Diszipliniert Foucault: Wahrheiten für Juristen

Wie gesagt: Ein wichtiger Schritt zur »Disziplinierung« Foucaults besteht darin, ihn in gängige Schubladen zu stopfen, auch wenn es quietscht und klemmt.

Foucault hat sich zwar nicht direkt am wissenschaftstheoretischen Diskurs beteiligt. In der Sache ist er aber Postmoderner – andere sagen Poststrukturalist – und Konstruktivist reinsten Wassers [1]Im letzten Eintrag hatte ich geschrieben, es gebe radikalere Konstruktivisten als Foucault. Das kommt mir jetzt widersprüchlich vor. Die Differenz erklärt sich aus dem Unterschied zwischen … Continue reading. In diesem Eintrag geht es um die Schublade mit der Aufschrift »Postmodern«.

Mit der Suche nach relativen Wahrheiten – Foucaults Gefolgschaft spricht lieber von »relationaler« Wahrheit – [2]Ulrich Bröckling/Susanne Krasmann, Ni méthode, ni approche. Zur Forschungsperspektive der Gouvernementalitätsstudien – mit einem Seitenblick auf Konvergenzen und Divergenzen zur … Continue reading und Rationalitäten hat Foucault mit durchaus eigenem Akzent den postmodernen Multiperspektivismus der Kulturwissenschaften angeschoben. Seine Originalität gründet sich darauf, dass er nicht die synchrone Vielfalt der Kulturen behandelt, sondern in vertieften historischen Analysen die Kontingenz gesellschaftlicher Zustände offenlegt. Historische Rekonstruktion wurde folglich zum bevorzugten Instrument der Dekonstruktion.

Der Jurist wird sogleich den Band aufschlagen, der den Titel »Die Wahrheit und die juristischen Formen« trägt. [3]Es handelt sich um drei Vorträge, die Foucault 1973 an der Katholischen Universität in Rio de Janeiro gehalten hat (La verité et les formes juridiques, Gallimard, Paris, 1994). Man kann sie als … Continue reading Hier erklärt Foucault eingangs unter vielfacher Bezugnahme auf Nietzsche seine Wahrheitstheorie und die damit verbundene »Neufassung der Theorie des Subjektes«:

»Ich möchte nun zeigen, wie es möglich ist, dass soziale Praktiken Wissensbereiche erzeugen, die nicht nur neue Objekte, neue Konzepte, neue Techniken hervorbringen, sondern auch gänzlich neue Formen von Subjekten und Erkenntnissubjekten. Auch das Erkenntnissubjekt hat eine Geschichte; auch die Beziehung zwischen Subjekt und Objekt, also die Wahrheit, hat eine Geschichte.
Insbesondere möchte ich auf diese Weise zeigen, wie im 19. Jahrhundert ein bestimmtes Wissen über den Menschen, die Individualität, das normale oder anomale Individuum innerhalb oder außerhalb der Regel entstehen konnte, ein Wissen, das in Wirklichkeit aus den Praktiken der sozialen Kontrolle und Überwachung hervorgegangen ist. Und ich möchte zeigen, dass dieses Wissen sich nicht einem vorhandenen Erkenntnissubjekt aufdrängte oder aufprägte, sondern eine vollkommen neue Art von Erkenntnissubjekt entstehen ließ.« (2003 S. 10)

Foucault wendet sich gegen den seit Descartes herrschenden »Primat eines ein für alle Mal vorgegebenen Erkenntnissubjekts«, dem auch der akademische Marxismus anhänge. Dieser gehe

»stets von dem Gedanken aus, dass die Kräfteverhältnisse, ökonomischen Bedingungen und sozialen Beziehungen den Individuen vorgegeben sind, sich zugleich aber einem Erkenntnissubjekt aufzwingen, das in allem mit sich identisch bleibt, nur nicht in Bezug auf die als Irrtümer verstanden Ideologien.« (S. 27)

Von Nietzsche übernimmt Foucault die Idee, dass das »Erkennen« kein anthropologischer Befund, sondern eine historische Erfindung sei. Zugleich übernimmt er von Nietzsche den »Willen zur Macht« als Rivalen des »Willens zur Wahrheit«, freilich ohne das Verhältnis beider zueinander theoretisch zu vertiefen; Foucault habe nur »eine Schrumpfform der nietzeanischen Dialektik von Macht und Wahrheit« rezipiert. [4]Christian Schauer, Aufforderung zum Spiel: Foucault und das Recht, 2006, S. 243, 245; vgl. auch S. 265. Wahrheit ist einfach nur die Kehrseite der Bildung des Erkenntnissubjekts, die sich historisch immer über eine Abfolge von agonalen Diskursen vollzieht. Hier kommt nun das Recht ins Spiel:

»Mir scheint, unter den sozialen Praktiken, deren historische Analyse die Entstehung neuer Formen des Subjekts zu lokalisieren erlaubt, sind die im engeren Sinne juristischen Praktiken die wichtigsten.« (S. 12)

