Archiv für die Kategorie ‘Internetquellen’
Das Fundbüro wird geschlossen
Wer meinen Blog verfolgt, wird bemerkt haben, dass ich schon lange keine Fundstücke mehr gesammelt habe. Es gibt einfach zu viele wichtige Texte, die im Internet verfügbar sind. Wenn man etwas sucht, lohnt es sich stets, danach zu gugeln. Ich will aber auch gerne einräumen, dass es mir schlicht zu mühsam ist, Fundstücke im Fundbüro einzuordnen, zumal die WordPress-Software für die Formatierung einer solchen Liste sehr unbequem ist. Ich habe keine Möglichkeit gefunden, die bibliographischen Angaben einfach aus Citavi in das Fundbüro zu übernehmen. Daher wird das Fundbüro nun geschlossen. Vorher stelle ich aber noch ein letztes Fundstück ein, nämlich für die, die lieber englisch als französisch lesen, eine Übersetzung von Pierre Bourdieus Text »La force du droit«:1 The Force of Law: Toward a Sociology of the Juridical Field ist 1987 im Hastings Law Journal erschienen. Der Artikel wird begleitet von einer hilfreichen Einführung des Übersetzers Richard Terdiman.
Manche finden Bourdieus juristische Felder für ihre rechtssoziologischen Arbeiten besser geeignet als Luhmanns oder Teubners Systembegriff. Ich selbst ziehe insoweit einen trivialisierten Luhmann vor. Bourdieus Felder sind fraglos realistischer als autopoietische Systeme. Aber sie sind mir in ihrer Wirklichkeitsnähe zu diffus. Ich habe den Eindruck, als ob der Feldbegriff zu den konkreten Analysen, die Bourdieu selbst und andere mit seiner Hilfe anstellen, nichts beiträgt. Anders liegt es mit dem »symbolischen Kapital« und dem »Habitus«, die sonst vernachlässigte Aspekte auf den Punkt bringen und für die es wohl auch in der Rechtssoziologie Verwendung gibt.
Wer im Netz nach Sekundärliteratur sucht, sei noch auf Mauricio García Villegas On Pierre Bourdieu’s Legal Thought, Droit et société (2004), 57–70, hingewiesen. Den Artikel von Soraya Nour über »Bourdieus juristisches Feld« in der 2. Aufl. von Buckel/Christensen/Fischer-Lescano (Hg.), Neue Theorien des Rechts, 2009, S. 179-199, der – etwas verstümmelt – als Google-Buch nachgelesen werden kann, fand ich von dem emanzipatorischen Transformationsinteresse der Verfasserin verschattet.
- La force du droit. Element pour une sociologie du champ juridique, Actes de la recherche en sciences sociales 64, 1986, 3-19. [↩]
Tags: Bourdieu, Fundbüro, juristische Felder
Videothek des Exzellenzclusters »Normative Orders« an der Universität Frankfurt a. M.
Videothek des Exzellenzclusters »Normative Orders« an der Universität Frankfurt a. M.
Das Exzellenzcluster hat eine gehaltvolle Videothek mit den Vorträgen einer Ringvorlesung »Recht ohne Staat« sowie von der ersten und der zweiten Jahreskonferenz des Exzellenzclusters ins Netz gestellt. Darunter sind viele prominente und teilweise auch in der Rechtssoziologie bekannte Redner. Man (ich?) kann die Videos nicht auf Bildschirmgröße einstellen, aber sie sind scharf und der Ton, soweit ich hineingehört habe, ist gut. Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, die Vorträge alle anzuhören. Damit wäre man ein paar Tage beschäftigt. Ich habe nur die Redner- und Themenliste herauskopiert und auch darauf verzichtet, für die einzelnen Videos den Link mitzuteilen. Statt dessen hier der Link für die ganze Seite: http://www.normativeorders.net/de/component/content/article/359. Hier also die Liste:
Mittwoch, 3. Februar 2010
Ringvorlesung “Recht ohne Staat”
Professor Dr. Thomas Duve, Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Recht ohne Staat: Ein Blick auf die Rechtsgeschichte
Mittwoch, 20. Januar 2010
Ringvorlesung “Recht ohne Staat”
Professor Dr. Dr. h.c. mult. Gunther Teubner, Johann Wolfgang Goethe-Universität und London School of Economics
Verfassungen ohne Staat? Zur Konstitutionalisierung transnationaler Regimes
Mittwoch, 16. Dezember 2009
Ringvorlesung “Recht ohne Staat”
Professor Dr. Dr. Rainer Hofmann, Johann Wolfgang Goethe-Universität
Modernes Investitionsschutzrecht: Ein Beispiel für entstaatlichte Setzung und Durchsetzung von Recht?
