Geschlechterforschung als Interessentenwissenschaft Teil II

Die Queers als Minderheit

Dies ist die erste Fortsetzung des Eintrags vom 30. 7. 2020.

III. Um wessen Interessen und um welche Interessen geht es?

1) Der tückische Interessenbegriff

Der Interessenbegriff hat viele Tücken.

Bedürfnis und Interesse: Sicher existieren biologische Grundbedürfnisse nach Nahrung, Kleidung oder jedenfalls Wärme, Befriedigung der Sexualität und Schlaf. So sind menschliche Bedürfnisse zwar alle mehr oder minder auf einen biologischen Ausgangspunkt bezogen. Sie sind dadurch aber keineswegs determiniert. Vielmehr ist es die soziale Überformung, die den Bedürfnissen jeweils ihre konkrete Gestalt gibt, die Bedürfnisse zu Interessen werden lässt.

Subjektiver und objektiver Interessenbegriff: Während ein subjektiver Interessenbegriff darauf abstellt, was ein Mensch tatsächlich wünscht oder will, schreibt der objektive Interessenbegriff den Subjekten vor, was sie wünschen sollen, was für sie gut und richtig ist. Er beruht damit auf einer Idee vom guten oder wertvollen Leben. Wenn man den Unterschied deutlich machen will, redet man von berechtigten, allgemeinen, verallgemeinerungsfähigen oder öffentlichen Interessen.

Artikulierte und vermutete Interessen: Vielfach weiß man nicht, was die Menschen wünschen und wollen. Man kann sie auch nicht immer fragen. Dann muss man Mutmaßungen über ihre Wünsche anstellen. Oft macht man sich aber gar nicht mehr klar, ob man eigentlich Mutmaßungen über die subjektiven Interessen der Betroffenen ausspricht oder ob man ihnen als »Interesse« zuschreibt, was man für sie als gut und richtig ansieht.

Kurzfristige und langfristige Interessen: Ähnliche Übergänge treten auf, wenn kurzfristige und langfristige Interessen zur Debatte stehen. Kurzfristig mag es im Interesse einer Person liegen, häufig den Partner zu wechseln. Langfristig könne es für sie besser ein, wenn sie eine feste Bindung einginge. Wenn wir sie nur richtig aufklärten, würde sie vermutlich selbst auf ihre aktuellen Wünsche zugunsten ihrer langfristigen Interessen verzichten. Ein Beobachter ist leicht geneigt, unterstellte langfristige Interessen eines Individuums dessen aktuellen subjektiven Interessen vorzuziehen.

Individuelle und Gruppeninteressen: Eine andere Verschiebung stellt sich ein, wenn es um die Interessen einer Gruppe geht. Heikel ist schon die Abgrenzung der Gruppe. Das Interesse darf nicht selbst zum Abgrenzungsmerkmal werden. Die konkreten Wünsche der Mitglieder einer Gruppe laufen keineswegs immer konform. Was für die Gesamtheit der Frauen nützlich ist, liegt nicht immer auch im Interesse jeder Einzelnen. Die Zusammenfassung der individuellen Wünsche zu einem gemeinsamen Interesse bedeutet daher regelmäßig schon eine Objektivierung.

Wegen der verbreiteten, fast unvermeidbaren Ambivalenz des Interessenbegriffs ist es vermessen, zumal in der hier gebotenen Kürze, Frauen und Queers, sei es als Individuen, sei es als Gruppe, bestimmte Interessen zuzuschreiben. Das gilt umso mehr, als die Queers unter sich ebenso wenig eine einheitliche Gruppe bilden wie Frauen oder Männer. Aber man kann der Frage nach den Interessen nicht ausweichen.

2)      Queers als Minderheit

Anders als Frauen bilden Queers eine Minderheit, und dieser Status bestimmt ihre Interessenlage. Als Minderheit haben die Queers mit Ausgrenzungs- und Marginalisierungsprozessen zu kämpfen. Die Einordnung der Queers als Minderheit ist aus der Sicht der Queer-Theorie nicht akzeptabel. Aus soziologischer und politikwissenschaftlicher Sicht bleibt aber keine andere Wahl.

