Ungerechtigkeitserfahrungen als rechtspädagogischer Türöffner

In der Festschrift für Manfred Seebode (2008) findet sich ein Aufsatz von Erhard Kausch mit dem Titel »Ungerechtigkeit, Unrecht und Unglück – Einige Anmerkungen zum Thema Gerechtigkeit aus Anlass studentischer Erfahrungen von Ungerechtigkeit« (S. 37-60), den ich aus verschiedenen Gründen mit Interesse gelesen habe, etwa weil er
– die Gerechtigkeitsfrage von der Unrechtseite her anpackt,
– die Unterscheidung von Ungerechtigkeit und unrecht expliziert und
– die Bedeutung sozialpsychologische Gerechtigkeitsforschung betont.
Interessiert hat mich der Aufsatz aber noch aus einem anderen Grunde. Obwohl ich ja die Rechtspädagogik als Thema inzwischen abgehakt habe, ist mir doch der pädagogische Einstieg aufgefallen, über den Kausch berichtet. Ich zitiere:

In einer Reihe von interdisziplinären Seminaren zu sozial- und rechtsphilosophischen Themen wurden die Studierenden zur ›Einstimmung‹ und, um etwas über ihr Verständnis von Gerechtigkeit zu erfahren, aufgefordert, sich zu folgenden Fragen kurz schriftlich zu äußern:
1. Wann und aus welchem Grund haben Sie das letzte Mal ungerecht behandelt gefühlt?
2. Welches war die schlimmste Ungerechtigkeit, die Ihnen bisher widerfahren ist?
3. Welches ist Ihrer Meinung nach die größte Ungerechtigkeit der letzten Jahre ganz allgemein gewesen?

Es war ein Vergnügen zu lesen, wie Kausch die (für mich teilweise überraschenden) Antworten reflektiert. Ich bin danach ziemlich sicher, dass man mit dieser kleinen Fragenbatterie viele Lehrveranstaltungen erfolgreich eröffnen kann. Sie gehören in jede rechtspädagogische Rezeptsammlung.

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Die Gliederung als Wissensmanagementsystem der Rechtssoziologie

Die Neubearbeitung der alten Rechtssoziologie von 1987 kommt langsam voran. Der Normalleser wird den Ton auf »langsam« legen, der wohlwollende hoffentlich auf »voran«. Nachdem die Gliederung sich in den letzten Monaten nicht mehr erheblich verändert hat, stelle ich sie hier ins Netz. Sie ist relativ ausführlich geraten, denn sie ist für mich das Wissensmanagementsystem, in dem ich das gesammelte Material ordne und wiederfinde: Gliederung zur Rechtssoziologie

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Das Recht in Zahlen

Es lohnt sich immer wieder, die Webseite des Statistischen Bundesamtes zu besuchen. Im August gab es vier »Neuerscheinungen:
• Arbeitsgerichte 2008
• Verwaltungsgerichte 2008
• Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege Berichtsjahr 2008
• Staatsanwaltschaften; Berichtsjahr 2008
Das Amt beschränkt sich längst nicht mehr auf die Bereitstellung bloßer Statistiken, sondern bereitet seine Zahlen auch themenspezifisch auf. Angeboten werden zur Zeit
• die Broschüre »Justiz auf einen Blick«
• ein Kapitel »Öffentliche Sicherheit und Strafverfolgung« sowie
• ein Stat-Magazin vom Januar 2008 über Jugendkriminalität
Das Stat-Magazin enthält explizit zum Thema Rechtspflege nur diesen einen Bericht. Aber auch unter den anderen Themen findet man im Archiv Material, dass sich rechtssoziologisch verwerten lässt, z. B. unter »Arbeitsmarkt«, »Bildung und Kultur« oder »Sozialleistungen«. Unter »Verdienste und Arbeitskosten« etwa wird eine (kurze) Ausarbeitung über den »Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen« angeboten.
Die Aufbereitungen des Amtes bieten interessante Vergleichszahlen, die man (ich?) alleine kaum gefunden hätte. So ist die Zusammenstellung »Justiz auf einen Blick« zwar strafrechtslastig, aber deshalb doch nicht ganz uninteressant. Vor allem die Vergleichszahlen aus den verschiedenen Ländern sind auffällig. So schwankt die Auklärungsquote bei polizeilich registrierter Kriminalität zwischen 40,6 % in Bremen und 64,3 % in Bayern (Durchschnitt 55,0 %). Die Anklagequote reicht von 22,4 % in Schleswig-Holstein bis zu 32,4 % in Bremen (Durchschnitt 28,3 %). Die Gefangenenrate beträgt in Berlin 151 Einsitzende/100.000, in Schleswig-Holstein nur 53. Berlin und Hamburg halten je 100.000 Einwohner in der ordentlichen Gerichtsbarkeit 29 Richter vor, Niedersachsen und Bayern 16, Baden-Württemberg nur 14. Ist es da ein Wunder, dass die Ausgaben für Rechtsschutz, bezogen auf die jeweilige Einwohnerzahl, die in Hamburg und Berlin 227 bzw. 217 Euro betragen, in Baden-Württemberg nur bei 109 Euro liegen? Die Zahlen über den Anteil der Bagatellverfahren bei den Amtsgerichten, die durch einen Streitwert bis 300 Euro definiert werden, werden eingeleitet mit dem Satz: Die durch Bagatellverfahren gebundenen Kapazitäten der Gerichte stehen für andere Prozesse nicht zur Verfügung bzw. verzögern die Rechtsprechung. Der Indikator trägt somit zu einer Effizienzbewertung des Justizsystems bei. Ein solches Urteil steht m. E. den Statistikern nicht zu.
Die Broschüre »Justiz auf einen Blick« ist mir im übrigen wegen ihrer Bebilderung aufgefallen. Dazu habe ich in »Recht anschaulich« einen kleinen Kommentar geschrieben (Schöne Bilder – oder?).

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