Mittwoch, 18. November 2009
Ringvorlesung “Recht ohne Staat”
Professor Dr. Franz von Benda-Beckmann, Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung (Halle)
Recht ohne Staat im Staat: Eine rechtsethnologische Betrachtung
Samstag, 14. November 2009
2. Jahreskonferenz des Exzellenzclusters
Professor Keith Tribe
The Limits of the Market: Walras versus Becker
Panel IV: Ästhetik von Rechtfertigungsnarrativen
Prof. Dr. Martin Seel
Narration und (De-)Legitimation: Der zweite Irak-Krieg im Kino
Prof. Dr. Michael Hampe
Erklärung durch Beschreibung
Freitag, 13. November 2009
2. Jahreskonferenz des Exzellenzclusters
Panel III: Menschenrechte als Rechtsfertigungsnarrative?
Prof. Dr. Günther Frankenberg
Menschenrechte als Rechtsfertigungsnarrative
Professor Robert Howse
Human Rights Discourse in World Trade
Panel II: Rechtfertigungsnarrative in internationalen Verhandlungsprozessen
Prof. Dr. Nicole Deitelhoff
Politische Praxis und politische Analyse. Ein Kommentar
Dr. Gunter Pleuger
Die normativen Wirkungen multilateralen Verhandelns
Panel I: Rechtfertigungsnarrative in Übergangszeiten
Prof. Dr. Hartmut Leppin
Deo auctore. Die Christianisierung kaiserlicher Selbstdarstellung in der Spätantike
Prof. Dr. Hans Kippenberg
Das Thomas-Theorem In der modernen Religionsgeschichte. Zur Differenz zwischen normativen Haltungen und Handlungen
Dienstag, 3. November 2009
Frankfurt Lecture I
Professor Charles Larmore, Brown University
Subjektivität
Montag, 2. November 2009
Frankfurt Lecture I
Professor Charles Larmore, Brown University
Vernunft
Mittwoch, 21. Oktober 2009
Ringvorlesung “Recht ohne Staat”
Prof. Dr. Klaus Dieter Wolf, Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung
Unternehmen als Normunternehmer: Die Einbindung privater Akteure in grenzüberschreitende politische Steuerungsprozesse
Samstag, 15. November 2008
Eröffnungskonferenz des Exzellenzclusters
Panel IV: Transnational Justice, Democracy and Peace
Professor Andrew Hurrell, Oxford
Provincializing Westphalia: The Evolution of International Society as a Global Normative Order
Freitag, 14. November 2008
Eröffnungskonferenz des Exzellenzclusters
Panel III: The Formation of Legal Norms Between Nations
Prof. Dr. Armin von Bogdandy, Heidelberg
Developing the Publicness of Public International Law: Towards a Legal Framework for Global Governance Activities
Panel II: The Historicity of Normative Orders
Professor Immanuel Wallerstein, Yale
In what Normative Order(s) has the World been Living in the Modern World System?
Professor Robert Harms, Yale
Slave Trading, Abolition, and Colonialism as Inter-Linked Normative Orders
Panel I: Conceptions of Normativity
Professor R. Jay Wallace, Berkeley
Conceptions of Normativity: Some Basic Philosophical Issues
Tags: Globalisierung, Legal Narratives, Staatlichkeit
Literaturliste zu sexuellem Missbrauch gegen Kinder und Jugendliche
Das Thema ist zur Zeit so allgegenwärtig, dass der Hinweis auf eine Literaturliste mit 1100 einschlägigen Titeln vielleicht nützlich ist. Die Liste im PDF-Format wurde im Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation (ZPID) aus dem (kostenpflichtigen) PSYNDEX zusammengestellt. Hier der Link: http://www.zpid.de/pub/info/zpid_news_sexuelle-Gewalt.pdf.
