Die Heimliche Juristenzeitung wird unheimlich

Nicht ganz selten wurde in diesem Blog die Frankfurter Allgemeine Zeitung zitiert, von Anfang an unter dem Ehrentitel »Heimliche Juristenzeitung« (vgl. den Eintrag vom 19. Januar 2009: Die Bilder der heimlichen Juristenzeitung). Um mich nicht zu wiederholen, wiederhole hier noch einmal unter Verzicht auf die Fußnoten den ersten Absatz dieses Eintrags:

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) ist die heimliche Juristenzeitung. Seit eh und je gibt es mittwochs die Seite »Recht und Steuern«. Ziemlich neu ist die wöchentliche Seite »Staat und Recht«. Dafür verantwortlich ist Reinhard Müller. Auch sonst schreibt er über »alles, was Recht ist«. Die Seite »Die Gegenwart« bot am 8. 9. 2008 einen großen Aufsatz von Roman Herzog und Lüder Gerken über Kompetenzanmaßungen des EUGH, der eine rege Diskussion auslöste. Selbstverständlich, dass die Zeitung über wichtige rechtspolitische Entwicklungen und bemerkenswerte Gerichtsverfahren schreibt. Die Artikel von Friedrich Karl Fromme zu staats- und verfassungsrechtlichen Themen sind in guter Erinnerung. Heute sorgen Alexandra Kemmerer und Melanie Amann für zuverlässige und interessante Berichte. Für den Wirtschaftsteil hat Frau Amann die Anwaltschaft im Blick. Über die Rechtswelt in den USA berichtet zitierwürdig Katja Gelinsky. Im letzten Jahr ist der »Rechtsstab« noch um Hendrik Wieduwilt erweitert worden, der sich der Zeitung dem Vernehmen nach als Blogger empfohlen hatte. Auch die alte Tradition, über völkerrechtliche Fragen zu informieren, wird fortgeführt. Am 7. 1. gab es – zwar aus aktuellem Anlass, aber doch ganz abstrakt gehalten – gleich zwei Artikel zum Kriegsvölkerrecht. Früher war es vor allem Gerd Roellecke, der rechtsphilosophische Themen behandelte. Ihn hat mehr und mehr Michael Pawlik abgelöst. Ganze Debatten zwischen Richtern und Professoren werden in der FAZ ausgetragen.

Der Text verdient nach bald neun Jahren eine Aktualisierung. Aber die Lust ist mir vergangen, nachdem die FAZ heute mit der Meldung erscheint, sie wolle künftig ein Extrablatt herausgeben unter dem – wie ich finde – einigermaßen lächerlichen Titel Einspruch. Alles was Recht ist. Natürlich erscheint das Blatt nur digital, aber dafür kostet es extra. Da zahlt man nun einschließlich Sonntags- und Digitalausgabe ungefähr 1000 EUR im Jahr und muss wohl befürchten, dass die Zeitung nach und nach entkernt wird. Es gibt ja noch viele Sachgebiete, für die sich Extrablätter lohnen. Früher gab es den »Blick durch die Wirtschaft«. Ich hätte noch ein paar Vorschläge mehr, z. B.:

Literatur. Alles was zwischen Buchdeckel passt.

Tor. Alles was Beine hat.

Spritze. Alles was man abrechnen kann.

Oder man nimmt gleich die Parole von Twitter:

Alles, was gerade los ist.

In der Rechtssoziologie lernte man immer, wie wichtig Dauerbeziehungen seien. Verbraucher haben längst umgelernt. 50 Jahre bei derselben Versicherung? Treuer Kunde der Stadtwerke? Über 40 Jahre Abonnent der FAZ? Man wäre so gerne ein bißchen irrational. Aber Alter schützt vor Kündigung nicht.

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Wäre das ein Plagiat?

In der heimlichen Juristenzeitung vom 24. 6. 2010 schreiben Justus Haucap und Jürgen Kühling über »Gerechtere Wasserpreise«. Ein bißchen (aber nur ganz wenig) habe ich mich über den ersten Satz geärgert: »Die kommunale Trinkwasserversorgung ist das letzte Monopol ohne wirksame Kontrolle.« Das ist reißerisch, weil es falsch ist. Deshalb habe ich einfach einmal nicht, durch Copy and Paste, sondern durch Suchen und Ersetzen, die Trinkwasserversorgung gegen die Abwasserbeseitigung ausgetauscht:
Die Abwasserbeseitigung ist ein natürliches Monopol. Echter Wettbewerb konkurrierender Entsorger im Markt ist nicht nur schwer zu etablieren, er ist volkswirtschaftlich auch gar nicht effizient und würde letztlich zu Kostensteigerungen führen. Weil aber deswegen die Verbraucher – anders als auf den meisten anderen Märkten – ihren Anbieter nicht wechseln können, wenn dessen Preise oder Service ihnen nicht gefallen, fehlt die marktliche Disziplinierung der Anbieter.
Die Verbraucher sind daher – weil die Entsorgung von Abwasser ein besonders wichtiges Gut ist – besonders schutzbedürftig. Ohne effektive behördliche Kontrolle könnten die Entsorgungsunternehmen ihre Monopolstellung missbrauchen. Wie die Erfahrung zeigt, lässt sich dies auch nicht allein dadurch verhindern, dass Abwasserentsorgung als öffentlich-rechtliche Organisationseinheit im kommunalen Eigentum geführt wird. Denn dies birgt die Gefahr, dass übermäßig hohe Kosten produziert werden, ineffizient gewirtschaftet wird und – im schlimmsten Fall – durch inkompetente Betriebsführung und Verwaltung den Bürgern unnötige Kosten aufgebürdet werden, denen sie sich nicht entziehen können. Eine Privatisierung allein hilft auch nicht weiter, da sie die Anreize zu Preismissbrauch nicht verhindert.
Entscheidend ist demnach weniger die Organisationsform als die Aufsicht über die Abwasserentsorgung der Endverbraucher. Denn auch ein Durchleitungswettbewerb, bei dem Konkurrenten die Leitungen der etablierten Anbieter zu regulierten Preisen mitbenutzen, ist in der Abwasserwirtschaft – anders als bei Telekommunikation und Energie – wenig sinnvoll.
Usw. usw.
Zugegeben, an einigen Stellen müsste man von Hand nacharbeiten. Der regionale Schwerpunkt könnte von Hessen in die ostdeutschen Bundesländer wandern. Doch im Prinzip passt alles.

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