Lebenslange Freiheitsstrafe nach Reanimation

Heute erreicht mich eine Presseanfrage des »Spiegel«, ob ich etwas zu dem Fall des zu lebenslanger Haft verurteilten Mörders Benjamin Schreiber sagen könne, der nach einer Wiederbelebung geltend machte, damit sei die lebenslange Haft zuende, denn er sei ja schon einmal gestorben. Die Süddeutsche Zeitung berichtete darüber mit dem Kommentar:

»Manchmal müssen sich Richter sicherlich mit recht philosophischen Fragen über das Sein beschäftigen. Manchmal aber auch mit recht unsinnigen. Zu letzteren könnte man den Fall von Benjamin Schreiber zählen, der gerade ein Gericht im US-Bundesstaat Iowa beschäftigt hat.«

In der Tat ist eine juristische oder gar rechtsphilosophische Diskussion ziemlich überflüssig. Die Richterin hatte wohl argumentiert:

»Entweder lebt Schreiber, dann muss er im Gefängnis bleiben. Oder er ist tot, dann ist dieser Einspruch rein akademisch.«

Dem ist wenig hinzuzufügen. Es geht hier um eine Wortklauberei, wie man sie gewöhnlich Juristen vorhält. Tote kann man nicht wiederbeleben. Was als »Wiederbelebung« bezeichnet wird, ist bloß eine Metapher. Bei der Wiederbelebung (Reanimation) geht es um nichts anderes als um eine Maßnahme zu Abwendung des unmittelbar besvorstehenden Todes bei einem Atem- oder Kreislaufstillstand. Der Fall zeigt allerdings, dass die Realität immer wieder Konstellationen bietet, die sich vorher niemand ausgedacht hat. Hier allerdings besteht kein Anlass, die Rechtslage zu bedenken. Für den Betroffenen liegt sicher ein Härtefall vor. Dafür gibt es andere rechtliche Instrumente bis hin zum Gnadenerweis.

Nachtrag: Die lebenslange Freiheitsstrrafe war das Thema meiner Dissertation, das ich nicht weiter verfolgt habe, nachdem das Bundesverfassungsgericht meinen Vorstellungen weitgehend gefolgt war (Urt. v. 21.6.1977 – 1 BvL 14/76 = BVerfGE 45, 187). Nun will ich aber doch jedenfalls notieren, dass die Problematik inzwischen global geworden ist:

Putting Life Imprisonment in Asia Front and Centre: Kickstarting Conversations for Reform, Australian Journal of Asian Law, Vol. 24, No. 1, Article 12: 169-171, 2023:

EDMUND BON TAI SOON, Book review: Dirk van Zyl Smit, Catherine Appleton and Giao Vucong (eds), Life Imprisonment in Asia, Palgrave Advances in Criminology and Criminal Justice in Asia. Singapore: Springer Nature, 2022, ISBN 978-981-19-4664-6 (eBook).

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