Von der Geschlechter­forschung zur Ernäh­rungs­wissenschaft und zurück

Es gehört zu den Regeln einer guten wissenschaftlichen Praxis, Interessenkonflikte und Befangenheiten offenzulegen. In natu­rwissenschaftlichen und technischen Veröffentlichungen sind so genannte publication disclosure statements weitgehend üblich. Geistes- und sozialwissenschaftliche Veröffentlichungen enthalten in aller Regel keine disclosure statements, obwohl ihre Objektivität mangels harter Methoden viel eher gefährdet erscheint. Wenn das daran läge, dass man solchen Veröffentlichungen nur geringe Wirkung zubilligte, wäre das traurig. Der Grund ist aber wohl eher, dass man wirtschaftliche Verwertungsinteressen für wirkmächtiger hält als primär immaterielle Interessen. Verlangt wird daher in der Regel auch nur die Offenlegung von finanziellen, geschäftlichen, rechtlichen oder beruflichen Beziehungen, die auf die Forschung Einfluss nehmen könnten.

Persönliche Betroffenheit scheint nicht zu zählen, obwohl sie oft in die Wissenschaft hineinragt. Schon mancher Mediziner hat besondere Forschungsanstrengungen zu Krankheiten unter­nommen hat, die ihm in seinem engsten persönlichen Umfeld begegnet sind. Viele juristische Abhandlungen sind durch berufliche oder private Konflikterlebnisse ausgelöst worden. Sexualforschung, die sich der Queers annahm, war von Anfang in der Hand von Betroffenen. Dafür stehen die Namen von Magnus Hirschfeld, Alfred C. Kinsey und Hans Giese. Heute bilden Autoren, die selbst zu den Queers gehören, den harten Kern der Gender Studies.

Auf dem DSG-Kongress in Kassel 2006 konnte der Familiensoziologe Günter Burkhart unwidersprochen erklären, der speziellen Schwulen-, Lesben- und Queer- Forschung fehle es an Anerkennung; sie werde von vielen Soziologen eher als Feld von Politik und Selbstbetroffenheit betrachtet.[1] Aber als der Journalist Volker Zastrow im Sommer 2006 in der FAZ[2] die Personalunion von Feministinnen und Queers thematisierte, musste er sich den Vorwurf des Antifeminismus gefallen lassen.[3]

Selbstbetroffenheit ist kein Makel, sondern kann zu besonderer Scharfsicht verhelfen.[4] Aber man sollte der Frage nicht ausweichen, ob und wie weit gute wissenschaftliche Praxis verlangt, Selbstbetroffenheit zu offenbaren.

Für medizinische Veröffentlichungen wird schon länger über die Offenlegung von nicht-finanziellen Interessenkonflikten nach­gedacht.[5] Nicht wenige Zeitschriften fragen nach solchen Interessenkonflikten. Es gibt jedoch keine standardisierten Formulierungen, und die statements werden selten veröffentlicht.

Jetzt wird dieser Problemkreis für die Ernährungswissenschaft diskutiert. Der auf diesem Gebiet renommierte John P. A. Ioannidis und sein Kollege John F. Trepanowski haben in einem Artikel in JAMA, dem Journal of the American Medical Association, gefordert, dass Ernährungswissenschaftler, wenn sie über Nutzen und Schaden von Nahrungsmitteln schreiben, nicht nur unmittelbar durch Finanzierung oder Beteiligungen begründete Interessenkonflikte offenlegen.[6] Häufig seien auch mittelbare wirtschaftliche Interessen im Spiel, so bei populärwissen­schaftlichen Büchern zu Ernährungsfragen, die oft zu Bestsellern würden. Nicht selten setzten sich Ernährungswissenschaftler auch proaktiv für oder gegen bestimmte Nahrungsmittel und Diäten ein. Das geschehe durchaus in guter Absicht, könne aber durch persönliche Vorlieben und Gewohnheiten beeinflusst sein. Unter diesen Umständen sei es angezeigt, dass Ernäh­rungs­wissenschaftler angeben sollten, ob sie Fleisch essen oder als Vegetarier oder Veganer leben, ob sie spezielle Diäten einhalten oder Nahrungsergänzungsmittel nehmen.