Die Verteilung der äußeren Geschlechtsmerkmale auf zwei Geschlechter ist beim Menschen die biologische Normalität. Etwa 2 % werden intersexuell geboren, das heißt, sie können von ihren äußeren Geschlechtsmerkmalen her nicht einem der beiden Geschlechter zugeordnet werden.[1] Es gibt kaum verlässliche Zahlen darüber, wieweit die tatsächliche sexuelle Orientierung von der biologisch erwartbaren abweicht, wie viele Menschen also schwul-, lesbisch-, bi- oder transsexuell sind. Die empirische Forschung begegnet bei Fragen zum Sexualverhalten großen Schwierigkeiten. Schwierigkeiten rühren nicht zuletzt daher, dass die Zahlen oft von Betroffenen erhoben werden. Schon Kinsey verfolgte bei seinen Befragungen das Ziel, Homosexualität als mehr oder weniger normal erscheinen zu lassen. So schwanken die Schätzungen zwischen drei und zehn Prozent und werden anscheinend erheblich von der Homophilie oder Homophobie der Schätzer beeinflusst. Aber auf Genauigkeit kommt es hier nicht an. Man liegt auf der sicheren Seite, wenn man von einer Größenordnung von höchstens zehn Prozent ausgeht.[2] Damit sind und bleiben die Queers eine Minderheit.

Die Queer-Theorie verwirft die biologische Normalität der Zweigeschlechtlichkeit als irrelevant. Der Umstand, dass die Binarität der Geschlechter nur der biologische Normalfall ist, der allerhand Abweichungen kennt, muss dafür herhalten, dass es keinen Normalfall gibt.[3] Analoges gilt für die sexuelle Orientierung.

Der Normalitätsbegriff ist mit einer starken (ab-)wertenden Konnotation belastet. Sie rührt nicht zuletzt von seiner Verwendung in Medizin und Psychiatrie her, wo Normalität Gesundheit bedeutet, Abweichung also Krankheit. Zumal die Queers haben mit diesem Normalitätsbegriff ihre bitteren Erfahrungen gemacht. Aber das ist kein Grund, auf die Unterscheidung zwischen (biologischer) Normalität, Normativität und Normalismus[4] zu verzichten. Auch der kritische Normalitätsdiskurs, wie er heute im Anschluss an Canguilhem und Foucault von Jürgen Link angeführt wird, zeigt keinen Ausweg.

Alle Versuche, Normalität deskriptiv einzugrenzen, müssen als gescheitert gelten. Zwar lassen sich wunderbare Statistiken mit Durchschnittswerten und Normalverteilungen erstellen. Aber zwischen normal und anormal gibt es keine scharfe Grenze. Canguilhem hat in seinen medizinhistorischen Untersuchungen gezeigt, dass die Suche nach einer Qualitätsschwelle zwischen dem normalen und einem pathologischen Zustand vergeblich war. Andererseits lässt sich nicht leugnen, dass es Kranke gibt. Canguilhem verweist daher für den Krankheitsbegriff auf die Klinik, wo sich die Menschen melden, die unter ihrem Zustand leiden. Außerdem akzeptiert er – was bei der Lektüre seiner Untersuchung gerne überlesen wird – dass es neben dem gleitenden Übergang von der Physiologie zur Pathologie doch auch Qualitätssprünge gibt. Die Kontinuitätsthese passt nicht bei Infektionskrankheiten[5], und bei »Phänomenen wie angeborener Klumpfuß, Homosexualität, Diabetes und Schizophrenie«. Insoweit spricht Canguilhem von Anomalien.[6] Selten beeinträchtigen sie die Lebensfähigkeit des Individuums. Noch seltener erweisen sie sich als evolutionär. »Das Anomale ist nicht schon das Pathologische.«[7] Ob eine Anomalie pathologisch ist, hängt, jedenfalls bei Menschen, davon ab, ob sie subjektiv darunter leiden und deshalb Therapie suchen. Insoweit gibt es freilich Rückkopplungsprozesse, bei denen Normalität ins Spiel kommt. Was als belastend empfunden wird, kann sich dem Betroffenen aus einem Vergleich mit anderen, aber auch aus Therapieangeboten erschließen. Wichtiger ist deshalb eine andere These Canguilhems, die These nämlich »daß es an sich und a priori keine ontologische Differenz zwischen gelungenen und verfehlten Gebilden des Lebens gibt«.[8]

Normalität ist zunächst ein deskriptiv statistisches Phänomen. Normal bedeutet dann einfach nur, dass Abweichungen vorkommen. Zwischen Normalität und Normativität steht als psychisches Phänomen die normative Kraft des Faktischen. Der Begriff stammt bekanntlich von Georg Jellinek.[9] Mit dem Faktischen meinte Jellinek das soziale Faktum der Übung oder Gewohnheit. Im Zusammenhang mit Behinderung und Geschlecht muss man aber auch die normative Kraft naturhafter Normalität bedenken. Was als naturhaft normal erscheint, wird als erstrebenswert angesehen. Normalismus ist ein sozialer Mechanismus, der das psychische Phänomen zu einer sozialen Meta-Norm macht.[10]

