Rechtspluralismus und Governance

Für eine juristische Zeitschrift präpariere ich gerade einen Artikel über Eugen Ehrlich und den Rechtspluralismus. Anlass ist natürlich das Jubiläumsjahr von Ehrlichs Rechtssoziologie. Bei der Durchsicht der Literatur ist mir aufgefallen, dass unter den Stichworten Rechtspluralismus und Governance weitgehend dieselben Phänomene behandelt werden, dass aber – jedenfalls soweit ich sehe – die Überschneidung oder der Unterschied zwischen den beiden Konzepten nirgends deutlich ausgeführt wird. Wenn in Texten zum Rechtspluralismus der Governancebegriff erwähnt wird, so geschieht das doch meistens nur beiläufig, und umgekehrt. Besserung versprach ein Papier von Franz und Keebet von Benda-Beckmann, indem die Projektgruppe Rechtspluralismus am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung in Halle vorgestellt wurde. Dort las man: »Wir entwickeln Ideen für ein besseres analytisches Verständnis rechtsethnologischer Begriffe und theoretischer Annahmen, wie zu den Begriffen Recht, Rechtspluralismus, governance, Transnationalisierung von Recht, Vermögensrechte, und zu Akteur-Struktur-Fragen unter Bedingungen von Rechtspluralismus.« Julia Eckert, die dieses Thema bearbeiten sollte, hat ihren Beitrag 2004 im Journal of Legal Pluralism unter der Überschrift »Urban Governance and Emergent Forms of Legal Pluralism in Mumbai« (Bd. S. 29-60) abgeliefert. Aber so richtig bin ich daraus nicht schlau geworden, warum das Konzept das Legal Pluralism nicht genügt.

2010 erschien ein Franz von Benda-Beckmann, Keebet von Benda-Beckmann und Julia Eckert herausgegebener Band »Rules and Laws of Ruling: On the Governance of Law« (Ashgate, Farnham, 2010), der viele Beiträge enthält, die governance im Titel tragen. Wenn ich im Eingangskapitel der Herausgeber den Abschnitt »Governance and Legal Pluralism« (S. 3-6) lese, entsteht bei mir der Eindruck, dass Governance und Legal Pluralism weitgehend dasselbe Konzept verfolgen, Governance allerdings mehr mit dem Akzent auf der Schwäche staatlicher Regulierung überhaupt und zumal unter den Bedingungen der Globalisierung, der klassische Rechtspluralismus dagegen mehr mit dem Blick auf traditionale, noch nicht voll von der Modernisierung erfasste Gesellschaften. Governance richtet den Blick etwas mehr auf die Akteure als auf Normen und Prozesse. Dabei rücken Staat und Verwaltungen ein wenig mehr in den Mittelpunkt als im klassischen Rechtspluralismus. Zwar betonen die Ethnologen, sie wollten nur das analytische Konzept von governance übernehmen, nicht das normative Konzept von good governance. Aber auch hinter diesem Konzept steckt ein Erkenntnisinteresse, das stärker auf pazifizierende Ordnung gerichtet ist als der rechtsanthropologische Pluralismus. Dieser Schwenk zeigt sich bei Franz von Benda-Beckmann, Pluralismus von Recht und Ordnung, Behemoth 2008, 58-67.

2012 ist in der Reihe Ethnoskripts des Instituts für Ethnologie der Universität Hamburg ein Schwerpunktheft »Governance« erschienen. Der Governance-Begriff, so Schweitzer [1]Warum Governance? Über den Nutzen des Governance-Ansatzes für die Ethnologie und den Nutzen der Ethnologie für die Governance-Forschung«. einleitend, überwinde den zentralen Antagonismus zwischen Gesellschaft und Staat. Da sehe ich keinen Unterschied zum Rechtspluralismus. Governance könne als Brückenbegriff eine integrative Wirkung haben. Juristen erinnern sich daran, dass dasselbe auch in der Diskussion um die Reform des Verwaltungsrechts gesagt wurde. Governance schaffe, so Schweitzer, einen Rahmen für den Austausch zwischen den Disziplinen. Solche Beteuerungen sind bei Juristen inflationär [2]Röhl/Röhl, Allg. Rechtslehre, 3. Aufl. 2008, S. 60 f. mit Nachweisen.. Dass umgekehrt die Governance-Forschung allerhand von der Ethnologie lernen kann, das allerdings glaube ich gerne.

Im Mittelpunkt des Heftes steht ein Beitrag von Julia Eckert, Andrea Behrends und Andreas Dafinger »Governance – and the State: An Anthropological Approach«, der einen ethnologischen Governance-Begriff entwickelt [3]Schweitzer S. 7.. Eingangs (S. 14 f.) dort: »This concept of governance leaves behind conventional distinctions between state, civil society and the economy, between public and private and does not privilege one organization or institution, like the state, as the “natural” or “right” centre of governance. Rather, it opens up the analysis of domination, rule or government to the interdependencies between different actors that shape these, the processes within which constellations of power between such governmental actors emerge and consolidate.« Das liest sich wie eine Definition von legal pluralism. Das Governance-Konzept soll sich besser für eine vergleichende Erforschung von Normbildungs- und Verteilungsprozessen eignen [4]Eckert u. a. S. 14. Die Beispiele aus den Feldforschungen der drei Autoren überzeugen mich davon nicht. Weiter wird dann Foucaults Gouvernementalität bemüht. Das ist wohl notwendig, wenn man den Anschluss an die Kulturwissenschaften gewinnen will (S. 6), ist in der Sache aber auch kein Fortschritt.

Ich kann nach alledem nicht erkennen, warum die Ethnologen dem Governance-Begriff nachlaufen, es sei denn um an dem Momentum, mit dem dieser Begriff sich durchgesetzt hat, zu partizipieren. Ich staune, dass die Ethnologen sich nicht stark machen und selbstbewusster sagen: Ihr Newcomer von Governance, was ihr könnt, machen wir schon lange. Das Governance-Konzept ist ein modernisierter Rechtspluralismus mit politpraktischem Erkenntnisinteresse. So hat die Politikwissenschaftlerin Holzinger ihr Pluralismus-Projekt konsequent auf Governance umgestellt. [5]Traditionale Governance und moderne Staatlichkeit[http://www.polver.uni-konstanz.de/holzinger/forschung/drittmittelprojekte/traditionale-governance-und-moderne-staatlichkeit/; vgl. dazu auch meinen … Continue reading

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Warum Governance? Über den Nutzen des Governance-Ansatzes für die Ethnologie und den Nutzen der Ethnologie für die Governance-Forschung«.
2 Röhl/Röhl, Allg. Rechtslehre, 3. Aufl. 2008, S. 60 f. mit Nachweisen.
3 Schweitzer S. 7.
4 Eckert u. a. S. 14
5 Traditionale Governance und moderne Staatlichkeit[http://www.polver.uni-konstanz.de/holzinger/forschung/drittmittelprojekte/traditionale-governance-und-moderne-staatlichkeit/; vgl. dazu auch meinen Eintrag vom 14. Juli 2012.

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