Auf den ersten Blick ist die Forderung plausibel. Viele Menschen folgen Ernährungs­empfehlungen, die als wissenschaftlich fundiert publiziert werden. Für die Ernährungsindustrie hat das eine enorme wirtschaftliche Bedeutung. Manche Empfehlungen haben sich später als unbegründet erwiesen. Der Forschungstand ist unübersichtlich und komplex. Die Bewertung einzelner Untersuchungen ist schwierig. Da könnten die Ernäh­rungs­empfehlungen von den Präferenzen der Wissenschaftler beeinflusst werden. Der Artikel von Ioannidis und Trepanowski endet:

»Authors who have strong beliefs and make highly committed choices for diet or other behaviors should not hesitate to disclose them. Doing so may help everyone understand who is promoting what and why.«

Ihre Forderung ist nicht ohne Widerspruch geblieben.[7] So wird geltend gemacht, persönliche Überzeugungen und Präferenzen seien divers und glichen sich dadurch aus. Die finanziellen Interessen seien dagegen viel massiver. Es gebe keine hinreichende Forschung, die die Verzerrung von Ergebnissen durch finanzielle Interessen belege und erst recht keine einschlägige Forschung über sonstige Interessenkonflikte. Wenn behauptet werde, Ernährungspräferenzen kultureller, familiärer oder religiöser Art seien bias-verdächtig, so würden damit Wissenschaftler mit einem nicht säkularen, nicht westlichen und nichtweißen Hintergrund unfair behandelt. Schließlich könne die Offenlegung persönlicher Überzeugungen und Differenzen von der Beeinflussung der Forschung durch finanzielle Interessen ablenken. Die akademische Freiheit werde eingeschränkt, weil advocacy, also eine proaktive Standpunktwissenschaft, entmutigt werde. Im Übrigen sei es schwierig, die in Betracht kommenden Inter­essenkonflikte hinreichend abzugrenzen.

Joannidis und Trepanowski schreiben in ihrer Erwiderung[8]:

»By default, disclosures of private preferences for specific diet choices are not mandatory unless they have already reached the public sphere through public advocacy. One cannot force authors to disclose private preferences that they do not want to endorse openly in public. Such disclosures are not admissions of wrongdoing or shame. They might be something of which to be proud.

We see no exclusionary purposes or loss of privacy when authors voluntarily wish to declare preferences through a public statement. We would not support requesting authors to disclose health problems that affect their lifestyle. Voluntary openness is not ›cementing positions of privilege and power‹; it is helping abolish their secretive auras.«

Es gibt keine schlechthin wertfreie Wissenschaft, sondern nur ein mehr oder weniger erfolgreiches Bemühen um wissenschaftliche Objektivität. Grundsätzlich hat wissenschaftliche Arbeit eine externe Motivation und damit eine Wertbasis. Das lässt sich gar nicht vermeiden, denn nur wer sich für sein Thema interessiert, hat auch in der Sache Biss. Die Wertbasis ist allerdings mehr oder weniger ausgeprägt und gesellschaftlich mehr oder weniger akzeptiert. Ein Jurist, der das Verwaltungsrecht zu seinem wissenschaftlichen Thema gemacht hat, wird nicht lange durchhalten, wenn er die öffentliche Verwaltung nicht für eine nützliche Einrichtung hält. Auch professionelle Spezialisierung kann sich in Befangenheiten niederschlagen. Bei hochbetagten Patienten mit unfallbedingtem Trauma wollen Chirurgen gelegentlich operieren, während die Anästhesisten glauben, eine Narkose nicht mehr verantworten zu können. Wenn die Chirurgen dann meinen, der Tode auf dem OP-Tisch wie in solchen Fällen nicht der schlimmste Ausgang, denken Anästhesisten, es sei nicht ihre Aufgabe, Patienten einem solchen Tod auszuliefern.

Wie gesagt, es gibt keine schlechthin wertfreie Wissenschaft. Was sich bis zu einem gewissen Grade vermeiden lässt, ist die direkte Einflussnahme der Wertbasis auf die wissenschaftliche Arbeit. Diesen Einfluss sollen die Regeln einer guten wissenschaftlichen Praxis abwehren. Den unvermeidbaren Rest müssen Forschungs­methoden und wechselseitige Kritik im Zaum zu halten.

In der Diskussion um gute wissenschaftliche Praxis ist die individuell-persönliche Betroffenheit allerdings unterbelichtet. Bei Gericht spricht man von Befangenheit. Solche Befangenheit kann sich einerseits eher abstrakt aus Verwandtschaft oder formeller Zugehörigkeit zu einer Organisation ergeben. Sie kann aber auch recht konkret aus persönlicher Beteiligung folgen, etwa wenn ein Zeuge den gleichen Schaden erlitten hat wie die Prozesspartei. Man muss überall damit rechnen, dass hinter einer als wissenschaftlich deklarierten Veröffentlichung ein persönliches Erkenntnisinteresse steht, das nicht weniger wirksam ist als ein finanzielles Interesse. Elisabeth Holzleithner spricht in einem Interview über ihren »Persönlichen Zugang zu Feminismus und Geschlechterforschung« von ihrem queer-feministischen Impetus als lesbische Wissenschaftlerin.[9]