Was die Queer-Theorie als heterosexuelle Matrix oder Zwangsheterosexualität beklagt, ist die triviale, aber deshalb nicht weniger gravierende Folge der normativen Kraft des Faktischen. Noch vor allem religiösen oder moralischen Überbau äußert sie als »Natur der Sache« ihre Überzeugungskraft. Die biologische Normalität begründet Erwartungen an das sexuelle Verhalten. Das Ergebnis ist die kritisch so genannte Heteronormativität, nach der dem anatomischen Geschlecht eine soziale Geschlechtsidentität entspricht, so dass heterosexuelles Begehren und verschiedengeschlechtliche Paare den Normalfall darstellen. Wer aus diesem Schema herausfällt, gehört zur Minderheit der Queers.

Was Tocqueville die »Tyrannei der Mehrheit« nannte, ist nicht nur ein Demokratieproblem. Die Distanzierung von allem Fremden ist zunächst ein psychisches und in der Folge ein soziales Phänomen, das zu Abgrenzung, Ausgrenzung und Diskriminierung führt. Minderheiten müssen sich die Verbreitung von Opferideologien und Verschwörungstheorien entgegenhalten lassen. Sie leiden unter dem so genannten Minority-Stress, der zu Krankheitsfolgen führen. Andererseits können sich in Minderheiten auch positive Solidarisierungseffekte ergeben.

Der anatomische Befund oder von der heterosexuellen Norm abweichende Präferenzen machen noch keine Minderheit im sozialen Sinne. Dazu müssen diese Besonderheiten erst wahrgenommen werden. Dann gibt es mehrere Stufen der sozialen Konstruktion von Minderheiten. Auf der ersten Stufe ist es allein die Andersartigkeit, die Reaktionen auslöst.[11] Auf der zweiten Stufe folgt die »Problematisierung«.[12]

Als Minderheit sind Queers wie alle Minderheiten einer strukturellen Diskriminierungsgefahr ausgesetzt. Sie sind mit dem gesellschaftlichen Normalismus konfrontiert, der die Heteronormativität hervorbringt, die wiederum vielfältige Ausgrenzungen und Zurückweisungen zur Folge hat.

Der Normalismus ist für diejenigen, die aus der Normalität herausfallen, prinzipiell belastend. Die Lösung scheint dann zu sein, dass man schon die Normalität als solche angreift, indem man sie als kontingente, letztlich willkürliche Konstruktion darstellt. Das ist indessen eine erkenntnistheoretische Notlösung. [13]

3)      Zielkonflikte

Hirschfelds Strategie, »Nicht-Heterosexualität als ›drittes Geschlecht‹ zu naturalisieren«[14], war aus heutiger Sicht durchaus erfolgreich. Aber mit diesem Erfolg gibt die Queer-Theorie sich nicht zufrieden, denn das dritte Geschlecht der Queers bleibt eine Minderheit. Das Ziel ist deshalb, »der Heterosexualität ihren Anschein normativer Natürlichkeit zu nehmen und sie in den Zusammenhang patriarchaler Geschlechterverhältnisse zu rücken«[15]. Von außen betrachtet erweist sich die Queer-Theorie als ein »diskursiver Vorstoß über die bisherigen Grenzen der menschlichen Natur hinaus«[16].

Gruppenrechte gibt es nur für ethnische, religiöse und sprachliche Minderheiten. Die hier in Rede stehenden Minderheiten sind auf den Schutz individueller Menschenrechte und von allgemeinen und besonderen Diskriminierungsverboten angewiesen. Minderheitenpolitik konzentriert sich auf den Abbau von Diskriminierungen, auf die Übung von Toleranz und die Akzeptanz von Diversität. Der Queer-Theorie ist das nicht genug. Sie wendet sich gegen eine »Randgruppenstrategie«[17], gegen »lesbisch-schwulen Minderheitenpolitiken«[18] und verlegt sich darauf, die Heterosexualität zu dekonstruieren, um den Queers ihren Minderheitsstatus nehmen. Die spezifische Strategie des Kampfes gegen die Diskriminierung von Queers besteht darin, die Differenz zwischen den Geschlechtern und sexuellen Orientierungen qua Wissenschaft zu minimieren. Dazu dienen ein radikaler Konstruktivismus und kühne Neuinterpretationen der Biologie[19]. Das ist die Strategie des Degendering[20].

