Zur interdisziplinären Verwendung der Netzwerkforschung IV: Und wo bleibt Ostroms Frage?

Die interdisziplinäre Verwendung des Netzwerkskonzepts läuft Gefahr, mehr oder weniger selektiv auf typische Netzwerkeigenschaften zurückzugreifen und sie normativ aufzuladen. Die Variabilität real existierender Netzwerke ist aber so groß, dass die abstrakte Bezugnahme auf das Netzwerkkonzept leicht zur Ideologie gerät. Die Netze, um die es in der Rechtstheorie geht, sind immer heterarchisch. Sie sind locker und in Bewegung. Sie sind flexibel und produktiv. Sie sind in dem Sinne »more social« [1]Powell 1996, 219., dass sie »stärker auf Beziehungen, Ansehen und gegenseitige Interessen angewiesen und weniger durch formale Regeln bestimmt« sind als Organisationen. Diese und andere Eigenschaften von Netzwerken lassen nicht schon aus dem Netzwerkbegriff ableiten, sondern müssen in jedem Einzelfall erst empirisch nachgewiesen werden. Deshalb ist es gefährlich, von Netzwerken an sich zu sprechen.
Die wichtigste Eigenschaft, die Rechtstheoretiker den Netzwerken beilegen, ist Selbstorganisationsfähigkeit. Die Fragestellung ist nicht klar. Ist gemeint, dass Netzwerke sich intern selbst organisieren? Oder liefern sie auch einen Ordnungsüberschuss über die eigenen Grenzen hinaus? Solche Unklarheiten verbinden sich mit einem dicken Defizit. Nirgends finde ich in der postmodernen Rechtstheorie eine Auseinandersetzung mit Ostroms Frage: Warum ist Selbstorganisation in einigen Fällen erfolgreich und in anderen nicht? [2]Elinor Ostrom, Was mehr wird, wenn wir teilen, 2011, S. 28.
Für die Rechtssoziologie ist es unbefriedigend zu wissen, dass unter bestimmten Bedingungen ein Netzwerk besser funktioniert als ein Unternehmen oder eine Behörde, wenn nicht gleichzeitig die Außenwirkung geklärt wird. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. liefert ein Beispiel für ein gut funktionierendes Netzwerk zur Abwehr des Atommüll-Lagers in Gorleben. Die Tatsache, dass hier die Selbstorganisation in einem Netzwerk erfolgreich war, kann kaum bedeuten, dass deshalb auch Ziele und Außenwirkung des Netzwerks akzeptabel sind. Immerhin entsteht aus der Distanz der Eindruck, dass in Gorleben Nimby gespielt wird.
Es muss nicht immer Nimby sein. Die Selbstorganisation durch Netzwerke schafft vermutlich viele schöne Inseln der Ordnung. Doch was ist mit dem Meer der Unordnung? Da kommt zur Landgewinnung ein deus ex machina. Das »Netzwerk der Netzwerke« wird die Inseln eindeichen.
Der langen Schreibe kurzer Sinn: Wer in interdisziplinärer Absicht von Netzwerken redet, sollte deutlich erkennen lassen, aus welchen Elementen mit welchen zwischen ihnen bestehenden Beziehungen sich diese zusammensetzen. Sonst gerät er in Verdacht der Reticulomanie.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Powell 1996, 219.
2 Elinor Ostrom, Was mehr wird, wenn wir teilen, 2011, S. 28.

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Zur interdisziplinären Verwendung der Netzwerkforschung II: Netzwerke als Sozialstruktur eigener Art

Die Netzwerkanalyse ist in erster Linie ein methodischer Ansatz, mit dem sich soziale Beziehungen aller Art untersuchen lassen. Sie dient der Operationalisierung beliebiger sozialer Beziehungen zum Zwecke der Messbarmachung und hat keinen selbständigen Erklärungswert. Jede Relation zwischen zwei und mehr Objekten lässt sich mit dem Netzwerkvokabular von Knoten und Kanten beschreiben. Daraus folgt die Gefahr, dass mit Hilfe des Netzwerkbegriffs diffuse Beziehungen zu Sozialstrukturen aufgewertet werden oder umgekehrt bekannte und bewährte Konfigurationen wie Rollen und Gruppen, Systeme und Organisationen nur eine neue modische Bezeichnung erhalten oder sogar eingeebnet werden.
Leopold von Wiese schwebte eine Beziehungssoziologie vor, die die Gesellschaft als die Menge der Relationen zwischen ihren Akteuren betrachten sollte. Dafür hätte die Netzwerkanalyse eine universelle Methode geboten. Doch seine Beziehungslehre hat sich nicht durchgesetzt, weil die Beziehungen zwischen sozialen Akteuren weitgehend in Strukturen verfestigt sind. Die Beziehungslehre müsste diese Strukturen ständig neu aus den sozialen Beziehungen rekonstruieren. Das wäre, als wenn man eine Straße jedes Mal neu baute, bevor man sie befährt.
Die Gesellschaft als Ganzes ist kein Netzwerk, oder genauer, man kann sie vielleicht als Netzwerk begreifen. Aber eine Totalanalyse würde alle Forschungskapazitäten hoffnungslos überfordern. Es ist auch kein Netzwerk erkennbar, das als Superstruktur der Gesellschaft in Betracht käme. Der Versuch des spanischen Soziologen Manuel Castells [1]Manuel Castells, Das Informationszeitalter. Teil I: Der Aufstieg der Netzwerkgesellschaft, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Opladen 2001 [The Rise of the Network Society, 1996, 2. Aufl. 2011]. Dazu … Continue reading, die Gesellschaft als primär in Netzwerken organisiert zu beschreiben, hat sich aus gutem Grund nicht durchgesetzt.
Heute geht es eigentlich nur noch um die umgekehrte Frage, ob »das Netzwerk« eine Sozialstruktur sui generis ist. Aber auch diese Frage ist im Grunde genommen müßig. Es sind schon so viele Netzwerke benannt und beschrieben worden, dass man sagen kann: Es gibt Netzwerke. Deshalb kommt es darauf an, die Besonderheit von sozialen Netzwerken im Vergleich zu anderen sozialen Strukturen herauszustellen. Damit gelangt man zu einigen typischen Merkmalen von sozialen Netzwerken.
In Soziologie, Ökonomie und Politikwissenschaft hat sich im Anschluss an Powell [2]Walter Powell, Research in Organizational Behavior 12, 1990, 295-336; nachfolgend zitiert aus der deutschen Übersetzung: Weder Markt noch Hierarchie: Netzwerkartige Organisationsformen, in: Patrick … Continue reading ein gewisser Konsens herausgebildet, dass es sinnvoll ist, Markt und Hierarchie nicht als die Enden eines Kontinuums zur Koordination von interdependenten Handlungen anzusehen, sondern Netzwerke als dritten Typus der Handlungskoordination zu begreifen. Netzwerken heißt, Tauschfähigkeit und Tauschbereitschaft zu kommunizieren. Was am Ende dabei herauskommt, ist »ein Tauschmodus, der mit einer eigenen Logik ausgestattet ist« [3]Powell 1996, 217 f., 220.
Der von der Transaktionskostentheorie angeleitete Vergleich von Netzwerken mit dem Markt einerseits und der »Firma« andererseits ist für die Rechtssoziologie zu schmal, denn er konzentriert sich auf ökonomische Institutionen, also auf Markt und Firma. Die Rechtssoziologie muss die sozialen Strukturen der öffentlichen Sphäre außerhalb der Ökonomie einbeziehen. Neben dem Markt ist die kollektive Willensbildung durch Abstimmungen zu bedenken. Als hierarchisches Gegenstück zum Netzwerk treten neben die »Firma« alle bürokratisch strukturierten öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, von der kleinen Fachbehörde bis zum großen Staat. Der Einfachheit halber spreche ich insoweit von Behörden. Organisation dient im Folgenden als Sammelbezeichnung für Behörden und Wirtschaftsunternehmen. Die Erweiterung des Typenvergleichs auf Behörden wird in der so genannten Governance Diskussion geleistet, die sich mit der Koordination von interdependenten Handlungen auch jenseits ökonomischer Transaktionen befasst. [4]Andreas Wald/Dorothea Jansen, Netzwerke, in: Arthur Benz u. a. (Hg.): Handbuch Governance, 2007, 93-105. Der Vergleich führt zu einer Vorstellung von dem, was typisch ein soziales Netzwerk auszeichnet.
Noch aus einem zweiten Grunde ist der von der Ökonomie inspirierte Vergleich von Netzwerk und Hierarchie zu schmal, und zwar weil er sich auf das Innenleben der betrachteten Institutionen beschränkt und die Externalitäten vernachlässigt. Entscheidungen im Unternehmen haben zunächst Folgen nur für das Unternehmen selbst. Durch ihre Entscheidungen bestimmt die Unternehmensleitung, wie die Ressourcen bereitgestellt werden, die als Produktionsfaktoren für ein Endprodukt notwendig sind, das letztlich am Markt angeboten werden soll. Der Entscheidungsbegriff kann hier leicht in die Irre führen, denn bei Behördenentscheidungen denkt man sogleich an Akte mit Außenwirkung. Die Entscheidungen sind sozusagen selbst das Endprodukt. Der Netzwerk-Hierarchie-Vergleich erstreckt sich aber nicht auf das Endprodukt, also nicht auf Entscheidungen mit Außenwirkung, sondern betrifft nur behördeninterne Entscheidungen (Weisungen), mit denen die Behörde die Produktion außenwirksamer Entscheidungen steuert. Beispiele für Weisungen wären etwa der Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts oder die sog. Verwaltungsanordnungen. Wenn man den Vergleich zwischen Netzwerk und Hierarchie zu Ende führen will, muss man daher fragen, was bei Netzwerken dem Endprodukt der Unternehmung oder der Behördenentscheidung mit Außenwirkung entspricht. Eigentlich kann das nur die einzelne Transaktion im Netzwerk sein. Die Antwort ist nicht befriedigend, denn anders als beim Unternehmen, dessen Produkte für einen unternehmensexternen Markt bestimmt sind, und anders als bei Behörden, deren Entscheidungen mit dem Anspruch auf Außenwirkung gefällt werden, ist nicht zu erkennen, wie Transaktionen im Netzwerk extern relevant werden könnten. Man könnte stattdessen auf die Gesamtleistung des Netzwerks abstellen. Aber auf welche? Auf die Tatsache der Selbstorganisation? Auf die aus der Umgebung bezogenen oder auf die an die Umgebung abgegebenen Ressourcen? Alle diese Vergleiche hinken kräftig. Und dennoch lässt sich die Frage nach der Beziehung von Netzwerken zu ihrer Umgebung nicht von der Hand weisen. Eine verallgemeinerungsfähige Antwort habe ich nicht gefunden. Daher bleibt diese Frage in dem folgenden Typenvergleich unberücksichtigt. Am Ende ist jedoch darauf zurückzukommen.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Manuel Castells, Das Informationszeitalter. Teil I: Der Aufstieg der Netzwerkgesellschaft, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Opladen 2001 [The Rise of the Network Society, 1996, 2. Aufl. 2011]. Dazu etwa Steffen Horstmannshoff (30.3.2010): Netzwerkgesellschaft (Castells). In: MedienKulturWiki.
2 Walter Powell, Research in Organizational Behavior 12, 1990, 295-336; nachfolgend zitiert aus der deutschen Übersetzung: Weder Markt noch Hierarchie: Netzwerkartige Organisationsformen, in: Patrick Kenis/Volker Schneider (Hg.), Organisation und Netzwerk, 1996, S. 213-271.
3 Powell 1996, 217 f., 220
4 Andreas Wald/Dorothea Jansen, Netzwerke, in: Arthur Benz u. a. (Hg.): Handbuch Governance, 2007, 93-105.

