Juracomics und Juramangas

Wenn man mit Google nach »Juracomics« sucht, gibt es zwölf Treffer, davon drei brauchbare. Mit dem ersten Werbelink wird man auf die Amazon Seite verwiesen. Das ist insofern interessant, als man erfährt, dass im allgemeinen Sprachgebrauch Juracomic für bebilderte Witzbücher über Rechtsthemen steht. Der zweite Treffer führt auf die Startseite von JuraComic-JuraWiki.de. Dabei handelt sich um ein Projekt zur Entwicklung eines Comics im Manga-Stil, der von Julia Wehrendt gezeichnet wird. Der dritte Treffer ist die Webadresse dieses JuraManga: http://www.cecil-manga.de.vu. Die Zeichnerin (die natürlich auch über eine eigene Webseite verfügt. http://www.truthwork.de.vu/) ist anscheinend selbst keine Juristin. Die Verbindung zu JuraWiki ist wohl zustande gekommen, weil Frau Wehrendt sich an einem »Malwettbewerb« beteiligt hatte, in dem es darum ging, eine Justitia im Hawai-Look zu entwerfen. Die Arbeit von Frau Wehrendt ist nun auf der Startseite von Jurawiki.de zu bewundern.

Die Story, aus der sich jetzt der Comic entwickeln soll, ist die Geschichte von Cecil, die das Jurastudium beginnt und deren Erlebnisse bis zum Examen nun verfolgt werden sollen. Dabei sollen »am Rande« auch juristische Themen vorkommen. Frau Wehrendt hat dazu eine Reihe von Vorab-Skizzen und Typen entworfen, darunter natürlich die Protagonistin Cecil. Auf mich wirken die Bilder als ein Versuch, das Jurastudium mit Lifestyle aufzupeppen.

Das Projekt läuft wohl seit Anfang 2007. Studentinnen oder Studenten in Anfangssemestern wurden aufgefordert, Frau Wehrendt »mit Input zu versorgen, was inhaltlich am Anfang des Studiums so vorkommt«. Sehr erfolgreich war der Aufruf anscheinend nicht. Jedenfalls wurde er auf der Webseite LAWgical am 10. 4. 2008 wiederholt, und der JuraManga ist nach wie vor ein (mich) verwirrender Torso. Das alles läuft auf Unterhaltung hinaus. Aber wer darauf baut, mit Hilfe von Comics juristische Inhalte zu vermitteln, kann daraus vielleicht lernen.

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Logische Bilder II: Friedrich Lachmayer

Von der Rechtsinformatik könnte man erwarten, dass sie bei der Verwendung von Bildern voranschreitet, weil sie schon seit über 30 Jahren die elektronische Datenverarbeitung, die heute auch zur Grundlage der Bildtechnik geworden ist, mit dem Recht zusammenbringt. Doch Bilder passen anscheinend nicht zu den Algorithmen der Informatiker. Ausnahme, die die Regel bestätigt, ist Friedrich Lachmayer, von 1989 bis 2003 Leiter des EDV-Projektes RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes im Bundeskanzleramt in Wien. Wie kein anderer hat er die Bedeutung der logischen Bilder für das Recht hervorgehoben.[1] Ihm ist es zu verdanken, dass auf dem Internationalen Rechtsinformatik Symposium, das jährlich in Salzburg stattfindet, der Visualisierung von Recht eine eigene Abteilung eingeräumt wird (vgl. meinen Beitrag vom 22. April 2008).

Lachmayer verfügt geradezu über artistische Fähigkeiten im Umgang mit Grafikelementen in Powerpoint. Auf seiner neuen Webseite kann man sich eine ganze Reihe seiner einschlägigen Präsentationen ansehen: http://www.legalvisualization.com.

Über neue Entwicklungen in der Rechtsinformatik, die zur sog. Prozessmodellierung zunehmend auch visuelle Hilfsmittel einsetzen, kann ich vielleicht in Kürze berichten.


[1] Friedrich Lachmayer, Graphische Darstellung im Rechtsunterricht, Zeitschrift für Verkehrsrecht (ZVR), Heft 8, Wien 1976, S. 230-234; ders., Normproduktion und Konkurrenzverhalten, Rechtstheorie. Zeitschrift für Logik, Methodenlehre, Kybernetik und Soziologie des Rechts, Heft 2, 1977, S. 133-144; ders., Zur graphischen Darstellung des Obligationsrechts, Schweizerische Zeitschrift für Kaufmännisches Bildungswesen, Heft 3, 1977, S. 89-97; ders., Graphische Darstellung als Hilfsmittel des Gesetzgebers, in: Klug, Ulrich/Ramm, Thilo/Rittner, Fritz/Schmiedel, Burkhard (Hrsg.), Gesetzgebungstheorie, Juristische Logik, Zivil- und Prozeßrecht. Gedächtnisschrift für Jürgen Rödig, Berlin, 1978; Karl Garnitschnig/Friedrich Lachmeyer, Computergraphik und Rechtsdidaktik, Manzsche Ver-lags- und Universitätsbuchhandlung, Wien 1979; Peter Jordan/Friedrich Lachmayer, A Graphic-Verbal Notation of the History of the Austrian Constitution, in: Ernst W.B. Hess-Lüttich, (Hrsg.), Multimedial Communication, Vol. I: Semiotic Problems of its Notation, Gunther Narr Verlag, Tübingen 1982; ders., Visualisierung des Rechts, in: Annemarie Lang-Seidl (Hrsg.), Zeichenkonstitution. Akten des 2. Semiotischen Kolloquiums Regensburg 1978, Band II, Berlin, 1981; ders., Symbolisierung von Metaphern, DOXA 13/1987, Semiotische Berichte, Institute of Philosophy, Hungarian Academy of Sciences, Budapest, Heft 3,4/1987, S. 137-141; ders., Die Absicherung des Rechts durch Zeichen. Vorbemerkungen zu einer Semiotik des Rechts, in: Aulis Aarnio/Stanley Paulson/Ota Weinberger/George Henrick von Wright/Dieter Wyduckel (Hrsg.), Rechtsnorm und Rechtswirklichkeit. Festschrift für Werner Krawietz zum 60. Geburtstag, Berlin, 1993; ders., Visualisierung in der Rechtswissenschaft, ARSP-Beiheft 53, 1994, S. 156-159.

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