Die queerfeministische Strategie der Destabilisierung von Heteronormativität gerät in Konflikt mit dem Feminismus, der schon begrifflich die Geschlechterdifferenz repräsentiert. Zwar ist für den Feminismus die Idee attraktiv, dass mit der Auflösung heterosexueller Identitäten männliche Herrschaft in sich zusammenfiele. Deshalb kann auch der Feminismus, jedenfalls der Tendenz nach, die Bedeutung des biologischen Geschlechts minimieren. Aber es ist schwer vorstellbar, dass Frauen schlechthin auf Heterosexualität verzichten wollen. Unter diesen Umständen wird die 1993 von Bettina Heintz gewählte Überschrift »Auflösung der Geschlechterdifferenz«[21] zum Formelkompromiss. Unter diesem Titel referierte Heintz affirmativ die von ihr »postfeministisch«[22] genannte Theoriewelt des Queerfeminismus und nannte »Geschlecht« eine »durch und durch historische Kategorie« (S. 35). Doch schon in diesem Text wurde am Ende aus der »De-Naturalisierung des Geschlechterbegriffs« (S. 38) die De-Institutionalisierung der Geschlechterdifferenz. In späteren Arbeiten führt Heintz vor, wie sich Reproduktion und Aufhebung der Geschlechterdifferenz auch durch die Kombination klassisch­-soziologischer Theorien begreifen lassen.[23] Die Geschlechter­differenz verfällt nicht schlechthin der Auflösung. Nur in den für die Gleichheit relevanten Sektoren wie Politik, Wirtschaft und Wissenschaft verliert sie ihre Bedeutung. So gelingt es der Geschlechterforschung, Zielkonflikte unter der Decke zu halten. Sie kommen zum Vorschein, wenn es in der Politik konkret wird.

Queer-Theorie hat Probleme mit dem Gender-Mainstreaming. Gender Mainstreaming ist offizielle Politik der UNESCO, der EU und der Bundesrepublik. In den maßgeblichen Dokumenten wird zwar zwischen Gender und Sex unterschieden, Gender ist jedoch nur die soziale Rolle von Mann und Frau.[24] Gender Mainstreaming belässt es damit bei der Heterosexualität. Dagegen setzt der Queerfeminismus auf Degendering.

Queer-Theorie betont in besonderer Weise die Intersektionalität oder Verschränkung sozialer Ungleichheiten und hat deshalb Schwierigkeiten mit den universalistischen Gleich­heitsvorstellungen des Feminismus. Das zeigte sich bei der Zuschreibung der Kölner Silvesterübergriffe zu den so genannten Nafris. Das zeigt sich aber auch im Umgang mit Kopftuch, Schleier und Beschneidung.

Wer die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als ein zentrales Anliegen des Feminismus sieht, muss den Vorwurf eines neoliberalen Elitefeminismus fürchten, denn der Familienbegriff ist per se als »traditional« und heteronormativ belastet. Familie ist die heterosexuelle Kleinfamilie. Deshalb kritisiert Lautmann konsequent[25] im Namen der Queer-Theorie den »Normalisierungskurs, wie er beispielsweise zur Öffnung der traditionellen Ehe nun auch für gleichgeschlechtliche Paare geführt hat. Statt die Institution zu schleifen, wie es vielen Lesben vorschwebte, schreiten wir nun brav zum Standesamt.«[26]

An die Medien richten sich Repräsentationsforderungen von Minderheiten. Nach Laienverständnis wäre solche Repräsentation adäquat, wenn sie nach dem Proportio­nalitätsgrundsatz erfolgte. Diesem Grundsatz entspricht die Quotenpolitik des Feminismus.[27] Die Repräsentationsstrategie des Queerismus hat dagegen keinen »Wirklichkeit abbildenden Charakter«, der »vorgegebene soziale Realitäten sichtbar macht«, sondern soll »antizipativ und transformatorisch« in die symbolische Ordnung intervenieren.[28]

Die Rechtspolitik steht vor einer Diskussion um die Reform der Regulierung der Reproduktionsmedizin.[29] Vor 1990 gab es aus der Frauenbewegung heraus Kritik der Reproduktionstechnologien, die sich in wiederholten Kongressen »Frauen gegen Gen- und Reproduktionstechnologien« äußerte. Diese Kritik ist seither weitgehend verstummt. Es liegt auf der Hand, dass Queers insoweit andere Interessen haben als heterosexuelle Paare. Das gilt auch für die Folgeprobleme im Familienrecht, wo die Heteronormativität herausgefordert wird, wenn mehr als zwei Menschen die Elternschaft für sich in Anspruch nehmen.[30] Aus juristischer Sicht mach Hillgruber geltend, Kinder hätten ein Recht auf Eltern, und zwar grundsätzlich auf einen Vater und eine Mutter, womit die Elternschaft für gleichgeschlechtliche Paare ausgeschlossen wäre.[31]