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Volker Boehme-Neßlers unscharfes Netzwerkkonzept

Volker Boehme-Neßler widmet in seiner 2008 erschienenen Habilitationsschrift »Unscharfes Recht« dem Netzwerkkonzept ein großes Kapitel (Vernetzung und Recht, S. 500-632). Er findet in der Netzwerkforschung ein neues »Paradigma«, das er dem ganzen Rechtssystem überstülpt. Er stellt die Netztheorie neben die Systemtheorie und findet in ihr eine alternative Beschreibungsmöglichkeit. Boehme-Neßler bietet ein Beispiel dafür, dass auch eine eingehende Rezeption der Netzwerkforschung nicht unbedingt rechtstheoretischen Fortschritt bedeutet.
Das ausführliche Referat der Netzwerkforschung ist selektiv. So heißt es gleich zu Anfang: »Netze sind dezentral« (S. 501) Das ist nur zutreffend, wenn man sie allein wegen der Mehrzahl von Knoten als dezentral qualifiziert. Tatsächlich gibt es sowohl strategisch zentralisierte Netze als auch in skalenfreien Netzen spontane Zentralisierungsphänomene. Auf S. 516 erfährt man dann zwar, dass es nicht nur egalitäre, sondern auch hierarchisch strukturierte, aristokratische Netzwerke gibt. Doch wird die Feststellung im nächsten Satz wieder relativiert mit der Feststellung, auch in hierarchischen Netzwerken verfügten die einzelnen Elemente über relative Autonomie. Aus der Theorie der skalenfreien Netze wird ein Modell von »geordneten Beziehungs-Clustern« übernommen (510), und damit der Witz verpasst, der doch gerade im unmäßigen Größenwachstum einzelner Knoten besteht. Zwar werden später (S. 514f.) noch die Hubs als »Superknoten« eingeführt. Aber die sind einfach nur super.
Wenn dann S. 517 ff die »Charakteristika von Netzwerken« besprochen werden, kommen alle die Prädikate zum Vorschein, die den Netzwerkbegriff ideologisch machen. [1]Zur Ideologieanfälligkeit des Netzwerkbegriffs bereits die im Einträge vom 28. April 2012 (Die Rechtstheorie ist schlecht vernetzt.) und vom 9. Mai 2012 (Wo bleibt »Die dunkle Seite der … Continue reading Netzwerke sind »dynamisch«, sie befinden sich im »Fließgleichgewicht«. Sie lassen sich als »grundlegendes Muster des Lebens« verstehen (S. 518). Auch politische und wirtschaftliche Netze dienen eigentlich dem Informationsfluss (S. 518). Netze sind »interaktiv«, und das heißt im Kern, sie sind »responsiv« und »reziprok« (S. 518f.). Die in Netzen realisierte Rückkopplung stellt eine Art von »checks and balances« dar (S. 520). Netzwerke befördern über Grenzen hinweg »Konvergenz und Konnektivität« (S. 520f.). Netzwerke sorgen für »inneres Gleichgewicht«. Zwar können komplexe Systeme instabile Zustände entwickeln. Aber das Chos bleibt aus. Aus der Instabilität folgt vielmehr lawinenartig großer Erfolg, sei es im Bereich der Wirtschaft, sei es bei kulturellen Ideen und Trends. Aus instabilen Gleichgewichten entwickelt sich neue Ordnung (S. 522). Netzwerke sind »innovativ« und »robust«, und sie tragen das Qualitätssiegel des Evolutionären (S. 534). Reziprozität und Kooperation (wie sie in Netzwerken realisiert werden) sind »ein übergreifendes Muster des Lebens« (S. 523). S. 527 lernen einen neuen homunculus kennen, den homo reciprocus. Es ist natürlich richtig, dass soziale Netzwerke durch Austausch und Austauschmöglichkeiten in Gang gehalten werden. Das Problem liegt aber darin, dass »der Ausgleichs- und Entwicklungsmechanismus des Tausches … anders als in offenen Marktstrukturen, nur bis zu den jeweiligen Netzwerkgrenzen« reicht. Wer dem Netz angehört, erfährt eine Vorzugsbehandlung. [2]Volker von Prittwitz, Die dunkle Seite der Netzwerke, Strategien gegen Vermachtung und Korruption, Online-Veröffentlichung 2001: http://www.volkervonprittwitz.de/die_dunkle_seite_der_netzwerke.htm.
Nach über dreißig Seiten Lobgesang gibt es dann aber doch einen mahnenden Absatz (S. 534 f.). »Knoten sind eben nicht nur Ansatzpunkte für Interaktion und Kommunikation, sondern gleichzeitig auch Reibungspunkte und potenzielle Konfliktherde.« Der Absatz steht unter der Überschrift »Vernetzungsparadox«, und so kommt, was kommen muss. Das Paradox wird aufgelöst. »Gleichzeitig – das lässt sich als Paradox der Vernetzung bezeichnen – führen dieselben Eigenschaften aber dazu, dass die Komplexität dann doch bewältigt wird.«
Das eigentliche Problem der Netzwerktheorie von Boehme-Neßler liegt jedoch nicht in ihrer Ideologielastigkeit, sondern in der Proliferation des Netzwerkkonzepts. Mehr oder weniger alle Rechtsphänomene werden mit Begriffen aus der Netzwerktheorie überzogen. Natürliche und juristische Personen, Verwaltungen und Gerichte werden zu Knoten. Sie sind durch »Fäden« verbunden, über die Interaktionen stattfinden. Auch Rechtsbegriffe, Normen und dogmatische Konstruktionen werden zu Knoten. Einzelne Knoten, etwa die Europäische Union oder die internationale Handelsschiedsgerichtbarkeit (S. 546ff), werden als Superknoten identifiziert. Art. 25 GG wird zum Superknoten, der Völkerrecht und innerstaatliches Rechts miteinander verbindet, ebenso Art. 24 I GG für die Verbindung zu supranationalen Institutionen (S. 550f.). Normen und die europäische Union gehören kaum demselben Netz an. Überhaupt, Superknoten gibt es reichlich unter den europarechtlichen Normen, unter den so genannten Querschnittsbegriffen, unter den dogmatischen Konstruktionen wie dem Konzept der Drittwirkung von Grundrechten (S. 556) und weiter unter Rechtsinstituten (transnationale Verwaltungsakte, internationale Handelsbräuche (S. 558).
Nach den Knoten kommen die Fäden (S. 560ff). Die Fäden bestehen aus Kommunikation. Auf 30 Seiten ist daher von verschiedenen Aspekten der Rechtskommunikation die Rede. Darüber geht die Beziehung zum Netzwerk des Rechts verloren. Sie wird S. 592 mühsam wiederhergestellt mit der Aussage, die unterschiedlichen Fäden im Netzwerk des Rechts hätten einen strukturellen und einen prozesshaft dynamischen Aspekt. Als Zwischenfazit wird festgehalten. »Die Bestandteile eines Netzes lassen sich im Recht tatsächlich identifizieren. Das Recht hat Knoten, Superknoten und Fäden. Das deutet darauf hin, dass das Recht tatsächlich ein Netz ist.« Damit aus diesen Bauteilen ein Netz werde, müssten nur noch die typischen Netzeigenschaften festgestellt werden, nämlich Interaktivität, Reziprozität und Nonlinearität. Unter Nonlinearität versteht Boehme-Neßler die in Netzen gegebene Erreichbarkeit von Knoten nicht bloß auf direktem Wege von A zu B, sondern auf Umwegen und über Querverbindungen (S. 533f.). Die genannten drei Eigenschaften werden auf den nächsten 30 Seiten (bis S. 624) natürlich auch gefunden. Und so hat die Untersuchung gezeigt: »Das Netz insgesamt lässt sich als ausdifferenziertes Netzwerk begreifen. Damit ist keine bloße Analogie, sondern eine Homologie gemeint. Das Recht ist nicht wie ein Netz. Das Recht ist ein Netz«. (S. 625) Es folgt die normative Konsequenz: Das Recht soll sich benehmen wie ein Netzwerk, also interaktiv, reziprok und nichtlinear, kurz, wie im Buchtitel versprochen, unscharf.
Die inhaltlichen Konsequenzen Boehme-Neßlers aus dem Netzwerkkonzept (S. 626-632) entsprechen mehr oder weniger dem, was man heute in Rechtssoziologie und Rechtstheorie über das Recht zu sagen pflegt: Das Recht muss sich von seinem Selbstverständnis als hierarchisch, linear und konditional strukturiert verabschieden. Recht ist ein Produkt der Evolution und deshalb nicht systematisch durchgeplant. Als Instrument zweckrationaler Steuerung ist das Recht ungeeignet. Die Einheit des Rechts ist Illusion, denn Rechtspluralismus ist Realität. Widerspruchsfreiheit ist nicht erreichbar. Mit diesen Thesen steht Boehme-Neßler nicht allein, und sie sollen als solche hier auch gar nicht kritisiert werden. Die Kritik gilt allein ihrer Ableitung aus dem »Netzwerkparadigma«. Wenn mehr dahinter stecken soll als eine überbeanspruchte Metapher, dann möchte man genauer wissen, an welche Netze der Verfasser gedacht hat. Geht es um ein Netz? Geht es um viele Netze? Geht es um Akteursnetzwerke oder um Ereignisnetzwerke oder um semantische Netze? Wenn es um semantische Netze geht, sind dann deskriptive, normative oder logische Beziehungen zwischen den Knoten gemeint? Dass Widerspruchsfreiheit »kein relevanter Topos für Netze« ist (S. 630), mag für Ereignisnetze und semantische Netze gelten, wenn die Beziehungen deskriptiv analysiert werden. Aber es gilt sicher nicht für semantische Netze von normativen oder logischen Beziehungen. Und wenn es schließlich heißt, »Widersprüche« seien nicht zuletzt die Treiber der Kommunikation in Netzen und der Weiterentwicklung von Netzen« (S. 633), sind dann logische Widersprüche gemeint oder Konflikte vom Format »ich widerspreche dir«? Die »Interventions- und Steuerungsgesetzgebung« mag ein »Auslaufmodell« sein« (S. 627). Doch wem gilt die Steuerung, dem »Netzwerk Recht« (so S. 626) oder der Gesellschaft? Unter »netzgeprägtem Denken« (S. 631) kann ich mir gut ein Nachdenken über Netzwerke vorstellen. Aber dass Kausalität und Linearität als Denkkategorien obsolet werden (S. 630), wenn man die »Nonlinearität« von Netzwerken, das heißt also die vielfach indirekte und vermittelte Kommunikation zwischen seinen Knoten, zur Kenntnis nimmt, will nicht einleuchten.
Es lässt sich gar nicht vermeiden, immer wieder von Netzen, Netzwerken, Vernetzung oder Verflechtung zu reden. Doch wenn man mit solcher Rede einen interdisziplinären Anspruch erhebt, dann muss man sehr viel genauer werden.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Zur Ideologieanfälligkeit des Netzwerkbegriffs bereits die im Einträge vom 28. April 2012 (Die Rechtstheorie ist schlecht vernetzt.) und vom 9. Mai 2012 (Wo bleibt »Die dunkle Seite der Netzwerke«?).
2 Volker von Prittwitz, Die dunkle Seite der Netzwerke, Strategien gegen Vermachtung und Korruption, Online-Veröffentlichung 2001: http://www.volkervonprittwitz.de/die_dunkle_seite_der_netzwerke.htm.

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Von der Erdös-Zahl über die Kevin-Bacon-Zahl zur Gunther-Teubner-Zahl

Paul Erdös war ein ungarischer Mathematiker, der zur Netzwerkforschung Überlegungen zur Wahrscheinlichkeitsverteilung von Verknüpfungen in einem Zufallsnetzwerk beigetragen hat. [1]Paul Erdös Alfred Rényi, On the Evolution of Random Graphs, Publications of the Mathematical Institute of the Hungarian Academy of Sciences 5, 1959, 17–61. Erdös war mit etwa 1.500 Veröffentlichungen ungewöhnlich produktiv. Da er die meisten Arbeiten zusammen mit anderen Forschern veröffentlich hatte, kamen Kollegen auf die Idee, [2]Die Idee stammt von von Casper Goffman: And What Is Your Erdos Number?, The American Mathematical Monthly, 76, 1969, 791. ihre Wertschätzung des Autors mit einem Spaß zu verbinden, indem sie das um Erdös entstandene Kooperationsnetzwerk als Netzwerk beschrieben. Wer mit Erdös zusammen veröffentlicht hatte, erhielt die Erdös-Zahl 1. Wer nicht selbst mit Erdös, aber doch mit einem seiner Koautoren publiziert hatte, erhielt die Erdös-Zahl 2, usw. Als Hommage an den Namensgeber wird die Bestimmung der Erdös-Zahl für Mathematiker auf einer besonderen Internetseite bis in die Gegenwart fortgeführt.
Populär geworden ist die Netzwerkanalyse von Kooperationsbeziehungen mit der Kevin-Bacon-Zahl. 1994 erfanden vier College-Studenten das Bacon-Spiel. Kevin Bacon (* 8. Juli 1958) ist ein prominenter amerikanischer Filmschauspieler. Die Studenten behaupteten, Bacon sei der wahre Mittelpunkt Hollywoods, und erboten sich, in einer Fernsehshow für jeden Schauspieler X einen Film zu nennen, in dem dieser zusammen mit Bacon gespielt hatte. Immerhin war Bacon in über 50 Filmen rund 1800 Schauspielerkollegen begegnet. Sollte es aber keinen gemeinsamen Film geben, wollten sie einen Film nennen, in dem Bacon mit einem anderen Schauspieler C zusammen aufgetreten war, der wiederum zusammen mit X gefilmt hatte. Sollte es selbst daran fehlen, würden sie auf die Filme verweisen, in denen B mit C, C mit D und schließlich D zusammen mit X ausgetreten waren, usw. Als Ausgangsknoten des Netzwerks hat Bacon selbst die Kevin-Bacon-Zahl (KBZ) 0. Als Kanten dienen die Filme, in denen zwei Schauspieler zusammen gespielt haben. Schauspieler, die mit Bacon zusammen in einem Film aufgetreten sind, erhalten die KBZ 1. Wer nicht selbst mit Bacon zusammen gefilmt hat, sondern nur mit einem Schauspieler, der zusammen mit Bacon aufgetreten ist, hat KBZ 2, usw. Auf der Internetplattform The Oracle of Bacon kann man das für beliebige Namen ausprobieren. So hat z. B. Gwyneth Paltrow die KBZ 2, denn sie war 1998 zusammen mit William Bogert in »A Perfect Murder« aufgetreten, der wiederum 1980 in »Hero at Large« mit Bacon zusammengespielt hatte.

