Recht muss anthropozentrisch bleiben – was sonst? Ein Recht für Cyborgs?

Die natürlichen Artgrenzen zwischen Menschen und anderen Lebewesen und ebenso zwischen Lebewesen überhaupt und Maschinen sind erstaunlich fest. Durch Gentechnik und Neuromanipulationen, Robotik und künstliche Intelligenz könnten sie in Bewegung geraten. Sie sollten verteidigt werden, so jedenfalls mein anthropozentrischer Standpunkt.

Kentauren, Meerjungfrauen und andere Mischwesen sind uns aus der Mythologie vertraut. Wir lieben die Mythologie, aber eben doch nur als solche.

Die Beschäftigung mit künstlichen Menschen und Chimären, mit Homunculi, Androiden, Maschinenmenschen und belebten Puppen, hat eine lange literarische und künstlerische Tradition.[1] Sie beginnt mit der Pygmalion-Sage und Geschichten von Golems. Im 18. Jahrhundert deutete de La Mettrie den Menschen als Maschine, und geniale Handwerker bauten mechanische Puppen. E. T. A. Hoffmann setzte ihnen mit dem »Sandmann« ein literarisches Denkmal, und Mary Shelley schuf 1817 mit »Frankenstein« das Schreckgespenst des modernen Demiurgen. Wir schätzen Literatur und Kunst, auch wenn sie uns zeigen, dass wir als Menschen wohl gar nicht so gottesebenbildlich sind.

In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat sich der Film des Themas angenommen (Golem, Frankenstein, Metropolis). In der zweiten Hälfte rücken Robotertechnik und künstliche Intelligenz die Idee vom künstlichen Menschen ein Stück näher an die Realität. Erneut geht der Film mit seinen Phantasieprodukten voraus. Ridley Scotts Film »Blade Runner« (1982) bietet eine postmoderne Aneignung des Golem-Mythos. Auch John Camerons Terminator-Filme mit Arnold Schwarzenegger in der Hauptrolle greifen das im Mythos des Golems enthaltene Albtraumszenario auf. Nachdem das Internet zum Leitmedium geworden ist, konnte es nicht ausbleiben, dass auch dort künstliche Menschen wie Kyoko Date, Lara Croft und Virtual Valerie entstanden sind. Die Schar der Avatare – so werden die virtuellen Kunstwesen im Internet nach den Halbgöttern in Menschengestalt aus der indischen Mythologie genannt – wächst unaufhörlich.[2] Wir freuen uns an solcher Unterhaltung und hoffen inständig, dass Phantasie nicht  zur Realität wird.

Mischwesen aus Mensch und Maschine, aus biologischen und künstlichen Teilen haben als Cyborgs einen Namen. Er sich leitet sich vom englischen cybernetic organism ab und wurde 1960 erfunden, als man überlegte, ob es für die Raumfahrt nicht sinnvoller sei, die Körper der Astronauten an die Umgebung im Weltraum anzupassen, als im Weltraum eine Erdatmosphäre herzustellen. Seither steht der Ausdruck für alle realen und virtuellen Versuche, vorhandene Menschen in irgendeiner Weise technisch umzukonstruieren, sozusagen für menschliche Hybriden.

Längst ist selbstverständlich, dass einem Menschen lebloses Material implantiert wird – Zähne, Linsen, künstliche Gelenke, Herzklappen. Kaum weniger selbstverständlich sind einwachsende Transplantate anthropogener Natur. Dem Herzschrittmacher werden auf Dauer weitere intrakorporale Maschinen (Kunstniere, Kunstherz) folgen. Auf das Tissue-Engineering folgt das Neuro-Engineering.[3] Bisher hat auch insoweit die empirische Grenze um den Menschen gehalten. In der Welt, in der ich lebe, hat es meines Wissens noch nie einen Zweifel gegeben, ob wir es mit einem Menschen, mit einer Maschine oder mit einem Cyborg zu tun haben. Wenn Stephen Hawkins sich an seinem 75. Geburtstag die Frage gefallen lassen musste, ob er ein Cyborg sei, weil er nicht nur auf den Rollstuhl, sondern auch auf einen hochentwickelten Computer zur Kommunikation angewiesen ist[4], war das geschmacklose intellektuelle Koketterie.

Die Rede von den Cyborgs ist durch Donna Haraways »Manifesto for Cyborgs« von 1985 prominent geworden.[5] Für Haraway, eine Biologin und feministische Sozialistin, die an der Universität Stanford tätig ist oder war, war der Cyborg eine Metapher, mit der sie dazu aufrief, die Geschlechtergrenzen zu negieren. Um den Cyborg baute sie einen als »blasphemisch« stilisierten Mythos, in dem nicht nur die Grenze zwischen Mann und Frau, sondern auch diejenige zwischen Tier und Mensch verschwinden sollte. Das heißt, sie opferte die Menschlichkeit für die Befreiung der Frau. Damit tat sie den Frauen keinen Gefallen.

Nunmehr könnte die Grenze zwischen Mensch und Tier wirklich durchlässig werden, nachdem die experimentelle Biologie Verfahren entwickelt hat, mit denen Zellen oder Zellbestandteile von zwei Arten gemischt werden können. Bisher handelt es sich dabei zwar nur um Grundlagenforschung, die nicht zu selbständig lebensfähigen Wesen führen soll. Aber nach aller Erfahrung wird eines Tages gemacht, was machbar ist. Noch gibt es einen Konsens, dass die Artgrenze zwischen Mensch und Tier jedenfalls soweit geschützt werden soll, dass keine lebensfähigen Mischwesen entstehen.[6] Der antihumanistische Grundton von Donna Haraway, der Tierrechtsbewegung und den Human Animal Studies stellt diesen Konsens in Frage. Daher wird es Zeit zu sagen: Es kommt nicht darauf an, ob es eine definitive Grenze zwischen Mensch und Tier gibt – es gibt sie nicht –, sondern darauf, ob wir diese Grenze wollen. Ich will sie.

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[1] Klaus Völker, Hrsg., Künstliche Menschen, 1971; Pia Müller-Tamm/Katharina Sykora, Hrsg., Puppen, Körper, Automaten, 1999.

[2] In ganz anderer Weise spielen auch Kunstwesen eine Rolle in § 131 StGB. Diese Vorschrift verbietet Gewaltdarstellungen nicht nur, wenn sie sich gegen Menschen richten, sondern seit einer Gesetzesänderung von 2003 auch dann, wenn »menschenähnliche Wesen« betroffen sind. Michael Köhne erörtert, ob diese Bestimmung mit dem Analogieverbot verträglich ist (Die Strafbarkeit gleichartiger Verhaltensweisen, ZRP 2009, 87 f.).

[3] Vgl. dazu die vermutlich schon wieder überholten Informationen auf der Seite »Hirnforschung des Deutschen Ethikrats.

[4] Alexander Armbruster/Roland Lindner, Was wird der Mensch?, FamS vom 7. 1. 2016.

[5] Socialist Review 80, 1985, 65-108; deutsch in: Donna Haraway, Die Neuerfindung der Natur. Primaten, Cyborgs und Frauen, 1995. 33- 72.

[6] Deutscher Ethikrat, Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung, Stellungnahme, 2011.

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