Im Anschluss an den Beschluss des BVerfG zum Geschlechtseintrag für Intersexuelle wird der völlige Verzicht eines Geschlechtseintrags in dem zu reformierenden Personenstandsrecht gefordert, wohl nicht zufällig von einer Wissenschaftlerin, die sich im Lebenslauf als »verpartnert« zu erkennen gibt und auf ihr Engagement im Autonomen Schwulen- und Lesbenreferat an der Kölner Universität verweist.[32]

Weitere Sachprobleme der Allianz zeigen sich in der Toilettenfrage[33] und beim sprachlichen Gendering. Aus queerfeministischer Sicht sind nach Geschlechtern getrennte Toiletten diskriminierend. Viele Frauen dagegen möchten getrennte Toiletten als Schutzräume behalten. Die gängigen sprachlichen Doppelbezeichnungen affirmieren die Heterosexualität. Das Gendersternchen, das Abhilfe bieten soll, hat sich bisher nicht durchgesetzt, und vor allem, es lässt sich nicht sprechen.

Queer-Theorie legt bei der Sexualpädagogik in Schule und Kindergarten einen Akzent auf die Behandlung von Homosexualität und Regenbogenfamilien[34], der dem Heterofeminismus jedenfalls kein besonderes Anliegen ist. Als Gegner werden vor allem Kirchen und »konservative Kreise« ausgemacht.

Ein relativ neues Thema ist der Umgang mit der Gender-Dysphorie Jugendlicher.[35] Anscheinend werden die Fälle häufiger, in denen Jugendliche, oft gegen den Wunsch ihrer Eltern, eine Geschlechtsumwandlung wünschen. Es ist unklar, ob diese Gender-Dysphorie nur ein Sekundärphänomen psychischer Störungen der Heranwachsenden bildet, so dass man mit medizinischen Maßnahmen zurückhaltend sein müsste. Psychologische und psychiatrische Sachverständige, die als Gutachter in Betracht kommen, haben sich insoweit spezialisiert, weil sie, ähnlich wie Sexualforscher, nicht selten selbst betroffen sind. Es liegt nahe, dass aus queerfeministischer Sicht den Wünschen der Betroffenen schneller nachgegeben wird.

Die Minderheit der Queers ist in sich so verschieden, dass es eine grobe Vereinfachung darstellt, ihr einheitliche Interessen zuzuschreiben. Das zeigt sich bei der Einordnung von Intersexuellen im Sport.[36] Einerseits gilt es, der vergleichsweise geringeren Körpergröße und Kraft der Frauen Rechnung zu tragen. Andererseits ist dem Phänomen der Intersexualität gerecht zu werden. Während die Rolle von Megan Rapinoe im Frauenfußball unstrittig ist, wird heftig darüber gestritten, ob die Olympiasiegerin Casta Semenya sich weiterhin um Meistertitel im Frauensport bewerben dar.

Nachtrag: Das vollständige Vortragsmanuskript steht jetzt bei SSRN zu Verfügung: Roehl, Klaus F., Feminismus, Gender Studies und Rechtsentwicklung: Geschlechterforschung als Interessentenwissenschaft (Feminism, Gender Studies and Legal Development: Gender Studies As Interest Group Scholarship) (August 1, 2020). Available at SSRN: https://ssrn.com/abstract=3665173 or http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.3665173.

Nachtrag vom 1. Juli 2022: Zur Gender-Dysphorie im Hinblick auf die Pläne der Ampelkoalition für ein Selbstbestimmungsgesetz, das es Transsexuellen erleichtern soll, ihren Vornamen und die Geschlechtsangabe im Personenstandsregister zu ändern: Thomas Thiel, Das Schweigen über den Sexus., FAZ vom 30. 6. 2022. Mein Problem: Die Forderung nach freizügiger medizinischer Hilfe zum Geschlechtswandel passt irgendwie nicht zum Dogma des sozialen Geschlechts.

Nachtrag vom 17. Juli 2022: Zum Thema: Boulware, Susan u. a., Biased Science: The Texas and Alabama Measures Criminalizing Medical Treatment for Transgender Children and Adolescents Rely on Inaccurate and Misleading Scientific Claims (April 28, 2022) SSRN 4102374.