Das bedeutet also, dass 2.511 Schauspieler mit Bacon zusammen aufgetreten sind, 26.2544 zusammen mit einem, der mit Bacon in demselben Film war usw. Ein Durchschnitt für die KBZ lässt sich folgendmaßen errechnen:
[(01)+(1∙2.511)+(2∙26.2544)+(3∙83.9562)+(4∙20.4764)+(5∙15.344)+(6∙1.397)+(7∙204)+(8∙32)]
./.
(1+2.511+26.2544+839.562+204.764+15.344+1.397+204+32)
= 3.952.127 ./. 1.326.359 = 2,980. [3]Tabelle und Berechnung nach dem Stand vom 24. Juni 2011 auf der Seite http://oracleofbacon.org/center.php die ihre Daten aus der Movie Data Base entnommen hat.
Natürlich war oder ist Bacon nicht das Zentrum Hollywoods. Die Pfadlänge von durchschnittlich 2,980 ist nur das Ergebnis des Kleine-Welt-Phänomens. Dennis Hopper liegt mit einer durchschnittlichen Pfadlänge von 2,802166 an erster Stelle. Bacon folgt erst auf Platz 444. Der relativ kurze Pfad zwischen je zwei Filmschauspielern deutet auf einen hohen Clusterkoeffiienten hin. Im Übrigen ist ihr Aussagewert begrenzt. Die Netzwerkanalyse stellt jedoch Methoden bereit, die gehaltvollere Angaben über Cliquenbildung, Einflüsse, Prestige oder gar Autorität, Zentralität oder Hierarchien gestatten. Dazu wären allerdings weitere Daten notwendig, insbesondere zu der Frage, wie oft kooperiert worden ist.
Analog kann man für alle Personen – Politiker, Wissenschaftler, Facebookmitglieder usw. ihre Nähe zu anderen bestimmen, soweit man über die notwendigen Daten verfügt. So haben die Düsseldorfer Psychologen Jochen Musch und Dennis Winter mit Hilfe einer Literatur-Datenbank eine Koautorenanalyse für 51.808 Psychologen errechnet und so die »Die kleine Welt der Psychologie« abgebildet. Dort misst der kürzeste durchschnittliche Pfad 4,33, der längste 15,02, und der Durchschnittwert beträgt 6,71.
Juristen publizieren verhältnismäßig selten gemeinsam. Der Pfad zwischen zwei Autoren wäre daher vermutlich länger. Um realistischere Zahlen zu erhalten, könnte man außer gemeinsamen Veröffentlichungen auch zählen, ob sie gemeinsamen an Sammelbänden und Festschriften beteiligt waren. Ich wollte wetten, dass sich Gunther Teubner als Mittelpunkt der Rechtstheorie herausstellen würde. Zum Beweis wären also zunächst alle direkten Koautoren (in dem eben genannten weiteren Sinne) zu zählen. Sie erhalten die GTZ (Gunther Teubner Zahl) 1. Ich schätze diesen Kreis auf etwa 100. Sodann wären die Koautoren der Koautoren mit der GTZ 2 zu ermitteln usw. Die Datensammlung ist nicht einfach, da sie sich mit dem vorhandenen bibliographischen Material schwerlich automatisieren lässt. Aber für die nächste Teubner Festschrift wäre das vielleicht eine lohnende Aufgabe, lohnend insbesondere dann, wenn man der Schwierigkeit, die Grundmenge der Rechtstheoretiker zu definieren dadurch ausweicht, dass man nur Autoren mit einer GTZ unter drei zu Rechtstheoretikern erklärt.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Paul Erdös Alfred Rényi, On the Evolution of Random Graphs, Publications of the Mathematical Institute of the Hungarian Academy of Sciences 5, 1959, 17–61.
2 Die Idee stammt von von Casper Goffman: And What Is Your Erdos Number?, The American Mathematical Monthly, 76, 1969, 791.
3 Tabelle und Berechnung nach dem Stand vom 24. Juni 2011 auf der Seite http://oracleofbacon.org/center.php die ihre Daten aus der Movie Data Base entnommen hat.

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Wo bleibt »Die dunkle Seite der Netzwerke«?

Volker von Prittwitz hat sie ans Licht gezogen. Anscheinend ist von Prittwitz schlecht vernetzt. Ich habe seinen nur online veröffentlichten Aufsatz [1]Volker von Prittwitz, Die dunkle Seite der Netzwerke. Strategien gegen Vermachtung und Korruption: Grundlagen kritischer Netzwerktheorie, 2001; … Continue reading erst jetzt gefunden. Von unseren Rechtstheoretikern wird er schon gar nicht zur Kenntnis genommen. Aber die Lektüre lohnt sich.
Von Prittwitz befasst sich mit Policy-Netzwerken. Zunächst konstatiert er eine »sozialwissenschaftliche Netzwerkeuphorie«. In der Politikwissenschaft werde eine zunehmende Verbreitung von Policy-Netzwerken konstatiert und ihnen dabei wundersame Funktionen zugeschrieben:

»Informale Netzwerke fördern demnach unter den Beteiligten vertrauensvolle Zusammenarbeit und schnellen, ungehinderten Informationsfluss (Marin/Mayntz (Hrsg.) 1991; Fukujama 1999). Vernetzte Akteure teilen, etwa in Verhandlungen, Güter untereinander optimal auf, ein Potenzial der Wohlfahrtssteigerung (Scharpf 1993, 2000). In Netzen von Regulierern und Regulierten lassen sich Beschlüsse effizienter umsetzen (Benz 1994), und selbst innovative Prozesse, etwa der ökologischen Modernisierung, werden in vernetzten Strukturen besonders häufig festgestellt (Jänicke/Kunig/Stitzel 1999).«

Sein Fazit:

»Zusammenfassend stellen sich informelle Akteursnetzwerke unter Gerechtigkeits-, Leistungs- und Demokratiegesichtspunkten als prekär dar. Sie sind zwar für die unmittelbar Beteiligten mit Vorteilen verbunden, tendieren aber zur Ausbeutung der Allgemeinheit, verkehren regelgebundene Leistungslogik in machtorientierte Tauschlogik und konterkarieren vitale Demokratie eher als diese zu fördern.«

Dieses Fazit macht er an drei Beispielen plausibel, an den Aktivitäten der Landwirtschaftslobby vor dem und während des BSE-Skandals, an der Macht akademischer Netzwerke bei Steuerung von Forschungsthemen, Forschungsgeldern und Stellenbesetzungen und schließlich am »Netzwerk Parteienstaat«, mit dem die Parteieneliten am Parlament vorbei auf Regierung, Verwaltung und selbst auf die Justiz einwirken.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Volker von Prittwitz, Die dunkle Seite der Netzwerke. Strategien gegen Vermachtung und Korruption: Grundlagen kritischer Netzwerktheorie, 2001; http://www.volkervonprittwitz.de/die_dunkle_seite_der_netzwerke.htm.

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Der späte Start der harten Netzwerkforschung

