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Stefan Magen wird Nachfolger von Ralf Poscher in Bochum
Nun ist es amtlich: Der Dekan hat in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass Privatdozent Dr. Stefan Magen den Ruf auf den Lehrstuhl Öffentliches Recht, Rechtssoziologie und Rechtsphilosophie in der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität (Nachfolge Professor Poscher) angenommen hat. Ich gratuliere und wünsche alles erdenklich Gute.
Herr Magen war schon einmal in Bochum, nämlich von 1992 als Hilfskraft und wissenschaftlicher Mitarbeiter an eben diesem Lehrstuhl. Nach einer Station als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht von 1998 bis 2001 war Herr Magen am Max-Planck-Institut für Gemeinschaftsgüter in Frankfurt tätig, wo er sich mit einer Arbeit über »Gerechtigkeit als Proprium des Rechts. Eine deskriptive Theorie auf empirischer Grundlage« habilitiert hat. Den Arbeitsgebieten von Herrn Magen entsprechend lautet die Lehrstuhlbezeichnung künftig »Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie und Rechtsökonomik«. Damit hat der Lehrstuhl also die Rechtssoziologie mindestens aus dem Namen verloren. Es bleibt aber zu hoffen, dass es über die Verhaltensökonomik eine Brücke zur Rechtssoziologie geben wird.
»Anti-Court-Movement«
Unter dem Chief Justice Earl Warren war der US Supreme Court eine Speerspitze des Liberalismus. Inzwischen dominieren unter Rehnquist und nach dessen Tod seit 2005 unter John Roberts konservative Kräfte das Gericht, und sie kassieren Gesetze und Präjudizien, die nicht nach ihrem Geschmack sind. So jedenfalls sieht es eine wachsende Gruppe linksliberaler Rechtswissenschaftler in den USA, die deshalb auf unterschiedliche Weise die Macht des Verfassungsgerichts zurückdrängen wollen. Ihre Kritik richtet sich nicht speziell gegen die Entscheidung bestimmter einzelner Fälle, sondern sie machen geltend, dass Gericht zu viele Fälle an sich ziehe und zu wenig Enscheidungen der Politik überlasse. Anwälte und Gerichte behandelten Konflikte, die besser durch das Wahlvolk entschieden würden. In einer Rezensionsabhandlung in Law & Social Inquiry 33 (2008) 1071-1110 geht Josh Benson diesem »Anti-Court-Movement« nach. Dazu bespricht er Bücher von Larry D. Kramer (The People Themselves: Popular Constitutionalism and Judicial Review, 2004), Jeffrey Rosen (The Most Democratic Branch: How the Courts Serve America, 2006) Cass R. Sunstein (One Case at a Time: Judicial Minimalism and the Supreme Court, 1999) und Mark V. Tushnet (Taking the Constitution Away from the Courts, 1999). Diese Kritik, so Benson, habe in der politischen Öffentlichkeit eine enorme Wirkung. »Restraint« und »minimalism« seien zu neuen Leitideen geworden. Neben der ökonomischen Analyse des Rechts könnte das »Anti-Court-Movement« zum stärksten Impuls werden, der von der Wissenschaft in den letzten Jahrzehnten ausgegangen sei. In seinem lesenswerten Besprechungsaufsatz geht Benson den historischen Wurzeln und den aktuellen Ausprägungen dieser Gerichtskritik nach, nicht ohne auf die Dilemmata der liberalen Minimalisten hinzuweisen: Den judicial activism des Warren Court fanden sie gar nicht so schlecht. Und der Richter John Roberts, der sich 2005 bei seiner Anhörung im Parlament als Minimalist gab, scheint sich nun doch ganz anders entwickelt zu haben.
Benson endet:
In the 1930s, the first liberal Anti-Court Movement bloomed. Its history, though tumultuous, is at least familiar. The Anti-Court idea is one liberals habe embraced before, then turned against, then embraced again. As Mark Twain observed, the past does not repeat itself, but it rhymes.
Das schöne Twain Zitat ergibt den Titel von Bensons Essay.