Nachtrag vom 27. Februar 2024: Pressemitteilung Uniklinikum Jena zu Florian D. Zepf u. a., Beyond NICE: Aktualisierte systematische Übersicht zur Evidenzlage der Pubertätsblockade und Hormongabe bei Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie, Z Kinder Jugendpsychiatr Psychother 2024: In Westeuropa nimmt die Zahl der Kinder und Jugendlichen sprunghaft zu, die sich nicht zu dem Geschlecht gehörig fühlen, dessen Merkmale ihr Körper aufweist, und die deshalb Hilfe suchen. Eine jetzt erschienene aktualisierte systematische Übersichtsarbeit bewertet die Studienlage zur Pubertätsblockade und Hormongabe bei Minderjährigen als unzureichend und betont die deshalb besondere Bedeutung von psychologischen und psychotherapeutischen Interventionen bei Heranwachsenden mit Geschlechtsdysphorie.


[1]       Gelegentlich kommt es vor, dass die äußeren Geschlechtsmerkmale eindeutig erscheinen, dennoch aber hormonale oder anatomische Besonderheiten bestehen, die nicht zum äußeren Geschlecht passen(Claire Ainsworth, Sex Redefined, Nature 58, 2015, 288-291).

[2]       LGBT-Erhebung in der EU, Erhebung unter Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen in der Europäischen Union; Ergebnisse auf einen Blick, Luxemburg 2014.

[3]       Ein Beispiel gibt Judith Lorber, Gender-Paradoxien, 1999, S. 87 f.

[4]       Ich übernehme diesen von Jürgen Link geprägten Begriff ohne dessen elaborierten Unter- und Überbau (Jürgen Link, Normal/Normalität/Normalismus, in: Karlheinz Barck/u. a. (Hg.), Ästhetische Grundbegriffe. Historisches Wörterbuch in sieben Bänden, 2010, Bd. 7, S. 538-562).

[5] Canguilhem, Das Normale und das Pathologische, 1974, S. 55.

[6] Canguilhem S. 15, 81ff.

[7] Canguilhem S. 94.

[8]       Canguilhem S. 12.

[9]       Allgemeine Staatslehre, 3. Aufl., Berlin 1914, S. 337ff.

[10]      Das ist meine Trivialisierung des überkomplexen Konzepts von Jürgen Link, Versuch über den Normalismus. Wie Normalität produziert wird, 1996. Georg Jellinek, Max Weber und David Hume kommen bei Link nicht vor. Stattdessen beginnt er mit Foucault und macht sich die Sache damit unnötig schwer.

[11]      Das ist ein großes Thema für sich, das hier nicht einmal angedeutet werden kann. Ich beschränke mich daher auf zwei Zitate von Autoren, die von Feministinnen respektiert werden. Bei Simone de Beauvoir (Das andere Geschlecht [1949]) liest man schon in der Einleitung: »Die Kategorie des Anderen ist so ursprünglich wie das Bewußtsein selbst. In den primitivsten Gesellschaften, in den ältesten Mythologien findet sich immer eine Dualität: die des Gleichen und des Anderen. … Die Alterität ist eine grundlegende Kategorie des menschlichen Denkens. Keine Gemeinschaft definiert sich jemals als die Eine, ohne sich sofort die Andere entgegenzusetzen. Es genügt, daß drei Reisende zufällig im selben Zugabteil sitzen, damit alle übrigen Reisenden irgendwie feindliche ›andere‹ werden.« Stuart Hall schreibt von der  »Konstruktion ›des Anderen« im »Innenraum des Rassismus« (Rassismus als ideologischer Diskurs, Argumente 178, 1989, 913-921).

[12]      Diesen Vorgang hat Rüdiger Lautmann eindrucksvoll beschrieben: Paradoxe Effekte einer Problemgruppenkonstruktion: Repression und Emanzipation der Homosexuellen seit 1850, in: Dörte Negnal (Hg.), Die Problematisierung Sozialer Gruppen in Staat und Gesellschaft, Wiesbaden 2019, S. 295-319.

[13]      Zutreffend insoweit Katrin Wille, wenn sie klärt, dass die »Geschlechterunterscheidung nicht auf der Theorieebene der Form der Unterscheidung verhandelbar ist, sondern auf die Ebene der Strukturen der Unterscheidung gehört« (Form und Geschlechterunterscheidung, in: Tatjana Schönwälder-Kuntze u. a., George Spencer Brown, 2. Aufl. 2009, S. 273-285, S. 274).