Die harte Netzwerkforschung ist ein Spätstarter. Der folgende Überblick dient nur zur Erläuterung der These, dass die Rechtstheorie den Anschluss verpasst hat, weil sie sich mit dem Netzwerkbegriff bereits eingerichtet hatte, bevor die Netzwerkforschung etwa ab 1998 abzuheben begann.
Es ist nicht die Absicht, hier die Basics der Netzwerkanalyse darzustellen. Das relevante Wissen ist inzwischen weitgehend konsentiert und geläufig. Das meiste im im Internet zu finden. Wikipedia allerdings enttäuscht. Zur Einführung gibt es bessere Quellen, z. B. Rainer Diaz-Bone, Eine kurze Einführung in die sozialwissenschaftliche Netzwerkanalyse. Eine anspruchsvolle Einführung, die für Rechtstheorie und Rechtssoziologie gedacht ist, Juristen aber am Ende überfordert, bietet das »Network Analysis and Law Tutorial« von Daniel Martin Katz, Michael Bommarito und Jonathan Zelner. Viel gelernt und entnommen habe ich aus dem ersten Teil von Juan Aantonio Almendral, Dynamics and Topology in Complex Networks (Ph.D.Thesis 2006). Auch viele der inzwischen klassischen Originalarbeiten, z. B. von Granovetter, Powell, Milgram, Barabási/Albert und Watts/Strogatz, stehen frei im Internet.
Vorläufer gibt es immer. Das Netzwerk ist ein Ausdruck der Alltagssprache, der schon, bevor er zum Terminus wurde, auch in der Wissenschaft genutzt wurde. Als Vorläufer der exakten Netzwerkanalyse kann die Erfindung des Soziogramms durch Moreno 1934 gelten. [1]Jakob L. Moreno, Who Shall Survive?, Washington, DC 1934 (Die Grundlagen der Soziometrie. Wege zur Neuordnung der Gesellschaft, Köln 1954). Als Terminus wurde der Netzwerkbegriff in den 1960er Jahren in der Sprachwissenschaft geläufig. Dort wurde die Vorstellung von Sprache als einem semantischen Netz entwickelt. Als Autor wird oft Ross Quillian genannt. In den 1970er Jahren tauchte der Begriff häufiger in sozialwissenschaftlichen Arbeiten auf, so in einem Buch von Jeremy Boissevain, Friends of Friends: Networks, Manipulators and Coalitions. In den 1980er Jahren diente der Begriff des neur(on)alen Netzwerks zur Modellierung von künstlicher Intelligenz z. B. durch Rumelhart, Hinton und Williams. 1990 veröffentlichte Walter W. Powell seinen Aufsatz »Neither Market nor Hierarchy: Network Forms of Organization« [2]Research in Organizational Behavior 12, 1990, 295-336. Dazu der Artikel von Andreas Wald/Dorothea Jansen, Netzwerke, in: Arthur Benz u. a. (Hg.): Handbuch Governance, 2007, 93-105., der lange die Forschungsagenda von Wirtschafts- und Politikwissenschaft bestimmt hat. Schließlich führte Manuel Castells 1996 den Begriff der Netzwerkgesellschaft ein. [3]The Rise of the Network Society, 1996. Aber erst kurz vor der Jahrtausendwende begann die Netzwerkforschung, richtig abzuheben, und nach fünf Jahren war sie auf Ihrem Gipfel angekommen.
Das Interesse an der soziologischen Netzwerkforschung wurde durch Stanley Milgram und Mark S. Granovetter angefacht. Von 1967 stammt Stanley Milgrams erstes Briefexperiment, mit dem er das Small-World-Problem populär machte. [4]Stanley Milgram, The Small World Problem, Psychology Today 1, 1967, 61-67; Jeffrey Travers/Stanley Milgram, An Experimental Study of the Small World Problem, Sociometry 32, 1969, 425-443. Zur Kritik … Continue reading Die Welt, so seine These, sei insofern klein, als jeder mit jedem über sechs Ecken bekannt sei (»six degrees of separation«). Milgram ging davon aus, dass jeder Mensch selbst bis zu 150 Menschen kennt, so dass sich die Zahl der indirekten Bekannten sehr schnell multipliziert. Wenn ich 150 Bekannte habe, die jeder wiederum 150 Menschen kennen, folgt daraus allerdings nicht, dass ich über 150 x 150 = 7.500 indirekte Bekannte verfüge, denn sehr wahrscheinlich sind die meisten Bekannten meiner Bekannten auch mit mir und ebenso untereinander bekannt. Das ist das Phänomen der Clusterbildung. Außerdem bilden die Bekannten einer Person kein einheitliches Netzwerk. Aus Familie, Nachbarschaft, gemeinsamer Schulzeit oder berufliche Kontakten usw. wachsen verschiedene, oft durch soziale Schranken separierte Netzwerke. Dennoch erwies sich Milgrams These empirisch als mindestens halbwegs zutreffend.
Diese Mehrfachbekanntschaften im Cluster bilden die strong ties im Gegensatz zu den relativ wenigen weak ties, nämlich den Beziehungen, die aus der engeren Gruppe herausführen. Deren Bedeutung zeigte Granovetter 1973 in seinem viel zitierten Aufsatz »The Strength of Weak Ties«. [5]Mark S. Granovetter, The Strength of Weak Ties: A Network Theory Revisited, Sociological Theory 1, 1983, 201-233. Ihm lag eine empirische Untersuchung über den unterschiedlichen Erfolg der Jobsuche entweder über enge Freunde, entferntere Bekannte oder auf dem förmlichen Weg zugrunde mit dem Ergebnis, dass entferntere Bekannte bei der Jobsuche besonders hilfreich sein können. Dieser Effekt ist immer wieder für Folgeuntersuchungen [6]Martina Brandt, Soziale Kontakte als Weg ausw der Erwerbslosigkeit, KZfSS 58,2006, 468-488; (darüber Jürgen Kaube, Wer Freunde hat, findet leichter Arbeit, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung v. … Continue reading und Pressemeldungen gut.
Grundlage der harten Netzwerkforschung ist die mathematische Graphentheorie. Sie versteht unter einem Netzwerk die Repräsentation beliebiger Objekte wie Menschen, Institutionen, Begriffe oder Internetadressen durch Graphen und Matrizen. Auf dieser Grundlage ist ein ganzer Strauß von Begriffen und Methoden zur Analyse der Struktur von Netzen gewachsen. Die wichtigsten Begriffe sollen hier jedenfalls genannt werden.
Die Elemente oder Objekte, die das Netz bilden, werden gewöhnlich als Knoten bezeichnet, die zwischen ihnen bestehenden Beziehungen als Kanten. Die Kanten können symmetrisch sein wie zum Beispiel die Distanzen zwischen Punkten auf einer Landkarte. Oder sie sind gerichtet, entweder einseitig wie die Beziehung zwischen Kirchenglocken und der Gemeinde oder bidirektional wie das Gespräch am Telefon. Die Kanten können auch gewichtet sein, je nachdem, ob die Beziehung intensiv oder weniger intensiv ist (strong und weak ties).
Gefragt wird weiter nach der Pfadlänge zwischen den Knoten, also danach, wie viele Zwischenschritte über andere Knoten notwendig sind, um die Distanz zwei bestimmten Knoten zu überwinden. So gibt es in jedem Netzwerk eine maximale und eine durchschnittliche Pfadlänge.
Besonderes Interesse gilt dem Grad eines Knotens, der Frage nämlich, wie viele Verbindungen zu anderen Knoten er auf sich zieht.
Die Verclusterung eines Netzwerks bildet ein Maß dafür, wieweit alle theoretisch denkbaren Verbindungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, wieweit also jeder mit jedem im Netz in Beziehung steht. Ähnlich, aber nicht identisch ist die Transitivität der Beziehungen. Die Idee kommt ursprünglich aus der Soziologie. Wenn von zwei Freunden, Primus und Secundus, Primus mit einer dritten Person (Tertius) befreundet ist, dann bilden sie ein kleines Netzwerk. Oft liegt es dann aber so, dass nicht nur Primus, sondern auch Secundus mit Tertius befreundet ist. Dann ist das Triple, so sagt man, transitiv. Vollständige Transitivität ist in einem sozialen Netzwerk eher der Ausnahmefall.
Netzwerke können von vornherein kettenförmig, sternförmig oder pyramidal angelegt sein. Sie können auch im Verlauf Konnektivitätsmuster entwickeln, aus denen sich die Zentralität eines oder mehrerer Knoten ergibt. Es sind dazu Zentralitätsmasse entwickelt worden, die den Verknüpfungsgrad, Pfadlängen und das Gewicht von Beziehungen kombinieren, um die Zentralisierung von Netzen vergleichbar zu machen.
Die typische Vorstellung geht wohl dahin, dass ein Netz aus gleichartigen Elementen besteht. Viele soziale Netzwerke bestehen aber aus zweierlei (oder gar mehr) Elementen. Das gilt etwa für Mitgliedschaftsnetzwerke. Individuen sind Mitglied vieler Gruppen. Sie haben nicht nur ein persönliches Egonetzwerk, also Beziehungen zu anderen Individuen, sondern auch ein Netzwerk von Mitgliedschaften (Sportverein, Kirchengemeinde, Partei, Gewerkschaft usw.) Wenn man die Beziehungen zwischen unterschiedlichen Elementtypen betrachtet, spricht man von bipartiten Netzwerken.
Weil in der Rechtstheorie vom Netz der Netzwerke geschrieben wird, ist schließlich erwähnenswert, dass sich Teile als Netzes als Subnetz darstellen lassen. Die Subnetze sind dann Cluster in einem größeren Netz, die untereinander nur schwach verbunden sind. Das hat etwa zur Folge, dass der Zusammenbruch eines Subnetzes nicht zum Zusammenbruch des ganzen Netzes führen muss. Soviel zur Terminologie.
Ein entscheidender Fortschritt ergab sich aus der Behandlung der von der Soziologie aufgeworfenen Fragen mit mathematischen Methoden. Der Soziologe Duncan J. Watts und der Mathematiker Steven H. Strogatz wollten eigentlich erklären, wie sich Epidemien ausbreiten oder wie ein Schwarm von Baumheuschrecken es schafft, dass alle gleichzeitig zirpen. [7]Duncan J. Watts/Steven H. Strogatz, Collective Dynamics of “Small-World” Networks, Nature 393, 1998, 440-442. Sie ließen sich dabei von Milgrams Small-World-Problem inspirieren. So gelang ihnen 1998 die Verbindung bestimmter Netzwerkeigenschaften mit dynamischen Systemvorgängen wie der Verbreitung von Informationen, von Krankheiten oder von cascading failures. Watts und Strogatz verglichen zunächst in Modellrechnungen Zufallsnetzwerke mit solchen mit starkem Clustering. Bereits 1960 hatten Paul Erdös und Alfred Rényi sich mit der Verteilung der Kanten zwischen den Knoten in einem Zufallsnetzwerk befasst. [8]Paul Erdös Alfred Rényi, On the Evolution of Random Graphs, Publications of the Mathematical Institute of the Hungarian Academy of Sciences 5, 1959, 17–61. Watts und Strogatz fanden nun, dass sich beispielsweise eine Infektion in einem Zufallsnetzwerk schnell in alle Richtungen ausbreitet und alle Knoten erreicht. Dagegen zeigte sich, dass Krankheiten in geclusterten Netzwerken mit kurzen Pfadlängen sich kaum über das Cluster hinaus verbreiten. Das war eigentlich nicht anders zu erwarten. Aber neu war die Erkenntnis, dass es ausreicht, wenn nur wenige Knoten aus dem Cluster heraus mit anderen verbunden sind, um eine Krankheit beinahe genauso schnell zu verbreiten wie in einem Zufallsnetzwerk. Damit hatten sie eine mathematische Lösung des Small-World-Problems gefunden, die sie an empirischen Untersuchungen bestätigen konnten. Die Lösung liegt darin, dass in den meisten Clustern eine oder wenige Personen zugleich an weit ausgreifenden Netzwerken beteiligt sind. Sie unterhalten die weak ties, sind in ihrer Umgebung sozusagen als Kosmopoliten bekannt und werden für die Weiterleitung angesprochen.
Auch Watts und Strogatz gingen, wie bis dahin üblich, davon aus, dass die Verbindungen in komplexen Netzwerken einer Zufallsverteilung folgen (die als Poisson-Verteilung geläufig ist). Die Graphik zeigt eine Glockenkurve. Die meisten Knoten verfügen etwa über die gleiche Anzahl von Kanten. Nur wenige Knoten haben überdurchschnittlich viele oder sehr wenige Verbindungen. Die Konnektivität in modellhaften Small-World-Netzwerken, die wie gesagt starke Clusterbildung und kurze durchschnittliche Pfadlängen aufweisen, zeigt eine exponentielle Wahrscheinlichkeitsverteilung, denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Knoten eine Verbindung zu einem bestimmten anderen hat, fällt exponentiell mit der Größe des Netzwerks.
Als Barabási und Albert 1998 begannen, das Internet als Netzwerk zu analysieren, erwarteten sie auch dort eine entsprechende Verteilung der Links. [9]Albert-László Barabási/Réka Albert, Emergence of Scaling in Random Networks, Science 286, 1999, 509-512. Ferner Statistical Mechanics of Complex Networks, Revue of Modern Physics 74, 2002, 47-97, … Continue reading Sie vermuteten, dass jeder User bei der Verlinkung seiner Seite seinen individuellen Interessen folgen und sich daraus eine Zufallsverteilung der Links über die riesige Anzahl verfügbarer Knoten ergeben würde. Im Internet stießen Barabási und Albert jedoch auf ein anderes Verteilungsmuster. Über 80 % der Webseiten waren höchstens vier Mal verlinkt. Eine winzige Minderheit dagegen, nämlich weniger als 0,01 % aller Knoten, hatten mehr als 1000 Links auf sich gezogen. (Später wurden sogar Webseiten mit mehr als 2 Millionen Links gefunden.) Die Auswertung der Zahlen zeigte, dass die Verteilung der Links einem Potenzgesetz (power law) folgt. Sie unterscheidet sich von der Normalverteilung dadurch, dass die Masse der Werte sich nicht in der Nähe des Durchschnitts hält, sondern dass Extremwerte auftreten, die Masse der Werte aber weit unter dem Durchschnitt liegt. Ein Beispiel ist die Vermögensverteilung in den Industriestaaten. 2007 verfügten in Deutschland 10 % der Erwachsenen über 61,1 % des Gesamtvermögens, die obersten 5 % über 46 % und das oberste Prozent über etwa 23 %. Dagegen lag die große Masse der Bevölkerung weit unter dem Durchschnittswert von 88.000 Euro. [10]Nach Bundeszentrale für politische Bildung (10.11.2008), Die soziale Situation in Deutschland. Die Vermögensverteilung ist also keine Normalverteilung, bei der – wie z. B. bei der Größe von Bäumen oder von Menschen – die Mehrheit nahe am Durchschnitt liegt, und die keine Ausreißer kennt. Im Internet dagegen gibt es wenig Durchschnittsknoten. Die Zahl der eingehenden Links fällt extrem stark ab. Wenige Hubs ziehen die Masse der Verbindungen auf sich und die andern bilden den so genannten long tail.
Ähnliche Verteilungsmuster fanden Barabási und Albert bei anderen realen Netzwerken, etwa unter Hollywood-Schauspieler oder bei Zitationsnetzwerken von Wissenschaftlern. Netze mit dieser Eigenschaft werden scale-free (skalenfrei oder skaleninvariant) genannt, weil die Verteilung unabhängig von einem inneren Maßstab des Netzwerks ist. Dazu muss man sich vorstellen, dass manche Systeme nicht mehr funktionieren, wenn sie zu groß werden. Menschen wiegen selten mehr als 150 kg. Steigt das Gewicht weiter, werden sie bewegungsunfähig und schließlich versagen die Körperfunktionen. Statistisch gesehen gibt für das Körpergewicht von Erwachsenen eine Art Normalverteilung. Analog liegt es mit Bäumen oder Hochhäusern. Bäume wachsen nicht in den Himmel, und Häuser kann man nicht beliebig hoch bauen. Irgendwann würden unter ihrem Eigengewicht zusammenbrechen. Dagegen scheint dem Wachstum von Städten oder Staaten – und auch des Internet – keine natürliche Grenze gesetzt zu sein. Sie sind größenordnungsunabhängig = skalenfrei.
Die Frage ist natürlich, warum sich in realen Netzen die Masse der Verbindungen auf wenige Superknoten konzentriert. Dafür gibt es zwei Erklärungen, deren zweite das Gewicht der ersten verstärkt. Die Modellvorstellung von Zufallsnetzwerken geht davon aus, dass das Netz fertig ist. Reale Netze wachsen jedoch meistens aus sehr kleinen Anfängen. Das hat zur Folge, dass die älteren Knoten größere Chancen haben, Verbindungen von neuen Teilnehmern auf sich zu ziehen. Die zweite Erklärung ergibt sich daraus, dass die Netzknoten unterschiedliche »Tauschwerte« besitzen. Die Beziehung zu einem prominenten Knoten verspricht größeren Gewinn als die Anknüpfung bei einem Nobody und wird deshalb vorgezogen (preferential attachment). Die Prominenz eines Knotens steigt nicht zuletzt mit der Zahl seiner Verbindungen. Daraus ergibt sich, dass die Großen noch größer werden (the rich get richer). Es gilt das Prinzip der Vorteilsakkumulation (accumulated advantage; Matthäus-Prinzip). [11]Robert K. Merton, The Matthew Effect in Science, Science, 1968, 56-63; vgl. auch den Eintrag Nachlese: Wie wirkt Recht? vom 29. 6. 2010.
Viele, aber nicht alle realen Netze sind in diesem Sinne skalenfrei. Künstlich aufgebaute Netze (Autobahnnetze, Eisenbahnnetze oder Elektrizitätsnetze) zeigen meistens eine Normalverteilung. Die Frage ist natürlich, was für soziale Netzwerke gilt. Eine allgemeine Regel gibt es anscheinend nicht, denn was für das Internet gilt, wenn man es denn als soziales Netzwerk ansieht, gilt kaum für Kleingruppen.
Mit einer zusammenfassenden Arbeit von Réka Albert und Albert-László Barabási von 2002 [12]Statistical Mechanics of Complex Networks, Revue of Modern Physics 74, 2002, 47-97. war die Entwicklung der harten Netzwerkforschung zunächst abgeschlossen. Schnell folgten einige Bücher, welche die Ergebnisse popularisierten. [13]Duncan J. Watts, Six Degrees: The Science of a Connected Age, W. W. Norton and Company. 2003; Albert-László Barabási, Linked: The New Science of Networks, Perseus, Cambridge, MA, 2002; Mark … Continue reading
Auf der Grundlage der soweit konsolidierten Netzwerktheorie starteten Christakis und Fowler 2002 eine groß angelegte empirische Untersuchung an Hand der Daten der Framingham-Studie, die sie 2009 in einem Buch dokumentierten, das dem Interesse an Netzwerken noch einmal neuen Schub gab. [14]Nicholas A. Christakis/ James H. Fowler, Connected. The Surprising Power of Our Social Networks and How They Shape Our Lives, Little, Brown & Company. Die Autoren stellen ihr Buch ausführlich … Continue reading Ein wichtiges Ergebnis: Der persönliche Einfluss reicht nur über drei Grade der Bekanntschaft. Die Untersuchung bietet damit eine gewisse Bestätigung für die so genannte Dunbar-Zahl, die besagt, dass die Evolution den Menschen so ausgestattet hat, dass er nur zu etwa 150 anderen persönliche Beziehungen unterhalten kann. [15]Robin I. M. Dunbar, Coevolution of Neocortical Size, Group Size and Language in Humans, Behavioral and Brain Sciences 16, 1993, 681-735. Vor dem Hintergrund der neuen Netzwerkforschung entdeckte man nun aber auch die Bedeutung der Arbeiten von Oliver Williamson und vor allem von Elinor Ostrom, die eigentlich schon aus den 1980er und den 1990er Jahren stammen. Der Nobelpreis für Williamson und Ostrom und die Veröffentlichung des Buches von Christakis und Fowler löste 2009 noch einmal eine Popularisierungswelle aus. [16]z. B M. E. J. Newman/Albert-László Barabási/Duncan J. Watts, The Structure and Dynamics of Networks, Princeton, N.J. , Oxford 2006; David Easley/Jon Kleinberg, Networks, Crowds, and Markets. … Continue reading
In der Rechtstheorie ist die harte Netzwerkforschung bislang kaum rezipiert worden. Volker Boehme-Neßler hat es versucht. [17]Unscharfes Recht. Überlegungen zur Relativierung des Rechts in der digitalisierten Welt, 2008. Das Ergebnis überzeugt mich nicht. Darüber mehr in einem neuen Eintrag. Vorher müsste ich eigentlich über ein ganzes Bündel von empirischen Untersuchungen berichten, welche die Methoden der Netzwerkforschung auf Rechtsthemen anwenden. Wenn ich dazu keine Zeit oder Lust habe, werde ich mich mit Fundstellennachweisen begnügen.
Nachtrag vom 22. 6. 2012:
Aus einer Pressemitteilung vom 21. 5. 2012 erfährt man aus der Universität des Saarlandes, dass sich die Informationen in sozialen Netzwerken noch schneller verbreiten, als in Netzwerken, in denen jeder mit jedem kommuniziert, oder deren Struktur völlig zufällig gewachsen ist.« Der Grund dafür, heißt es, »sei das Zusammenspiel zwischen sehr gut und gering vernetzten Personen. »Eine gering vernetzte Person hat natürlich viel schneller ihre wenigen Kontakte informiert«, so Friedrich. Es sei jedoch auch nachweisbar, dass sich unter solchen Kontakten immer sehr gut vernetzte Personen befinden, die wiederum von sehr vielen Personen angefragt würden. Auf diese Weise werde in rasender Geschwindigkeit jeder über die Neuigkeit informiert, so Friedrich. Um das Beziehungsgeflecht in einem realen sozialen Netzwerk zu abstrahieren, nutzten die Forscher sogenannte ›Preferential Attachment Graphs‹ als Netzwerk-Modell. Es beruht auf der Annahme, dass sich neue Mitglieder eher mit bereits bekannten Personen vernetzten als mit unbekannten.« So schrecklich neu klingt das nicht.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Jakob L. Moreno, Who Shall Survive?, Washington, DC 1934 (Die Grundlagen der Soziometrie. Wege zur Neuordnung der Gesellschaft, Köln 1954).
2 Research in Organizational Behavior 12, 1990, 295-336. Dazu der Artikel von Andreas Wald/Dorothea Jansen, Netzwerke, in: Arthur Benz u. a. (Hg.): Handbuch Governance, 2007, 93-105.
3 The Rise of the Network Society, 1996.
4 Stanley Milgram, The Small World Problem, Psychology Today 1, 1967, 61-67; Jeffrey Travers/Stanley Milgram, An Experimental Study of the Small World Problem, Sociometry 32, 1969, 425-443. Zur Kritik Judith S. Kleinfeld, The Small World Problem, Society 2002, 61-66. In einer Nachfolgeuntersuchung haben Peter Sheridan Dodds, Roby Muhamad und Duncan J. Watts 60.000 Email-User veranlasst, 18 Zielpersonen in 13 Ländern zu erreichen, indem sie eine Nachricht jeweils an einen Bekannten weitersandten. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass es grundsätzlich wohl möglich sei, auch im globalen Maßstab beliebig Zielpersonen über persönliche Netzwerke zu erreichen, und schätzten, dass dazu durchschnittlich fünf Vermittlungsschritte notwendig seien. Die Probanden waren dabei sehr verschieden erfolgreich. Der Erfolg war von sozialen Merkmalen (von denen indirekt die verfügbaren Netzwerke abhängen) und von der Suchstrategie. Bei den ersten Schritten wurde vor allem nach Personen gesucht, die der Zielperson geographisch nahe war. Bei den letzten Schritten wurde vor allem nach Vermittlern gesucht, die aus einem ähnlichen Berufsfeld kamen wie die Zielpersonen. Am erfolgreichsten Probanden, die professionelle Beziehungen nutzen konnten. An Experimental Study of Search in Global Social Networks, Science 301, 29003, 827-829.
5 Mark S. Granovetter, The Strength of Weak Ties: A Network Theory Revisited, Sociological Theory 1, 1983, 201-233.
6 Martina Brandt, Soziale Kontakte als Weg ausw der Erwerbslosigkeit, KZfSS 58,2006, 468-488; (darüber Jürgen Kaube, Wer Freunde hat, findet leichter Arbeit, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung v. 17. 12. 2006, S. 76); Johan Ugander/Lars Backstrom/Cameron Marlow/Jon Kleinberg, Structural Diversity in Social Contagion, PNAS vom 17. April 2012 (Bd. 109 Nr. 16, 5962-5966.
7 Duncan J. Watts/Steven H. Strogatz, Collective Dynamics of “Small-World” Networks, Nature 393, 1998, 440-442.
8 Paul Erdös Alfred Rényi, On the Evolution of Random Graphs, Publications of the Mathematical Institute of the Hungarian Academy of Sciences 5, 1959, 17–61.
9 Albert-László Barabási/Réka Albert, Emergence of Scaling in Random Networks, Science 286, 1999, 509-512. Ferner Statistical Mechanics of Complex Networks, Revue of Modern Physics 74, 2002, 47-97, sowie Albert-László Barabási/Eric Bonabeau, Scale-Free Networks, Scientific American, Mai 2003; deutsche Fassung: Skalenfreie Netzwerke, Spektrum der Wissenschaft Juli 2004, S. 62-69.
10 Nach Bundeszentrale für politische Bildung (10.11.2008), Die soziale Situation in Deutschland.
11 Robert K. Merton, The Matthew Effect in Science, Science, 1968, 56-63; vgl. auch den Eintrag Nachlese: Wie wirkt Recht? vom 29. 6. 2010.
12 Statistical Mechanics of Complex Networks, Revue of Modern Physics 74, 2002, 47-97.
13 Duncan J. Watts, Six Degrees: The Science of a Connected Age, W. W. Norton and Company. 2003; Albert-László Barabási, Linked: The New Science of Networks, Perseus, Cambridge, MA, 2002; Mark Buchanan, Nexus: Small Worlds and the Groundbreaking Theory of Networks, W. W. Norton and Company, 2002.
14 Nicholas A. Christakis/ James H. Fowler, Connected. The Surprising Power of Our Social Networks and How They Shape Our Lives, Little, Brown & Company. Die Autoren stellen ihr Buch ausführlich in einem Vortrag vor vor, der auf der Webseite von Microsoft zu finden ist. Eine ausführliche Besprechung in The New York Times Sunday Book Review vom 1. 1. 2009.
15 Robin I. M. Dunbar, Coevolution of Neocortical Size, Group Size and Language in Humans, Behavioral and Brain Sciences 16, 1993, 681-735.
16 z. B M. E. J. Newman/Albert-László Barabási/Duncan J. Watts, The Structure and Dynamics of Networks, Princeton, N.J. , Oxford 2006; David Easley/Jon Kleinberg, Networks, Crowds, and Markets. Reasoning about a Highly Connected World, New York 2010; Science Special Issue vom 24 July 2009: Complex Systems and Networks, Bd. 325 no. 5939 pp. 412-413. Darin finden sich zwei für die Rechtssoziologie relevante Aufsätze: John Bohannon, Counterterrorism’s New Tool: ‘Metanetwork’ Analysis (S. 409-411), sowie Elinor Ostrom, A General Framework for Analyzing Sustainability of Social-Ecological Systems, Science 2009, 325, 419-422.
17 Unscharfes Recht. Überlegungen zur Relativierung des Rechts in der digitalisierten Welt, 2008.