Tags: Sexueller Missbrauch
Gemeinschaftsblog »Governance Across Borders«
Am Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung, wo sich insbesondere Sigrid Quack mit transnationaler Governance und Regulierung befasst, gibt es einen einschlägigen Gemeinschaftsblog »Governance Across Borders« der Forschungsgruppe »Grenzüberschreitende Institutionenbildung«, den ich in meine Blogroll aufgenommen habe.
Tags: Globalisierung, transnationale Governance
Smart Library on Globalization
Im Hinblick auf die in der nächsten Woche in Bremen stattfindende Tagung Transnationalismus in Recht, Staat und Gesellschaft ist ein Hinweis auf eine einschlägige Internetquelle angezeigt. Die Smart Library on Globalization ist eine technisch brlliant gemachte und auch inhaltlich reiche Webseite, die von einem Center on Law and Globalization ins Netz gestellt worden ist. Dieses Center ist eine Gemeinschaftseinrichtung des University of Illinois College of Law und der American Bar Foundation. Es gibt eine übersichtliche Gliederung zum Thema Globalisierung des Rechts und zu allen Stichworten gute Literaturhinweise. Die Hinweise erschöpfen sich nicht in bloßen Fundstellenangaben. Vielmehr werden die genannten Arbeiten jeweils ausführlich referiert.1 In der Sache kann man dieser Quelle allenfalls– analog zum methodischen Nationalismus2 – einen methodischen Amerikanismus vorhalten.
- Es ist bemerkenswert, wie so Manches in der Zusammenfassung trivial wirkt, etwa wenn wir lesen: »Legal scholar Lawrence Friedman says that as the culture of consumption becomes global, business and trade are globalized as well. Business thrives on predictability and globalized law can provide predictability. … Even with a diversity of styles for settling disputes, common problems often lead to common solutions. As more businesses participate in a common global market they face increasingly similar challenges. The need for predictability creates a pressure toward “convergence” that pulls different systems of modern law together. And, while there may be differences between local or regional legal styles (for example, family-style enterprise versus more impersonal, market-oriented, managerial approaches), as more and more businesses are drawn into a global arena they will have to operate by more global (in this case “American”) styles.« [↩]
- Andreas Wimmer/Nina Glick Schiller, Methodological Nationalism and Beyond: Nation-State Building, Migration and the Social Sciences, Global Networks 2, 2002, 301-334 [↩]
Tags: Globalisierung, Rechtssoziologie
Berichtsforschung II
Die Liste der Berichte, die ich mit dem Posting vom 2. Februar ins Netz gestellt habe, wird immer länger. Dafür heute ein Beispiel. Die Europäische Kommission hat 2009 wieder einen METRIS Report veröffentlicht: Emerging Trends in Socio-economic Sciences and Humanities in Europe. Zunächst muss man sich durch die EAO (European Acronym Obsession) hindurchkämpfen. METRIS ist die Abkürzung für Monitoring European Trends in Social Sciences and Humanities. Die Geistes- und Sozialwissenschaften heißen im Europajargon SSH. Sie bilden eine Provinz in der European Research Area (ERA), und die wiederum ist durch das 7th Framework Programme (FP7) in fünf Regionen eingeteilt:
o Growth, employment and competitiveness in a knowledge-based society;
o Combining economic, social and environmental objectives;
o Major trends in society and their implications;
o Europe and the world;
o The citizen in Europe.
Der Report klappert diese Regionen ab. Am Ende folgen noch zehn Querschnittsthemen. Nicht alles ist richtig spannend oder für die Rechtsoziologie relevant. Aber einige Beobachtungen sollte man vielleicht zur Kenntnis nehmen.
Das gilt zunächst die Ausführungen über den Umbau der Forschungslandschaft in der Folge des Wandels der Finanzierung. Als Ergebnis wird die Konzentration auf Projektforschung (S. 25, 30) und der relative Rückgang von Dauerstellen im akademischen Bereich festgehalten (S. 29). S. 33 ff. ist vom Imperativ der Interdisziplinarität die Rede. Neu (für mich) war der Begriff der »deep interdiscipinarity«, womit anscheinend die Zusammenarbeit von Naturwissenschaften und SSH gemeint ist. Es gibt (S. 35) ein paar lobende Worte für die Disziplinen, die die doch auch ihre Verdienste hätten.