[14]      Peter Wagenknecht, Was ist Heteronormativität? Zu Geschichte und Gehalt des Begriffs, in: Jutta Hartmann u. a. (Hg.), Heteronormativität, 2007, 17-34, S. 20.

[15]      Peter Wagenknecht, Was ist Heteronormativität? Zu Geschichte und Gehalt des Begriffs, in: Jutta Hartmann u. a. (Hg.), Heteronormativität, 2007, 17-34, S. 19.

[16]      Die Formulierung übernehme ich von Peter Wehling, Selbstbestimmung oder sozialer Optimierungsdruck? Perspektiven einer kritischen Soziologie der Biopolitik, Leviathan 36, 2008, 249-273, S. 252.

[17]      Rüdiger Lautmann, Queerness, Forum Wissenschaft, 2018, online.

[18]      Sabine Hark, Queer-Studies, in: Christina von Braun/Inge Stephan (Hg.), Gender@Wissen, 2005, 285-303, S. 286.

[19]      Die Grande Dame des Gender-Konstruktivismus ist Judith Lorber. Hier genügt es, auf ihr Hauptwerk »Paradoxes of Gender« (1995) zu verweisen. Ich zitiere die deutsche Übersetzung von 1999. Dort (S. 85 ff) wird die biologische Differenz damit abgetan, dass männliche und weibliche Genitalien aus dem gleichen Fötalgewebe entstehen und dass es Menschen gibt, die nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen sind.

Heinz-Jürgen Voss nimmt für sich in Anspruch, in seiner bei Rüdiger Lautmann entstandenen Dissertation den soziologischen Nachweis geführt zu haben, dass die Geschlechterdifferenz kulturell produziert und daher auch änderbar ist, weil die Geschlechterbiologie insofern immer von Vorannahmen ausgegangen sei, dass Geschlecht tatsächlich aber immer erst im Laufe der Zellentwicklung festgelegt werde (Heinz-Jürgen Voss, Making Sex Revisited. Dekonstruktion des Geschlechts aus biologisch-medizinischer Perspektive, 2010). Das letztere ist vermutlich richtig, ändert aber nichts daran, dass am Ende der Zellentwicklung im Normalfall eine Differenzierung in zwei Geschlechter steht; vgl. prägnante Darstellung des Humangenetikers Eberhard Passarge, Wie viele Geschlechter gibt es?, FAZ vom 17. 4. 2019. Der verkappte Biologismus von Voss wird deutlich, wenn man das Argument vergröbert: Die Geschlechterdifferenz ist irrelevant bzw. sozial konstruiert, denn es gibt Lebewesen, die sich ungeschlechtlich vermehren.

[20]      Vgl. dazu das Doppelheft 3/4 aus 2004 der Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien mit der Einleitung von Angelika Wetterer/Angelika Saupe, »Feminist politics« oder »Gender Mainstreaming«: Über getrennte Diskurse und separierende Begriffe (S. 3-8) und den folgenden Beiträgen, insbesondere Judith Lorber, Man muss bei Gender ansetzen, um Gender zu demontieren: Feministische Theorie und Degendering (S. 9-24).

[21]      Bettina Heintz, Die Auflösung der Geschlechterdifferenz. Entwicklungstendenzen in der Theorie der Geschlechter, in: Elisabeth Bühler (Hg.), Ortssuche. Zur Geographie der Geschlechterdifferenz, Zürich 1993, S. 17-49.

[22]      Die Benennung der neuen Geschlechterforschung als »Postfeminismus«, die den Zielkonflikt noch erkennen ließ, hat sich nicht durchgesetzt. Heute dient »Postfeminismus« eher zur Kennzeichnung eines als neoliberal kritisierten »Neuen« Feminismus. An dieser Stelle darf ich wohl noch einmal die unveröffentlichte Magisterarbeit von Katja Sabisch zitieren, ist die Autorin doch inzwischen Lehrstuhl­inhaberin in Bochum, wo sie auf ihrer Webseite (mit Notenangabe) auf diese Arbeit hinweist: Im Zeichen des Postfeminismus – Postfeministische Zeichen? Zur Problematisierung des feministischen Subjektes im Kontext politischer Handlungsfähigkeit. Sabisch findet den Ausweg aus dem feministischen Dilemma, indem sie auf postmoderne Konzepte baut (S. 62): »Das postfeministische Konzept impliziert einen transversalen Blick auf die Kategorie Geschlecht, um einer essentiellen und universalistischen Bestimmung des feministischen Subjektes entgegenzuwirken.« Das bleibt wunderbar wolkig.

