In eigener Sache: »Zur Rede vom multisensorischen Recht« nunmehr in der ZfRSoz

In verschiedenen Einträgen hatte ich über die von Colette Brunschwig in München veranstalteten Tagungen zum »Multisensorischen Recht« berichtet. [1]Difficile est satiram non scribereMultisensorisches Recht – taugt nicht einmal für die Kulturwissenschaften; »Rechtsvisualisierung« auf dem Internationalen Rechtsinformatik Symposium. Aus diesen Einträgen und weiterem Material ist nun der Aufsatz »Zur Rede vom multisensorischen Recht: Ein kumulativer Tagungsbericht« geworden, der in der Zeitschrift für Rechtssoziologie 33, 2012/13, S. 51-75 erschienen ist.

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