale und biographische Erfahrungen, 1995, 77-87.

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Rechtssoziologie unter fremdem Namen

Es gibt mehr rechtssoziologisch relevante Forschung als unter dem Titel »Rechtssoziologie« bekannt wird. Rechtssoziologie versteckt sich unter fremden Namen und in fremden Kleidern. Eine Spur zeigt der »Newsletter 09, Juni 2008 – Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm«. Die interessanteste Meldung lautet:

Final Reports von 71 Projekten aus dem Bereich Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften verfügbar
Auf dem CORDIS-Server stehen die Abschlussberichte von 71 Projekten aus dem Jahr 2007 aus dem Bereich der Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften zur Verfügung.
Die Reports können unter:
http://cordis.europa.eu/fp7/ssh/home_en.html
heruntergeladen werden.

Dann muss man allerdings mühsam aus den Projekttiteln diejenigen heraussuchen, die rechtssoziologisch relevant sein könnten. Hier einige Beispiele:

CIDEL – Citizenship and Democratic Legitimacy in the European Union, Final Project Report, Brussels, 2007,EUR nr 23114, ISBN 978-92-79-07560-5,162 pages

CIVGOV – Organized Civil Society and European Governance, Final Project Report, Brussels, 2007, EUR nr 23135, ISBN 978-92-79-07589-6, 210 pages

ELISE – European Liberty and Security, Final Project Report, Brussels, 2007, EUR nr 23129, ISBN 978-92-79-07578-0, 164 pages

EU-COMMITTEES – Governance by Committee: The role of committees in European policy-making and in policy implementation – EU-Committees, Final Project Report, Brussels, 2007, EUR nr 21705, ISBN 978-92-79-07705-0, 322 pages

EUROPUB – A European Public Space Observatory: Assembling Information that Allows the Monitoring of European Democracy, Final Project Report, Brussels, 2007, EUR nr 23312, ISBN 978-92-79-08219-1, 152 pages

EWSI – Employment and Women’s Studies, Final Project Report, Brussels, 2007, EUR nr 23140, ISBN 978-92-79-07708-1, 158 pages

EXNOTA – Exit from and non-take-up of public services, Final Project Report, Brussels, 2007, EUR nr 23141, ISBN 978-92-79-07709-8,146 pages

GOVECOR – EU Governance by self co-ordination? Towards a collective “gouvernement économique”, Final Project Report, Brussels, 2007, EUR nr 23144, ISBN 978-92-79-07746-3, 210 pages

NEIGHBOURHOOD GOVERN – Neighbourhood Governance – Capacity for Social Integration, Final Project Report, Brussels, 2007, EUR nr 21710, ISBN 978-92-79-07777-7, 252 pages

IAPASIS – Does Implementation Matter? Informal Administration Practices and shifting Immigrant Strategies in four Member States, project final report, Brussels, 2005, EUR n° 21703, ISBN 92-79-00452-2, 157 pages

Ich habe bisher nur in die Abstracts hineingesehen. Es gibt noch mehr »Verdächtige«.

Interessant erscheint mir auch eine zweite Meldung, bei der es um die sog. Verwendungsforschung zu gehen scheint:

Neue Publikation verfügbar: »Scientific evidence for policy-making«.
Die Publikation »Scientific evidence for policy-making« entstand aus den Ergebnissen einer umfassenden Serie von Interviews mit Politikern, leitenden Beratern und Wissenstransferspezialisten, die zu Lösungen zur Überwindung der kontextuellen, kulturellen und strukturellen Hindernisse im Dialog zwischen WissenschaftlerInnen und PolitikerInnen befragt wurden. Die Publikation ist unter: http://ec.europa.eu/research/social-sciences/pdf/scientific_evidence_policy-making_en.pdf verfügbar.

Noch zwei weiteren Meldungen könnte man nachgehen:

Veranstaltungshinweis: Terminänderung für das „World Social Science Forum“
Das erste »World Social Science Forum« wird nicht wie bisher geplant im April 2009, sondern vom 10.-12. Mai 2009 in Bergen (Norwegen) stattfinden. Zurzeit wird das Programm dieser Konferenz erarbeitet.

Ich wusste gar nicht, dass es so etwas gibt. Und schließlich:

ResearchGATE – »Facebook« für die internationale Wissenschaftlergemeinde
Seit Ende Mai 2008 ermöglicht das ResearchGATE registrierten Nutzern den Zugang zu einer kostenlosen Plattform, auf der sie ein persönliches wissenschaftliches Profil einrichten und ihre wissenschaftliche Arbeit vorstellen können. Zudem bietet die Plattform die Möglichkeit, Nachrichten an andere WissenschaftlerInnen zu versenden und an virtuellen Gruppendiskussionen teilzunehmen. Eine Suchmaschine erleichtert das Finden von geeigneten Partnern mit ähnlichen oder komplementären Interessen. Diese internationale Netzwerktechnologie soll ein unmittelbares »peer reviewing« unter Kollegen erlauben sowie den interdisziplinären und sektorübergreifenden Austausch von WissenschaftlerInnen erleichtern. Der von einer Gruppe von Naturwissenschaftlern, Informatikern und Betriebswissenschaftlern aus Hannover, der Harvard Medical School und der University of Leeds entwickelte Service wird momentan von der deutschen Firma ResearchGATE GmbH koordiniert. Unter den bisherigen Unterstützern des Service sind neben dem Max Planck PhDnet, die European Students’ Conference und auch die European Science Foundation (ESF), die ihre WissenschaftlerInnen aktiv zur Teilnahme an ResearchGATE aufrufen und Stellenausschreibungen über dieses Portal veröffentlichen möchten.

Ob da auch Platz für das Recht und seine »Nachbarwissenschaften« ist?

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Das System als Mobile

Heute habe ich den Vortrag eines auch als Mediator tätigen Ökonomen gehört, den ich sobald nicht vergessen werde. Thema war »Systemisches Management oder Steuern beim Driften«. Was den Vortrag für mich unvergesslich macht, war die Visualisierung des »Systems«. Der Vortragende hatte dazu aus bunten Plastikstrohhalmen ein Mobile gebastelt, das er in der Hand hielt. Damit wollte er zeigen, wie sich das System zunächst in einer Art selbstorganisierten Gleichgewichts befindet, sich aber durch Eingriffe nur mühsam steuern lässt. Jeder Zugriff auf einen Halm bringt das ganze System unvorhersehbar in Bewegung. Eingriffe von außen (leichtes Schütteln am Aufhängepunkt, Anblasen) produziert »Irritationen« und demonstriert damit die »strukturelle Kopplung«. Natürlich darf man die Metapher (oder Analogie) nicht zu weit treiben. Doch bis dahin ist sie höchst wirkungsvoll. (Vortrag von Gunnar Grams, Wuppertal; gr(at)konfliktmanagement-grams.de)

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