Rechtssoziologisches zum Urheberrecht?

Das Google-Buch-Projekt, Open-Access-Bewegung und Heidelberger Appell haben die Diskussion um das Urheberrecht auf Hochtouren gebracht. Die FAZ druckt fast täglich einen oder oft sogar mehrere einschlägige Artikel. Ich war eingeladen, in Bayreuth einen rechtssoziologischen Vortrag über »Wissenschaft und Proprietarisierung« zu halten, habe aber die Einladung nicht angenommen, weil mir dazu nichts Handfestes einfiel. In den gängigen Lehrbüchern kommen »Urheberrecht«, »Copyright« oder »Intellectual Property« als Stichworte nicht vor. Die Encyclopedia of Law & Society (2007) enthält zwei dürftige Artikel über »Economics of Intellectual Property« und »Sociology of Intellectual Property«. Es gibt allerhand zur ökonomischen Analyse des Urheberrechts, und an allgemeinen Stellungnahmen zum Thema mangelt es nicht. Ein Quelle solcher Stellungnahmen ist z. B. das Online-Magazin Telepolis des Heise-Verlags, das sich als »deutschsprachiges Mekka für Digital Cultural Studies« vorstellt. Im Raum steht die Frage, ob das Konzept der individuellen Urheberschaft gegenüber dem Phänomen der Schwarmintelligenz bestehen kann. Konkreter ist die Frage, ob sich Urheberrechte angesichts der technischen Möglichkeiten ihrer Verletzung überhaupt noch schützen lassen. Ohne einschlägige Empirie [1]Das Institut für Strategieentwicklung (IFSE) an der Universität Witten/ Herdecke hat unter http://www.ifse.de/digimen/ eine Umfrage zur digitalen Mentalität der Nutzer im Internet gestartet. … Continue reading – die ihrerseits ein Minimum an Theorie voraussetzt – bleibt nicht viel mehr als Spekulation. Doch keine Frage: Das Thema muss für die Rechtssoziologie aufbereitet werden. Ganz ähnlich wie bei der Frage des Downloads und Kopierens von Musik und Filmen entwickelt sich auch bei der Benutzung von fremden Texten anscheinend ein anderes Rechtsbewusstsein. Man muss das nicht gutheißen, aber doch erst einmal zur Kenntnis nehmen (und die Dimensionen empirisch erforschen).
Auslöser für diesen Beitrag war der Artikel »Na klar stimmt das, ich hab’s aus dem Netz!« von Stefan Weber in der FAZ Nr. 104 vom 6. 5. 2009 S. N3. Nach dem Untertitel berichtet Weber darin über »Empirische Befunde zur Veränderung von Schreiben und Lesen durch das Internet«. Die Befunde entnimmt er seinem Buch »Das Google-Copy-Paste-Syndrom«, das 2009 in 2. Aufl. im Heise-Verlag erschienen ist. [2]Ein Probekapitel [http://www.dpunkt.de/leseproben/3-936931-37-2/Kapitel_2.pdf] findet unter man im Netz.
Eigentlich wollte ich Webers Buch nur einmal durchblättern. Aber dann hat es den Legal McLuhanite in mir doch so gepackt, dass ich es ganz gelesen habe, vielleicht nicht so gründlich und tiefgehend, wie es sich der Autor wünscht, aber immerhin. Webers Analyse des Lese- und Schreibverhaltens unter dem Einfluss der elektronischen Medien ist verdienstvoll, und die Sottisen gegen den kulturwissenschaftlichen Konstruktivismus erfreuen das Herz. Aber dann regt sich doch auch Widerspruch, weil Webers Beobachtungen mir zu sehr durch einen moralistischen Standpunkt eingeschränkt zu sein scheinen.