»Die juristischen Praktiken, also die Art und Weise, wie man über Schuld und Verantwortung unter den Menschen urteilte; wie man in der Geschichte des Abendlandes festlegte, dass bestimmte Verhaltensweisen als Vergehen galten, nach denen die Menschen verurteilt werden konnten; wie man von bestimmten Menschen für gewisse Taten eine Wiedergutmachung verlangte und anderen eine Strafe auferlegte – all diese Regeln oder, wenn Sie so wollen, all diese Praktiken, die zwar geregelt waren, in der Geschichte aber auch ständig abgeändert wurden, scheinen mir eine der Formen zu sein, in denen unsere Gesellschaft Typen von Subjektivität definiert hat, Formen von Wissen und damit auch Beziehungen zwischen dem Menschen und der Wahrheit, die eine genauere Erforschung verdienen.« (S. 13)

Zustimmend nimmt Foucault auf Nietzsche Bezug:

»Die Erkenntnis ist also erfunden worden. Das heißt, sie … ist absolut kein Bestandteil der menschlichen Natur. Die Erkenntnis ist keineswegs der älteste Trieb des Menschen; sie ist nicht keimhaft in seinem Verhalten, seinen Strebungen und Trieben angelegt. … Die Erkenntnis ist das Ergebnis der Konfrontation und der Verbindung des Kampfes und des Kompromisses zwischen den Trieben. Weil die Triebe aufeinanderstoßen, miteinander kämpfen und schließlich zu einem Kompromiss gelangen, entsteht etwas. Und dieses Etwas ist die Erkenntnis.« (S. 17f)
Es besteht »keine Beziehung mehr zwischen der Erkenntnis und den zu erkennenden Dingen«; vielmehr handelt es sich um »ein Macht- und Gewaltverhältnis« (S. 20).

»Wenn wir Erkenntnis wirklich begreifen wollen, … wenn wir ihre Wurzel und Fabrikation erfassen wollen, müssen wir uns an den Politiker halten und uns klarmachen, dass es sich um Verhältnisse des Kampfes und der Macht handelt. Nur wenn wir diese Kampfbeziehungen und Machtverhältnisse verstehen, wenn wir uns ansehen, wie Dinge und Menschen einander hassen und bekämpfen, wie sie versuchen, die Herrschaft zu erlangen und Macht über die anderen auszuüben, können wir begreifen, was Erkenntnis ist.« (S. 24)

Deshalb

»wäre es vollkommen widersinnig, wenn man sich eine Erkenntnis vorzustellen versuchte, die nicht zutiefst parteiisch und perspektivisch wäre. Der perspektivische Charakter der Erkenntnis resultiert nicht aus der menschlichen Natur, sondern aus dem polemischen und strategischen Charakter der Erkenntnis. Man kann von einem perspektivischen Charakter der Erkenntnis sprechen, weil hier ein Kampf stattfindet und weil Erkenntnis das Ergebnis dieses Kampfes ist.« (S. 26)

Es folgt ein Durchgang durch die Rechtsgeschichte, der zeigen soll, dass in der Antike das Rechtsverfahren als Praktik der Wahrheitsproduktion noch deutlich Kampfcharakter hatte, ja sich darin erschöpfte, der dann in der Neuzeit weitgehend unsichtbar wurde (bis ihn Ihering wieder hervorzog). [5]Ausführlich wird dieser Text von Schauer a. a. O. (S-207-293) erläutert und gewürdigt.

In der Sekundärliteratur sind Zitate aus den »Dispositiven der Macht« beliebt, um den postmodernen Wahrheitsbegriff Foucaults zu verdeutlichen. Der geneigte Blogleser möge die Zitate überschlagen und nur noch den letzten Absatz lesen, denn ich habe sie mir nur vorsorglich notiert, weil ich den Foucault-Text zurückgeben musste.

»Wichtig ist, so glaube ich, daß die Wahrheit weder außerhalb der Macht steht noch ohne Macht ist (trotz eines Mythos, dessen Geschichte und Funktionen man wiederaufnehmen müßte, ist die Wahrheit nicht die Belohnung für freie Geister, das Kind einer langen Einsamkeit, das Privileg jener, die sich befreien konnten). Die Wahrheit ist von dieser Welt; in dieser wird sie aufgrund vielfältiger Zwänge produziert, verfügt sie übergeregelte Machtwirkungen. Jede Gesellschaft hat ihre eigene Ordnung der Wahrheit, ihr ›allgemeine Politik‹ der Wahrheit: d.h. sie akzeptiert bestimmte Diskurse, die sie als wahre Diskurse funktionieren läßt; es gibt Mechanismen und Instanzen, die eine Unterscheidung von wahren und falschen Aussagen ermöglichen und den Modus festlegen, in dem die einen oder anderen sanktioniert werden; es gibt bevorzugte Techniken und Verfahren zur Wahrheitsfindung; es gibt einen Status für jene, die darüber zu befinden haben, was wahr ist und was nicht.« (Dispositive der Macht S. 51)