The expert group thinks that it is important to acknowledge the many ways in which interdisciplinarity may be defined, as well as the sense among large groups of researchers that it arises from the research questions asked rather than as a function of a demand for interdisciplinarity per se. A number of today’s disciplines draw on transdisciplinary concepts and methodologies. Importantly, for example, research methods originating in the humanities have migrated into the social sciences (whilst the reverse is true only to a lesser extent), so that visual methodologies, semiotics, textual analysis, to name but a few approaches, are all widely practised in the social sciences although, with some notable exceptions, social science approaches ranging from sociological to statistical methods are not yet widely used in the humanities.
Das klingt gut, dürfte aber von den Finanzierungs- und Evaluierungsinstanzen nicht ernst genommen werden, denn sonst wäre Rechtssoziologie schon in sich interdisziplinär, nutzt sie doch mehr oder weniger alle in dem Zitat genannten Methoden. Aus Opportunismus müsste die Rechtssoziologie sich eigentlich in zehn Disziplinen auflösen, die dann jeweils an einem Projekt zusammenarbeiteten und damit ihre Interdisziplinarität vorzeigen könnten.
Auf der Sachebene fand ich die Ausführungen auf S. 45 ff. über »Global Democracy, Global Crisis of Democracy« interessant. Nachdem nunmehr Demokratie zum normativen Standard der internationalen Politik geworden sei, zeige sich ein dramatischer gesellschaftlicher Wandel, während das System der politischen Parteien weitgehend unverändert geblieben sei. In der Folge seien die Parteien nicht mehr in der Lage, die gesellschaftlichen Interessen zu repräsentieren.
But while the sociological makeup of our societies has been dramatically transformed, party systems have remained essentially unchanged. The result is a generalised crisis of representation, as parties can no longer claim convincingly to represent the interests of groups whose collective existence is increasingly problematic. With the gradual disappearance of the collective social subjects that made up Fordist societies and had well-defined interests determined by their position in the productive apparatus or in its management, it is hard to say what exactly political representation is supposed to represent. The diagnosis of this crisis of democratic representation is an important component of the SSH research agenda. Several trends deserve attention and are set out below:
• The shift from interest-based politics toward value-based politics. Increasingly, parties appeal to sectors of the electorate less through their presumed interests and more through symbols, imaginaries and values.
• The new configurations of politics and the depolitisation and repolitisation of previous spheres of government (such as central banking).
• The increased role of the media as a connector between society and its political classes.
• The decollectivisation of traditional political action.
• The rise of new forms of social activism and the invention of new forms of politics in response to the crisis (e.g. the anticapitalist movement; new forms of local politics, etc.).
Weiter lenkt der Bericht die Aufmerksamkeit auf die Politisierung von Religion. Die kennt heute jeder Zeitungsleser. Aber bedenkenswert ist doch der Hinweis, die Politisierung der Religion könne auch als eine Säkularisierung religiöser Praktiken verstanden werden (S. 53).
Unter der Überschrift »The Rise of New Forms of Governance« erfahren wir, dass der in der Rechtssoziologie verbreitete (und von mir so nicht geteilte) Steuerungspessimismus in der EU angekommen ist:
The former techniques of government that acted directly upon the materiality of social life through corrective interventions are being replaced by techniques of government that seek to govern from afar, as it were, through regulation rather than coercion or intervention, by organising and expanding arenas of discrete choices by individuals. The idea that an informed state intervention can generate social benefits has been ideologically contested in the name of social complexity and of the impossibility of centralising sufficient information to take into account “unintended consequences” that may outweigh any pre-established purpose of political action. The idea of corrective intervention has become a position of last resort, to which governments turn only in times of extreme crisis (such as the current global economic crisis). The result is a form of government that is evaluated by its capacity to increase opportunities for individual choice, thus fostering the decentralised management of social processes and the role of the market as the ultimate information processor, able to pick winning solutions. This neoliberal form of governance has become hegemonic in Europe and elsewhere.
Bemerkenswert ist hier wie auch an anderer Stelle des Berichts die Verwendung des alten Konzepts der Hegemonie, das in letzter Zeit wieder öfter bemüht wird. Es kommt aus der gleichen Kiste, wie das Konzept der postfordistischen Gesellschaft, das der Bericht in dem vorausgehenden Zitat verwendet.