Bei der Lektüre des Buches stellt sich heraus, dass Weber keine eigenen systematisch erhobenen empirischen Befunde beibringt, sondern sich als Plag-Hunter betätigt. Auf S. 80 bis 83 zeigt er eine stattliche Sammlung von 67 Jagdtrophäen vor. Besonders stolz ist er auf jene, die er im eigenen Garten geschossen hat. Im Übrigen beruft er sich auf einige Umfragen vor allem aus den USA und England, die das Dunkelfeld des Plagiarismus aufhellen sollen. Sein Buch wird heute im Internet vielfach für die Behauptung zitiert, dass 30 % aller studentischen Arbeiten Plagiate seien. Eine Zunahme des Plagiarismus durch die elektronischen Medien ist wahrscheinlich. Mangels Vergleichsbasis gibt es dafür allerdings keinen Beleg.
Wer hätte bezweifelt, dass die elektronische Verfügbarkeit von Texten zu mehr oder weniger allen Themen und die technischen Möglichkeiten von copy and paste das Schreiben und Lesen verändern? Für Weber ist die Entwicklung Anlass zu larmoyanter Kulturkritik und zu einem Ausfall gegen die Open-Access-Bewegung. Aber kann man sich nicht auch darüber freuen, dass heute viel mehr junge Menschen, die vermutlich keinen Zugang zu Büchern gefunden hätten, nicht nur lesen und schreiben können, sondern auch selbst Texte produzieren, ganz gleich welcher Qualität? Man kann das als »Textkultur ohne Hirn« denunzieren. Ich finde Wikiprudenz besser als keine. Ein Problem, das Weber nicht verschweigt, aber eher kleinredet, besteht in der Art der Aufgaben, die für Qualifikationsarbeiten gestellt werden (S. 107). Sie lassen sich bei gegebenem Ausbildungsstand, verfügbaren Mitteln und im vorgesehenen Zeitrahmen nicht in einer Weise bearbeiten, die herkömmlichen wissenschaftlichen Standards entspricht. Nicht ohne Grund sind die Hausarbeiten in den juristischen Examina weitgehend durch Klausuren ersetzt worden. Eine angemessene Aufgabe wäre vielleicht heute die Erstellung einer schlüssigen Kompilation zu vorgegebenen Themen (natürlich mit Quellenangaben).
Das Buch beginnt mit einer Breitseite gegen den »Mainstream der Medienwissenschaft«. Im Zentrum der Kritik steht »die notorische Zurückweisung aller Verdummungsthesen«. Da folge ich doch lieber dem Mainstream, denn Webers eigene Verdummungsthese (»Die Austreibung des Geistes aus der Textproduktion«) überzeugt mich gar nicht. Es mag ja sein, dass unzählige Computernutzer lieber spielen, als interaktive Lernprogramme nutzen, dass sie sich von Emails ablenken lassen und dass sie mehr oder weniger hemmungslos plagiieren. Die Frage ist aber wiederum die nach der Vergleichsbasis. Was würden eben diese Menschen tun, wenn sie nicht am PC säßen und keinen Zugang zum Netz hätten? Entscheidend ist doch, dass die schmale Schicht der kritisch intelligenten Intensivleser und Produzenten von Qualitätstexten durch die Digitalisierung wohl eher gewachsen als geschmolzen ist.
Weber zählt S. 105 ff. 18 Ursachen für die Zunahme des Copy-Paste-Plagiarismus auf. Für den Legal-MacLuhanite sind besonders diejenigen Ursachen von Interesse, die auf die Qualitäten der neuen Medien zurückzuführen sind. Dabei ist zwischen Ursachen erster und zweiter Ordnung zuunterscheiden, nämlich zwischen den technischen Möglichkeiten der digitalen Medien und den kognitiven und sozialen Konsequenzen ihrer Verwendung. Das technische Angebot von Copy und Paste ist in Webers 18er-Liste noch gar nicht enthalten, sondern durchzieht das ganze Buch. Nicht besonders gewürdigt werden die Qualitäten und Konsequenzen des Grafikbildschirms, die außerordentlichen Recherchemöglichkeiten und die Technik des Hyperlinks. Bei der Schnipselkultur, die Weber aufspießt, geht es um Copy-und-Paste-Schnipsel. Mindestens ebenso wichtig ist aber doch die Fixierung der »Generation Windows« auf das Bildschirmformat (und künftig vielleicht auf das Handydisplay). Der Grafikbildschirm bringt darüber hinaus Layout und Bilder. Beides ist so wichtig geworden, dass Webers Konzentration auf den (Fließ-)Text unbefriedigend erscheint. Aber das ist immer so, wenn man ein interessantes Buch liest. Dann möchte man vom Autor noch mehr.