Hier noch zwei Internetquellen zum Thema:
In einer ausführlichen Rezension des Buchs von Larry D. Kramer, The People Themselves, haben Larry Alexander und Lawrence B. Solum dem Konzept des Popular Constitutionalism Unklarheit und Widersprüchlichkeit vorgehalten: Popular? Constitutionalism?, Harvard Law Review 118 (2005) 1594-1640. Verfügbar bei SSRN: http://ssrn.com/abstract=692224.
Ob der »Roberts Court« tatsächlich als konservativ gelten muss, ist durchaus kontrovers. Dazu Jonathan H. Adler, Getting the Roberts Court Right: A Response to Chemerinsky (November 2008), verfügbar bei SSRN: http://ssrn.com/abstract=1307177. Aus dem Abstract:
Reviewing the Court’s decisions over the past three years, Dean Chemerinsky concludes that the Roberts Court is the “the most conservative Court since the mid-1930s.” This is a substantial overstatement. The Roberts Court appears moderately more “conservative” than its predecessors in some contexts, but is also quite “liberal” in others. Its decisions on enemy combatants, capital punishment, and standing, among other issues, could hardly be characterized as “conservative,” however this term is defined. Furthermore, any assessment of the Roberts Court at this point is necessarily tentative. The current roster of justices have sat together for less than three full terms, and the small size of the docket means any single term provides an unrepresentative picture of the Court’s jurisprudence. While the Roberts Court may eventually show itself to be a conservative court, there is no basis at present to claim the Court is the “most conservative” in over seventy years.
Tags: judicial activism, judicial restraint
Tamanaha über das problematische Erbe der Legal Realists
Brian Z. Tamanaha ist einer der aktivsten und interessantesten Autoren auf dem Gebiet der Rechtssoziologie und Rechtstheorie in den USA. Er versteht es immer wieder, lang eingefahrene Gedankengänge aus dem Gleis zu werfen. Im Social Science Research Network (SSRN) sind zur Zeit fünf jüngere Arbeiten verfügbar. Die vollständigen bibliographischen Angaben kommen gleich ins Fundbüro. Hier nur die Titel und der Link:
A Concise Guide to the Rule of Law (2007)
The Dark Side of the Relationship between the Rule of Law and Liberalism, Januar (2008)
Law (Oxford International Encyclopedia of Legal History, 2008)
The Bogus Tale About the Legal Formalists (April 2008)
Understanding Legal Realism (Mai 2008)
The Distorting Slant of Quantitative Studies of Judging (November 2008).
In der letztgenannten Arbeit kritisiert Tamanaha die Politikwissenschaft, die sich bei ihren Untersuchungen über richterliches Entscheidungsverhalten von einem Mythos leiten lasse. Rechtssoziologie im 20. Jahrhundert wäre ohne die Legal Realists nicht denkbar. Aber sie haben ein problematisches Erbe hinterlassen, nämlich die Vorstellung, dass Juristen, Richter wie Wissenschaftler, tatsächlich selbst an das Lückenlosigkeitsdogma und das Subsumtionsdogma geglaubt hätten. Die Legal Realists haben aber nur explizit gemacht und auf die Spitze getrieben, was Juristen eigentlich immer schon wussten. Das hatte jedoch zur Folge, dass nunmehr die Vorstellung, Juristen hätten tatsächlich an die Möglichkeit einer mechanischen Jurisprudenz geglaubt, das 20. Jahrhundert beherrschte. Tamanaha spricht von einem »Bogus Tale about the Legal Formalists«. Darauf hat sich alsbald die Politikwissenschaft gestürzt, um nachzuweisen, dass im Gegenteil alles Recht politisch sei. In ihrer Fixierung auf einen Popanz habe sie dabei übersehen, dass die Wahrheit in der Mitte liege und dass eben doch juristische Entscheidungen mehr oder weniger durch Recht geleitet würden. Hier Tamanahas eigene Zusammenfassung:
One of the hottest areas of legal scholarship today involves quantitative studies of judging. This article will attempt to shift the current orientation of this work by making two basic points. The first point is that the field was born in a collection of false beliefs and misunderstandings about the formalists and the realists which has distorted how political scientists have modeled judging and how they have designed and interpreted their studies. Rather than conduct an open inquiry into the nature of judging, political scientists set out to debunk formalism by proving that judging is infused with politics, a mission that warped the development of the field.