Dennoch: Die Forderung, auch persönliche Betroffenheit offen zu legen, geht zu weit. Dafür gibt es zwei wichtige Gründe. Erstens ist es praktisch ausgeschlossen, die in Betracht kommenden Befangenheitsgründe praktikabel einzugrenzen. Zweitens ragen diese Gründe weit in die persönliche Sphäre der Betroffenen hinein, handelt es sich doch um all die Diversitätsaspekte, die heute unter dem Gesichtspunkt der Identität verhandelt werden und die immer noch und immer wieder mit Diskriminierungen verbunden sind.

Eine allgemeine Offenbarungspflicht für persönliche Betroffenheit ist auch gar nicht erforderlich. Jedenfalls in den Geistes- und Sozialwissenschaften ist eine kritische Grundhaltung verbreitet. Je mehr sich die Kritik auf konkrete gesellschaftliche Phänomene fokussiert, stützt oder behindert sie damit Interessen. Das ist aber kaum problematisch, wenn das Fach sich nicht ganz einem Themenfeld und den darin agierenden Interessen verschreibt. Die Rechtswissenschaft ist in diesem Sinne eher pluralistisch strukturiert. Sie vereint unter ihrem Dach viele Fächer und Richtungen und versucht jedenfalls, allen gesellschaftlichen Interessen gerecht zu werden.

Eine Interessenbindung ist auch dann akzeptabel, wenn sie offensichtlich ist. Der wissenschaftlich institutionalisierte Feminismus ergreift Partei für das Interesse der Frauen. Als Autoren treten praktisch nur Frauen in Erscheinung. Das Geschlecht ist regelmäßig am Namen der Autorin zu erkennen. Der Leser geht davon aus, dass die Arbeit von einem Interessenstandpunkt geschrieben ist, was ihn hinsichtlich impliziter und expliziter Werturteile wohl zu einer gewissen Vorsicht veranlasst, ihn aber grundsätzlich nicht hindert, diese Literatur als wissenschaftliche zu akzeptieren. Ein explizites disclosure statement ist schlicht überflüssig.

Nicht ganz so klar liegt es bei den Queers in Sexualforschung und Gender Studies. Sie sind als Betroffene nicht sogleich zu erkennen, und nur wenige Prominente haben sich mutig geoutet. Der Queerismus verfolgt explizit das Ziel, die von der großen Mehrheit bevorzugte Heterosexualität zu unterwandern. Es lässt sich daher gar nicht vermeiden, dass bei der Rezeption von Gender Studies permanent der Verdacht der Selbstbetroffenheit mitschwingt. Das gilt umso mehr, als diskutiert wird, ob nur Queers das Recht bzw. die Fähigkeit haben, einschlägige Aussagen zu treffen. Tatsächlich ist es wohl so, dass in diesem Bereich partizipative und betroffenenkontrollierte Forschung die Regel ist.[10] Dennoch wäre es nicht angemessen, wenn man von den Autoren generell verlangen wollte, im Zusammenhang mit einschlägigen Themen ihre sexuelle Identität offenzulegen. So viel Interessentenforschung kann das Wissenschaftssystem ertragen. Die Offenlegung der eigenen sexuellen Identität sollte deshalb freiwillig bleiben.

Eine Ausnahme müsste wohl für Expertisen gelten, die unmittelbar für das Publikum relevant sind. Im dem Medizinbereich spricht man hinsichtlich wissenschaftlicher Aktivitäten, die Potential für einen Einfluss auf Handlungsempfehlungen haben, von einem intellektuellen Interessenkonflikt (intellectual COI).

»The operational definition of ›important intellectual COI‹ consisted of authorship of original studies, and peerreviewed grant funding directly bearing on a recommendation.«[11].

Dabei geht es also um eine wissenschaftliche Festlegung, die auf die in der Medizin wichtigen Behandlungsleitlinien durchschlagen könnte. Eine vergleichbare Situation ist gegeben, wenn Sexualforscher, Psychologen oder Therapeuten sich zu der schwierigen Frage des Umgangs mit juvenilen Gender-Dysphoria[12] äußern. Aber auch dann, wenn »Experten« sich in amtlichem Auftrag zu einschlägigen Themen äußern wie z. B. in der BMFSFJ-Broschüre »Geschlechtliche Vielfalt« liegt die Forderung nach mehr Transparenz hinsichtlich der persönlichen Vorlieben der Autoren nahe.