In einem besonderen Abschnitt befasst Weber sich mit der Problematik freier Lizenzen. In der Tat: Die GNU-Lizenz für freie Dokumentation dürfte geradezu kontraproduktiv wirken. Bekanntlich erlaubt sie jedermann die Vervielfältigung, Verbreitung oder Veränderung des Werkes mit der Maßgabe, dass der ursprüngliche Autor genannt wird und ein neu entstandenes Werk mit der gleichen Lizenz weitergegeben wird. Es anzunehmen, dass viele nur den einen Teil, nämlich die freie Verwendbarkeit, zur Kenntnis nehmen, und die daran geknüpften Bedingungen für technischen Formelkram halten. Wikimedia Commons ist vielleicht sogar bewusstseinsprägend, so dass aus Open Access Common Use wird. [3]Eine einschlägige Studie, die nicht nur im Zusammenhang mit dem Urheberrecht, sondern auch im Hinblick auf transnationale Organisationen und Bewegungen interessant ist, stammt von Leonhard Dobusch … Continue reading Und noch eine Kleinigkeit: Bevor ich Webers Buch zur Hand nahm, habe ich natürlich auch nach Rezensionen gegugelt. Da habe ich eine von Stefan Anderssohn gefunden, die sowohl hinsichtlich des Inhaltsreferats als auch hinsichtlich der Bewertung hilfreich war und die ich vielleicht gerne zitiert hätte. Aber als ich dann am Ende den Zitiervorschlag des Autors las, habe ich lieber darauf verzichtet.

Stefan Anderssohn. Rezension vom 27.03.2007 zu: Stefan Weber: Das Google-Copy-Paste-Syndrom. Wie Netzplagiate Ausbildung und Wissen gefährden. dpunkt.verlag (Heidelberg) 2007. 166 Seiten. ISBN 978-3-936931-37-2 Pick It! . In: socialnet Rezensionen unter http://www.socialnet.de/rezensionen/4723.php, Datum des Zugriffs 26.06.2009.

Im Internet gelten andere Zitierregeln als im Manuskript oder Druck. Man zitiert nicht durch bibliographische Angaben, sondern mit einem Link. Ich kann mir gut vorstellen, dass junge Leute, die mit dem Internet aufgewachsen sind, wenn sie denn auf Papier schreiben müssen, auf dem sich kein Link anbringen lässt, schlicht auf den Verweis verzichten.
Es ist ja völlig richtig, dass Plagiate indiskutabel sind. Und ebenso kann man Weber nur zustimmen, wenn er immer wieder betont, dass es mit der bloßen Lektüre eines Textes nicht getan sei, sondern dass eine »verlangsamte, konzentrierte, reflektierte und kritische« Lektüre von Printmedien (S. 128) notwendig sei. Aber die Kapazität von Webers Idealleser ist schnell erschöpft. Bei der unerschöpflichen Menge möglicherweise relevanter Texte muss es erlaubt sein, die Masse der Texte oberflächlich zu »scannen«, um einige wenige herauszufischen, deren intensive Lektüre lohnt. Es ist ja nicht zu übersehen, dass auch die Mehrzahl der als wissenschaftlich deklarierten Texte kaum lesenswert ist, und dass selbst Texte, die einen interessanten Kern enthalten, regelmäßig mit überflüssigen Einleitungen und Lobpreisungen eigener Taten daherkommen.