The second point is that the results of their studies below the Supreme Court strongly confirm what judges have been saying for many decades – that their judicial decisions are substantially determined by the law. Political scientists have tended to repress this finding, however, by focusing on the wrong point: repeating time and again that their studies show that politics matters without also emphasizing that it matters very little. A balanced realism about judging accepts that – owing to the uncertainty of law and the inherent limitations of human decision makers – it is inevitable that there will be a certain (minimal) degree of political influence in judicial decision making, but this does not detract from the broader claim that judges can and usually do rule in accordance with the law.
Nachtrag vom 24. Mai 2010:
Die drei zuletzt genannten Manuskripte Tamanahas sind in sein in diesem Jahr bei Princeton University Press erschienenes Buch »Beyond the Formalist-Realist Divide« eingegangen. Auf die ersten beiden habe ich noch einmal in einem Posting vom 14. Mai 2010 Bezug genommen.
Tags: Interdisziplinarität, Legal Realism, Politikwissenschaft, Tamanaha
In memoriam Rudolf Wassermann
Am 13. Juni 2008 ist Rudolf Wassermann gestorben. Das war der Todesanzeige der Familie in der FAZ vom 21. Juni zu entnehmen. Ein Beitrag der Redaktion wird hoffentlich folgen.
Als junger Richter – das war wohl 1968 oder 1969 – bin ich Wassermann in Kiel auf einer Veranstaltung des Deutschen Richterbundes begegnet und habe mich mit ihm heftig über seine These von der politischen Qualität des Rechts und der Rechtsprechung gestritten. Später habe ich versucht, durch die Tat Abbitte zu zu tun und mich an dem von ihm herausgegebenen Alternativkommentar zur ZPO beteiligt. Längst war er für mich ein leuchtendes Beispiel geworden, wie ein Einzelner durch furchtlose Leidenschaft die Dinge in Bewegung bringen kann. Mit schier unbegrenzter Arbeitskraft verband er in seiner Person die Rollen des Richters, des Rechtspolitikers und des Wissenschaftlers. Ich werde ihn in Erinnerung behalten als die personifizierte Interdisziplinarität.
Zu Würdigung Wassermanns ist das Notwendige zu Lebzeiten von anderen gesagt worden:
G. Bertram, Wassermann – Ein Urgestein der Justiz, Besprechungsaufsatz zu Rudolf Wassermann: Politik und Justiz im demokratischen Verfassungsstaat, Aus Reden und Schriften 1989-1999 – Berlin Spitz, 2000, in: Mitteilungen des Hamburgischen Richtervereins Nr. 2/2003
Artikel „Rudolf Wassermann“ in Wikipedia
Gerhard Mauz: Der umstrittenste Richter unter Richtern, Spiegel-Archiv (1971)
Die jüngste Stellungnahme von Wassermann selbst, die ich gefunden habe, richtet sich gegen den Vorschlag zur Einführung eines Kinderwahlrechts, veröffentlich 2004 im Humboldt Forum Recht.
Tags: Interdisziplinarität, Rudolf Wassermann
Mindmapping
Manche schwören auf Mindmapping, nicht zuletzt auch für juristische Zwecke, so z. B. Rechtsanwalt Markus J. Sauerwald (Mind Mapping in Jurastudium und Referendariat, 2006). Über Herrn Sauerwald, der damals als Lektor im Carl Heymanns Verlag meine Bücher betreut hat, haben wir 2002 im Zusammenhang mit unserem Projekt „Visuelle Rechtskommunikation“ Aiman Khalil kennengelernt. Herr Khalil, heute Rechtsanwalt, war damals noch Student. Er hat uns eine Einführung in das Mindmapping gegeben, die pädagogisch und rhetorisch so gut war, dass ich mich noch heute lebhaft daran erinnern kann. Er hat es trotzdem nicht geschafft, uns für diese Methode so richtig zu begeistern (vgl. Recht anschaulich, S. 188 ff.).