Tags: "deep interdisziplinarity", Berichtsforschung, Hegemonie, Interdisziplinarität, METRIS, Rechtssoziologie
Berichtsforschung als Datenquelle
Vorbemerkung: Am 4. und 5. Februar 2010 findet in Berlin ein Symposium »Empirie und Normativität« statt. Dafür habe ich einen Vortrag über »Berichtsforschung als Datenquelle« angekündigt. Zu meinem Referat gehört eine lange Liste von »Berichten«, die ich als solche nicht vortragen kann. Sie wird deshalb als Umdruck ausgeteilt. Im übrigen enthält der Umdruck nur die Gliederung des Referats. Da die vielen Hyperlinks aus der Kopie nur mühsam zu nutzen sind, stelle ich den Umdruck hier ins Netz. Um den Lesern des Blogs eine Vorstellung zu geben, was die lange Liste soll, folgt hier die Einleitung meines Referats:
Empirie ist nicht alles. Aber ohne Empirie ist alles nichts. Empirische Forschung ist mühsam und aufwendig. Die Mühe muss man auf sich nehmen. Für den Aufwand dagegen benötigt man Mittel, die selten vorhanden sind. Aber vielleicht muss man nicht alles selber machen, sondern kann auf Daten zurückgreifen, die aus anderen Untersuchungen frei zur Verfügung stehen. Das gilt besonders für eine prekäre Disziplin wie die Rechtssoziologie. Sie könnte vom Produzenten zum Konsumenten empirischer Daten werden. Allerdings geht es dabei nicht um Outsourcing. Dafür fehlen erst recht die Mittel. Die Rechtssoziologie kann sich nur bei den öffentlichen Gütern bedienen, die, vor allem im Internet, frei herumliegen. Es ist ein großes Angebot vorhanden. Ich denke dabei insbesondere die von mir sogenannte Berichtsforschung, die meistens von der Politik in Auftrag gegeben wurde.
In der Aufbruchszeit nach 1968/69 wuchs auch in der Rechtssoziologie das Interesse an der zuvor als affirmativ verschrieenen empirischen Sozialforschung. Vor allem die Juristen, die sich um die Rechtssoziologie kümmerten, wollten sich nicht länger mit klassentheoretischen Analysen zufrieden geben, sondern konkret belegen, dass die Richter und ihre Kunden unterschiedlichen sozialen Schichten entstammten, dass die Menschen auf ihrem Weg zum Recht viele Hürden zu überwinden hatten und oft erfolglos blieben. Soziologen mit einer soliden Methodenausbildung interessierten sich kaum für die Rechtssoziologie. Kaupen und Blankenburg blieben die rühmliche Ausnahme. Und nur wenige verfügten wie Lautmann und Gessner über eine Doppelqualifikation. Mittel für die Einstellung von Sozialwissenschaftlern oder die Beauftragung kommerzieller Sozialforschungsinstitute gab es nicht. So griff man zur Do-it-yourself-Forschung. Dafür ließen sich hier und da sogar Auftraggeber gewinnen oder Drittmittel einwerben, und es ist eine ganze Reihe stattlicher Untersuchungen entstanden. Die Zeiten haben sich geändert. Die methodischen Anforderungen an empirische Untersuchungen sind gestiegen. Mittel werden daher nicht nur für das Massengeschäft der Datenerhebung benötigt, sondern auch für die Vor- und Nacharbeit. Ich will gerne bekennen, dass ich ohne fachliche Unterstützung nicht in der Lage wäre, ein heutigen Methodenansprüchen genügendes Sample zu konstruieren, die richtigen Erhebungsinstrumente zu bauen und die Daten statistisch auszuwerten. Das Geld ist knapper geworden. Auf der Suche nach einem Ausweg bietet sich der Rückgriff auf anderweitig beigebrachte Forschungsergebnisse an. Viele mit Mühe und Scharfsinn erhobene Daten landen nach einer ersten Auswertung durch die Forscher auf dem Datenfriedhof. Da liegt ein Recycling nahe.