Und weiter: Was ist eigentlich ein Plagiat? Und warum sind »Plagiate« schlecht? Hier muss man erheblich differenzieren. S. 45 ff. entwickelt Weber daher eine Plagiatstypologie. Er unterscheidet zwischen dem Totalplagiat, dem Teilplagiat, der Collage (»Shake & Paste-Plagiat«), Strukturplagiat und Ideenplagiat), um diese Formen dann je nach der verwendeten Technik (Online, Offline, Übersetzung) in einer – nicht ganz ausgefüllten – 25-Felder-Tafel zu variieren. Darin gewinnen die eindeutig verpönten Formen der Übernahme ein Übergewicht. Man kann die Differenzierung jedoch erheblich weiterführen, und gelangt dann zu »Plagiats«-Typen die nicht nur allgemein üblich, sondern auch akzeptabel oder gar unverzichtbar sind. Hier einige der von mir praktizierten Formen des Plagiats:
Datenübernahme: Wenn ich einen wichtigen Autor erwähne, schreibe ich oft in Klammern die Lebensdaten hinter den Namen. Selten oder nie habe ich Geburts- oder Sterbeurkunde eingesehen. Die Daten übernehme ich aus einem Nachschlagewerk, heute oft aus Wikipedia, ohne diese Quelle zu zitieren. Ähnliches gilt für Anführung historischer Ereignisse.
Quellenübernahme: Viele Texte, die ich lese, finde ich weniger wegen ihres Inhalts interessant als wegen ihrer Quellen. Insbesondere bei neuen Zeitschriftenaufsätzen, Dissertationen und Habilitationsschriften »scanne« ich Fußnoten und Literaturverzeichnis, um zu sehen, was mir bisher entgangen ist, und oft werde ich dabei fündig. So bin ich gerade erst durch einen Aufsatz von Hoffmann-Riem auf das Buch von Fabian Wittreck über »Die Verwaltung der Dritten Gewalt« aufmerksam geworden, das mir nicht hätte entgehen dürfen. Wenn ich dieses Buch jetzt gleich in einer Arbeit über »Ökonomisierung der Justiz und richterliche Unabhängigkeit« anführe, den ich in diesen Tagen abliefern soll, denke ich nicht daran, auf meine Quellen-Quelle hinzuweisen.
Zitatübernahme: Nicht ganz selten stößt man in fremden Arbeiten auf wörtliche Zitate, die man selbst nicht gefunden hätte, die man aber gerne übernehmen möchte, weil sie die Dinge »auf den Punkt« bringen. Ein solches Zitat hat mich veranlasst, in die »Allgemeine Rechtslehre« einen Exkurs über den Begriff der Freiheit einzufügen (§ 17 IV, S. 146-150). In einer Zeitungsglosse hatte ich die wunderbare Formulierung von Helvétius gelesen, dass es doch lächerlich sei, sich über Unfreiheit zu beklagen, weil man nicht fliegen könne wie ein Adler. Ich habe das Zitat zwar verifiziert. Aber bei seiner Verwendung gebe ich nicht an, wie ich darauf gekommen bin. (Den Zeitungsausschnitt habe ich längst weggeworfen.)
Nachrichtenübernahme: Neuigkeiten erfährt man in der Regel nicht aus eigenem Erleben, sondern man ist dazu auf Medien angewiesen. Die FAZ ist eine wunderbare Quelle solcher Nachrichten. Wenn sich solche Nachrichten nachprüfen lassen, habe ich keine Hemmungen, sie zu verwenden, ohne anzugeben, wie ich darauf aufmerksam geworden bin. Hier ein Beispiel. Ein anderes Beispiel: Kürzlich stellte NJW-aktuell als »Urteil der Woche« ein neues Urteil des OLG Naumburg vor, das sich mit dem pikanten Sachverhalt befasste, dass Rechtsanwälte einen Aufsatz in einer Fachzeitschrift als bezahlte Auftragsarbeit veröffentlicht haben. Ich habe das Urteil sofort in ein Manuskript eingebaut, ohne die »Quelle« zu nennen.
Entsprechendes gilt nicht nur für Neuigkeiten, sondern auch für Trivialitäten. Nicht jeder ist Meister im Trivial Pursuit. Trifft man also in fremden Texten auf Inhalte, die sich als Trivia entpuppen, so darf man sie ohne Quellenangabe verwenden.