Auf dem Internationalen Rechtsinformatik Symposium im Februar 2008 (IRIS, vgl. meinen Beitrag vom 22. April 2008) habe ich Herrn Khalil wieder getroffen. Er hat dort einen brillanten Überblick über die aktuelle Visualisierungs- und Mindmapping-Software gegeben. Bei dieser Gelegenheit habe ich auch erfahren, dass Herr Khalil die Firma Jura-Mindmaps in Nidderau bei Frankfurt betreibt. Ich hatte bisher keine Gelegenheit, seine Produkte kennen zu lernen. Ich hoffe, dass wir früher oder später dazu einen Beitrag veröffentlichen können. Bis dahin sei auf seine Webseite http://jura-mindmaps.com/ verwiesen. Ich finde diese Seite allerdings etwas überladen.
Proben von Mindmaps, die Herr Khalil angefertigt hat, findet man schneller unter
http://www.cfmueller-campus.de/content/campus/campusmindmap.html.
Die Rahmung des Titels im Zentrum (die wohl durch die Software Mindmanager vorgegeben ist) erinnert mich ein bißchen an eine Sardinenbüchse. Jenseits solcher ästhetischen Beckmessereien stellt sich das Grundproblem des Mindmapping aber wohl mit der Frage, ob diese Methode auch für diejenigen hilfreich ist, die die Maps nicht aktiv selbst entwerfen, sondern bloß vorgefertigte Mindmaps „lesen“.
Hier noch einige andere Internetadressen zum Mindmapping im Rechtsbereich:
Eine Seite Über Mindmapping für Juristen findet man bei JuraWiki (http://www.jurawiki.de/MindMapping). Das „Anwaltsportal für Münster“ (http://www.rechtsanwalt-in-muenster.de/) bietet auf einer besonderen Seite 83 Mindmaps von Rechtsanwalt Hans-Peter Sievert zu Zivilprozess und Zwangsvollstreckung, Strafrecht und Strafvollstreckung sowie zum Verwaltungsrecht an. Ein Design, das eher meinen Geschmack trifft, verwendet der Verlag Grüning für die von ihm so genannten Visual Cards:
http://www.verlag-gruening.de/visual_cards.htm. Dort gibt es auch kostenlose Beispiele.
Tags: Mindmap
Juracomics und Juramangas
Wenn man mit Google nach „Juracomics“ sucht, gibt es zwölf Treffer, davon drei brauchbare. Mit dem ersten Werbelink wird man auf die Amazon Seite verwiesen. Das ist insofern interessant, als man erfährt, dass im allgemeinen Sprachgebrauch Juracomic für bebilderte Witzbücher über Rechtsthemen steht. Der zweite Treffer führt auf die Startseite von JuraComic-JuraWiki.de. Dabei handelt sich um ein Projekt zur Entwicklung eines Comics im Manga-Stil, der von Julia Wehrendt gezeichnet wird. Der dritte Treffer ist die Webadresse dieses JuraManga: http://www.cecil-manga.de.vu. Die Zeichnerin (die natürlich auch über eine eigene Webseite verfügt. http://www.truthwork.de.vu/) ist anscheinend selbst keine Juristin. Die Verbindung zu JuraWiki ist wohl zustande gekommen, weil Frau Wehrendt sich an einem „Malwettbewerb“ beteiligt hatte, in dem es darum ging, eine Justitia im Hawai-Look zu entwerfen. Die Arbeit von Frau Wehrendt ist nun auf der Startseite von Jurawiki.de zu bewundern.
Die Story, aus der sich jetzt der Comic entwickeln soll, ist die Geschichte von Cecil, die das Jurastudium beginnt und deren Erlebnisse bis zum Examen nun verfolgt werden sollen. Dabei sollen „am Rande“ auch juristische Themen vorkommen. Frau Wehrendt hat dazu eine Reihe von „Vorab-Skizzen“ und Typen entworfen, darunter natürlich die Protagonistin Cecil. Auf mich wirken die Bilder als ein Versuch, das Jurastudium mit Lifestyle aufzupeppen.
Das Projekt läuft wohl seit Anfang 2007. Studentinnen oder Studenten in Anfangssemestern wurden aufgefordert, Frau Wehrendt „mit Input zu versorgen, was inhaltlich am Anfang des Studiums so vorkommt.“ Sehr erfolgreich war der Aufruf anscheinend nicht. Jedenfalls wurde er auf der Webseite LAWgical am 10. 4. 2008 wiederholt, und der JuraManga ist nach wie vor ein (mich) verwirrender Torso. Das alles läuft auf Unterhaltung hinaus. Aber wer darauf baut, mit Hilfe von Comics juristische Inhalte zu vermitteln, kann daraus vielleicht lernen.