Nachtrag vom 6. 2. 2021: In der FAZ berichtet Christoph Schäfer über ungewöhnliche Verzögerungen bei der (Veröffentlichung?) einer vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebenenStudie über »Kindeswohl und Umgangsrecht«. Anscheinend ist das Ergebnis der Studie, wonach das so enannte Wechselmodell, nach dem die Kinder eine Hälfte der Zeit beim Vater und die andere bei der Mutter leben, dem Ministerium nicht genehm. Schäfer zitiert eine ungenannte Professorin:

»Es gibt Ergebnisse, die dem stark feministisch geprägten Mitarbeiterinnenstab im Ministerium nicht gefallen.«

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[1] Günter Burkart, Subjekt und Sexualität bei Giddens und Foucault, in: Karl-Siegbert Rehberg (Hg.), Die Natur der Gesellschaft, Verhandlungen des 33. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Kassel 2006, 4737-4746, S. 4738.

[2]     Volker Zastrow, Politische Geschlechtsumwandlung, FAZ Nr. 139 vom 19. 6. 2006 S. 8.

[3]  Irene Dölling, »Eva-Prinzip«? »Neuer Feminismus«? Aktuelle Verschiebungen in Geschlechterbildern im Kontext gesellschaftlicher Umbruchsprozesse, in: Marburger Gender-Kolleg (Hg.): Geschlecht Macht Arbeit. Interdisziplinäre Perspektiven und politische Intervention, 2008, 24-41. Ausführlich ist die Kritik an dem Zastrow-Artikel in einer von Dölling betreuten Magisterarbeit ausgebreitet worden: Julia Roßhart, Bedrohungsszenario Gender. Gesellschaftliches Geschlechterwissen und Antifeminismus in der Medienberichterstattung zum Gender Mainstreaming, 2007. Darauf bezieht sich Rebekka Blum, Angst um die Vormachtstellung. Zum Begriff und zur Geschichte des deutschen Antifeminismus, 2019, S. 83ff. Dölling selbst hat die Thematik 2011 noch einmal aufgegriffen und die Kritik Zastrows ebenso wie generell den so genannten Neuen Feminismus als symbolische Gewalt im Sinne Bourdieus abqualifiziert (Symbolische Gewalt in aktuellen Diskursen zum Anti- bzw. Neo-Feminismus, in: Daniel Suber u. a., Hg., Pierre Bourdieu und die Kulturwissenschaften, 2011, S. 179-197).

[4]     Skeptischer Stefan Hirschauer, Wozu »Gender Studies«?, Soziale Welt 54, 2003, 461-482, S. 466.

[5] Editorial, Making Sense of Non-Financial Competing Interests, PLoS medicine 5, 2008, e199.; Khaled Shawwa u. a., Requirements of Clinical Journals for Authors’ Disclosure of Financial and Non-Financial Conflicts of Interest: A Cross Sectional Study, PloS one 11, 2016, e0152301.

[6] John P. A. Ioannidis/John F. Trepanowski, Disclosures in Nutrition Research: Why It Is Different, JAMA 319, 2018, 547-548.

[7] Tim Schwab, Dietary Disclosures: How Important Are Non-Financial Interests?, British Medical Journal 2018, 361: k1451(online); Lisa Bero/Quinn Grundy, Conflicts of Interest in Nutrition Research, JAMA 320, 2018, 93-94; David S. Ludwig/Lawrence H. Kushi/Steven B. Heymsfield, Conflicts of Interest in Nutrition Research, JAMA 320 , 2018, 93; John P. A. Ioannidis/John F. Trepanowski, Conflict of Interest in Nutrition Research-Reply, JAMA 320, 2018, 94-95.

[8] John P. A. Ioannidis/John F. Trepanowski, Conflict of Interest in Nutrition Research-Reply, JAMA 320, 2018, 94-95.

[9] https://audiovisuellesarchiv.org/de/footage/98 ab 44:02.

[10] Arn Thorben Sauer, Einleitung und Methodologie, in: BMFSFJ (Hg.), Geschlechtliche Vielfalt. Begrifflichkeiten, Definitionen und disziplinäre Zugänge zu Trans- und Intergeschlechtlichkeiten, Begleitforschung zur Interministeriellen Arbeitsgruppe Inter- & Transsexualität 2015, S. 8-12.

[11] Editorial a. a. O. S. 2.

[12] Kenneth J. Zucker, Adolescents with Gender Dysphoria: Reflections on Some Contemporary Clinical and Research Issues, Archives of Sexual Behavior 48, 2019, 1983-1992.

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