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Der Netzwerkbegriff, so Ino Augsberg [1]Ino Augsberg, The Relevance of Network Models within the Juridic Discourse, German Law Journal 10, 2009, 383-394, S. 383., hat auch in der Rechtstheorie einen »Bullenmarkt«. Dort handeln die Flachmänner. Erstens halten sie den Netzwerkbegriff flach, und zweitens verwenden sie die Netzwerkrhetorik, um Hierarchien flachzulegen.
Der Netzwerkbegriff der Rechtstheorie ist flach, denn ihm liegt kein gehaltvolles Konzept zugrunde. In Mathematik, in den Ingenieurswissenschaften und in der Soziologie gibt es handfeste Netzwerkkonzepte. [2]Vgl. pars pro toto die Darstellung einer Autorin, die auch als Rechtsoziologin ausgewiesen ist: Dorothea Jansen, Theoriekonzepte in der Analyse sozialer Netzwerke, 3. Aufl. 2006. In der Rechtstheorie ist davon wenig angekommen. Sie verwendet den Netzwerkbegriff als Ausdruck der Alltagssprache und profitiert von Konnotationen, die auf die Netzwerkforschung verweisen. Man kann soziale Netzwerke als Parasiten etablierter Strukturen ansehen. [3]Veronika Tacke, Systeme und Netzwerke – oder: Was man an sozialen Netzwerken zu sehen bekommt, wenn man sie systemtheoretisch beschreibt, Netzwerke, Systemtheorie und Soziale Arbeit. Journal der … Continue reading Die Rechtstheorie wird zum Parasiten der Netzwerkforschung, indem sie durch die Verwendung des Netzwerkbegriffs Interdisziplinarität simuliert.
Für den flachen Netzwerkbegriff der Rechtstheorie bieten sich zwei Erklärungen an. Zunächst handelt es sich um Erblast der Systemtheorie. [4]Tacke a. a. O.; Jan A. Fuhse, Der Netzwerkbegriff in der Systemtheorie, in: Johannes Weyer, Soziale Netzwerke, 2. Aufl. 2011, S. 301-324. In Luhmanns Welt fanden Netzwerke keinen Platz. Wichtiger noch, Luhmann verwendete den Begriff als Ausdruck der Alltagssprache, indem er die systeminternen Operationen der Sinnverarbeitung durch aneinander anschließende Kommunikationen als rekursive Vernetzung beschrieb. [5]Z. B. »Als operativ geschlossen sollen Systeme bezeichnet werden, die zur Herstellung eigener Operationen auf das Netzwerk eigener Operationen angewiesen sind …« (Das Recht der Gesellschaft, … Continue reading Dieser Sprachgebrauch wirkt etwa bei Vesting nach, wenn er schreibt: »Wir haben dann ein rekursiv geknüpftes Netzwerk von Kommunikationen vor uns, und genau das ist ein ›soziales System‹ im Sinne der Systemtheorie.« [6]Thomas Vesting, Kein Anfang und kein Ende. Die Systemtheorie des Rechts als Herausforderung für Rechtswissenschaft und Rechtsdogmatik, JURA, 2001, 299-305; hier zitiert nach der ausführlicheren … Continue reading Die zweite Erklärung: Die Netzwerker unter den Rechtstheoretikern sind um zwei Hubs, um Gunther Teubner und Karl-Heinz Ladeur, verclustert. Teubner und Ladeur waren schneller als die Netzwerkforschung, und sie sind ihr nicht nachgelaufen.
Luhmann [7]Die Gesellschaft der Gesellschaft, 1997, S. 846 bei Fn. 444. lobt Ladeur für ein anregendes Netzwerk-Konzept, das »an die Stelle einer hierarchischen Konzeption des Verhältnisses von Funktionssystem und Organisationen« treten könnte. Gemeint waren die Seiten 176 ff in Ladeurs »Rechtstheorie« von 1992. Von Netzwerken war da allerdings noch kaum die Rede, umso mehr dafür vom Wandel zur »Informations-« oder »Wissensgesellschaft« (S. 185) und von den Modi der Wissenserzeugung unter der Bedingung ubiquitärer und permanenter Reflexivität oder Selbstreferenz. Dabei ging es zunächst um »die Eigentümlichkeit der Organisation als eines kollektive Lernfähigkeit institutionalisierenden Netzwerks von Handlungen« (S. 192). Aus der Gesellschaft der Individuen sei die Gesellschaft der Organisationen geworden. »Die Organisation kann mehr oder anderes Wissen speichern als das Netzwerk der Individuen, sie bildet eine neue Form des Gedächtnisses aus …« (S. 196). Sodann werden Markt und Organisation »als zwei unterschiedliche Weisen der Wissensgenerierung« (S. 200) einander gegenüber gestellt (und dabei auch auf Oliver Williamson verwiesen, dessen Arbeiten später zur Grundlage der Governance-Diskussion um Netzwerke als Typus der Koordination ökonomischer und politischer Prozesse [8]Dazu Andreas Wald/Dorothea Jansen, Netzwerke, in: Arthur Benz u. a. (Hg.): Handbuch Governance, 2007, 93-105. geworden sind). Aus der Gesellschaft der Organisationen wird bei Ladeur ohne klare Markierung [9]Vgl. etwa Der Staat gegen die Gesellschaft, 2006, S. 296 ff. die Gesellschaft der Netzwerke. Der Bezug auf real vorhandene Netzwerke fehlt. Öfter ist von privaten Beziehungsnetzwerken die Rede [10]Z. B. Kritik der Abwägung in der Grundrechtsdogmatik, 2004, S. 62. Meistens geht es aber um unbenannte »inter- und intraorganisationale Netzwerke«. [11]Der Staat gegen die Gesellschaft, 2006, S. 4, 296 ff und öfter. Im »Umweltrecht der Wissensgesellschaft« (1995) lernen wir, dass »gemeinsames Wissen« durch »überlappende Netzwerke« generiert wird (S. 31 ff, 37), und zwar soll es sich um Netzwerke von »Relationen« oder »Beziehungen« handeln«. Wer oder was da relationiert wird, kann ich nicht erkennen. Auch ein Aufsatz, der die »Logik der Netzwerke« im Titel trägt [12]Karl-Heinz Ladeur, Die Regulierung der Selbstregulierung und die Herausbildung einer »Logik der Netzwerke«, Die Verwaltung, Beiheft 4, 2001, 57-77., bringt darüber keinen Aufschluss. Über die Technik der Wissensproduktion, der Wissensspeicherung und des Wissensmanagements in Organisationen und/oder Netzwerken erfährt man wenig oder gar nichts außer dass es sich um laufende Prozesse der Selbst- und Fremdbeobachtung handelt, die auf Selbständerung angelegt sind. [13]Am deutlichsten vielleicht noch Der Staat gegen die Gesellschaft, 2006, S. 296 ff. Es gilt, was Wald und Jansen über den Umgang mit Policy-Netzwerken gesagt haben. Die verwendeten Netzwerkkonzepte »sind schwer operationalisierbar. Die weitreichenden Implikationen werden in der Regel weder empirisch überprüft noch theoretisch konsistent hergeleitet. So trifft beispielsweise die Annahme, das Policy-Netzwerke notwendig mit einem ›schwachen Staat‹ einhergehen, so nicht zu.« [14]Andreas Wald/Dorothea Jansen, Netzwerke, in: Arthur Benz u. a. (Hg.), Handbuch Governance, 2007, S. 93-105, S. 93. Vornehm, aber noch deutlich wird solche Kritik von Poul J. Kjaer formuliert. [15]Poul F. Kjaer, Embeddedness through Networks: A Critical Appraisal of the Network Concept on the Oeuvre of Karl-Heinz Ladeur, German Law Journal 10 , 2009, 483-499. Kjaer bringt selbst einigen Grund in die Debatte ein, indem er am Beispiel real existierender Politiknetzwerke in der EU die »embeddedness«, die Einbettung formaler Organisationen in informale Beziehungen darstellt. Dabei bleibt er aber auf halber Strecke stehen, denn wiewohl embeddedness im Titel steht, macht er doch von dem durch Granovetter begründeten und hier einschlägigen Konzept der strukturellen Einbettung [16]Mark S. Granovetter, Economic Action and Social Structure. The Problem of Embeddedness, American Journal of Sociology 91 , 1985, 481-510. keinen Gebrauch. [17]Anscheinend hat Kjaer einen anderen Begriff von embeddedness vor Augen, der einen Zustand vor der funktionalen Differenzierung der Gesellschaft bezeichnet und den er auf karl Polanyi zurückführt … Continue reading
In den Texten Ladeurs bilden Netzwerke oder vielmehr das in ihnen verteilte Wissen den Gegenpol zur individuell-subjektiven Vernunft, die sich zutraut, auf einer Basis objektiven Wissens und mit Hilfe diskurserprobter Werturteile den politischen Prozess zu gestalten. Die Wissensgesellschaft, die von Ladeur immer wieder beschworen wird, ist eine Unwissensgesellschaft, weil Entscheidungen, die ja immer in die Zukunft gerichtet sind, notwendig auf unvollständigem Wissen und auf Wahrscheinlichkeitsannahmen gestützt werden müssen. [18]Rechtstheorie 1992, 22ff. Das immerhin vorhandene Entscheidungswissen, so jedenfalls Ladeur, lässt sich nicht objektivieren und zentralisieren. Das Wissen ist vielmehr über Netzwerke verteilt, wo es auch produziert wird. [19]Z. B. Das Umweltrecht der Wissensgesellschaft, S. 31 ff, 37, 168 ff. Ladeur beruft sich auf Michael Polanyi (The Tacit Dimension, 1966), der, modern gesprochen, die Frage nach der Qualitätskontrolle … Continue reading Damit verliert der Anspruch des Staates auf eine hierarchische = staatliche Regulierung die Basis. Stattdessen sind »Selbstorganisation, Selbstkoordination und Selbstbeobachtung von produktiven Beziehungsnetzwerken zwischen Privaten« angesagt. So dient der Netzwerkbegriff Ladeur als Kontrast zur Hierarchie (des Staates), und zwar ohne eine Bezugnahme auf die von Williamson und Powell ausgelöste Governance-Diskussion. Für Ladeur leisten Netzwerke auf höherer Ebene (»Prozeduralität zweiter Ordnung« (Rechtstheorie S. 202) dasselbe, wie für v. Hayek der Markt. [20]Vgl. Ladeur, Rechtstheorie 1992, 194. Netzwerkteilnehmer wissen mehr als Drittbeobachter und können sich deshalb mit ihren Entscheidungen wechselnden Umweltbedingungen anpassen. Als Informationsträger, die auf Netzwerkebene an die Stelle des Marktpreises treten, dienen Eigentumsrechte und Kapital. [21]Der Staat gegen die Gesellschaft, 2006, S. 300 f. Aus transaktionskostentheoretischer Sicht – Schande über diesen Ausdruck – wäre eigentlich Vertrauen die Koordinationsform, die im Netzwerk an … Continue reading Netzwerke setzen damit neue Formen der Selbstorganisation in Wirtschaft und Gesellschaft aus sich heraus. Die internen Ordnungen der Netzwerke, die die Forschung beschrieben hat, interessieren da nicht. Als neues Ordnungsmuster wird ein »Netzwerk von Netzwerken« unterschiedlicher sozialer Beziehungen vorgestellt. [22]Vorbild ist das »Network of Networks«, das Noam als neue Organisationsform der Telekommunikation vorstellte, nachdem die zentralen Telefonnetze ihr Monopol verloren hatten (Eli M. Noam, … Continue reading Als Schnittstellen zwischen den Netzwerken sollen Kollisionsregeln nach dem Vorbild des Internationalen Privatrechts dienen. [23]Dazu mit Fundstellen Lars Viellechner, The Networks of Networks: Karl-Heinz Ladeur’s Theory of Law and Globalization, German Law Journal 2009, 515-536, S. 524.
Vieles von dem, was Ladeur als Netzwirkerei vorstellt, wird von anderen als regulierte Selbstregulierung behandelt. In einer neueren Monographie zum Thema kommen Netzwerke weder in der Gliederung noch im Sachverzeichnis vor. [24]Petra Buck-Heeb/Andreas Dieckmann, Selbstregulierung im Privatrecht, 2010. Anscheinend ist der Netzwerkbegriff in diesem Zusammenhang überflüssig. Vielleicht ist er sogar schädlich. Eine typische Konnotation des Netzwerkbegriffs ist die spontane Ordnungsbildung. Spontan heißt dabei, dass Ordnung als nicht intendierte Nebenfolge intendierten Handelns entsteht. Darauf spielt Ladeur immer wieder an, etwa durch die häufige Bezugnahme auf v. Hayek oder die Betonung der »emergenten Effekte« von Selbstorganisation. [25]Z. B. Das Umweltrecht der Wissensgesellschaft S. 37. In die gleiche Richtung deutet die Charakterisierung von Netzwerken als evolutionär. [26]Vgl. Teubner, The Diabolics of Network Failure, German Law Journal 2009, 409. Teubners Verweis auf Karl-Heinz Ladeur, Was leistet der Netzwerkbegriff für die Verwaltungswissenschaft? in Grundlagen … Continue reading Spontaneität, Emergenz und Evolution decken sich nicht, kommen aber mit derselben positiven Konnotation daher. In den intraorganisationalen Netzwerken, die Ladeur vornehmlich im Blick hat, etwa wenn er die Zukunft der Globalisierung bedenkt, sind jedoch Akteure am Werk, die strategisch planen und dazu Regelungen entwerfen und durchzusetzen versuchen. Lässt man ihre Anstrengungen als spontan durchgehen, werden sie als quasi natürlich aufgewertet.
Damit ist man bei der Legitimitätsfrage. [27]Zu dieser Tacke a. a. O. S. 16ff. Sie stellt sich, sobald soziale Netzwerke nicht bloß empirisch beschrieben und analysiert werden. »Dass Netzwerke einen mindestens latenten Schatten der Illegitimität hinter sich her ziehen« [28]Tacke a. a. O. S. 10., liegt wohl daran, dass die Transaktionen, um die es eigentlich geht, in unsachliche soziale Beziehungen eingebettet sind. Wenn man alle die positiven Prädikate zusammen nimmt [29]Z. B. Das Umweltrecht der Wissensgesellschaft S. 37; Can Democracy Survive, S. 113 f. , mit denen Ladeur die Netzwerke ausstattet – sie sind Ordnungsbildner und Wissensträger, sie sind autonom und flexibel, produktiv und innovativ und nicht zuletzt kooperativ, pluralistisch und heterarchisch = egalitär und antiautoritär – dann steckt im Netzwerkbegriff doch ein ähnliches Ideologiepotential wie im Staatsbegriff. Ladeur begnügt sich mit der Berufung auf die Privatautonomie. [30] Der Staat gegen die Gesellschaft, 2006, S. 257. Das ist gute alte soziologisch unaufgeklärte Jurisprudenz.
Ladeurs Anspruch, den Dialog mit den Forschungsergebnissen der Nachbarwissenschaften zu suchen [31]Ino Augsberg/Tobias Gostomzyk/Lars Viellechner, Denken in Netzwerken, Zur Rechts- und Gesellschaftstheorie Karl-Heinz Ladeurs, 2009, 66., bleibt hinsichtlich der Netzwerkforschung unerfüllt. Der darüber hinaus gehende Anspruch, mit dem »Denken in Netzwerken« eine neuartige Epistemologie zu begründen [32]Vgl. Ino Augsberg/Lars Viellechner/Peer Zumbansen, Introduction to the Special Issue: The Law of the Network Society. A Tribute to Karl-Heinz Ladeur, German Law Journal 2009, 305-309, S. 308., sei hier nur zur Kenntnis genommen. Ino Augsberg hat einen lustigen Versuch unternommen, das Netzwerkkonzept im Werk Ladeurs auch als soziologisches zu retten: Die Gesellschaft ändere sich rasant und die Welt sei äußerst komplex geworden. Da sei das Netzwerkkonzept adäquat, weil es praktisch keinen Inhalt habe. [33]The Relevance of Network Models within the Juridic Discourse, German Law Journal 10, 2009, 383-394, S. 387f.