Der Gedanke, auf die Datensätze fremder empirischer Erhebungen zuzugreifen, ist nicht neu. In Deutschland ist das Verfahren so gar recht gut organisiert, denn viele Datensätze werden bei der GESIS zur Verfügung gehalten. Die Sekundärauswertung steht jedoch in der Rechtssoziologie nicht sehr hoch im Kurs. Traut man fremden Daten nicht? Sind sie nicht relevant? Passen sie nicht zu den eigenen Theorien? Methodisch ist die Sekundärauswertung fremder Daten eher noch anspruchsvoller als die primäre. Kein Wunder, dass in der Rechtssoziologie Sekundärauswertungen praktisch nicht anzutreffen sind. Eine spezielle Art der Sekundärauswertung ist die Metastudie, die eine Mehrzahl von thematisch verwandten Originalarbeiten vergleicht. In der Medizin ist diese Vorgehensweise sehr verbreitet, in den Sozialwissenschaften dagegen kaum, vielleicht weil man mit solchen Analysen nur Fleiß und Methodenkompetenz, aber keine Kreativität beweisen kann.
Ich will mich hier auf die Berichtsforschung als Datenquelle konzentrieren. Für diese Themenwahl gibt es einen triftigen Grund, denn, was ich Berichtsforschung nenne, wird entweder im Auftrage der Politik hergestellt oder ist doch sehr politiknah. Das liegt in erster Linie an den Auftraggebern. Es handelt sich nämlich um staatliche und internationale Organisationen, die ihre Berichtsaufträge im Hinblick auf gesellschaftliche Probleme formulieren, und die als Instrumente zur Problembehandlung außer Geld eigentlich nur das Recht zur Verfügung haben. Deshalb besteht die Vermutung, dass dort Material zu finden ist, das auch für die Rechtssoziologie relevant ist, denn im Hintergrund steht meistens die Frage nach der Bewährung von vorhandenen oder der Notwendigkeit und Gestaltung neuer Rechtsnormen. Die Berichtsforschung ist daher themennah. Und dann gibt es noch einen ganz trivialen Grund, der die Berichtsforschung reizvoll macht, nämlich ihre gute Verfügbarkeit. In aller Regel ist sie sogar online vorhanden.
Der erste Schritt besteht darin, einen Überblick über das verfügbare Material zu geben. Daran müsste sich eine Kritik dieses Materials unter dem Gesichtspunkt der Brauchbarkeit und Verlässlichkeit anschließen. Ich habe längst nicht alles gefunden, ja nicht einmal gesucht, was einen Blick wert sein dürfte. Aber ich will einen Anfang machen.
Wo und wie also habe ich gesucht? Oder abstrakter, wo lässt sich suchen? Das Wie ist sehr einfach. Nach einem Blick in meine Schubladen, wo noch einige ältere Beispiele zu finden waren, habe ich mich auf das Gugeln verlegt. Das Suchwort »Berichtsforschung« bringt Google in Verlegenheit. Die Suchmaschine antwortet mit der Gegenfrage: »Meinten sie ›Rechtsforschung‹?«, um dann das Suchwort in »Bericht« und »Forschung« zu zerlegen. Die Suche nur nach »Bericht« landet über 50 Millionen Treffer, der erste ein Artikel in Wikipedia. Doch schon an dritter Stelle steht halbwegs Einschlägiges, nämlich der »Schlussbericht der Enquete-Kommission ›Kultur in Deutschland‹ (Bundestagsdrucksache 16/7000) vom 11. 12. 2007). Weiter unten gibt es auf der ersten Seite zwei Volltreffer, nämlich den Behindertenbericht 2009 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) sowie den »Ersten Indikatorenbericht der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung von 2009«.