Das »Wahrheitsdispositiv« wird auf der folgenden Seite weiter konkretisiert:

» – die Wahrheit ist um die Form des wissenschaftlichen Diskurses und die Institutionen, die ihn produzieren, zentriert;
– sie ist ständigen ökonomischen und politischen Anforderungen ausgesetzt (Wahrheitsbedürfnis sowohl der ökonomischen Produktion als auch der politischen Macht);
– sie unterliegt in den verschiedensten Formen enormer Verbreitung und Konsumtion (sie zirkuliert in Erziehungs- und Informationsapparaten, die sich trotz einiger strenger Einschränkungen relativ weit über den sozialen Körper ausdehnen);
– sie wird unter der zwar nicht ausschließlichen aber doch überwiegenden Kontrolle einiger weniger großer politischer oder ökonomischer Apparate (Universität, Armee, Presse, Massenmedien) produziert und verteilt;
– schließlich ist sie Einsatz zahlreicher politischer Auseinandersetzungen und gesellschaftlicher Konfrontationen (›ideologischer‹ Kämpfe).«

Noch eine Seite weiter meint Foucault,

»all dies muß ziemlich verwirrend und ungewiß klingen«, um noch einmal zusammenzufassen, dass er »unter Wahrheit nicht ›das Ensemble der wahren Dinge, die zu entdecken oder zu akzeptieren sind‹, verstehe, sondern ›das Ensemble der Regeln, nach denen das Wahre vom Falschen geschieden und das Wahre mit spezifischen Machtwirkungen ausgestattet wird«: daß es nicht um einen Kampf ›für die Wahrheit‹ geht, sondern um einen Kampf um den Status der Wahrheit und um ihre ökonomisch-politische Rolle.«

Dazu passt aus »Der Ordnung des Diskurses« (S. 25) der Satz:

»Es ist immer möglich, daß man im Raum eines wilden Außen die Wahrheit sagt; aber im Wahren ist man nur, wenn man den Regeln einer diskursiven ›Polizei‹ gehorcht, die man in jedem seiner Diskurse reaktivieren muß.«

Anke Draude interpretiert diesen Satz dahin, Wahrheit meine die objektive Wirklichkeit, während das Wahre in einer Gesellschaft diskursiv festgelegt sei. [6]Anke Draude, Der blinde Fleck der Entwicklungstheorie, 2007, S. 58. Mag ja sein. Aber jedenfalls ist das bei Foucault kein durchgehender Sprachgebrauch. Der »Wille zur Wahrheit« ist allerdings wohl als – letztlich ohnmächtiger – Wille zur objektiven Wahrheit zu verstehen.

Für die Rechtstheorie ist zweierlei wichtig. Erstens – das liegt auf der Hand – steckt hinter der Wahrheitstheorie Foucaults eine Konflikttheorie, die sich mit derjenigen Iherings kombinieren lässt. Foucault hat seine konflikttheoretische Sichtweise als »Genealogie des Wissens« näher ausgeführt. Davon soll in einem späteren Eintrag noch die Rede sein. Zweitens ist der Wahrheitsbegriff Foucaults kein Wahrheitsbegriff im epistemologischen Sinne, sondern ein Geltungsbegriff. Als solchen kann man ihn mit dem juristischen und dem rechtssoziologischen abgleichen – was ich jetzt so schnell nicht leisten kann. [7]Diese Aufgabe hatte ich noch nicht gesehen, als ich im letzten Jahr in vier Einträgen die Rechtsgeltungslehre Luhmanns behandelte.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Im letzten Eintrag hatte ich geschrieben, es gebe radikalere Konstruktivisten als Foucault. Das kommt mir jetzt widersprüchlich vor. Die Differenz erklärt sich aus dem Unterschied zwischen epistemischem und Sozialkonstruktivismus. Hier ist letzterer gemeint.
2 Ulrich Bröckling/Susanne Krasmann, Ni méthode, ni approche. Zur Forschungsperspektive der Gouvernementalitätsstudien – mit einem Seitenblick auf Konvergenzen und Divergenzen zur Diskursforschung, in: Johannes Angermüller/Silke van Dyk (Hg.), Diskursanalyse meets Gouvernementalitätsforschung, 2010, 23-42, S. 25.
3 Es handelt sich um drei Vorträge, die Foucault 1973 an der Katholischen Universität in Rio de Janeiro gehalten hat (La verité et les formes juridiques, Gallimard, Paris, 1994). Man kann sie als Fortsetzung der »Ordnung des Diskurses« lesen.
4 Christian Schauer, Aufforderung zum Spiel: Foucault und das Recht, 2006, S. 243, 245; vgl. auch S. 265.
5 Ausführlich wird dieser Text von Schauer a. a. O. (S-207-293) erläutert und gewürdigt.
6 Anke Draude, Der blinde Fleck der Entwicklungstheorie, 2007, S. 58.
7 Diese Aufgabe hatte ich noch nicht gesehen, als ich im letzten Jahr in vier Einträgen die Rechtsgeltungslehre Luhmanns behandelte.

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