Teubner ist vergleichsweise besser, wenn auch nur selektiv, mit der Netzwerkforschung vernetzt. Teubner hatte seine Position schon 1992 und 1993 in zwei wichtigen Aufsätzen markiert: »Die vielköpfige Hydra: Netzwerke als kollektive Akteure höherer Ordnung« [34]In: Wolfgang Krohn und Günter Küppers (Hg.), Emergenz: Die Entstehung von Ordnung, Organisation und Bedeutung, 1992, 189-216, ferner und in: Peter Hejl und Heinz Stahl (Hg.), Management und … Continue reading und »Den Schleier des Vertrags zerreißen? Zur rechtlichen Verantwortung ökonomisch ›effizienter‹ Vertragsnetzwerke« [35]Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft 76, 1993, 367-393. Sein Blick richtete sich dabei auf zwei sehr spezielle Netzwerkarten, nämlich auf »Organisationsnetzwerke« vom Typ dezentralisierter Konzern (Beispiel Daimler-Benz) und auf »Marktnetzwerke« vom Typ des Franchising (Beispiel MacDonalds). Beide Netzwerktypen subsumierte er zunächst unter den systemtheoretischen Hyperzyklus, um ihnen die Eigenschaft eines kollektiven Akteurs zuzusprechen. In dem Aufsatz »Das Recht hybrider Netzwerke« von 2001 [36]Gunther Teubner, Das Recht hybrider Netzwerke, Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht , Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht, 2001, 550-575. und vollends in der Monographie von 2004 (Netzwerk als Vertragsverbund) hat Teubner aber die ökonomische Netzwerkanalyse von Oliver Williamson und Walter W. Powells Aufsatz »Neither Market nor Hierarchy« [37]Walter W. Powell, Neither Market nor Hierarchy: Network Forms of Organization, Research in Organizational Behavior 12, 1990, 295-336. (in der deutschen Version von 1996) rezipiert, um für »das Recht eine autonome und zugleich ›netzwerkgerechte‹ Begrifflichkeit herauszubilden, die die eigentümliche Handlungslogik von Netzwerken sich anverwandelt.« (S. 10). Zu diesem Zweck soll »die institutionelle Eigenlogik der Netzwerke« herausdestilliert werden. Teubner findet sie darin, dass die »Vernetzung … über bloße lokale bilaterale Einzelkontakte zustande« kommt, dass dennoch aber jeder Netzteilnehmer im Hinblick auf einen Gesamtzweck des Netzwerks verbunden ist. Das Ergebnis sind dann »Widersprüche der Verhaltensanforderungen zwischen bilateralem Austausch und multilateralem Verbund, zwischen Kooperation und Konkurrenz, zwischen Hierarchie und Heterarchie und zwischen unterschiedlichen Rationalitäten innerhalb ein und derselben Institution«. Diesen »paradoxen Charakter der Netzwerke (S. 77) soll das Recht einfangen.
Teubner übersieht nicht, dass er mit den von ihm behandelten »Organisationsnetzwerke« und »Marktnetzwerken« zwei sehr spezielle Netzwerktypen behandelt. Sie zeichnen sich beide durch ihre Zentralisierung aus. Mir ist nicht klar geworden, wie in derart zentralisierten Netzwerken »generalisierte Reziprozität« über die bilateralen Vertragsbeziehungen hinaus zum »normativen Gehalt des Vertragsverbundes« (S. 10) wird. Teubner zitiert u. a. Powell für die Annahme, generalisierte Reziprozität sei das zentrale Kennzeichen von sozialen Netzwerken. (S. 11). Powell verweist eigentlich nur allgemein auf die Austauschtheorie und betont, dass im Netz nicht nach jeder Interaktion abgerechnet wird, sondern dass Kreditbeziehungen aufgebaut werden. Nach Teubners Vorstellung soll der Kredit nicht bloß konkreten Tauschknoten, sondern dem ganzen Netz zugutekommen soll, weil »Eigenleistungen an das Netz mit der unbestimmten Erwartung künftiger Netzvorteile« verbunden werden (S. 121). Das ist wohl ein guter aber zugleich ein kritischer Punkt. Die Annahme, dass »generalisierte Reziprozität der grundlegenden Mechanismus spontaner Ordnungsbildung im Netzwerk« sei (S. 125), ist zu pauschal. Solche Reziprozitätserwartungen sind, tragen wohl normalerweise die Expansion und den Fortbestand von Netzwerken. Aber sobald Netzwerke sich asymmetrisch entwickelt haben oder gar strategisch zentralisiert sind, wie es bei den von Teubner behandelten Netzwerken der Fall ist, treten dominierende Knoten als Ordnungsbildner auf den Plan. Diesem Problem nähert sich Teubner 2009 in einem » Essay on the Diabolics of Network Failure«. [38]Gunther Teubner, »And if I by Beelzebub cast out Devils, …«: An Essay on theDiabolics of Network Failure, German Law Journal 10 , 2009, 395-416. Dennoch lässt sich bezweifeln, ob Teubner der Einstieg in die soziologische Netzwerkanalyse gelungen ist, denn Williamson und Powell stufen Netzwerke lediglich als Typus der Koordination ökonomischer Prozesse ein, und selbst insofern sind die asymmetrisch und zentralistisch angelegten Vertragsverbünde, die Teubner behandelt, mindestens sehr speziell. Powell ordnet sie gar dem Hierarchiepol zu. [39]Walter Powell, Weder Markt noch Hierarchie: Netzwerkartige Organisationsformen, in: Patrick Kenis/Volker Schneider (Hg.), Organisation und Netzwerk, 1996, 213-271, S. 216.
Teubner und Ladeur (und die Cluster, die sich um sie herum gebildet haben) richten ihre Aufmerksamkeit zunehmend auf transnationale oder gar globale Netzwerke, die sich im Prozess der Globalisierung entwickelt haben. [40]Karl-Heinz Ladeur, Globalization and the Conversion of Democracy to Polycentric Networks: Can Democracy Survive the End of the Nation- State?, in: Karl-Heinz Ladeur (Hg.), Public Governance in the … Continue reading Sie sparen jedoch in ihren Arbeiten nach wie vor die moderne Netzwerkforschung aus, natürlich nicht, weil sie sie nicht kennen, sondern weil sie dafür keine Verwendung haben. So entsteht der Eindruck, dass der Netzwerkbegriff in der Rechtstheorie nur als Metapher und zum Zwecke der Interdisziplinaritätsrhetorik verwendet wird. Kritisch und überspitzt könnte man formulieren, durch ihren Frühstart mit der Verwendung des Netzwerkbegriffs habe die Rechtstheorie den Anschluss an die (harte) Netzwerkforschung verpasst.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Ino Augsberg, The Relevance of Network Models within the Juridic Discourse, German Law Journal 10, 2009, 383-394, S. 383.
2 Vgl. pars pro toto die Darstellung einer Autorin, die auch als Rechtsoziologin ausgewiesen ist: Dorothea Jansen, Theoriekonzepte in der Analyse sozialer Netzwerke, 3. Aufl. 2006.
3 Veronika Tacke, Systeme und Netzwerke – oder: Was man an sozialen Netzwerken zu sehen bekommt, wenn man sie systemtheoretisch beschreibt, Netzwerke, Systemtheorie und Soziale Arbeit. Journal der dgssa 2 , 2011, 6-24, S. 8, 16f. [http://www.uni-bielefeld.de/soz/forschung/orgsoz/pdf/Tacke-Veronika-2011-Systeme-und-Netzwerke-.pdf]
4 Tacke a. a. O.; Jan A. Fuhse, Der Netzwerkbegriff in der Systemtheorie, in: Johannes Weyer, Soziale Netzwerke, 2. Aufl. 2011, S. 301-324.
5 Z. B. »Als operativ geschlossen sollen Systeme bezeichnet werden, die zur Herstellung eigener Operationen auf das Netzwerk eigener Operationen angewiesen sind …« (Das Recht der Gesellschaft, 1995, 44).
6 Thomas Vesting, Kein Anfang und kein Ende. Die Systemtheorie des Rechts als Herausforderung für Rechtswissenschaft und Rechtsdogmatik, JURA, 2001, 299-305; hier zitiert nach der ausführlicheren Internetfassung, S. 4.
7 Die Gesellschaft der Gesellschaft, 1997, S. 846 bei Fn. 444.
8 Dazu Andreas Wald/Dorothea Jansen, Netzwerke, in: Arthur Benz u. a. (Hg.): Handbuch Governance, 2007, 93-105.
9 Vgl. etwa Der Staat gegen die Gesellschaft, 2006, S. 296 ff.
10 Z. B. Kritik der Abwägung in der Grundrechtsdogmatik, 2004, S. 62
11 Der Staat gegen die Gesellschaft, 2006, S. 4, 296 ff und öfter.
12 Karl-Heinz Ladeur, Die Regulierung der Selbstregulierung und die Herausbildung einer »Logik der Netzwerke«, Die Verwaltung, Beiheft 4, 2001, 57-77.
13 Am deutlichsten vielleicht noch Der Staat gegen die Gesellschaft, 2006, S. 296 ff.
14 Andreas Wald/Dorothea Jansen, Netzwerke, in: Arthur Benz u. a. (Hg.), Handbuch Governance, 2007, S. 93-105, S. 93.
15 Poul F. Kjaer, Embeddedness through Networks: A Critical Appraisal of the Network Concept on the Oeuvre of Karl-Heinz Ladeur, German Law Journal 10 , 2009, 483-499.
16 Mark S. Granovetter, Economic Action and Social Structure. The Problem of Embeddedness, American Journal of Sociology 91 , 1985, 481-510.
17 Anscheinend hat Kjaer einen anderen Begriff von embeddedness vor Augen, der einen Zustand vor der funktionalen Differenzierung der Gesellschaft bezeichnet und den er auf karl Polanyi zurückführt (vgl. Poul F. Kjaer, The Structural Transformation of Embeddedness, Manuscript, 2010, bei SSRN; http://ssrn.com/abstract=1716763).
18 Rechtstheorie 1992, 22ff.
19 Z. B. Das Umweltrecht der Wissensgesellschaft, S. 31 ff, 37, 168 ff. Ladeur beruft sich auf Michael Polanyi (The Tacit Dimension, 1966), der, modern gesprochen, die Frage nach der Qualitätskontrolle von Beiträgen zur Wissenschaft stellt und die Antwort in einem Prinzip wechselseitiger Kontrolle findet: »It is clear that only fellow scientists working in closely related fieldsare competent to exercise direct authority over each other; but their personal fields will form chains of overlapping neighborhoods extending over the entire Range of science.« (S. 72) Aus den neighborhoods werden bei Ladeur (S. 33) Netzwerke. Dagegen ist nichts einzuwenden. Problematisch ist nur, dass die wissenschaftssoziologische Beobachtung auf inter- und intraorganisationale Netzwerke übertragen werden, die Wissensbestände produzieren und speichern, die nicht den Anspruch der Wissenschaftlichkeit mit sich führen und für die daher keine vergleichbaren Qualitätsmaßstäbe zur Verfügung sehen, wie sie in Wissenschaftlernetzwerken etabliert sind.
20 Vgl. Ladeur, Rechtstheorie 1992, 194.
21 Der Staat gegen die Gesellschaft, 2006, S. 300 f. Aus transaktionskostentheoretischer Sicht – Schande über diesen Ausdruck – wäre eigentlich Vertrauen die Koordinationsform, die im Netzwerk an die Stelle von Preis oder Weisung tritt.
22 Vorbild ist das »Network of Networks«, das Noam als neue Organisationsform der Telekommunikation vorstellte, nachdem die zentralen Telefonnetze ihr Monopol verloren hatten (Eli M. Noam, Interconnecting the Network of Networks, 2001). Dieses Vorbild passt aber gar nicht, denn die Vernetzung besteht dort in technischen Standards für Schnittstellen. Besser wäre die Berufung auf Neidhardt, berufen, der soziale Bewegungen als »Netzwerke von Netzwerken« charakterisiert hat: »Die Basis sozialer Bewegungen bilden … nicht einzelne Personen, sondern soziale Einheiten, Gruppen, Initiativen, Kollektive oder ähnliches (eben Netzwerke) mit unterschiedlichsten Verdichtungsgraden. Diese sozialen Gruppen werden durch eine komplexe Struktur unmittelbarer Interaktionen zu einer sozialen Bewegung vernetzt. Maßgeblich sind dabei unter anderem Freundschaften, Bekanntschaften und Mehrfachmitgliedschaften sowie Koordinationszentralen, Versammlungen, Arbeitskreise, Zeitschriften.« (Friedhelm Neidhardt, Einige Ideen zu einer allgemeinen Theorie sozialer Bewegungen, in: Stefan Hradil (Hg.), Sozialstruktur im Umbruch, 1985, 193-204, S. 197). Dazu als empirische Untersuchung Thomas Ohlemacher, Bridging People and Protest: Social Relays of Protest Groups against Low-Flying Military Jets in West Germany Social Problems 43 1996, 187-218 (Vorbericht »Soziale Relais und Protest« in WZB-Mitteilungen 58, 1992, 9-11).
23 Dazu mit Fundstellen Lars Viellechner, The Networks of Networks: Karl-Heinz Ladeur’s Theory of Law and Globalization, German Law Journal 2009, 515-536, S. 524.
24 Petra Buck-Heeb/Andreas Dieckmann, Selbstregulierung im Privatrecht, 2010.
25 Z. B. Das Umweltrecht der Wissensgesellschaft S. 37.
26 Vgl. Teubner, The Diabolics of Network Failure, German Law Journal 2009, 409. Teubners Verweis auf Karl-Heinz Ladeur, Was leistet der Netzwerkbegriff für die Verwaltungswissenschaft? in Grundlagen der Verwaltungslehre, hrsg. von Veit Mehde und Ulrich Ramsauer, 2009, habe ich nicht identifizieren können.
27 Zu dieser Tacke a. a. O. S. 16ff.
28 Tacke a. a. O. S. 10.
29 Z. B. Das Umweltrecht der Wissensgesellschaft S. 37; Can Democracy Survive, S. 113 f.
30 Der Staat gegen die Gesellschaft, 2006, S. 257.
31 Ino Augsberg/Tobias Gostomzyk/Lars Viellechner, Denken in Netzwerken, Zur Rechts- und Gesellschaftstheorie Karl-Heinz Ladeurs, 2009, 66.
32 Vgl. Ino Augsberg/Lars Viellechner/Peer Zumbansen, Introduction to the Special Issue: The Law of the Network Society. A Tribute to Karl-Heinz Ladeur, German Law Journal 2009, 305-309, S. 308.
33 The Relevance of Network Models within the Juridic Discourse, German Law Journal 10, 2009, 383-394, S. 387f.
34 In: Wolfgang Krohn und Günter Küppers (Hg.), Emergenz: Die Entstehung von Ordnung, Organisation und Bedeutung, 1992, 189-216, ferner und in: Peter Hejl und Heinz Stahl (Hg.), Management und Wirklichkeit: Das Konstruieren von Unternehmen, Märkten und Zukünften, 2000, 364-386, und in: Patrick Kenis und Volker Schneider (Hg.), Organisation und Netzwerk: Institutionelle Steuerung in Wirtschaft und Politik, 1996, 535-561.
35 Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft 76, 1993, 367-393.
36 Gunther Teubner, Das Recht hybrider Netzwerke, Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht , Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht, 2001, 550-575.
37 Walter W. Powell, Neither Market nor Hierarchy: Network Forms of Organization, Research in Organizational Behavior 12, 1990, 295-336.
38 Gunther Teubner, »And if I by Beelzebub cast out Devils, …«: An Essay on theDiabolics of Network Failure, German Law Journal 10 , 2009, 395-416.
39 Walter Powell, Weder Markt noch Hierarchie: Netzwerkartige Organisationsformen, in: Patrick Kenis/Volker Schneider (Hg.), Organisation und Netzwerk, 1996, 213-271, S. 216.
40 Karl-Heinz Ladeur, Globalization and the Conversion of Democracy to Polycentric Networks: Can Democracy Survive the End of the Nation- State?, in: Karl-Heinz Ladeur (Hg.), Public Governance in the Age of Globalization, Aldershot, Hants, England , Burlington, VT 2004, S. 89-118; Andreas Fischer-Lescano/Gunther Teubner, Fragmentierung des Weltrechts: Vernetzung globaler Regimes statt etatistischer Rechtseinheit, in: Mathias Albert/Rudolf Stichweh (Hg.), Weltstaat und Weltstaatlichkeit, 2007, S. 37-61.