Diese kleine Auswahl zeigt schon, dass die Zielgruppe doch nicht so klar umrissen ist. Mein Idealtyp waren Berichte, die auf Grund eines gesetzlichen Auftrags von Bundesministerien veranlasst werden und die für das Parlament bestimmt sind. Als Beispiele mögen der bereits genannte Behindertenbericht oder jährliche Gutachten des Sachverständigenrats zur Wirtschaftslage dienen. Ferner gibt es Berichte, die ohne gesetzlichen Auftrag aus konkretem Anlass entstehen. Beispiel ist die vom Bundesministerium für Verbraucherschutz veröffentlichte Untersuchung zum Verbraucherscoring. Dann gibt es aber auch schon keine scharfe Abgrenzung mehr zu der Auftragsforschung, wie sie seit Jahrzehnten auch von Rechtssoziologen für das Bundesjustizministerium ausgeführt wurde. Früher gab es in diesem Ministerium eine Abteilung für Rechtstatsachenforschung, die solche Untersuchungen in Auftrag gab. Der Name von Herrn Strempel ist noch nicht vergessen. Seit 2007 ist diese Abteilung ausgelagert worden in ein neu errichtetes Bundesamt für Justiz. Auf der Internetseite dieses Amtes habe ich keine Hinweise auf durchgeführte Forschungen gefunden. Verwiesen wird jedoch für kriminologische Untersuchungen auf die Seite des BMJ. Da wird man fündig u. a. mit dem Periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung, der vom Bundeskriminalamt, Statistischen Bundesamt, der Kriminologischen Zentralstelle und fünf Professoren erarbeitet worden ist. Da stößt man also wieder auf die Bundesämter, und das ist Grund, auch einmal die Internetseiten dieser Ämter durchzusehen. Es gibt insgesamt 14 Bundesministerien und fast 50 Bundesämter, fast 20 Bundesanstalten und Bundesforschungsanstalten, ferner ein rundes Dutzend Bundesoberbehörden, Bundesbeauftragte und Bundeszentralen und dazu noch eine Reihe von Räten im Sinne von Beratungsgremien. Auch auf Landesebene und selbst bei den Kommunen gibt es interessante Berichte.
Der Bund unterhält eine umfangreiche Ressortforschung, die in Bundesanstalten und anderen Einrichtungen stattfindet und an der unter anderem auch Länder beteiligt sind.1 Die Ressortforschung ist allerdings eher technisch oder medizinisch orientiert. Rechtssoziologisch relevante Arbeit leisten immerhin das Institut für Arbeits- und Berufsforschung in Nürnberg (IAB) und das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik in Bonn.
Über das Stichwort Auftragsforschung gelangt man weiter zu den bekannten Sozialforschungsinstituten, die, soweit sie sich nicht auf Marketing spezialisiert haben, vor allem von öffentlichen Auftraggebern leben. Dann ist es nicht mehr weit zur Projektforschung der Parteienstiftungen (Konrad-Adenauer-Stiftung, Hans-Böckler-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung und der Böll-Stiftung). Auch wenn nicht alles nach rechtssoziologisch interessantem Material riecht, so ist die Materialfülle enorm, und sie wächst weiter, weil der Blick nicht an den Landesgrenzen Halt macht. Meine Kapazität langt aber gerade noch für einen flüchtigen Blick auf Europa. Die Europäische Union, die Uno oder die Weltbank entfalten eine umfangreiche Berichtstätigkeit. Man hat geradezu den Eindruck, dass hier Empirie ein bißchen zum Ausgleich fehlender Souveränität herangezogen wird. Doch damit nicht genug, denn bei der weiteren Suche kommen die NGOs ins Visier, allen voran Transparency International mit seinem Corruption Perceptions Index.
Das Thema nimmt damit Dimensionen an, die ich mir anfangs gar nicht vorgestellt habe, und ich habe noch keine Idee, wie ich damit fertig werden soll. Das Material, das ich gefunden habe, hat mich schlicht erschlagen. Unter der Hand ändert sich auch das Thema selbst. Anfangs ging es mir nur darum, neue Datenquellen für die Rechtssoziologie zu erschließen. Die Quellen sind nach Zahl und Art so viel umfangreicher als erwartet, dass die Quellenlandschaft sozusagen ein Eigenleben gewinnt. Man könnte über Defizite der Rechtssoziologie nachdenken, die ganze Landschaften vernächlässigt hat, oder die Funktionen des Berichtswesens analysieren. Heute kann ich nicht mehr tun, als eine ganz unvollständige Auflistung des in Betracht kommenden Materials zu geben und einige der Fundstücke zu kommentieren.
[Diese Fundstücke werden am Ende des Umdrucks unter der Überschrift »Globales Standort-Ranking« etwas näher vorgestellt.]
- Konzept für eine moderne Ressortforschung der Bundesregierung: http://www.bmbf.de/de/7416.php. [↩]
Tags: Berichtsforschung, Datenquelle, Ranking, Rechtssoziologie, Ressortforschung, Sekundäranalyse
Rechtssoziologie unter fremdem Namen II
Das Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung in Köln hat eine neues Discussion Paper (09/06) ins Netz gestellt: http://www.mpifg.de/pu/mpifg_dp/dp09-6.pdf
Brooke Harrington, Trust and Estate Planning. The Emergence of a Profession and Its Contribution to Socio-Economic Inequality.