Tags: Comic
Logische Bilder II: Friedrich Lachmayer
Von der Rechtsinformatik könnte man erwarten, dass sie bei der Verwendung von Bildern voranschreitet, weil sie schon seit über 30 Jahren die elektronische Datenverarbeitung, die heute auch zur Grundlage der Bildtechnik geworden ist, mit dem Recht zusammenbringt. Doch Bilder passen anscheinend nicht zu den Algorithmen der Informatiker. Ausnahme, die die Regel bestätigt, ist Friedrich Lachmayer, von 1989 bis 2003 Leiter des EDV-Projektes RIS – Rechtsinformationssystemes des Bundes im Bundeskanzleramt in Wien. Wie kein anderer hat er die Bedeutung der logischen Bilder für das Recht hervorgehoben.[1] Ihm ist es zu verdanken, dass auf dem Internationalen Rechtsinformatik Symposium, das jährlich in Salzburg stattfindet, der Visualisierung von Recht eine eigene Abteilung eingeräumt wird (vgl. meinen Beitrag vom 22. April 2008).
Lachmayer verfügt geradezu über artistische Fähigkeiten im Umgang mit Grafikelementen in Powerpoint. Auf seiner neuen Webseite kann man sich eine ganze Reihe seiner einschlägigen Präsentationen ansehen: http://www.legalvisualization.com.
Über neue Entwicklungen in der Rechtsinformatik, die zur sog. Prozessmodellierung zunehmend auch visuelle Hilfsmittel einsetzen, kann ich vielleicht in Kürze berichten.
[1] Friedrich Lachmayer, Graphische Darstellung im Rechtsunterricht, Zeitschrift für Verkehrsrecht (ZVR), Heft 8, Wien 1976, S. 230-234; ders., Normproduktion und Konkurrenzverhalten, Rechtstheorie. Zeitschrift für Logik, Methodenlehre, Kybernetik und Soziologie des Rechts, Heft 2, 1977, S. 133-144; ders., Zur graphischen Darstellung des Obligationsrechts, Schweizerische Zeitschrift für Kaufmännisches Bildungswesen, Heft 3, 1977, S. 89-97; ders., Graphische Darstellung als Hilfsmittel des Gesetzgebers, in: Klug, Ulrich/Ramm, Thilo/Rittner, Fritz/Schmiedel, Burkhard (Hrsg.), Gesetzgebungstheorie, Juristische Logik, Zivil- und Prozeßrecht. Gedächtnisschrift für Jürgen Rödig, Berlin, 1978; Karl Garnitschnig/Friedrich Lachmeyer, Computergraphik und Rechtsdidaktik, Manzsche Ver-lags- und Universitätsbuchhandlung, Wien 1979; Peter Jordan/Friedrich Lachmayer, A Graphic-Verbal Notation of the History of the Austrian Constitution, in: Ernst W.B. Hess-Lüttich, (Hrsg.), Multimedial Communication, Vol. I: Semiotic Problems of its Notation, Gunther Narr Verlag, Tübingen 1982; ders., Visualisierung des Rechts, in: Annemarie Lang-Seidl (Hrsg.), Zeichenkonstitution. Akten des 2. Semiotischen Kolloquiums Regensburg 1978, Band II, Berlin, 1981; ders., Symbolisierung von Metaphern, DOXA 13/1987, Semiotische Berichte, Institute of Philosophy, Hungarian Academy of Sciences, Budapest, Heft 3,4/1987, S. 137-141; ders., Die Absicherung des Rechts durch Zeichen. Vorbemerkungen zu einer Semiotik des Rechts, in: Aulis Aarnio/Stanley Paulson/Ota Weinberger/George Henrick von Wright/Dieter Wyduckel (Hrsg.), Rechtsnorm und Rechtswirklichkeit. Festschrift für Werner Krawietz zum 60. Geburtstag, Berlin, 1993; ders., Visualisierung in der Rechtswissenschaft, ARSP-Beiheft 53, 1994, S. 156-159.