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In meinem Bericht über die Celler Tagung der Volkswagen Stiftung zur Juristenausbildung hatte ich die Klage über den Verlust der Methodenlehre durch Vesting und Gräfin von Schlieffen erwähnt. Mein lapidarer Kommentar, »so viel Methode war noch nie«, verlangt nach einer Erläuterung. Die unterschiedliche Wahrnehmung hat oberflächlich ihre Ursache darin, dass ich schärfer zwischen Rechtstheorie und Methoden der Rechtswissenschaft sowie zwischen den Methoden der einzelnen rechtswissenschaftlichen Disziplinen und der Methodenlehre als der Methode zur Beantwortung konkreter Rechtsfragen unterscheide.
Methoden bilden die Umsetzung wissenschaftlicher Theorie in Handlungsanweisungen für die Beantwortung von Forschungsfragen. Eine als solche benannte Methodendiskussion wird vor allem im öffentlichen Recht geführt. [1]Vgl. etwa Michael Stolleis, Der Methodenstreit der Weimarer Staatsrechtslehre – ein abgeschlossenes Kapitel der Wissenschaftsgeschichte?, 2001; Christoph Möllers, Braucht das öffentliche Recht … Continue reading Dabei wird in der Regel [2]Anders etwa Fikentscher, der die Methode der Rechtsanwendung ausdrücklich der Rechtstheorie zuordnet und sie dort neben die Rechtsphilosophie stellt (Wolfgang Fikentscher, Methoden des Rechts Bd. … Continue reading nicht zwischen Theorie und Methode unterschieden. Damit entfernt sich die Rechtwissenschaft von dem in anderen Disziplinen üblichen Methodenbegriff, der unterhalb der Theorie angesiedelt ist. Mit Podlech kann man sagen, eine Methode ist »nur eine geordnete Klasse von Verhaltensanordnungen (Operationen) zum Zwecke von Problemlösungen. Methoden sind nicht wahr oder falsch, sondern fruchtbar oder unfruchtbar« [3]Adalbert Podlech, Rechtstheoretische Bedingungen einer Methodenlehre juristischer Dogmatik, Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie Bd. 2 , 1972, 491-502 S. 492.. Das entspricht dem engeren Methodenbegriff, wie er in der empirischen Sozialforschung üblich ist. Danach ist eine Methode das planmäßige (und insofern theoriegeleitete) Vorgehen zur Lösung von bestimmten Aufgaben oder Problemen. Der engere Methodenbegriff entspricht der Aufgabenstellung der juristischen Methodenlehre. Sie versteht sich als Anleitung zur Beantwortung konkreter Rechtsfragen oder zur Entscheidung einzelner Rechtsfälle. Die nicht selten zu hörende Kritik, die juristische Methodenlehre sei zu eng, weil sie sich auf die Anleitung zur Fallentscheidungspraxis konzentriere [4]Z. B. Matthias Jestaedt, Braucht die Wissenschaft vom Öffentlichen Recht eine fachspezifische Wissenschaftstheorie?, in: Andreas Funke/Jörn Lüdemann (Hg.), Öffentliches Recht und … Continue reading, geht deshalb fehl.
Im Mittelpunkt der Methodenlehre stehen Anleitungen zur Textauslegung, der so genannte Kanon der Auslegungsmethoden. Es wäre allerdings zu eng, die Methodenlehre auf die Textinterpretation einzuschränken, denn ein Grundproblem der Methodenlehre besteht gerade darin, dass nicht selten die Interpretation von Texten zu keinem Ergebnis führt. Auch solche Fälle muss die Methodenlehre bedenken. Daher ist es zweckmäßig, die juristische Methodenlehre nach dem Titel eines Buches von Kriele als »Theorie der Rechtsgewinnung« de lege lata zu verstehen. [5]Für eine gewisse Verwirrung sorgen Müller/Christensen, Juristische Methodik, durch den Begriff »Methodik«, den sie als „Oberbegriff für ›Hermeneutik‹, ›Interpretation‹, … Continue reading Mit der Methodenlehre gibt sich die Rechtwissenschaft selbst eine Anleitung zur Rechtsgewinnung. Die Methodenlehre ist aber gleichzeitig eine Brücke zur Praxis. Im Streitfall haben die Gerichte das letzte Wort. Die Methodenlehre ist daher in letzter Konsequenz eine Anleitung zur Rechtsgewinnung für die Gerichte.
Bemerkenswert ist die lange Reihe von Lehr- und Lernbüchern zur Methodenlehre. [6]Ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Guy Beaucamp/Lutz Treder, Methoden und Technik der Rechtsanwendung, 2. Aufl., 2011; Franz Bydlinski, Juristische Methodenlehre und Rechtsbegriff, 2. Aufl., Wien … Continue reading Zusammen mit selbständigen Kapiteln zur Methodenlehre in vielen anderen Büchern, die vornehmlich für die juristische Ausbildung bestimmt sind [7]Z. B. Heiko Sauer, Juristische Methodenlehre, in: Julian Krüper (Hg.), Grundlagen des Rechts, 2011, S. 168-186., zeigen sie das große Bedürfnis nach Reflexion und Vergewisserung für einen zentralen praxiszugewandten Bereich der juristischen Arbeit und zugleich Vertrauen in die Lehr- und Lernbarkeit der juristischen Methode. Insofern kann man wohl sagen: So viel Methode gab es nie. Aus dieser Sicht verbergen sich hinter der Klage über den Verlust oder das Fehlen der Methode tatsächlich rechtstheoretische Kontroversen, sozusagen ein »Methodenstreit« der Rechtstheorie. Die Rechtstheorie befindet sich, vorsichtig gesprochen, in einem pluralistischen Zustand. Ihre Methodenkritik adressiert sie meistens an die Methodenlehre. Betroffen sind aber viel mehr die Methoden der Rechtswissenschaft in ihren verschiedenen Fächern: dogmatische Fächer, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Rechtssoziologie, ökonomische Analyse des Rechts. Rechtstheoretische Kontroversen können nicht in der Methodenlehre ausgetragen werden, wenn die Praxis handlungsunfähig bleiben soll. Die notwendige Verknüpfung zwischen Theorie und Methode muss außerhalb der Methodenlehre stattfinden. Die Methodenlehre darf sich zwar gegenüber neuen rechtstheoretischen Entwicklungen nicht unempfindlich zeigen, muss aber nicht jeder Wendung der Rechtstheorie folgen, sondern kann aus einer gewissen Distanz abwarten, bis sich neue methodische Standards entwickeln.
Die Forderung nach einer »Neuorientierung der Methodenlehre über die bloße Rechtsanwendung hinaus auch auf Rechtsgestaltung und Rechtskritik« ist ein zentrales Anliegen der von der Volkswagen Stiftung veranstalteten Doppeltagung [8]Tagungsprogramm hier.. Das mag per se sinnvoll sein, verlangt aber nicht, dass der auf Entscheidungsfindung ausgerichtete Begriff der Methodenlehre erweitert wird. Es ist geradezu schädlich, sie als Kritik an der Methodenlehre zu thematisieren. [9]Tagungskonzeption S. 1. Ihr Platz ist die Diskussion um das Curriculum des Jurastudiums.
Das gilt auch dann, wenn diese Kritik mit der Forderung verbunden wird, die Methodenlehre um eine »Ausbildung in der Erfassung von Sachverhalten« anzureichern [10]Tagungskonzeption S. 4 unter f).. Und das gilt erst recht, wenn weiter die Ergänzung der Methodenlehre um eine »Instrumentenlehre, die das verfügbare Arsenal rechtlicher Regelungsinstrumente systematisch sichtet«, um eine »Institutionenlehre, die die Bildung organisatorischer Einheiten für bestimmte Zwecksetzungen« behandelt und schließlich um eine »Verfahrenslehre« gefordert wird, »die die Anforderungen unterschiedlicher Verfahren vergleichend sichtet, ihre Durchführung begleitet und ihre Leistungsgrenzen kalkulierbar macht« [11]Ebenda.. Hinter diesen Forderungen steckt die alte These vom so genannten Theorie-Praxis-Bruch. Sie hat sie ist ebenso zählebig wie zahnlos. Vielleicht finde ich noch vor der Fortsetzung der Tagung in Berlin am 23. Februar die Zeit zu ein paar Bemerkungen zum Theorie-Praxis-Bruch.
(Zuletzt bearbeitet am 19. 2. 2012.)