Hier die deutsche Zusammenfassung:
Dieses Papier untersucht die Professionalisierung der Treuhand- und Immobilienverwaltung in den USA. Im Gegensatz zu anderen Untersuchungen über soziale Ungleichheit und Berufsstände, die auf das Erreichen eines bestimmten Status von Individuen und deren Familien oder auf Arbeitsmarktsegregation abzielen, werden Berufsgruppen hier hinsichtlich ihres Einflusses auf soziale Stratifizierung untersucht. Treuhand- und Immobilienverwalter fördern soziale Ungleichheit auf der Makroebene, indem sie wohlhabenden Klienten helfen, große Vermögen anzuhäufen und diese ihren Nachkommen zu vererben. Dies wiederum hat Auswirkungen auf den Status und die Zusammensetzung anderer Berufe. Als die Quellen wirtschaftlicher Macht, früher Landbesitz und Industrieeigentum, fungiblere Formen annahmen, stieg der Bedarf an juristischen, organisatorischen und finanziellen Strategien, Vermögen vor der Besteuerung und dem Zugriff durch Gläubiger und verschwenderische Erben zu schützen. Dies beförderte die Professionalisierung der Vermögensverwalter und machte sie gleichermaßen zu Produkten und Produzenten der veränderten sozialen Organisation von Arbeit und Wohlstand. Das Papier vergleicht Literatur aus Soziologie, Ökonomie und Anthropologie und erklärt die Entwicklungen im Hinblick auf die drei kritischen Rollen der Vermögensverwalter in den verschiedenen Systemen sozioökonomischer Stratifizierung: als Investoren, Administratoren und Vermögensverwalter.
Tags: Rechtssoziologie unter fremdem Namen
Sowiport.de
Von der altbekannten GESIS (Gesellschaft Sozialwissenschaftlicher Infrastruktureinrichtungen e.V.), die jetzt als Leibniz Institut für Sozialwissenschaften firmiert, wurde im Mai zum Grundgesetzjubiläum eine Zusammenstellung von Forschungsprojekten und Literaturtiteln aus dem Bestand der Sowiport-Datenbanken angeboten. Erst dadurch bin ich auf das Sowiport-Angebot aufmerksam geworden. Auf den ersten Blick ist das Angebot verwirrend, weil es verschiedene Datenbanken zusammenfasst und nicht direkt zu Ergebnissen führt. Man muss anscheinend erst zu den einzelnen Datenbanken gehen, die auch eine Anmeldung verlangen. Damit muss ich zunächst einmal meine Erfahrungen machen. Immerhin ergibt eine einfache Suche mit dem Schlagwort »Rechtssoziologie« 1414 Treffer. Deshalb nehme ich Sowiport.de erst einmal in meine Linkliste auf.
Nachtrag vom 14. April 2010:
INzwischen finde ich Sowiport, insbesondere die Suchfunktion in der GESIS-Datenbank, ganz nützlich. In der Regel bekommt man zwar nur eine Auflistung von Titel und den Hinweis, man habe kostenpflichtige Informationen angefordert. Aber wenn man dann nach dem Titel gugelt, wird man in der Regel fündig.
Nützlich finde ich auch die Zeitschriftenliste mit 274 sozialwissenschaftlichen Fachzeitschriften. Dabei ist jeweils angegeben, wie weit die Zeitschriften im Netz frei zugänglich sind.
Tags: GESIS, Zeitschriftenliste
Spieltheorie als Video-Vorlesung
Im Blog Recht anschaulich habe ich heute über das Angebot an Video-Vorlesungen amerikanischer Eliteuniversitäten berichtet, das kostenfrei im Internet zur Verfügung steht. Zwar ist das Recht darunter nur dürftig vertreten. Aber es gibt interessante Angebote aus einigen Nachbarwissenschaften, vor allem Political Science, aber auch Soziologie. Für rsozblog habe ich eine Vorlesungsreihe von Professor Ben Polak (Yale) über »Game Theory« ausgesucht.