[23]      Der vorgenannte Artikel von Heintz gibt ein Lippenbekenntnis zum Butler-Feminismus ab, schwenkt dann aber auf den Neoinstitutionalismus ein (nicht ganz so deutlich die Kritik von Sabine Hark, Dissidente Partizipation, S. 37ff.). Spätere Arbeiten kommen ohne queerfeministische Untertöne aus: Bettina Heintz/Eva Nadai, Geschlecht und Kontext. De- Institutionalisierungsprozesse und geschlechtliche Differenzierung, Zeitschrift für Soziologie 27, 1998, 75-93. In Fußnote 12 wird angemerkt, die früher beklagte Rezeptionssperre gegenüber der konstruktivistischen Geschlechterthese sei in ihr Gegenteil umgeschlagen. Bettina Heintz, Ohne Ansehen der Person? De-Institutionalisierungsprozesse und geschlechtliche Differenzierung, in: Sylvia Marlene Wilz (Hg.), Geschlechterdifferenzen — Geschlechterdifferenzierungen, 2008, S. 231-251. In Fußnote 6 zitiert Heintz hier immerhin für den »voraussetzungsvollen sozialen Prozess« der Deutung von »Geschlechtszeichen« eine ältere Arbeit von Hirschauer. Ihren eigenen Text von 1993 scheint Heintz vergessen zu haben.

[24]      So deutlich im Definitionsteil des UNESCO’S Gender Mainstreaming Implementation Framework (GMIF) for 2002-2007.

[25]    Günter Burkhart, Soziologie der Paarbeziehung, 2018, S. 243f.

[26]    Rüdiger Lautmann, Queerness, Forum Wissenschaft 3/2018.

[27]    Dazu eine ausgewogene Stellungnahme von Friederike Wapler, Politische Gleichheit: Demokratietheoretische Überlegungen, Jahrbuch des öffentlichen Recht NF 67, 2019, 427­455.

[28]    Wagenknecht (wie Fn. 47) S. 29 unter Verwendung von Zitaten von Antke Engel, Wider die Eindeutigkeit. Sexualität und Geschlecht im Fokus queerer Politik der Repräsentation, 2002. iii-xvii; ferner Alek Ommert/Skadi Loist, Zu queer-feministischen Repräsentations­praxen und Öffentlichkeiten, in: Celine Camus u. a. (Hg.), Im Zeichen des Geschlechts, 2008, 124-140.

[29]    Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V (Hg.), Fortpflanzungsmedizin in Deutschland — für eine zeitgemäße Gesetzgebung, März 2019. Einen Eindruck von der aktuellen Diskussion vermittelt das Schwerpunktheft »Reproduktionstechnologien, Generativität, Verwandtschaft« der Zeitschrift Feministische Studien (Band 37 Heft 1, 2019).

[30]    Susanne Baer im Interview: »Die Geschlechtergleichstellung hat eine etwas ambivalente Situation erreicht«, Femina Politica 2012/2, 24-37, S. 32. Aus juristischer Sicht zuletzt etwa Christian Hillgruber, Gibt es ein Recht auf ein Kind?, JZ 75, 2020, 12-20.

[31]      Christian Hillgruber, Gibt es ein Recht auf ein Kind?, JZ 75, 2020, 12-20.

[32]      Berit Völzmann, Postgender im Recht? Zur Kategorie »Geschlecht« im Personenstandsrecht, JZ 74, 2019, 381. Völzmann will auf das Geschlecht als Personenstandskategorie ganz verzichten.

[33]      Ulrike Lembke, Alltägliche Praktiken zur Herstellung von Geschlechts-Körpern oder: Warum Unisex-Toiletten von Verfassungs wegen geboten sind, Zeitschrift für Rechtssoziologie 38, 2019, 208-243.

[34]      Stefan Timmermanns/Elisabeth Tuider u. a., Sexualpädagogik der Vielfalt, 2008; Uwe Sielert, Sexualpädagogik, Gender Glossar (online-Nachschlagewerk), 2018, sowie mehrere Beiträge in dem Sammelband von Friederike Schmidt/Anne-Christin Schondelmayer/Ute B. Schröder (Hg.), Selbstbestimmung und Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, 2015.

[35]      Kenneth J. Zucker, Adolescents with Gender Dysphoria: Reflections on Some Contemporary Clinical and Research Issues, Archives of Sexual Behavior 48, 2019, 1983-1992.

[36]      Ronald S. Katz/Robert W. Luckinbill, Changing Sex/Gender Roles and Sport, Stanford Law and Policy Review 28, 2017, 215-243.

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