Semantische Ohnmacht

In der Reihe von Einträgen unter dem Obertitel »Diszipliniert Foucault« fehlt noch immer ein Posting zu Foucaults Machtbegriff. Ein Problem, mit dem ich mich (nicht als erster) herumschlage, besteht darin, dass der Machtbegriff seine Konturen zu verlieren scheint, wenn man Max Webers Herrschaftskonzept verlässt und Foucaults »Mikromacht« oder »kapillare Macht« unter einen allgemeineren Machtbegriff subsumiert.

Es gibt so viele Mächte. Bei der Lektüre eines Aufsatzes von Fabian Steinhauer [1]Fabian Steinhauer, Montagen des Rechts. Ein Lehrbuch von Hermann Jahrreiss, Zeitschrift für Medienwissenschaft (ZfM), 111-123, S. 112. ist mir der Begriff der semantischen Macht untergekommen. (Steinhauers Aufsatz verdient in anderem Zusammenhang einen separaten Eintrag). Die Rede von der Macht der Sprache oder von Definitionsmacht ist durchaus verbreitet. Steinhauer nennt als Urheber dieses Begriffs Armin von Bogdandy und Ingo Venzke mit einem 2014 bei Suhrkamp erschienen Titel [2]In wessen Namen? Internationale Gerichte in Zeiten globalen Regierens, Berlin (Suhrkamp) 2014, 152 – 154. Ich habe die Stelle nicht nachgelesen. Es scheint sich um die Buchversion einer Arbeit zu handeln, die in Aufsatzform schon mehrfach publiziert wurde. [3]Zur Herrschaft internationaler Gerichte: Eine Untersuchung internationaler öffentlicher Gewalt und ihrer demokratischen Rechtfertigung, ZaöRV 70, 2010, 1-49, und auf Englisch in: The European … Continue reading. In diesen Aufsätzen ist noch nicht von »semantischer Macht«, aber doch von »semantischem Kampf« die Rede, und zu dieser Figur werden Ralf Christensen und Michael Sokolowski [4]Recht als Einsatz im Semantischen Kampf, in: E. Felder (Hg.) Semantische Kämpfe, Macht und Sprache in den Wissenschaften, 2006, 353. Ekkehard Felder stellt sein Einleitungskapitel unter das Motto » … Continue reading zitiert. Gugelt man nach »semantischer Macht«, so findet man den Ausdruck spätestens ab 2001. Nach einer Wiener Diplomarbeit [5]Michaela Müllner, Stadtrythmen, 2009, S. 42. zu urteilen, könnte Roland Barthes [6]Das semiologische Abenteuer, Frankfurt/M.: Suhrkamp, 1988, S. 201f. (oder sein Übersetzer) der Erfinder des Begriffes sein. Oder sollte man dem Pseudo-Anonymus MortenMorten für einen Eintrag vom 27. Februar 2013 auf der berüchtigten Internetseite Politically Incorrect die Ehre der Urheberschaft zubilligen?

Warum diese Beckmesserei? Drei Gesichtspunkte haben mich veranlasst, darauf eine reichliche Zeitstunde zu verwenden.

Erstens: Es ist gar nicht so einfach zu entscheiden, welche Begriffe als Allgemeingut der Wissenschaft keines Nachweises bedürfen. Was für Begriffe gilt, gilt auch für Sätze, denn Begriffe sind bekanntlich Namen für Sätze.

Zweitens: Um ja keinen Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu begehen, werden viel mehr Nachweise verwendet als notwendig, und das ist nicht nur generell von Übel, sondern besonders dann, wenn die genannte Quelle keine originale ist.

Drittens: Wissenschaftliche Publikationen schaffen es auf diese Weise, immer wieder als neu erscheinen zu lassen, was als Allgemeinwissen in der Luft liegt.

Darüber bin ich in semantische Ohnmacht gefallen.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Fabian Steinhauer, Montagen des Rechts. Ein Lehrbuch von Hermann Jahrreiss, Zeitschrift für Medienwissenschaft (ZfM), 111-123, S. 112.
2 In wessen Namen? Internationale Gerichte in Zeiten globalen Regierens, Berlin (Suhrkamp) 2014, 152 – 154.
3 Zur Herrschaft internationaler Gerichte: Eine Untersuchung internationaler öffentlicher Gewalt und ihrer demokratischen Rechtfertigung, ZaöRV 70, 2010, 1-49, und auf Englisch in: The European Journal of International Law 23, 2012; 7-41.
4 Recht als Einsatz im Semantischen Kampf, in: E. Felder (Hg.) Semantische Kämpfe, Macht und Sprache in den Wissenschaften, 2006, 353. Ekkehard Felder stellt sein Einleitungskapitel unter das Motto » Herrschaft und Macht werden auch über Semantik ausgeübt.«.
5 Michaela Müllner, Stadtrythmen, 2009, S. 42.
6 Das semiologische Abenteuer, Frankfurt/M.: Suhrkamp, 1988, S. 201f.

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