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Vgl. etwa Michael Stolleis, Der Methodenstreit der Weimarer Staatsrechtslehre – ein abgeschlossenes Kapitel der Wissenschaftsgeschichte?, 2001; Christoph Möllers, Braucht das öffentliche Recht einen neuen Methoden- und Richtungsstreit?, Verwaltungsarchiv 90, 1999, 187-207; ders., Der Methodenstreit als politischer Generationenkonflikt: ein Angebot zur Deutung der Weimarer Staatsrechtslehre, Der Staat 43, 2004, 399-423; Eberhard Schmidt-Aßmann/Wolfgang Hoffmann-Riem/Schmidt-Aßmann-Hoffmann-Riem (Hg.), Methoden der Verwaltungsrechtswissenschaft, 2004; ohne Begrenzung auf das öffentliche Recht Karl-Heinz Ladeur, Die rechtswissenschaftliche Methodendiskussion und die Bewältigung des gesellschaftlichen Wandels, Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht 64, 2000, 60-103.
2 Anders etwa Fikentscher, der die Methode der Rechtsanwendung ausdrücklich der Rechtstheorie zuordnet und sie dort neben die Rechtsphilosophie stellt (Wolfgang Fikentscher, Methoden des Rechts Bd. IV, 1977, S. 121 ff., 125, 664 ff.); deutlich ferner Wolfgang Hoffmann-Riem, Methoden einer anwendungsorientierten Verwaltungsrechtswissenschaft, in: Eberhard Schmidt-Aßmann u. a. (Hg.), Methoden der Verwaltungsrechtswissenschaft, 2004, 9-72, S. 14 ff. Noch deutlicher neuerdings Martin Schulte, Eine soziologische Theorie des Rechts, 2011, S. 18 ff. Schulte selbst will »die Begriffe juristische Methode und Rechtsdogmatik weitgehend synonym verwenden, weil beide einander bedingen und ineinander übergehen.«
3 Adalbert Podlech, Rechtstheoretische Bedingungen einer Methodenlehre juristischer Dogmatik, Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie Bd. 2 , 1972, 491-502 S. 492.
4 Z. B. Matthias Jestaedt, Braucht die Wissenschaft vom Öffentlichen Recht eine fachspezifische Wissenschaftstheorie?, in: Andreas Funke/Jörn Lüdemann (Hg.), Öffentliches Recht und Wissenschaftstheorie, 2009, 18-43, S. 23 ff; Thomas Vesting, Rechtstheorie, 2007, Rn. 244.
5 Für eine gewisse Verwirrung sorgen Müller/Christensen, Juristische Methodik, durch den Begriff »Methodik«, den sie als „Oberbegriff für ›Hermeneutik‹, ›Interpretation‹, ›Auslegungsmethoden‹ und ›Methodenlehre‹« verstanden wissen wollen (Juristische Methodik, Rn 7, in der 10. Aufl. S. 37). Ganz und gar überflüssig ist die Rede von einer Methodologie.
6 Ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Guy Beaucamp/Lutz Treder, Methoden und Technik der Rechtsanwendung, 2. Aufl., 2011; Franz Bydlinski, Juristische Methodenlehre und Rechtsbegriff, 2. Aufl., Wien 1991; ders., Grundzüge der juristischen Methodenlehre, Wien 2005; Claus-Wilhelm Canaris/Karl Larenz, Methodenlehre der Rechtwissenschaft, 4. Aufl., 2006; Helmut Coing, Juristische Methodenlehre, 1972; Karl Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Aufl., 1991; Hans Joachim Koch/Helmut Rüßmann, Juristische Begründungslehre, 1982; Ernst A. Kramer, Juristische Methodenlehre, 3. Aufl., Bern 2010; Dirk Looschelders/Wolfgang Roth, Juristische Methodik im Prozeß der Rechtsanwendung, 1996; Friedrich Müller/Ralph Christensen, Juristische Methodik: Grundlegung für die Arbeitsmethoden der Rechtspraxis, 10. Aufl., 2009; Hans-Martin Pawlowski, Methodenlehre für Juristen, 3. Aufl., 1999; Jan Schapp, Hauptprobleme der juristischen Methodenlehre, 1983; ders., Methodenlehre des Zivilrechts, 1998; Dieter Schmalz, Methodenlehre für das juristische Studium, 4. Aufl., 1998; Joachim Vogel, Juristische Methodik, 1998; Rolf Wank, Die Auslegung von Gesetzen, 4. Aufl., 2008; Reinhold Zippelius, Juristische Methodenlehre, 10. Aufl., 2006.
7 Z. B. Heiko Sauer, Juristische Methodenlehre, in: Julian Krüper (Hg.), Grundlagen des Rechts, 2011, S. 168-186.
8 Tagungsprogramm hier.
9 Tagungskonzeption S. 1.
10 Tagungskonzeption S. 4 unter f).
11 Ebenda.

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