Begriffsübernahme: Bloße Vokabeln kann man nicht plagiieren. Prägnante Begriffsbildungen sollte man dagegen nicht ohne Nachweis ihrer Erfinder verwenden. Aber das gilt doch nur solange, bis sie zur Vokabel geworden sind. So darf man vom kategorischen Imperativ reden, ohne Kant zu zitieren, oder sich über Diskurse auslassen, ohne Foucault oder Habermas (ja, wen denn nun?) anzuführen oder vom Paradigma, ohne Kuhn die Ehre zu geben. Erfolgreiche Begriffe sind nach etwa 30 Jahren gemeinfrei (behaupte ich).
Formulierungshilfe: Darf man sprachliche Formulierungen übernehmen, wenn man sie mit anderen Inhalten füllt? Weber bietet zwei Beispiele (S. 45 und 61) und sagt nein. Ich wäre da großzügiger. In der Schule wurde nach meiner Erinnerung empfohlen, wir sollten von den großen Dichtern lernen.
Warum sind Plagiate schlecht? Ob sie unfunktional sind, ob sie nach gesellschaftlichen Standards zu verurteilen oder gar rechtlich verboten sind und schließlich, ob sie auch einen moralischen Makel tragen, hängt wohl vom Beobachterstandpunkt ab. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass Weber von »mindestens vier sozialen Systemen« spricht, die betroffen sind, dem Ausbildungs- oder Erziehungssystem, der Kunst, der Wissenschaft und dem Journalismus (S. 101). Doch letztlich nutzt er diese Unterscheidung nicht wirklich zu einer differenzierten Beurteilung des Plagiarismus.
Eine Labeling-Theorie des Plagiats könnte die Relativität des Plagiatsbegriffs aufzeigen. Es macht sicher einen Unterschied, ob das Plagiat als Verstoß gegen das Urheberrecht angeprangert wird oder ob es um wissenschaftliches Fehlverhalten geht oder ob sich Kandidaten in Qualifikationsarbeiten damit einen ungerechtfertigten Vorsprung verschaffen. Anscheinend hat ein relativ neues Buch von Richard A. Posner eine Antwort auf solche Fragen: The Little Book of Plagiarism, New York, Pantheon, 2007. Ich muss es mir erst beschaffen. Bis dahin verweise ich auf einen Eintrag im Becker-Posner-Blog.
Noch einmal zu Webers Artikel »Na klar stimmt das, ich hab’s aus dem Netz!«. Darauf würde ich gerne mit einer Konvergenztheorie antworten. Aber nicht heute.
Nachtrag vom 14. 4. 2010: Zum Thema jetzt: Volker Rieble, Das Wissenschaftsplagiat. Vom Versagen eines Systems. Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 2010. 120 S., br., 14,80 €, rezensiert von Milos Vec in der FAZ vom 14. 4. 2010.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Das Institut für Strategieentwicklung (IFSE) an der Universität Witten/ Herdecke hat unter http://www.ifse.de/digimen/ eine Umfrage zur digitalen Mentalität der Nutzer im Internet gestartet. Themen sind das Urheberrecht, Geschäftsmodelle sowie Fragen nach einer Gratiskultur und dem Rechtsbewusstsein. Ziel der Umfrage ist eine Identifikation von Nutzertypen. Die Ergebnisse sollen später auf der genannten Webseite zur Verfügung stehen.
2 Ein Probekapitel [http://www.dpunkt.de/leseproben/3-936931-37-2/Kapitel_2.pdf] findet unter man im Netz.
3 Eine einschlägige Studie, die nicht nur im Zusammenhang mit dem Urheberrecht, sondern auch im Hinblick auf transnationale Organisationen und Bewegungen interessant ist, stammt von Leonhard Dobusch und Sigrid Quack: Epistemic Communities and Social Movements. Transnational Dynamics in the Case of Creative Commons, MPIfG Discussion Paper 08 / 8, im Internet unter http://www.mpifg.de/pu/mpifg_dp/dp08-8.pdf.

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