Die Natur der Sache als Schlüssel zur Interdisziplinarität

Darf man heute noch mit der Natur der Sache argumentieren? Auf den ersten Blick wohl kaum. Aber vielleicht kommt die Natur der Sache in neuer Verkleidung als natural turn zurück.

1988 erschien ein Buch von Ingo Braun zur Soziologie der Waschmaschine.[1] Damals wurde es als ein Stück Techniksoziologie abgeheftet. Nachdem Bruno Latour die Büroklammer soziologiefähig gemacht hat, lese ich Brauns Buch als Beispiel für die Verankerung von Kultur und Gesellschaft in materiellen Grundlagen. Die Suche nach der Materialität der Gesellschaft und ihres Rechts ist im Gange. Ist das eine neue Formel für die »Natur der Sache«? Gerät nunmehr gar die Natur im buchstäblichen Sinne ins Visier? Folgt dem material turn ein natural turn? Diesen Fragen will ich in mehreren aufeinander aufbauenden Einträgen nachgehen. Letztlich geht es mir darum, die »Natur der Sache« als Topos der Interdisziplinarität auszuweisen.

Die Berufung auf die »Natur der Sache« nutzt die Beschreibung eines natürlichen, technischen oder sozialen Sachverhalts, um normative Konsequenzen nahezulegen. Hinter vielen Bemühungen um Interdisziplinarität steckt nichts anderes als die Suche nach der »Natur der Sache«. Nur der Begriff wird vermieden. Das hängt wohl damit zusammen, dass der juristische Begriff die Zuständigkeit der Jurisprudenz für die normativen Konsequenzen zu implizieren scheint, die andere Disziplinen gerne für sich vindizieren würden.

Zur »Natur der Sache« zitieren Juristen gewöhnlich Dernburg:

»Die Lebensverhältnisse tragen, wenn auch mehr oder weniger entwickelt, ihr Maß und ihre Ordnung in sich. Diese den Dingen innewohnende Ordnung nennt man Natur der Sache. Auf sie muss der denkende Jurist zurückgehen, wenn es an einer positiven Norm fehlt oder wenn dieselbe unvollständig oder unklar ist.«[2]

Das Zitat lässt schon erkennen, dass die »Natur« der Sache nicht natürlich im Sinne von kreatürlich zu verstehen ist. Auch das Soziale ist insoweit Natur. In diesem Sinn bildet die »Natur der Sache« einen traditionellen Baustein der Jurisprudenz.[3]

Ein eher harmloses Beispiel bietet die Ableitung von sog. ungeschriebenen Gesetzgebungszuständigkeiten des Bundes kraft Natur der Sache. Sie soll in Betracht kommen, wenn eine Materie »begriffsnotwendig« nur durch Bundesgesetz geregelt werden kann (BVerfGE 11, 89/99). Niemand bezweifelt, dass dem Bund eine ungeschriebene Kompetenz für die Festlegung der Bundeshauptstadt oder der Bundessymbole zukommt. Jede andere Lösung wäre mit Rücksicht auf die praktischen Folgen untragbar. Es fragt sich jedoch, wie dies angesichts der Art. 30, 70 I GG zu begründen ist. Die h. M. argumentiert denn auch nicht wirklich mit der »Natur der Sache«, sondern bemüht sich, diese Kompetenz als eine solche »kraft Sachzusammenhangs« im Wege der Auslegung nachzuweisen. Wichtig wurde diese Kompetenz bei der Regelung wiedervereinigungsbedingter Fragen (BVerfGE 84, 143/148; E 95, 243/248f.)

Was als Sachzusammenhang bezeichnet wird, wird oft zum »Sachzwang«. Der Sachzwang ist die technokratische Version der Natur der Sache. Ähnlich liegt es mit dem Funktionsargument. Wer von Funktionen spricht – und nicht von Zwecken –, fordert damit eine funktionsgerechte Entscheidung. Besonders für das Verfassungsrecht wollen manche die »funktionsrechtliche Richtigkeit« als Auslegungsprinzip heranziehen.[4] Der »Sachzwang« ist als Argument rigider noch als die Natur der Sache. Es werden beschreibende Behauptungen vorgebracht und normative Konsequenzen als unvermeidbar dargestellt: There Is No Alternative = TINA. Aber es gibt immer eine Alternative.[5]

Der material turn bewegt die Soziologie, die Natur mit ihrer Materialität zur Erklärung sozialer Phänomene heranzuziehen. Wo solche Erklärungen erfolgreich sind, drängen sich leicht normative Folgerungen auf, die als Argumente aus der Natur der Sache erscheinen. Das ist aber kein Grund, auf solche Erklärungen zu verzichten. Es ist nur vorab klarzustellen, dass der Topos von der Natur der Sache argumentationstheoretisch ein Wesensargument bildet. Er verfügt über eine starke persuasive Wirkung. Unreflektiert verbirgt er hinter einer Beschreibung oder Definition einen naturalistischen Fehlschluss. Husserl zum Trotz: Das Wesen des Wesens ist sein Unwesen. Daraus folgt aber nicht, dass sich aus der »Natur der Sache« oder aus »Sachzwängen« keine normativen Argumente herleiten lassen. Es geht um nichts anderes als um den immer wieder beschworenen Bezug auf die Wirklichkeit. Es muss nur klargestellt werden, dass die normativen Konsequenzen nicht zwingend sind, weil ihre Akzeptanz stets ein Werturteil erfordert. Insoweit ist in der Tradition des Neukantianismus und Max Webers an dem Werturteilscharakter jeder Entscheidung festzuhalten. Mit dieser Tradition konkurrierte jedoch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts die starke philosophische Strömung der Phänomenologie, die gegenwärtig als Neue Phänomenologie eine Renaissance erlebt und im material turn sogar die kulturalistische Soziologie ergreift, die in den letzten Jahrzehnten alle Argumentation über Werte und Entscheidungen durch den Verweis auf soziale Praktiken ersetzen wollte. Das Thema nimmt damit gerade erst Fahrt auf.


[1] Ingo Braun, Stoff, Wechsel, Technik. Zur Soziologie und Ökologie der Waschmaschinen, 1988.

[2]  System des röm. Rechts, 8. Aufl. 1911, S. 64.

[3] Wie geläufig die »Natur der Sache« als juristische Denkform war, hat Rals Dreier dargestellt: Zum Begriff der »Natur der Sache«, 1965.

[4] Ein Sammelband zu Ehren des Soziologen Helmut Schelsky von 1977 trägt den Titel »Sachzwang und Freiheit«. Schelsky war überzeugt, dass die mit der Moderne zunehmende Verwissenschaftlichung die Entscheidungsspielräume von Recht und Politik des Lebens durch technische Sachzwänge reduzieren würden.

[5] Astrid Séville, »There is no alternative«: Politik zwischen Demokratie und Sachzwang, 2017 (Rezension von Thomas Biebricher PVS 60, 2019, 619-621).

Ähnliche Themen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

You may use these HTML tags and attributes: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.